Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1024 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so kann jeder Berechtigte eine den Interessen aller Berechtigten nach billigem Ermessen entsprechende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptsache.

Rn 3 Hauptsache können Grundstücke und bewegliche Sachen sein, Rechte dagegen nur ausnahmsweise, wenn es sich, wie beim Erbbaurecht und beim Wohnungseigentum, um grundstücksgleiche Rechte handelt. Auch ein Sachbestandteil, zB ein Gebäude, kann Hauptsache sein (BGHZ 62, 49, 51). Eine Sache kann auch Zubehör mehrerer Hauptsachen, zB mehrerer Grundstücke sein (Leppin NJW 74, 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 1 Der Widerruf der Einwilligung ist wie die Einwilligung selbst eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1 bestimmt, dass der Widerruf abw von § 130 I 2 bis zur Vornahme des zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäfts, dh bis zur Herstellung des vollen rechtsgeschäftlichen Tatbestandes erklärt werden kann (BGHZ 14, 114, 119f). Insoweit kommt es auf dessen vollständige Verwirkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dingliches Nutzungsrecht.

Rn 3 Zu den von der Vorschrift erfassten dinglichen Nutzungsrechten sind insb die Grunddienstbarkeit (§ 1018), die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090), der Nießbrauch (§ 1030), das Nutzungspfand (§ 1213) und das Wohnungseigentum zu zählen (Soergel/Henssler § 954 Rz 1). Weiterhin soll nach hM auch das Erbbaurecht als dingliches Nutzungsrecht iS der Vorschrift zu qu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsänderung.

Rn 3 Inhaltsänderung ist nur die rechtsgeschäftlich vereinbarte Veränderung einzelner Befugnisse des Berechtigten unter Beibehaltung der Identität des veränderten Rechts, die ferner keine Übertragung oder Belastung (§ 873), Aufhebung (§§ 875f) oder Rangänderung ist (§ 880). Bsp: Ausschluss der Abtretbarkeit einer Grundschuld (Hamm NJW 68, 1289), Änderung von Zinssatz und Neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek wird durch §§ 1120, 1123–1127 auf weitere Gegenstände erweitert und durch §§ 1121, 1122 wieder eingeschränkt. Die Erweiterung der Haftung auf getrennte Bestandteile und Zubehör nach § 1120 ist eine gesetzliche, sie kann daher weder durch Rechtsgeschäft erweitert (allgM) noch beschränkt werden (RGZ 125, 362). Das hat besondere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 902 gilt für alle eintragungsfähigen dinglichen Rechte, die für den wahren Berechtigten bzw bei Rechtsnachfolge außerhalb des Grundbuchs für den Rechtsvorgänger (zB Erblasser) im Grundbuch wirksam eingetragen sind (Staud/Gursky Rz 7, allgM). Nach allg Regeln verjährt dagegen ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch, ohne dass die Vormerkung nach § 216 bestehen bleibt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dingliche Rechtsänderung.

Rn 7 Der Anspruch muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein, dh durch endgültige Eintragung eines eintragungsfähigen Rechts im Grundbuch erfüllt werden können (vgl Soergel/Stürner Rz 8). Anspruchsgegenstand kann die Einräumung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück – jeweils auch teilweise – sein (Verschaffung des Eigentums durch Auflassung und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 5 Als Grundstücke gelten auch grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht). Als Rechte an Grundstücken kommen Nießbrauch und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, da unvererblich, hier nicht in Betracht. Rn 6 § 2113 I betrifft hingegen nicht Verfügungen über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, die zunächst zum Vermögen einer Gesamthand gehören, von welcher wiederum nur ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Grundstücksbelastungen – Nießbrauch (§ 1030; vgl Emmerich, 10 Jahre MietRRefG S 729, LG Mühlhausen v 27.5.08, 3 O 122/08), Erbbaurecht, dingliches Wohnungsrecht (§ 1093), Dauerwohn- und Nutzungsrecht (§ 31 WEG) sowie Wohnungs- und Teilerbbaurechte (§ 30 WEG), Grunddienstbarkeit (§ 1018) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§ 1090) – zugunsten eines Dritten nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dinglicher Vertrag.

Rn 12 Die Einigung iSd § 873 ist ein abstrakter dinglicher Vertrag, der auf die dingliche Rechtsänderung gerichtet ist und keiner Form bedarf (Ausn: §§ 925 II, 4 II 1 WEG; aber: §§ 20, 29 GBO, 11 II ErbbauRG führt mittelbar dazu, dass die dingliche Einigung bezüglich eines Erbbaurechts regelmäßig beurkundet wird). Die Vorschriften des Allg Teils sind unmittelbar anwendbar, i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erklärung.

Rn 3 Die Aufgabeerklärung ist eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die die allg Vorschriften über Willenserklärungen anwendbar sind (MüKo/Lettmaier Rz 9). Zudem ist sie bis zur Bindung nach II jederzeit widerruflich (Grüneberg/Herrler Rz 8) – Ausnahme § 26 2 Hs 2 ErbbauRG. Die Löschung selbst kann jedoch nur unbedingt und unbefristet erfolg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belastung des Rechts mit dem Recht eines Dritten (Zweigrecht).

Rn 3 Die Belastung eines beschränkten dinglichen Rechts (Stammrecht) kann Nießbrauch (§§ 1068 ff) oder Pfandrecht (§§ 1273 ff), insb an Grundpfandrechten, Dauerwohnrecht und Reallasten sein. § 876 ist analog anzuwenden, wenn gegen das Stammrecht ein Widerspruch (str) oder eine Vormerkung eingetragen ist, deren vorgemerkter Anspruch sich auf das Stammrecht bezieht (BayObLG Rp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konzeption der Bewertungsregelungen

Rz. 32 [Autor/Stand] Die ursprünglich als Rechtsverordnung konzipierten Bewertungsregelungen sollten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung von bebauten Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Erbschaftsteuer dienen. Dabei ist die Wertermittlung unter Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 169 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die rechtlich ebenso wie wirtschaftlich den Grundstücken nahestehen und zivilrechtlich wie Grundstücke (grundstücksgleich) behandelt werden. Wesentliche grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbauRG) und das Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine Kapitalrechte.

Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung nach § 92 ZVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594b BGB – Vertrag über mehr als 30 Jahre.

Gesetzestext 1Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Verpächters oder des Pächters geschlossen ist. Rn 1 Die Nor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume. § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnungseigentum; zT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuweisung der Wohnung im Eigentum des anderen (Abs 2).

Rn 12 Nach II setzt der Überlassungsanspruch im Fall der dinglichen Berechtigung des überlassenden Ehegatten voraus, dass die Wohnungszuweisung erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der dinglich Berechtigte dem anderen die Wohnung für die Trennungszeit zunächst überlassen hatte (Ddorf FamRZ 18, 1816). Mit der Entscheidung wird nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 151 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG findet Anwendung auf die Veräußerung bestimmter WG des AV, die Abs 1 (sowie Abs 10) abschließend benennt. Zu diesen Anlagegütern gehören Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV gehören, Gebäude, Binnenschiffe bei Veräußerungen ab dem 01.01.2006, Anteile an K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Analoge Anwendung.

Rn 10 Da § 162 einem allg Rechtsgedanken Ausdruck verleiht (Rn 1), kann die Vorschrift überall dort analog angewendet werden, wo Spezialvorschriften fehlen und verhindert werden soll, dass eine Seite aus ihrem treuwidrigen Verhalten Vorteile zieht (stärker einschränkend Staud/Bork Rz 15). Insb gilt sie auch im Öffentlichen Recht (BVerwGE 85, 213 zur Zustellungsvereitelung) u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsgegenstand.

Rn 1 Der Vertrag muss eine Verpflichtung zur Änderung des Eigentums (auch von Miteigentumsanteilen) an einem Grundstück enthalten, also zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an einem Grundstück verpflichten. Einem Grundstück stehen gleich das Wohnungseigentum (§ 4 III WEG) und das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG dazu Nürnbg MittBayNot 21, 234), auch das Sondereigentum an G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 654 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den abnutzbaren materiellen WG gehören Gebäude/selbstständige Gebäudeteile, einschließlich bei abschnittsweisem Bau bereits fertig gestellte bilanziell selbstständige Gebäudeteile (BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), auch ein unfertiges, aber in Gebrauch genommenes Gebäude (BFH v 18.02.1987, X R 21/81, BStBl II 1987, 463), n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verbindung in Ausübung eines Rechts (Abs 1 S 2).

Rn 5 Wer in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück eine Sache mit diesem verbindet, verfolgt idR nur eigene Interessen und bezweckt nicht die dauernde Verbesserung des Grundstücks. Aus diesem Grund verneint § 95 I 2 hier ebenfalls die Bestandteilseigenschaft. Rechte iSd Vorschrift sind nur dingliche Rechte wie das Erbbaurecht, der Nießbrauch und die Dienstbarkeite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Legaldefinition(en).

Rn 3 § 556 I 2 definiert iVm § 1 BetrKV legal, welche Kosten ›Betriebskosten‹ sind (s.a. BGH ZMR 22, 700 Rz 30): Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten (diesen stehen gleich: Nießbraucher oder Zwischenmieter) durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsobjekt.

Rn 4 Dogmatischer Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek ist ua der durch die Bauleistungen herbeigeführte Mehrwert des Baugrundstückes (vgl: BGH BauR 84, 413; auch das Erbbaurecht – BGHZ 91, 139, 142). Pfandgegenstand kann deshalb grds nur das Baugrundstück des Bestellers sein, für den der Unternehmer die Bauleistung erbringt – § 650e I 1....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gestatteter Überbau.

Rn 31 Hat der Nachbar dem Überbauenden das Überbauen der Grundstücksgrenze gestattet, folgt die Duldungspflicht unmittelbar aus § 1004 II; § 912 ist in diesem Fall nicht anwendbar. Unerheblich ist, ob die Gestattung durch die Einräumung eines dinglichen Rechts (Nießbrauch, Dienstbarkeit, Erbbaurecht) oder lediglich schuldrechtlich (vgl BGH ZMR 17, 943, 944f) erfolgte. In bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Hypothek.

Rn 13 Die Hypothek ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in die nach §§ 1120–1130 mithaftenden Gegenstände. Andere im Voraus getroffene Verwertungsabreden sind unzulässig (§ 1149). Am gleichen Pfandobjekt können für dieselbe Forderung nicht mehrere Hypotheken bestellt werden (Verbot der Doppelsicherung, Köln NJW-RR 96, 1106, 1107 [OLG Köln 23.10.1995 - 2 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die bestehende Rechte aufheben, belasten und/oder inhaltlich verändern. Hierzu gehören insb die Kündigung einer Forderung und ihre Einziehung (Ddorf NJWE-FER 97, 87); die Kündigung eines Pachtvertrages (BGH ZEV 06, 358 [BGH 28.04.2006 - LwZR 10/05]); der Rücktritt (RGZ 151, 304); die Anfechtung nach § 119; die Anerkennung und der Verzic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfügungsbefugnis.

Rn 1 Der Vorerbe darf grds über den Nachlass verfügen, der der Nacherbschaft unterliegt. Gemeint sind alle Verfügungen iSd § 185, also alle Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht übertragen, belastet, inhaltlich verändert oder aufgehoben wird. Seine Verfügungsbefugnis endet grds mit dem Nacherbfall, dauert aber unter den Voraussetzungen des § 2140 weiter fort. Rn 2 Der Vorerbe ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gegenstand des Pfandrechts (Abs 1).

Rn 1 Verpfändbar sind nach §§ 1273 ff alle subjektiven selbstständig übertragbaren (§ 1274 II) u verwertbaren Vermögensrechte, wie etwa Forderungen (Fischer/Dissen DZWiR 04, 368), einschl von Kontokorrenttages- u -abschlusssalden (BGHZ 80, 171, 175; 84, 325, 329; 84, 371, 373 f; 135, 140, 142; BGH NJW 22, 2114 Rz 16), ein ›Tagesguthaben‹ (BGH ZInsO 20, 2262 Rz 38) sowie eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Laufende Nutzung

Rn. 170e Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung setzt voraus, dass derjenige, der in Erwartung des Eigentumserwerbs das unbewegliche WG besitzt, in der Lage ist, den laufenden Ertrag des WG durch laufende Nutzung, dh zB Vermietung/Verpachtung/Selbstnutzung abzuschöpfen und den zivilrechtlichen Eigentümer zugleich hieran zu hinder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 4 Berechtigter der Löschungsvormerkung kann nur ein namentlich bezeichneter Berechtigter, nicht der jeweilige Inhaber eines Rechts sein (BayObLG NJW 81, 2582 [BayObLG 05.05.1980 - BReg. 2 Z 50/79]; aA KG DNotZ 80, 487 [KG Berlin 07.03.1980 - 1 W 4820/79]), ausgenommen bei subjektiv dinglichen Rechten. Wird das Recht übertragen, so ist das idR so auszulegen, dass auch der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wertsicherung von Geldschulden.

Rn 18 Preisklauselgesetz (§§ 1–8) vom 7.9.07 (zuletzt geändert durch dasG vom 29.7.09 [BGBl. I S. 2355]): Zitat Preisklauselverbot (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind. (2) Das Verbot nach Absatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Da die Beifügung von Bedingungen zu einem Rechtsgeschäft eine wesentliche Komponente der vertraglichen Gestaltungsfreiheit ist, sind Rechtsgeschäfte grds bedingungsfreundlich. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb ins Grundbuch einzutragen ist (Zweibr NJW-RR 08, 1395 [OLG Zweibrücken 01.02.2008 - 3 W 3/08] für bedingtes Sondernutzungsrecht). Gesetzlich von der Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 919 BGB – Grenzabmarkung.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. (2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbares Rechtsgeschäft. Teilbarkeit liegt vor, wenn der nach Entfernung (›Herausstreichen‹) des nichtigen Teils verbleibende Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft bestehen kann (BGH NJW 62, 913 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 9...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 135 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswertes ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 111 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[115] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr