Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Bauwerk

Rz. 172 Bei Bestellung eines Erbbaurechts müssen dingliche Einigung und Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks oder der zulässigen mehreren Bauwerke bezeichnen.[696] Der Begriff "Bauwerk" umfasst nicht nur Gebäude, sondern jede unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in fester Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache;[697] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Gesetzlicher Inhalt: § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 160 Der gesetzliche Inhalt ergibt sich aus § 1 Abs. 1 ErbbauRG. Ist keine Erstreckung nach Abs. 2 vereinbart und eingetragen,[664] bleibt die Ausübung des Erbbaurechts auf den für das Bauwerk benötigten Teil des Grundstücks beschränkt. Erbbaurecht als solches lastet materiell am ganzen Grundstück; nur der Ausübungsbereich ist beschränkt.[665] Das Grundbuchamt darf die Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Einigung

Rz. 158 Die Einigung muss Bestimmungen enthalten über:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundzüge der Sachenrechtsbereinigung

Rz. 236 Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 3 Abs. 2 SachenRBerG primär die Anpassung des Gebäudeeigentums an das Sachenrecht des BGB, doch soll auch eine sonstige Bebauung eines Grundstücks durch jemand anderen als den Grundstückseigentümer durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz geregelt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Entsprechende Anwendung

Rz. 2 Grundsätzlich sind auf die Blätter nach § 8 GBO die für das Erbbaugrundbuch der ErbbauRG geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sicherung durch Reallast

Rz. 197 Der Erbbauzins wird regelmäßig durch eine Reallast am Erbbaurecht gesichert, [827] die in wiederkehrenden Geldleistungen[828] an den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks besteht (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG), daher nicht dem jeweiligen Inhaber eines Miteigentumsanteils am Erbbaurechtsgrundstück zugewiesen werden kann,[829] vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist[8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Im Bestandsverzeichnis sind in dem durch die Spalten 2 bis 4 gebildeten Raum einzutragen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Voraussetzungen

Rz. 200 Als dingliche Belastung setzt die Erbbauzinsreallast Einigung und Eintragung am Erbbaurecht und eintragungsfähigen Inhalt voraus. Berechtigter kann nur der jeweilige Eigentümer des Erbbaugrundstücks sein;[837] nicht ein anderer Berechtigter,[838] auch nicht der jeweilige Eigentümer eines Miteigentumsanteils.[839] Rz. 201 Der Erbbauzins muss nach Zeit und Höhe für die g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 60 GBV gilt nur für die nach § 8 GBO anzulegenden besonderen Grundbuchblätter für altrechtliche Erbbaurechte nach den bis 1919 geltenden §§ 1012–1017 BGB. Mit Rücksicht auf die geringe Zahl dieser Erbbaurechte kommt ihr kaum mehr praktische Bedeutung zu. Bemerkenswert ist, dass nach § 8 GBO für das Erbbaurecht nur dann ein Grundbuch anzulegen war, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Erbbaugrundstück

Rz. 164 Zwischen Belastungsgegenstand und Ausübungsbereich ist zu unterscheiden (vgl. Rdn 166 ff.). Belastungsgegenstand ist das ganze Grundstück oder eine nach § 7 Abs. 1 GBO abzuschreibende reale Fläche,[671] nicht ideeller Miteigentumsanteil.[672] Rz. 165 Der Ausübungsbereich des Erbbaurechts kann aber auf den für das Bauwerk erforderlichen Teil beschränkt sein, es gilt au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Untererbbaurecht

Rz. 171 Zulässig ist ein Untererbbaurecht, wenn es am Obererbbaurecht an erster Rangstelle eingetragen wird und sich in dessen Rahmen hält,[693] obwohl dagegen auch gewichtige Bedenken erhoben werden.[694] Soll ein Untererbbaurecht nur an einem Teil des bisherigen Erbbaurechtes bestellt werden, so ist dieser Teil abzuschreiben und als selbstständiges Erbbaurecht vorzutragen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Anlegung eines besonderen Grundbuchblattes

Rz. 3 Abs. 2 entspricht dem früheren § 8 GBO, der die Anlegung eines Grundbuchblattes für Erbbaurechte zum Inhalt hat, die vor dem 22.1.1919 in das Grundbuch eingetragen wurden und für die die Vorschriften des BGB über das Erbbaurecht maßgebend blieben. Dabei ist § 60 Buchst. a – nicht aber Buchst. b – GBV zu beachten, sodass das Grundbuchblatt z.B. die Aufschrift "Erbpachtr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Blatt des Erbbaugrundbuches:

Rz. 16 Zitat "Erbbaurecht an dem Grundstück" Moosach 427/1 Freifläche 0.250 (Moosach Bl. 1223) eingetragen in Abt. II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 1.2.2003. Die Veräußerung des Erbbaurechts bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Eigentümer des belasteten Grundstücks ist eingetragen Hans Maier, geb. am 14.5.1956, München. Gemäß Bewilligung vom 2.1.200...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Löschungsspalten

Rz. 10 Die Spalte 7 wird im Erbbaugrundbuchblatt nur ausgefüllt, wenn auf dem Blatt mehrere Erbbaurechte eingetragen sind. Rz. 11 In Spalte 8 wird die auf dem Blatt des belasteten Grundstücks vorgenommene Löschung des Erbbaurechts vermerkt.[5] Gemäß § 16 ErbbauRG ist dabei das Erbbaugrundbuch von Amts wegen zu schließen. Auf die Schließung sind die Vorschriften über die Schli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 56 GBV behandelt das Bestandsverzeichnis des Erbbaurechtsblattes. Da das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt wird, entsprechen die im Bestandsverzeichnis des Erbbaurechtsblattes gemachten Eintragungen über das Erbbaurecht den im Bestandsverzeichnis des gewöhnlichen Grundbuchblattes gemachten Eintragungen über das Grundstück; insbesondere entspricht der Beschreib...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erbbauberechtigter

Rz. 162 Erbbauberechtigter kann jede rechts- und erwerbsfähige natürliche oder juristische Person sein, nicht der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG). Ein Eigentümererbbaurecht ist zulässig.[668] Rz. 163 Das Gemeinschaftsverhältnis muss im Grundbuch eingetragen werden (§ 47 GBO). Zulässig sind wie beim Eigentum: Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 59 [Grundpfandrechtsbriefe]

Gesetzestext Bei der Bildung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen ist kenntlich zu machen, daß der belastete Gegenstand ein Erbbaurecht ist. Rz. 1 Entsprechend der Belastungsmöglichkeit von Erbbaurechten mit Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden ist auch die Bildung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen möglich. Nach § 54 GBV sind grun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Schuldrechtliche Verpflichtungen auf Neufestsetzung des Erbbauzinses

Rz. 207 Schuldrechtliche Vereinbarungen sind neben dem für die ganze Erbbaurechtsdauer fest bestimmten Erbbauzins zulässig, wenn in bestimmten Zeitabständen der Erbbauzins entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Änderung des Bodenwertes, der Mieten, Beamtenbezüge, Index für Lebenshaltung) neu festgesetzt werden soll.[858] Bei einem Eigentümererbbaurecht ist weg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück

Rz. 5 Der Anspruch kann auf Übertragung des Alleineigentums, aber auch nur des Miteigentums gehen. Im letzteren Fall bedarf der Anspruchsberechtigte des gleichen Schutzes. Auf Übertragung des Eigentums geht auch der Anspruch auf Verschaffung einer Eigentumswohnung.[5] Rz. 6 Gleichzustellen sind der Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechtes oder Wohnungserbbaurechtes. Für d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Anpassung nicht wertgesicherter Erbbauzinsreallasten

Rz. 211 Gerade bei älteren Erbbaurechten und Erbbauzinsreallasten fehlen Wertsicherungsklauseln. Es stellt sich dann die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Grundstückseigentümer eine Anpassung des Erbbauzinses verlangen kann. Für das Grundbuchverfahren ist diese Frage insoweit nicht relevant, als die Eintragung einer neuen Reallast oder einer Wertsicherungsklausel der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Wohnungserbbauberechtigten

Rz. 215 Das Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und den Wohnungserbbauberechtigten beurteilt sichmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bewilligungsberechtigung bei Löschungen

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Einschränkung; Eintragungsverbot

Rz. 2 § 6a Abs. 1 GBO stellt für die Eintragung eines Gesamt- oder eines Gesamtuntererbbaurechts einschränkende Voraussetzungen auf (siehe unten Rdn 4). Abs. 2 untersagt die Eintragung eines Erbbaurechts, wenn es an einem Grundstück und zugleich an einem Erbbaurecht bestellt ist (sog. Teiluntererbbaurecht). Rz. 3 Die Bestellung eines Gesamterbbaurechts erfolgt nach den allgem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 165 Abs. 2 gilt nicht nur für das ausdrücklich genannte Erbbaurecht, sondern nach § 144 Abs. 1 GBO auch für landesrechtliche Erbpacht-, Büdner- und Häusler- (Art. 63 EGBGB) sowie Mineraliengewinnungsrechte (Art. 68 EGBGB) und nach überwiegender Ansicht in analoger Anwendung für andere grundstücksgleiche Rechte.[398] Gegen eine solche Analogie spricht allerdings die Geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 111 [Vorbehalt des Landesrechts]

Gesetzestext Soweit auf die in den Artikeln 63 und 68 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichneten Rechte nach den Landesgesetzen die §§ 14 bis 17 des Erbbaurechtsgesetzes für entsprechend anwendbar erklärt worden sind (§ 144 Abs. 3 der Grundbuchordnung), sind die Vorschriften über das Erbbaugrundbuch (Abschnitt XII) entsprechend anzuwenden. Rz. 1 In dems...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Folgen der Verletzung des § 23 GBO

Rz. 51 Eine Löschung unter Verletzung des Abs. 1 hat keinen Einfluss auf das materiell-rechtliche Bestehen des Rechts.[137] Wie auch sonst wirkt sich das Erlöschen der formellen Position im Grundbuch für sich genommen nicht auf die materielle Rechtslage aus, so dass das Recht außerhalb des Grundbuchs fortbesteht. In diesem Fall besteht allerdings für den Rechtsinhaber die Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen

Rz. 149 Ein Erlöschen des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts nach § 875 BGB geschieht nicht durch die Zerstörung des Gebäudes.[645] Ist das Recht an einem Erbbaurecht begründet, so erlischt es nicht beim Heimfall des Erbbaurechts (§ 42 Abs. 2 WEG). Diese Regelung ist jedoch mit dinglicher Wirkung abdingbar.[646] In jedem Fall erlischt das Recht jedoch bei einem Erlöschen des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragung des Rechts

Rz. 14 Die Eintragung des Erbbaurechts als Belastung des Grundstücks erfolgt in Abteilung II des Grundstücksgrundbuchs.[9] a) Grundstücksblatt: Rz. 15 Zitat "Erbbaurecht für Max Bauer, geb. am 19.10.1950, auf die Dauer von 99 Jahren seit dem Eintragungstag, unter Bezugnahme auf die Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses des Erbbaugrundbuches von … Bd. … Bl. … mit dem Vorrang vor Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgezinster Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG ist gem.§ 195 Abs. 6 Satz 1 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts mit dem sich aus der Anlage 26 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Dabei ist der Abzinsungsfaktor nach Anlage 26 zum BewG abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz und der auf volle Jahre abgerundeten Res...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR

Rz. 227 Eine Besonderheit des Bodenrechts der ehemaligen DDR war die Zulassung eines vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Eigentums an Gebäuden.[918] Gebäude und andere Baulichkeiten waren auch nach § 295 Abs. 1 ZGB [919] grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Selbstständiges Gebäudeeigentum konnte nur aufgrund besonderer Rechtsvorschriften entstehen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 2.2 Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss wird ausschließlich Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.[1] Dem Eigentümer gleichgestellt sind Personen, die ein Erbbaurecht, eigentumähnliches Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehaben. Der Lastenzuschuss steht auch denjenigen zu, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, Erbbaurechts, eigentumähnli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 33 Der Nacherbenvermerk schützt den Nacherben gegen einen Rechtsverlust, der ihm droht, wenn ein gutgläubiger Dritter Rechte vom Vorerben erwirbt, §§ 2113 Abs. 3, 892 Abs. 1 S. 2 BGB. Er bewirkt von nachstehenden Ausnahmen abgesehen keine Grundbuchsperre.[61] Ist der Vermerk eingetragen, so kann das Grundbuchamt Anträge aller Art ohne Rücksicht auf die Nacherbschaft und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundstücksblatt:

Rz. 15 Zitat "Erbbaurecht für Max Bauer, geb. am 19.10.1950, auf die Dauer von 99 Jahren seit dem Eintragungstag, unter Bezugnahme auf die Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses des Erbbaugrundbuches von … Bd. … Bl. … mit dem Vorrang vor Nr. 1 der Abt. III eingetragen am …"mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Die vorstehenden Vorschriften sind auf die nach § 8 der Grundbuchordnung anzulegenden Grundbuchblätter mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von Energieanlagen (Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Fernwärme, einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen) auf Leitungstrassen, die am 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genutzt waren, wird zugunsten des Versorgu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeugnis erteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Rechtsverhältnis der Wohnungserbbauberechtigten untereinander

Rz. 218 Das Rechtsverhältnis der Wohnungserbbauberechtigten untereinander richtet sich nach §§ 10 ff. WEG (siehe Rdn 96 ff.). Zwischen ihnen kann kein Erbbauzins vereinbart werden.[902] Rz. 219 Die Eintragung im Wohnungserbbaurechtsgrundbuch erfolgt entsprechend §§ 7 und 9 WEG (dazu § 8 WGV). Es werden also neben dem Grundbuchblatt des Grundstücks je ein besonderes Grundbuchb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einzelne Rechte

Rz. 20 Für die (siehe Rdn 1 ff.) zeitlich beschränkbaren Rechte gilt im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 57 [Abteilung I]

Gesetzestext (1) Die erste Abteilung dient zur Eintragung des Erbbauberechtigten. (2) Im übrigen sind auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis sowie in den drei Abteilungen die für die Grundbuchblätter über Grundstücke geltenden Vorschriften (Abschnitte II, III) entsprechend anzuwenden. Rz. 1 In Abt. I wird der Erbbauberechtigte eingetragen. Auf seine Eintragung finden die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XII. Bewilligungsberechtigung bei Inhaltsänderungen

Rz. 65 Inhaltsänderung ist jede nachträgliche Änderung der Befugnisse des Berechtigten,[142] die nicht in einer Änderung der Art des Rechts besteht und nicht als Neubestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Rangänderung des Rechts anzusehen ist.[143] Die Grenzen sind zum Teil fließend und im Einzelfall umstritten.[144] Rz. 66 Bei Inhaltsänderungen kann im Regelfall z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Notwendigkeit vorzeitigen Abbruchs

a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 171 [Autor/Stand] Auch aufgrund der in § 88 BewG nicht ausdrücklich erwähnten Notwendigkeit des vorzeitigen Abbruchs kann eine Ermäßigung des Gebäudewerts zulässig sein. Ein vorzeitiger Abbruch in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn das Gebäude vor Ablauf der gewöhnlichen, d.h. technischen Lebensdauer abgebrochen werden muss. Typische ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Erbbauzins (§§ 9, 9a ErbbauRG)

1. Erbbauzins als Gegenleistung der Bestellung des Erbbaurechts Rz. 196 Als Gegenleistung für die Gewährung des Erbbaurechts wird regelmäßig die Zahlung eines Erbbauzinses als wiederkehrendes Entgelt vereinbart. Daneben ist auch eine einmalige Entschädigung zulässig; sie ist Kaufpreis der Bestellung des Erbbaurechts als Rechtskauf. Insgesamt sind Vereinbarungen über einmalige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastungen des zu teilenden Grundstücks

Rz. 4 Ist das zu teilende Grundstück mit dinglichen Rechten belastet, bestimmt sich deren Schicksal bzw. die Frage der weiteren Belastung der Teilflächen nach materiellem Recht. Bei einer Dienstbarkeit ist insbesondere § 1026 BGB zu beachten, der aber die hinreichende Bestimmung des Ausübungsbereichs der Dienstbarkeit voraussetzt. Grundpfandrechte werden kraft Gesetzes zu Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Gesetzliche Grundlage des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts ist § 31 WEG.[605] Die beiden Arten unterscheiden sich lediglich durch die verschiedene Art der Nutzung. Eine Vermischung beider Nutzungsformen ist möglich, wenn kein Verwendungszweck überwiegt.[606] Es ähnelt dem dinglichen Wohnungsrecht (§ 1093 BGB). Als Grundstücksbelastung stellt es ein reines Nutzungsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Definitionen

Rz. 1 Der Bauträgervertrag ist nach § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen [1] und gem. § 650u Abs. 1 S. 1 BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 58 [Muster]

Gesetzestext Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des für ein Erbbaurecht anzulegenden besonderen Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in der Anlage 9 beigefügten Muster. § 22 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Rz. 1 Die Anl. 9 betrifft ein Erbbaugrundbuch für ein Erbbaurecht nach der ErbbauRG. Zur der Bedeutung der Bezugnahme auf § 22 S. 2 GBV vgl. § 22 Rdn 1.mehr