Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Ergänzungspflichtteilsansprüche einzelner Miterben gegen andere Miterben, § 2326 BGB

Rz. 276 Ein Miterbe kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen anderen Miterben nur im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geltend machen, wozu der Bestand des gesamten Nachlasses darzulegen ist.[257] Dazu LG Köln (a.a.O.): Zitat … Der Ergänzungsanspruch besteht nur, soweit der Wert des Erbteils dahinter zurückbleibt; dieser ist mithin abzuziehen … Schuldner sind die M...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Anfechtbarkeit einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 86 Ist eine Verfügung von Todes wegen anfechtbar und wurde die Anfechtung bereits erklärt, so hat das Grundbuchamt, wenn ihm dieser Umstand bekannt wird, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, weil die Frage der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen grundsätzlich vom Nachlassgericht zu beantworten ist.[95] Auch dann, wenn sich aus der Verfügung von Todes wegen d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Eintragung des Nacherben

Rz. 389 Mit Eintritt des Nacherbfalls geht kraft Gesetzes der Nachlass auf den Nacherben über, § 2139 BGB. Bezüglich der auf den Vorerben eingetragenen Grundstücke wird das Grundbuch damit wieder unrichtig. Eine entsprechende Berichtigung auf den Nacherben ist nach denselben Regeln wie bei der Berichtigung auf den Vorerben vorzunehmen. Anmerkung zum Gesetz zur Änderung des Er...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Erschütterung des Beweiswerts einer beurkundeten Verfügung von Todes wegen

Rz. 74 Die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Testaments bzw. Erbvertrags könnte aus den unterschiedlichsten Gründen Zweifeln unterliegen. So ist die rechtliche Wirksamkeit von folgenden Faktoren abhängig:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Allgemeines

Rz. 230 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstanz wertmäßig zu erhalten und zur Erhaltung der Verwaltungseinheit und -zus...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Ausnahme: Dem Grundbuchamt werden neue Tatsachen bekannt

Rz. 50 Das Grundbuchamt braucht seiner Eintragung nur dann den Erbschein bzw. das ENZ nicht zugrunde zu legen, wenn ihm neue Tatsachen bekannt geworden sind, die dem Nachlassgericht bei der Erbscheinserteilung bzw. der Erteilung des ENZ offenbar noch nicht bekannt waren und die der sachlichen Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ entgegenstehen, und wenn das Grundbuchamt anneh...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Checkliste: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Das Vorausvermächtnis zugunsten des einzigen Vorerben – dingliches Vermächtnis

Rz. 369 Das Recht des Nacherben erstreckt sich gem. § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis. Es soll dem Vorerben im Zweifel endgültig verbleiben und nicht der Nacherbfolge unterliegen. Soweit der Gegenstand dem alleinigen Vorerben endgültig verbleibt, scheidet er bereits mit dem Erbfall ohne Weiteres aus der Vorerbmasse aus. Im...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / III. Möglichkeit der gegenständlichen Beschränkung

Rz. 180 Auch kann es einen gegenständlich beschränkten Erbschein geben, § 352c FamFG, wenn auch hierfür nach Inkrafttreten der EuErbVO nur noch ein geringerer Bedarf besteht. Das örtlich zuständige Nachlassgericht wird einen Erbschein demnach grundsätzlich auch dann ausstellen, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einem ausländischen Recht unterliegt. Denkbar sind nach wie...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Auseinandersetzungszeugnis

Rz. 304 Nach § 36 GBO ist u.U. die Vorlage eines Erbscheins entbehrlich, wenn ein Miterbe im Rahmen der Erbteilung als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks oder Erbbaurechts eingetragen werden soll. In einem solchen Fall genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Rechtswahl zugunsten eines mitgliedstaatlichen Rechts, Gerichtsstandsvereinbarung bei Rechtswahl und Zuständigkeit bei Rechtswahl, Art. 5 ff. EuErbVO

Rz. 169 Hat der Erblasser als Erbstatut das Recht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 22 EuErbVO gewählt, können die betroffenen Parteien vereinbaren, dass ein Gericht dieses Mitgliedstaats zuständig sein soll, Art. 7 EuErbVO. Art. 7 EuErbVO Zuständigkeit bei Rechtswahl Die Gerichte eines Mitgliedstaats, dessen Recht der Erblasser nach Artikel 22 gewählt hat, sind für die Entsche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 187 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[182] War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber bezüglich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Gemeinschaftliches Testament nach Ehescheidung

Rz. 89 Ist die Ehe geschieden, so kann durch ein gemeinschaftliches Testament nach der Scheidung der für die Grundbuchberichtigung erforderliche Nachweis der Erbfolge nicht mehr geführt werden, weil § 2268 BGB i.V.m. § 2077 BGB eine Vermutung für das Unwirksamwerden des gemeinschaftlichen Testaments enthält.[99]mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 166 Die internationale Zuständigkeit leitete sich für Sterbefälle bis 16.8.2015 von der örtlichen Zuständigkeit ab.[203] § 105 FamFG Andere Verfahren [204] In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der ör...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Beurkundungen vor Konsularbeamten

Rz. 62 Nur vor einem Konsularbeamten können im Ausland Beurkundungen vorgenommen werden, wozu der Konsularbeamte aber nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist (§ 10 KonsG). Die Beurkundung vor einem Konsularbeamten ersetzt in Deutschland die notarielle Beurkundung, § 10 Abs. 2 KonsG. Das hat zur Folge, dass gegenüber einem deutschen Grundbuchamt und einem deutschen Handel...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Eintragbarkeit eines Verpfändungs- bzw. Nießbrauchsvermerks

Rz. 329 Ist der Erbteil eines Miterben gepfändet oder verpfändet, so kann, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört, die Pfändung bzw. Verpfändung als Verfügungsbeschränkung in Abt. II des Grundbuchs eingetragen werden.[315] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 BGB der notariellen Beurkundung. Rz. 330 Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Eintragungsfähigkeit der Rechtshängigkeit

Rz. 189 Die Eintragung eines solchen Vermerks, der auf die eingetretene Rechtshängigkeit hinweist, ist im Gesetz nicht vorgesehen, seine Zulässigkeit jedoch inzwischen allgemein anerkannt.[184] Der BGH verlangt allerdings als Eintragungsgrundlage eine einstweilige Verfügung (siehe Rdn 189 ff.).[185]mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Notzuständigkeit, Art. 11 EuErbVO

Rz. 173 In besonderen Ausnahmefällen kommt eine Notzuständigkeit nach Art. 11 EuErbVO in Betracht. Art. 11 EuErbVO Notzuständigkeit (forum necessitatis) Ist kein Gericht eines Mitgliedstaats aufgrund anderer Vorschriften dieser Verordnung zuständig, so können die Gerichte eines Mitgliedstaats in Ausnahmefällen in einer Erbsache entscheiden, wenn es nicht zumutbar ist oder es ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Erzwingung der Zustimmung

Rz. 209 Wird die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (= grundbuchrechtliche Bewilligung nach §§ 19, 22 GBO) vom Nichtberechtigten nicht freiwillig erklärt, so muss sie erzwungen werden. Also ist der Nichtberechtigte auf Abgabe der Bewilligung zu verklagen mit dem Ziel der Ersetzung der Bewilligungserklärung mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils gem. § 894 ZPO....mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Rechtscharakter des Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 190 Der Rechtshängigkeitsvermerk ist weder Vormerkung noch Widerspruch, auch wenn ihm eine gewisse berichtigende Eigenschaft insofern zukommt, als er auf die Möglichkeit einer bevorstehenden Änderung des verlautbarten Rechtszustands im Hinblick auf den Ausgang des schwebenden Rechtsstreits hinweist. Die Berichtigung selbst kann erst durch ein der Klage stattgebendes Urte...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Notarielles Testament und Scheidungsklausel

Rz. 92 Dazu der BGH:[103] Zitat Einem Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO steht nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung eine dem § 2077 Abs. 1 BGB entsprechende Scheidungsklausel enthält, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch, wenn die Scheidungsklausel abweichend...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 44 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 6. Zwischenverfügung bei behebbaren Eintragungshindernissen

Rz. 19 Eine Zwischenverfügung nach § 18 GBO ist nur zulässig, wenn das Eintragungshindernis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann. Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder auf die Abgabe einer Bewilligung des unmittelbar Betroffenen hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der e...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Universaler Rechtsübergang

Rz. 141 Der nach § 1922 BGB eingetretene Rechtsübergang betrifft nicht nur Eigentümerpositionen des Erblassers, sondern alle übertragbaren vermögensrechtlichen Rechtsinhaberschaften, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sind. Die Vorschriften über die Berichtigung des Grundbuchs gelten deshalb in gleicher Weise sowohl für die vom Erblasser auf die Erben übergegangene E...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Bestreiten

Rz. 210 Der "Bucheigentümer" kann im Prozess geltend machen, die Tatbestandsvoraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs lägen nicht vor. Da die Vermutung des § 891 BGB für ihn spricht, hat der Kläger für seine Tatsachenbehauptungen die Darlegungs- und Beweislast. Der Beweis ist erst erbracht, wenn beim Tatsachenrichter eine entsprechende Überzeugung gem. § 286 ZPO her...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Ist zur Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks eine einstweilige Verfügung erforderlich?

Rz. 192 Die Rechtsprechung war zunächst der Meinung, für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks bedürfe es des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.[191] Die obergerichtliche Rechtsprechung ging dann jahrzehntelang davon aus, dass, weil der Rechtshängigkeitsvermerk etwas anderes ist als Widerspruch, Vormerkung und gerichtlich angeordnetes Veräußerungsverbot, es zu ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Nachlasserbenschulden bis zur Abschichtung

Rz. 286 Nachlasserbenschulden werden durch Rechtshandlungen der Miterben, insbesondere durch Rechtsgeschäfte im Rahmen von Verwaltungsmaßnahmen (§ 2038 BGB), begründet. Weil sie sich auf den Nachlass beziehen, sind es Nachlassverbindlichkeiten. Aber sie sind gleichzeitig auch Eigenverbindlichkeiten jedes Miterben, denn sie wurden in aller Regel rechtsgeschäftlich begründet; ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Die Gefährdung der Rechte der wirklich Berechtigten

Rz. 94 Das Grundbuchamt, bei dem ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Vorlage je einer beglaubigten Abschrift der Verfügung von Todes wegen und der Eröffnungsniederschrift gestellt wird, kann nur bei entsprechenden Anhaltspunkten für eine Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Vor Vollzug des Antrags muss es keine ande...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Amtswiderspruch gegen Löschung eines Nacherbenvermerks

Rz. 394 Wenn ein eingetragener Nacherbenvermerk aufgrund Bewilligung der Nacherben gelöscht worden ist, darf das Grundbuchamt nach Eintritt des Nacherbfalls eine Verfügung der eigenen Erben des Vorerben über das Grundstück nicht davon abhängig machen, dass zunächst die Nacherbfolge im Berichtigungsweg im Grundbuch eingetragen werden müsse. Ist ein Nacherbenvermerk wegen fehle...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 6. Kettensurrogation

Rz. 245 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Rz. 246 Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs eines gutgläubigen Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 178 Die Veräußerung der streitbefangenen Sache ist gem. § 265 ZPO nicht ausgeschlossen. Verliert ein Vormerkungsberechtigter eines solchen Veräußerungsvorgangs den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Aus...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Beendigung der Testamentsvollstreckung und Grundbuch

Rz. 353 Der Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung – durch Aufgabenerledigung – ist dem Grundbuchamt gegenüber regelmäßig in der Form des § 29 GBO zu erbringen.[353] Eine Unrichtigkeit des Grundbuchs i.S.d. § 22 GBO liegt vor, wenn die Testamentsvollstreckung insgesamt materiellrechtlich beendet, also nicht nur ein bestimmter Testamentsvollstrecker weggefall...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XII. Kostenerstattung bei Verauslagung der Gebühren der Grundbuchberichtigung durch einen Miterben

Rz. 143 Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Beantragung der Grundbuchberichtigung auf die Erben um eine Verwaltungsmaßnahme für den Nachlass handelt und wohl ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses i.S.v. § 2038 BGB entspricht, die Gebührenbefreiungsmöglichkeit der Anm. Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG in Anspruch zu nehmen. Hiernach ist die Grundbuchberichtigung...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (3) Kosten der Berichtigung

Rz. 212 Die Kosten der Grundbuchberichtigung sind von demjenigen zu tragen, der die Berichtigung verlangt, § 897 BGB. Solange der Berechtigte dem Zustimmungspflichtigen nicht die Kosten der Zustimmungserklärung vorgeschossen hat, braucht der Verpflichtete die Zustimmungserklärung nicht abzugeben.[201] Sollte man die Ansicht vertreten, der Buchberechtigte habe das Grundstück g...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Anwachsung führt zur Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 278 Nach dem Vollzug des Abschichtungsvertrages und der gesetzlichen Folge der Anwachsung wird das Grundbuch bezüglich der Nachlassgrundstücke unrichtig, so dass sich dessen Berichtigung nach § 22 GBO i.V.m. § 19 GBO (Bewilligung) richtet. Dies gilt auch dann, wenn nur noch ein Miterbe übrig bleibt und dieser kraft Anwachsung Alleineigentümer wird. Wurde der Abfindungsver...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann ein Widerspruch eingetragen werden

Rz. 215 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs als bewilligt gilt (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 216). Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ff) Muster: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 219 Muster 10.10: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils Muster 10.10: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ee) Wegfall einzelner Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 291 Weil für den abgeschichteten Miterben eine Erbteilung stattgefunden hat, kann er die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten, die das Gesetz für die Zeit nach der Erbteilung nicht mehr gewährt, auch nicht mehr in Anspruch nehmen:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Übertragung eines Grundstücks auf den Vorerben

Rz. 396 Der Vorerbe und der Nacherbe können ohne Zustimmung des Ersatznacherben ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück in der Weise auf den Vorerben zu Alleineigentum übertragen, dass das Grundstück aus dem Nachlass ausscheidet und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst wird. In einem solchen Fall kann das Grundbuch nach § 22 GBO berichtigt werden, ohne dass es...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Eintragung eines Alleinerben aufgrund öffentlichen Testaments; Muster

Rz. 100 Auch hier handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB, § 22 GBO. Der Nachweis der Erbfolge wird geführt durch Vorlage jeweils einer beglaubigten Abschrift des notariell beurkundeten Testaments und der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung dieses Testaments gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO. Da mit diesen Urkunden der Unrichtigkeitsnachweis ge...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schriftform für den Antrag

Rz. 26 Der Grundbuchberichtigungsantrag nach § 13 GBO ist reine Verfahrenshandlung im Rahmen des Grundbuchverfahrens und kann von jedem Miterben allein gestellt werden; der Antrag bedarf nicht der in § 29 GBO vorgesehenen Form, vielmehr reicht Schriftlichkeit. Für den Nachweis der Antragsberechtigung bedarf es keiner Form; es genügt schlüssiger Sachvortrag.[16] Bezüglich eine...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchberichtigungszwangsverfahren

Rz. 328 Ist das Grundbuch bezüglich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen und die zur Berichtigung des Grundbuchs not...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Muster: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil)

Rz. 333 Muster 10.19: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil) Muster 10.19: Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch (Nießbrauchsbestellung an Erbteil) I. Bewilligung der Eintragung eines Nießbrauchsvermerks [320] Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Ban...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Muster: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins

Rz. 132 Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundstück Flst. Nr. _________________________ der Gemarkung ______________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr

Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einri...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Ausgangssituation

Rz. 237 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr