Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[59] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / e) Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im Grundbuchverfahren

Rz. 151 Änderungen im Grundbuch werden durch die Vorlage einer öffentlichen Urkunde i.S.v. § 29 GBO geführt. In Erbfällen erfolgt der Nachweis des Erbrechts in aller Regel zum einen gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch ein beurkundetes Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift oder zum anderen gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO bislang durch Vorlage eines Erbscheines.[330] M...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine Erbengemeinschaft wurde im Mittelalter auch als "Gemeinderschaft" bezeichnet, deren Mitglieder als "Gemeinder". Wollten die Gemeinder ein Rechtsgeschäft vollziehen, mussten sie ihre Hände zusammenschlagen und so mit verbundenen Händen, mit gesamter Hand verfügen.[1] Auf diese Form des Handelns geht der Name einer solchen Personengemeinschaft im Erbrecht zurück. So...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Lebenspartnerschaft

Rz. 78 Die Vorfrage betreffend das Bestehen einer Lebenspartnerschaft wird selbstständig angeknüpft.[163] Die Auflösung der Partnerschaft wird unselbstständig aus dem Blickwinkel des jeweiligen Erbrechts angeknüpft.[164]mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Gesetzlich festgeschriebene Erbfolgen und Anteilsregelungen

Im Falle des Todes eines Muslims erfolgt die Verteilung seines Nachlasses an die gesetzlichen Erben. Hierzu zählen unter anderem Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister. Die jeweiligen Anteile sind ebenfalls festgeschrieben.[59]mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / G. Drittes Reich

Rz. 23 Wesentliche Änderungen erfuhr das Recht der Erbengemeinschaft im Dritten Reich nicht. In seiner Anwendung wird es im Einzelfall genauso der nationalsozialistischen Ideologie unterworfen worden sein wie andere Rechtsgebiete. Auch das Zivilrecht war im Dritten Reich keine "Insel der Reinheit", was spätestens durch die Untersuchung von Zivilrechtsurteilen durch Rainer Sc...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Anwendbarkeit der "UsedSoft II"-Entscheidung i.R.d. Erbauseinandersetzung

Rz. 34 Werden i.R.d. Erbauseinandersetzung Nutzungsrechte und dazugehörige Dateien des Erblassers auf einen Miterben oder gar auf einen Dritten übertragen, muss das Erfordernis der Nicht-Zurückbehaltung von Kopien in der "Person" der Erbengemeinschaft ebenfalls erfüllt sein.[69] Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form die Datei übertragen wird. Die "UsedSoft II"-Entschei...mehr

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§ 1 Grundlagen / B. Wesen und Zweck

Rz. 8 Dem deutschen Erbrecht ist der Grundsatz des Vonselbsterwerbs immanent: Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben im Wege der Universalsukzession über, es sei denn, dass der Erbe sich innerhalb der Ausschlagungsfrist hiervon befreit.[23] Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB werden auch sämtliche mit dem Nachlass verbundenen Verbindlichkeiten auf...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / I. Ausgangspunkt und Relevanz

"Transmortale Überraschungen einer Vorsorgevollmacht" titelte ein jüngst erschienener Aufsatz.[1] Überraschungen kann es eigentlich nur geben, wenn eine Situation nicht ausreichend bekannt und vorbereitet ist. Die klassische Juristenausbildung spielt solchen Überraschungen im Bereich von Vorsorgevollmachten und Testamentsvollstreckung in die Hände. Sowohl im Familienrecht al...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Rechtsfolge eines Verstoßes

Rz. 126 Art. 6 EGBGB schreibt als Rechtsfolge eines ordre public-Verstoßes vor, dass die entsprechende ausländische Rechtsnorm nicht angewendet bzw. nicht beachtet werden darf. Hieraus resultiert freilich eine Lücke.[277] Wie diese zu füllen ist, verrät Art. 6 EGBGB nicht. Möglich wäre es in einem solchen Fall, die entstandene Lücke schlicht und einfach durch Rückgriff auf d...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 14 Beispiel Im Beispiel (siehe Rdn 11) beschließt die Erbenmehrheit zwei Verpflichtungsgeschäfte: den Verkauf des Grundstücks (§ 1850 Nr. 5 BGB), mit dessen Erlös Schulden getilgt werden sollen, und die Aufnahme eines Kredits, d.h., eines nach § 1854 Nr. 2 BGB hinsichtlich des Minderjährigen durch das Familiengericht zu genehmigenden Geschäfts.[14] Rz. 15 Nach außen kann ...mehr

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§ 1 Grundlagen / E. Sozialrecht

Rz. 48 Das Bürgerliche Recht kennt mit Ausnahme der handelsrechtlichen Haftung bei Fortführung des Erblasserunternehmens durch den Erben nach § 27 HGB keine Ausnahmen von der grundsätzlich unbeschränkten, aber beschränkbaren Haftung, durch welche für bestimmte Nachlassgläubiger Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.[96] Im Sozialrecht normiert § 102 SGB XI...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / IX. Auseinandersetzung

Rz. 38 Die Vertretung des Betreuten durch einen Miterben als Betreuer ist meist nach §§ 1824, 181 BGB ausgeschlossen.[50] Erfolgt die Auseinandersetzung "genau nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften" (vgl. § 8 Rdn 7–12) soll lediglich eine gesetzliche Pflicht (zur Auseinandersetzung) erfüllt werden, so dass §§ 1824, 181 BGB nicht anwendbar sein sollen.[51] Dies kann im E...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 36 Ob im gesamteuropäischen Kontext, also nicht nur aus rein deutscher Sicht und der Sicht der deutschen Stimmen in Literatur und Rechtsprechung, ein gemeinschaftliches Testament, welches eine Bindungswirkung beinhaltet, unter Art. 24 oder 25 EuErbVO zu subsumieren ist und ob diese Bindungswirkung als Sonderanknüpfung nach Art. 24 Abs. 1 oder Abs. 2 EuErbVO Berücksichtig...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Folglich kommt es in dieser Fallkonstellation sowohl vor den deutschen als auch den malaysischen Gerichten zu einer rechtlichen Nachlassspaltung: Die in Malaysia belegenen Immobilien sind nach malaysischem Erbrecht zu vererben, wobei an dieser Stelle erneut auf das Zustimmungserfordernis der Landesregierung gem. Sec. 433B NLC hingewiesen wird. Die Rechtsnachfolge von Todes we...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) "UsedSoft II"-Entscheidung zum Verkauf gebrauchter Software

Rz. 33 Im Falle der Veräußerung von "gebrauchter" Software muss der Ersterwerber der Software, der seine Nutzungsrechte an seiner mittlerweile gebrauchten Software auf einen Dritten überträgt, dafür Sorge tragen, dass er bei sich alle vorhandenen Kopien der zum Nutzungsrecht gehörenden Datei unbrauchbar macht. Bei ihm dürfen keine Kopien zurückbleiben.[65] Anderenfalls beste...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / C. Erbengemeinschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis

Rz. 91 Völlig anders als im übrigen Europa verläuft eine Nachlassabwicklung in den anglo-amerikanischen Staaten. In Europa gehören zu diesem Rechtskreis England und Wales, Schottland und Irland. Der in vielen europäischen Rechtsordnungen bekannte Von-selbst-Erwerb einer Erbschaft (ipso iure Erwerb) ist dort schlicht unbekannt. Stattdessen geht im anglo-amerikanischen Rechtsk...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 118 Für Streitigkeiten nach dem Erbfall unter den Miterben kann der Erblasser gemäß § 1066 ZPO ein Verfahren vor einem Schiedsgericht vorschreiben, durch welches die ordentlichen Gerichte weitgehend ausgeschlossen werden.[83] Ein Schiedsverfahren ist eine zeitsparende und kostengünstige Möglichkeit, welche – etwa bei der DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreiti...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Gleichmäßige Gläubigerbefriedigung

Rz. 14 Grundprinzip und vordringlicher[32] Zweck von Insolvenzverfahren im Allgemeinen ist die bestmögliche Befriedigung aller vorhandenen Gläubiger unter Berücksichtigung ihrer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge.[33] Für das Nachlassinsolvenzverfahren gilt insoweit nichts anderes. Die Nachlassinsolvenz ist daher zu beantragen, wenn der Nachlass zur Befriedigung aller Nachlas...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Schiedsverfahren der DSE

Rz. 101 Eine der zeitsparenden und kostengünstigen Möglichkeiten ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg.[125] Dies kann auch nach dem Tod des Erblassers durch übereinstimmende Erklärung aller Beteiligten geschehen (§ 1029 Abs. 2 ZPO), andernfalls durch Ano...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Haftungsbeschränkung

Rz. 5 Auch der Nacherbe kann seine Haftung beschränken. Dabei ist es unerheblich, ob vorher der Vorerbe die Haftung beschränkt hat oder nicht.[6] Sollte der Vorerbe schon wirksam eine Haftungsbeschränkung bewirkt haben, so kann der Nacherbe diese Haftungsbeschränkung ebenfalls geltend machen.[7] Auch für Nachlassverbindlichkeiten, die von dem Vorerben stammen, haftet der Nac...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 33 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht. ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / I. Vertretung von Minderjährigen bei der Abstimmung

Rz. 2 Die Willensbildung innerhalb der Miterbengemeinschaft geschieht durch Abstimmung. Maßgeblich für die Mehrheitsbildung ist nicht die Zahl der Miterben; die Stimmenmehrheit ist gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 2 BGB nach der Größe der Erbteile zu berechnen. Der Minderjährige wird bei der Abstimmung von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten (§ 1629 BGB). Beispiel...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 47 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / I. Überblick

Rz. 1 Der Erbschein ist für die Erben der "Ausweis" ihrer Erbenstellung. Es gilt die Vermutung, dass dem im Erbschein genannten Erben das Erbrecht in dem bezeichneten Umfang zusteht (Vermutung der Richtigkeit, § 2365 BGB). Wer von einem Erbscheinserben erwirbt (§ 2366 BGB) oder an einen Erbscheinserben leistet (§ 2367 BGB), darf auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, ...mehr

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der in dritter Ehe verheiratete Erblasser ist am … 2022 verstorben. Er betrieb ein Restaurant der Spitzengastronomie samt Hotel. Aus der Ehe mit seiner ersten Ehefrau gingen der Beteiligte zu 1 und ein weiterer vorverstorbener Sohn hervor, aus der Ehe mit der zweiten Ehefrau der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer). Die dritte Ehe des Erblassers blieb kinderlos. Der Erblass...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 129 Der Testator kann die Person des Testamentsvollstreckers selbst bestimmen. Er kann die Auswahl einem Dritten oder einer Institution überlassen. Zumindest als Vorsorgemaßnahme für die Möglichkeit des Wegfalls des ersten Testamentsvollstreckers ist dies sinnvoll. Die Benennung durch eine Institution hat den Vorteil, dass diese regelmäßig in ihrem Bestand von den natürl...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 1. Erbengemeinschaft bei Spaltnachlässen

Rz. 85 Besonders interessant ist die Betrachtung der Erbengemeinschaft im Falle des (tatsächlichen) Bestehens von mehreren Erbstatuten, auch wenn nach Einführung der EuErbVO dieser Fall eben gerade nicht mehr vorkommen sollte; beachtlich sind indes die zahlreichen Altfälle bis zum 17.8.2015. Die Struktur und Entstehung der Erbengemeinschaft richten sich nämlich nach dem Erbs...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / e) Verwaltung des Nachlasses

Die Testamentsvollstreckung kann beim High Court of Malaya gemäß den Bestimmungen des PAA beantragt werden. Der PAA ist allgemein anwendbar und gilt sowohl für Muslime als auch für Nicht-Muslime. In Sec. 2(1) PAA wird der Begriff "Testament" so definiert, dass er jedes Kodizill oder andere testamentarische Dokumente sowie Testamente umfasst, die gemäß Sec. 26 WA (oder dem en...mehr

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ZErb 12/2024, Deutsches Erbrechtssymposium 2024

Unter strahlend blauem Spätsommerhimmel und mit Blick auf’den malerischen Neckar fand am 20. und 21.9.2024 das 27.’Deutsche Erbrechtssymposium in Heidelberg statt. Die traditionsreiche Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) lockte wieder zahlreiche Experten aus ganz Deutschland in die altehrwürdige Universitätsstadt. Das Programm v...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 173 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser Deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / d) Zuwendungen unter Lebenden

Das islamische Recht sieht jedoch die Möglichkeit vor, zu Lebzeiten werthaltige Güter durch eine Schenkung (hibah) einer anderen Person zuzuwenden. Die Zuwendung unter Lebenden unterliegt keinen vergleichbaren Beschränkungen, wie sie für die testamentarischen Verfügungen gelten.[66] Insofern kann der dem islamischen Glauben angehörende Erblasser sicherstellen, dass seine nic...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / f) Scharia-Gerichte

Nach Art. 121A Federal Constitution sind die Zivilgerichte nicht für Angelegenheiten zuständig, die in die Zuständigkeit der Scharia-Gerichte fallen. Bei der Anwendung dieses Ausschlusses der Zuständigkeit der Zivilgerichte ist daher zunächst zu prüfen, ob das Scharia-Gericht für eine bestimmte Angelegenheit zuständig ist. Ist dies der Fall, ist die Zuständigkeit der Zivilge...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 4. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 90 Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag vor einem Notar auseinandergesetzt, sofern die Auseinandersetzung nicht durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen muss.[207] Fraglich ist jedoch, ob und ggf. wie eine Auseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft ausländischen Rechts zu erfolgen hat und ob dies (außergerichtlich) über...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / V. Vorkaufsrecht

Rz. 18 Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 2034 BGB (vgl. § 4 Rdn 31–38) gilt das zum Erwerb eines Erbteils Ausgeführte: Es wird auf den Inhalt des übertragenen Anteils abgestellt werden müssen, was regelmäßig zu einer Genehmigungspflicht führen wird.[21]mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Verhältnis zu anderen Haftungsbeschränkungsinstrumenten

Rz. 18 Eine Haftungsbeschränkung ist überhaupt erst ab dem Zeitpunkt notwendig, ab welchem die Erbschaft angenommen wurde. Vor Ablauf der Ausschlagungsfrist oder vor einer vor diesem Zeitpunkt liegenden ausdrücklichen oder konkludenten Erbannahme durch den Erbberechtigten können Ansprüche gegen den Nachlass nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Der Erbberechtigte kann Nachl...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / Literaturtipps

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / b) Umsetzung

Rz. 31 Für die Umsetzung der Beschlüsse der Erbengemeinschaft können dagegen Genehmigungen notwendig sein. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob das Geschäft für einen Betreuer grundsätzlich genehmigungsbedürftig wäre (§§ 1848 ff. BGB). Nur bei einer grundsätzlichen Genehmigungsbedürftigkeit kommt es auf die Besonderheiten der Erbengemeinschaft an. Rz. 32 Bei Maßnahmen de...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Grundformel

Rz. 40 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren. Die Erklärung muss gemäß § 2348 BGB notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Bei internationalen Bezügen können die Auswirkungen der EuErbVO zu be...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Bei dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und letztem domicile in Malaysia werden sowohl deutsche als auch malaysische Gerichte deutsches Erbrecht auf die in Deutschland liegenden Immobilien des Erblassers anwenden. Hinsichtlich der in Malaysia belegenen Immobilie und der beweglichen Nachlassgegenstände ist allerdings die Wahl des Gerichts ausschlaggebend für da...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Rückverweisung (renvoi)

Rz. 66 Zu einer Rückverweisung kommt es, wenn das Heimatrecht des Erblassers auf das deutsche Recht zurückverweist. Eine solche Verweisung ist gem. Art. 4 Abs. 1 S. 2 EGBGB als Sachnormverweisung auf das deutsche materielle Erbrecht zu verstehen.[141] Unerheblich ist es dabei, wie das Heimatrecht des Erblassers die Verweisung versteht.[142]mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / II. Antragsberechtigung

Rz. 3 Antragsberechtigt ist nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG jeder Miterbe aufgrund "einer Art" Verfahrensstandschaftsrecht.[10] Der Miterbe benötigt weder eine Vollmacht[11] noch einen Beschluss der Erbengemeinschaft. Der Antrag kann auch gegen den Willen anderer Miterben gestellt werden. Auch der Erbschein ohne Angabe der Erbquoten kann von lediglich einem Miterben beantragt w...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Kündigungsrecht

Rz. 18 Die Erben haben das Recht, Online-Vertragsbeziehungen des Erblassers zu kündigen.[41] Das Kündigungsrecht ist vom Erbrecht umfasst, da die Erben in die Vertragsbeziehungen des Erblassers eintreten und kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Provider abschließen. Kündigen die Erben nach Abwicklung der Nachlassgeschäfte das Konto, ist das Kündigungsrecht als Teil der Na...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 129 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[282] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / a) Abstimmungen

Rz. 30 Die Stimmabgabe wird in § 1851 BGB nicht erwähnt, weshalb sie auch nicht genehmigungsbedürftig ist.[38]mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / D. Frühe Neuzeit

Rz. 12 Die Zeit des wachsenden Handels und der Ausbildung reicher, städtischer Handelsfamilien erforderte auch angepasste rechtliche Strukturen.[42] Es bildeten sich Gesellschaften, beispielsweise die auf Verträgen beruhende der Fugger. Es ist umstritten, ob die offene Handelsgesellschaft der Fugger in ihrer Ursprungsform mit der fortgesetzten Erbengemeinschaft identisch ist....mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Bestimmung des Pflichtteilsrechts

Rz. 169 Das jeweilige Pflichtteilsrecht bestimmt sich nach dem Erbstatut.[378] Gleiches gilt dann freilich sowohl für den Kreis der Pflichtteilsberechtigten als auch für den Pflichtteilsergänzungsanspruch (soweit das jeweils einschlägige Erbrecht einen solchen vorsieht).[379]mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Verhandlungen vor einem malaysischen Gericht

Die malaysischen Gerichte kommen wohl zu demselben Ergebnis. Hinsichtlich der in Deutschland belegenen zu vererbenden Immobilien kann es offen bleiben, ob die Gerichte die foreign court theory oder direkt die deutschen Sachvorschriften anwenden werden. Jedenfalls werden die in Deutschland belegenen Immobilien nach deutschem Erbrecht vererbt.mehr