Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Grundsätze der Rentenberechnung 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6 Sondermeldung beitragspflichtiger Einnahme bei Rentenantragstellung (Abs. 4)

2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1) Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.9 Qualifikationsgruppen – Anwendung der Kollisionsregelung zum Wirtschaftsbereich (Satz 8)

Rz. 125 Die Kollisionsregelungen der Sätze 6 und 7 finden auch Anwendung, wenn es um die Zuordnung einer Tätigkeit des Versicherten zu einer Qualifikationsgruppe nach Anl. 13 zum SGB VI geht.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Regelungen Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie Entgeltpunkte für bestimmte Beitragszeiten vor 1992 in den alten Bundesländern zu ermitteln sind. Vgl. für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern §§ 256a, 256b, 259a, 259b, für Berliner Beitragszeiten § 257, für saarländische Beitragszeiten § 258, für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259, für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der Entgeltpunkte (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 26 Nach Abs. 5 gelten die Abs. 1 bis 4 vorbehaltlos auch für selbständig Tätige, sodass die Regelungen nicht nur für weisungsabhängig Beschäftigte gilt; die Regelung entspricht in Funktion und Reichweite daher § 256b Abs. 5.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.1 Vorgängervorschriften

Rz. 3 Vorgängervorschriften zu § 258 waren insoweit § 32 Abs. 3c AVG und Art. 2 § 55 Abs. 1 AnVNG jeweils i. d. F. des Gesetzes Nr. 590 – Saar.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3 Verdienst (Abs. 2)

2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1) Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3 Pflichtbeiträge für Wehr- oder Zivildienstleistende (Abs. 3)

2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3) Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Abl...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.13 Arbeitsentgelt bei Eintritt der Erwerbsminderung

Rz. 31 Arbeitsentgelt für den Monat des Eintritts von Erwerbsminderung ist in jedem Fall voll bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies g...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.2 Anwendbarkeit § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 (Satz 2)

Rz. 22 Zur Bestimmung des Wirtschaftsbereiches nach der Tabelle 14 finden nach Satz 2 die Regelungen des § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 Anwendung (vgl. Komm. zu § 256b).mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 261 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 258 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X. 1.2 Regelungsinhalt im Überblic...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4 Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vor Juli 1990 – sog. Überentgelte (Abs. 3)

2.4.1 Überblick (Satz 1) Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 13 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch E...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.2 Sachliche Anwendungsbereich

Rz. 8 Aus Abs. 2 ergibt sich insoweit auch der sachliche Anwendungsbereich. Die Regelung gilt für Zeiten im Gebiet der alten Bundesländer und für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1950. Ab dem 1.1.1950 sieht Abs. 3 insoweit eine weitergehende Regelung für das Beitrittsgebiet vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Bewertung von Sachbezug mit Entgeltpunkten (Satz 1) Rz. 5 Satz 1 regelt die Voraussetzungen, unter denen auch ein Sachbezug mit Entgeltpunkten bewertet werden kann. Eine Bewertung kann erfolgen, wenn Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen, in einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Jahren vor dem 1.1.1957 und wenn der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256c erfassen. Die GRA der DRV zu § 256c hat den Stand 9.2.2015 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.9 Pflichtbeitragszeiten ab 1991

Rz. 32 Für Zeiten ab 1991 erfolgt die Bewertung anhand der Tabelle 14 zum SGB VI einheitlich für das gesamte Bundesgebiet, einschließlich des Beitrittsgebiets.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1) Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2 Rechtspraxis

2.2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1) Rz. 19 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grunds...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2 Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl....mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.2 Ausnahme- und Rückausnahmeregelung (Abs. 2)

2.2.2.1 Ausnahmeregelung: Entgeltpunkte anstelle von Entgeltpunkten (Ost) (Satz 1) Rz. 43 Abs. 2 Satz 1 enthält in den Nr. 1 und 2 Ausnahmetatbestände, in denen Abs. 1 keine Anwendung findet und daher immer Entgeltpunkte zu ermitteln sind. 2.2.2.2 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1) Rz. 44 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen sind insoweit §§ 70, 256, zu dem § 261 eine Sondervorschrift darstellt.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6 Wehr- und Zivildienstzeiten (Abs. 4)

2.6.1 Überblick Rz. 84 Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes vor 1992 erhalten für jeden vollen Kalendermonat 0,0625 (pro Jahr 0,75) Entgeltpunkte. Für Wehrdienstzeiten des Versicherten in der ehemaligen DDR sind daher gemäß § 256a Abs. 4 für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.5.2023, L 3 R 407/21, Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.4 Weitere Beweismittel

Rz. 14 Soweit Tatsachen im Anwendungsbereich des § 256a nachgewiesen werden müssen oder für deren Berücksichtigung wenigstens die Glaubhaftmachung ausreicht, können weitere Beweismittel herangezogen werden; wie z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mitteilungen über Gehaltsänderungen und vergleichbare Unterlagen.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4 Beiträge aus Wertguthaben (Abs. 3)

2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1) Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkom...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalte im Überblick Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2 Arbeitsentgelt aus aufgelöstem Wertguthaben (Abs. 1a)

2.2.1 Hochwertung mit dem Umrechnungswert der Anlage 10 (Satz 1) Rz. 25 Für Arbeitsentgelt im Beitrittsgebiet aus im Rahmen von § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelöstem Wertguthaben gilt: Die Beitragsbemessungsgrundlage ist zu ermitteln, indem das Arbeitsentgelt mit dem Wert aus Anl. 10 des Kalenderjahres "hochgewertet" wird, dem das Arbeitsentgelt melderechtlich zugeordn...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6 Beitragsnachzahlungen (Abs. 6)

2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1) Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Sinn der Vorschrift in Abs. 1 ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches

2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies gilt auch im Rahmen de...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte nach Abs. 1 2.1.1 Grundsatz der Ermittlung von Entgeltpunkten aus den Berliner Zeiten (Satz 1) Rz. 7 Die Entgeltpunkte aus den Berliner Zeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 errechnen sich aus der Beitragsbemessungsgrundlage und dem Durchschnittsentgelt (Anl. 1 zum SGB VI) für dasselbe Jahr (vgl. auch § 70 Abs. 1; vgl. zur Entwicklung und zu den Berliner Zeiten oben...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2 Alte Rechtslage bis zum 30.6.2024

2.1 Allgemeines 2.1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 13 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpu...mehr