Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.1 Schutz des Nacherben

Von Amts wegen Fällt dem Vorerben mit dem Erbfall auch ein Grundstück an, so wird das Nacherbenrecht im Grundbuch eingetragen (sog. Nacherbenvermerk, § 51 GBO). Die Eintragung erfolgt von Amts wegen als Verfügungsbeschränkung des Vorerben in Abt. II, z. B. anlässlich der Eigentumsumschreibung auf den Vorerben. Der Vermerk schützt den Nacherben vor gutgläubigem Erwerb eines Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Erbbaurecht (§ 176 Abs. 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 511 Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts weitgehend Anwendung.[2] Da das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück im Eigentum des Erbbaurechtsverpflichteten verbleibt, entstehen mit der Belastung 2 selbsts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.1 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 558 Nach § 193 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaurechts vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Dessen Anwendung kommt allerdings nur in Betracht, wenn für das Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Vergleichskaufpreise sind möglichst innerhalb der gleichen Grundstücksart, mit annähernd gleich hohen Erbba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.4 Bewertung des Erbbaugrundstücks (§ 194 BewG)

Rz. 564 Nach § 194 Abs. 1 BewG ist auch der Wert des Erbbaugrundstücks vorrangig im Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG zu bewerten. Dessen Anwendung kommt jedoch nur in Betracht, wenn für das Erbbaugrundstück Vergleichskaufpreise vorliegen. Vergleichskaufpreise sind möglichst innerhalb der gleichen Grundstücksart, mit annähernd gleich hohen Erbbauzinsen, in Gebieten mit an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.3 Bewertung des Erbbaugrundstücks (§ 194 BewG)

Rz. 567g Nach § 194 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaugrundstücks vorrangig in Anlehnung an § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaugrundstückskoeffizienten. Erbbaugrundstückskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.1 Allgemeines

Rz. 557 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind nach § 192 S. 1 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht[1] und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks[2] gesondert zu ermitteln. Die gesonderte Wertermittlung ist erforderlich, um die beiden wirtschaftlichen Einheiten in ihrem Wertverhältnis zu anderen Vermögensgegenständen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.1 Allgemeines

Rz. 567a Durch das JStG 2022 vom 16.12.2022[1] ist die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen in §§ 48 ff. ImmoWertV ausgestaltet worden. Allerdings sind die Verfahrensvarianten zur Ermittlung des Werts des Erbbaurechts bzw. des Erbbaugrundstücks aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte[2] bzw. veräußerte Erbbaugrundstücke[3] nicht übernommen wo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Grundvermögen

Rz. 501 Der Begriff des Grundvermögens wird durch § 176 BewG inhaltlich übereinstimmend mit § 68 BewG geregelt. Nach § 176 Abs. 1 S. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie das Wohnungs- und Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, soweit es sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1.2 Nicht zum Grundstück gehörende Scheinbestandteile

Rz. 507 Nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks gehören hingegen solche Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts mit dem Grund und Boden verbunden[1] oder in das Gebäude eingefügt[2] worden sind. Rz. 508 Ob eine Sache zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.3.2 Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2–4 BewG)

Rz. 573b Nach § 195 Abs. 2 S. 1 BewG wird der Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ermittelt durch Bildung der Summe aus dem Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179, 182–196 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG und der nach § 195 Abs. 3 BewG über die Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 8.1 Anlass

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Energieauswei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte

§ 113 GEG regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GEG, also im Rahmen der Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums, die Berechtigung von Personen, die auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.1 Grund und Boden

Rz. 48 Unter Grund und Boden i. S. d. § 6b EStG ist nur die Bodensubstanz zu verstehen, also anders als nach dem zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (§ 94 BGB) nur der "nackte" Grund und Boden. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden davon nicht erfasst, auch wenn sie bürgerlich-rechtlich das Schicksal des Grundstücks teilen (H 6b.1 EStH 2016). Bodenschätze, z. B. Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.1 Allgemeines

Die HeizKV enthält die einschlägigen Bestimmungen für die Erfassung und die Aufteilung der Kosten sowohl für Wärme als auch für Warmwasser. In § 1 HeizKV ist der Anwendungsbereich der Verordnung geregelt. Danach gilt sie für die Verteilung der Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen sowie der eigenständig gewerblichen Lieferung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46). Zusammenfassend ergibt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung beim Grundstückserwerb aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben

Leitsatz Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn bei der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammengefallen sind. Normenkette § 4 Nr. 1 GrESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.1 Grundsatz (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 349 Zum Verwaltungsvermögen gehören "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten".[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 unverändert.[2] Rz. 350 Bei der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat sich der Gesetzesgeber am Bilanzrecht orientiert[3], sodass regelmäßig auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.9 Weitere Einzelfälle

Rz. 104 Abschlagszahlungen (§ 11 EStG Rz. 70) Abtretung (§ 11 EStG Rz. 70) Aktienüberlassung (§ 19 EStG Rz. 124a) Angehörige (§ 11 EStG Rz. 70) Arbeitslohn (§ 11 EStG Rz. 70) Arzthonorare (§ 11 EStG Rz. 45 und Rz. 70) Aufrechnung (§ 11 EStG Rz. 14 und Rz. 70) Belegschaftsaktien (§ 11 EStG Rz. 70) Beherrschender Gesellschafter (§ 11 EStG Rz. 70) Damnum (§ 11 EStG Rz. 70) Einschaltung D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / e) Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht

Aufwendungen, die vor der Erzielung von Mieteinnahmen entstehen, können dann als sog. vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht. Hierzu hat der BFH entschieden, dass ein derartiger wirtschaftlicher Zusammenhang dann anzunehmen ist, wenn der Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Herstellung

Rn. 125 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Veräußerung eines vom StPfl selbst hergestellten WG führt nicht zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft. Dies ist seit der Entscheidung des BFH vom 30.11.1976, BStBl II 1977, 384 nicht mehr bestritten. Auch die iRd StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte Einbeziehung eines selbst hergestellten Gebäudes nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 2 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Identität zwischen angeschafftem und veräußertem WG

Rn. 101 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Tatbestand des § 23 EStG ist nur dann erfüllt, wenn es sich bei dem veräußerten WG um das Gleiche handelt, das angeschafft wurde. Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem WG. Nämlichkeit setzt jedoch keine absolute Identität voraus. Erforderlich ist vielmehr eine sog wirtschaftliche Ident...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsdefinition

Rn. 55 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben Grundstücken unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte im Gegensatz zu den sonstigen Rechten der zehnjährigen Behaltefrist des § 23 Abs 1 Nr 1 EStG. Bei einem Gebäude handelt sich um ein eigenständiges WG iSd § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH vom 29.03.1989, BStBl II 1989, 652). Da für Zwecke der Fristberechnung nach § 23 EStG eine Anschaffun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Teilung des Erbbaurechts

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Erbbauzins als Gegenleistung der Bestellung des Erbbaurechts

Rz. 196 Als Gegenleistung für die Gewährung des Erbbaurechts wird regelmäßig die Zahlung eines Erbbauzinses als wiederkehrendes Entgelt vereinbart. Daneben ist auch eine einmalige Entschädigung zulässig; sie ist Kaufpreis der Bestellung des Erbbaurechts als Rechtskauf. Insgesamt sind Vereinbarungen über einmalige Zahlungen des Erbbauberechtigten oder über einen Erbbauzins fak...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Sonstige Belastungen des Erbbaurechts

Rz. 213 Das Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht wie ein Grundstück belastbar (siehe Rdn 5). Möglich ist auch die Bestellung eines Gesamtgrundpfandrechts am Erbbaurecht und am Erbbaurechtsgrundstück.[887] Besonderheiten ergeben sich bei der Belastung mit Dienstbarkeiten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten, weil der Erbbauberechtigte anderen nur solche Rechte einräu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Erbbaurechts

Rz. 195 Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wesen des Erbbaurechts

Rz. 151 Das Erbbaurecht ist das einer natürlichen oder juristischen Person zustehende subjektiv-persönliche veräußerliche und vererbliche Recht, für eine bestimmte Zeit auf oder unter fremdem Boden ein Bauwerk haben (§ 1012 BGB; § 1 Abs. 1 ErbbauRG). Jede baurechtlich zulässige Art von Bauwerk genügt.[651] Rz. 152 Das Erbbaurecht ist ein auf bauliche Nutzung eines fremden Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Besonderheiten für alte Erbbaurechte

Rz. 104 Für alte Erbbaurechte (vor dem 22.1.1919 bestellt) gelten noch die damaligen gesetzlichen Vorschriften, die für die Übertragung und Inhaltsänderung die Einigung in Auflassungsform ( § 925 Abs. 1 BGB) angeordnet haben.[267] Die Umwandlung eines "alten" in ein "neues" Erbbaurecht ist eine Inhaltsänderung,[268] bedarf also der Einigung in Auflassungsform.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bestellung, Inhaltsänderung, Übertragung von Erbbaurechten

Rz. 5 § 20 GBO gilt für neue und alte Erbbaurechte. Bei neuen Erbbaurechten (siehe § 3 Einl. Rdn 150) ist die Einigung beider Teile (§ 11 Abs. 1 ErbbauRG) in der Form des § 29 GBO nachzuweisen, aber nicht in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form. Rz. 6 Bei alten Erbbaurechten (siehe § 3 Einl. Rdn 150) ist für Übertragung und Inhaltsänderung materiell immer noch die Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Sonderform des Erbbaurechts

Rz. 214 Das Wohnungserbbaurecht ist eine besondere Art des Erbbaurechts auf der Rechtsgrundlage des § 30 WEG.[890]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Eintragungen nach Erlöschen des Erbbaurechts

1. Rechtsfolgen des Erlöschens durch Zeitablauf Rz. 223 Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, ist das Grundbuch bezüglich des Erbbaurechts unrichtig (§ 894 BGB). Die Löschung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag (§ 22 GBO) und nur unter Beachtung des § 24 GBO (im Einzelnen vgl. § 24 GBO Rdn 11).[907] Eine Aufhebung bedarf der Zustimmung der am Erbbaurecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgrundlagen des Erbbaurechts

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 150 Das Erbbaurecht in seinen verschiedenen Ausprägungen hat folgende Rechtsgrundlagen:mehr