Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Miterben als Erbengemeinschaft

Rz. 28 Die Eintragung der Miterben erfolgt gem. § 47 GBO unter Angabe des Miteigentumsverhältnisses "in Erbengemeinschaft". Bei der Erbengemeinschaft werden Bruchteile der Miterben im Grundbuch nicht eingetragen.[18] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erwo...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 334 Gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 GBO) und einen Zurückweisungsbeschluss ist die formlose und unbefristete Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO zulässig (kein Anwaltszwang). Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, § 72 GBO, und zwar auch in Baden-Württemberg, wenn der Notar im Landesdienst als Grundbuchbeamter erstinstanzlich entschieden hat...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Nachweis der notariellen Prüfung auch bei reiner Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 140 OLG München:[152] Zitat 1. Einer Voreintragung der Erbengemeinschaft bedarf es entsprechend § 40 Abs. 1 GBO nicht, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt. 2. Nach § 15 Abs. 3 GBO in der seit dem 9.6.2017 geltenden Fassung sind die zu einer Eintragung erforderlichen Er...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 402 Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (siehe im Einzelnen zum Nachlassinsolvenzverfahren § 11 Rdn 639 ff.) führt zum Verlust der Verfügungsbefugnis der Erben über die Nachlassgegenstände. Der Nachlassinsolvenzverwalter nimmt die Verfügungsrechte wahr, §§ 80 Abs. 1, 56 Abs. 2 InsO. Dies gilt auch in Bezug auf eine GbR-Beteiligung des Erblassers.[434] Der Insolv...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Grundbuchmäßiger Vollzug

Rz. 111 Um die vom Erblasser abgegebene Auflassungserklärung durch Eigentumsumschreibung auf den Erwerber in das Grundbuch vollziehen zu können, bedarf es weder der vorherigen Eintragung der Erben des Veräußerers noch deren Eintragungsbewilligung oder Zustimmung (§ 40 Abs. 1 GBO). Sollten zwischenzeitlich die Erben des Veräußerers im Grundbuch eingetragen worden sein, so gen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Ersatznacherbenvermerk

Rz. 358 Auch der Ersatznacherbe hat ein Anwartschaftsrecht i.S.v. § 2108 Abs. 2 BGB, das bedingt ist durch den Wegfall des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls. Rz. 359 Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Ausländischer Erbschein kein Unrichtigkeitsnachweis i.S.v. § 35 GBO

Rz. 51 Erbschein i.S.v. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO ist nur der von einem deutschen Nachlassgericht erteilte Erbschein und nicht die Erbbescheinigung eines ausländischen Nachlassgerichts.[49] Insofern würde nur dann etwas anderes gelten, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat staatsvertragliche Regelungen über die Anerkennung von Erbnachweisen geschlossen worden wären...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Erlöschen höchstpersönlicher Rechte

Rz. 3 Höchstpersönliche dingliche Rechte wie der Nießbrauch an einem Grundstück (§§ 1030 ff. BGB), eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB), ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder eine Wohnungsreallast (§ 1105 BGB) gehen mit dem Tod des Rechtsinhabers nicht auf dessen Erben über, sondern erlöschen. Die Grundbuchberichtigung führt in einem solchen Fall zur Lö...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Nachweis der Unrichtigkeit

Rz. 208 Eine Grundbuchberichtigung kann nicht nur auf der Grundlage der Bewilligung des "Buchberechtigten" herbeigeführt werden, nach § 22 GBO kann dies auch durch Nachweis der Unrichtigkeit geschehen. Der formale Nachweisgrundsatz des § 29 GBO stellt aber eine hohe Hürde auf: Alle materiellrechtlichen Tatbestandsmerkmale einer Grundbuchunrichtigkeit einschließlich der einge...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Rz. 297 Auch beim Verkauf eines dem Miterben angefallenen Erbteils ist – wie üblich – zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zu unterscheiden. Die Mängelhaftung des allgemeinen Kaufrechts ist Teil der Hauptleistungspflicht (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 298 Das Verpflichtungsgeschäft ist der Erbschafts-(Erbteils-)kauf nach §§ 2371 ff. BGB. Da die Verfügung des Miterben ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 183 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist (§ 899 Abs. 2 BGB). Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstück...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Sachliche Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

Rz. 126 Sind im Rahmen eines Abhilfeverfahrens die Voraussetzungen für die Einziehung des bereits erteilten Erbscheins zu prüfen, ist das Nachlassgericht für den Erlass der das Einziehungsverfahren begleitenden einstweiligen Anordnung zuständig. Der Regelungsgehalt einer im Rahmen eines Erbscheinseinziehungsverfahrens zu erlassenden einstweiligen Anordnung ist auf die in der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung des Vorerben

Rz. 366 Muster 10.22: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung des Vorerben Muster 10.22: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung des Vorerben An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Wohnungs-Grun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker

Rz. 343 Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr ________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Schweigepflicht des Arztes

Rz. 163 Der Arzt hat gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn, er ist von der Schweigepflicht entbunden (§ 385 Abs. 2 ZPO). Die Umstände betreffend die Geschäftsfähigkeit gehören zur ärztlichen Schweigepflicht und sind dem Arzt auch im weit zu fassenden Sinne "anvertraut" gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.[170] Die ärztliche Schweigepflicht endet nich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Erschwernis der Löschung höchstpersönlicher Rechte

Rz. 147 Auch ein dingliches Recht, das mit dem Tod des Rechtsinhabers erloschen ist, kann nach § 23 GBO, wenn Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind (wie bspw. beim Nießbrauch), nicht ohne weiteres unter Vorlage eines Unrichtigkeitsnachweises gelöscht werden. In solchen Fällen ist grundsätzlich die Bewilligung der Erben erforderlich (§§ 19, 29 GBO in notariell b...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 39 Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist in beglaubigter Abschrift vorzulegen; sie hat Richtigkeitsvermutung und Rechtsschein gem. Art. 69 EuErbVO. Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbs...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Abgrenzung zur Teilnachlassauseinandersetzung

Rz. 266 Die Abschichtung führt zum Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung entweder aus der Erbmasse oder aber aus Eigenmitteln der verbleibenden Miterben. Sie ist eine persönliche Teilnachlassauseinandersetzung; soweit Nachlassmittel aufgewandt werden, auch eine zusätzliche gegenständliche Teilauseinandersetzung. Die Teilnachlassauseinandersetzun...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / IX. Änderung oder Widerruf

Rz. 149 Ein unrichtiges ENZ hat das Gericht auf Antrag zu ändern oder zu widerrufen, § 38 IntErbRVG. Der Widerruf kann auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss das Gericht dabei auch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Diese Regelung entspricht dem § 353 Abs. 1 S. 2 FamFG. Anders als im Erbscheinsverfahren ist für das ENZ keine Einziehung oder Kraftloserkläru...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 91 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Muster: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters

Rz. 101 Sachverhalt nach BGH v. 21.1.1991 – II ZR 49/90, NJW-RR 1991, 1211: Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters An das Oberlandesgericht _________________________ In Sachen Müller ./. Meier Az. 5 U 2745/22 Für den Kläger trage ich noch Folgendes vor: Es wird nochmals beantragt, die Sachverstä...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / VIII. Erteilung

Rz. 143 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, bei Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsb...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Muster: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren

Rz. 98 Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht Traunstein – Nachlassgericht – Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Nachlasssache des am 17.12.2022 in Traunstein verstorbenen Herbert Geier Antrag des Beteiligten Hubert Geier auf Erteilung ei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbschein

Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn alle Ant...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 12. Besonderheiten des Grundstücks-Vermächtnisrechts bei der Anwendung ausländischen Erbrechts – Vindikationslegat

Rz. 185 Fraglich ist, wie ein sich auf ein Grundstück beziehendes Vindikationslegat (dingliches Vermächtnis) einer anderen Rechtsordnung auf die konkrete Situation an einem deutschen Grundstück auswirkt. Hierzu enthält die EuErbVO einen Vorbehalt zugunsten der "lex rei sitae" (vgl. Art. 69 Abs. 5 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 lit. k und l, Art. 31 EuErbVO). Der EuGH hat mit seinem Urt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / B. Feststellungsinteresse

Rz. 2 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen können – bei der Bank, beim Grundbuchamt, bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt mittels eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder einer beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassgerich...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 498 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[585] § 2077 BGB...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Geschäftsführungsverhältnisse

Rz. 121 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Eine im Allgemeinen auf § 242 BGB gestützte Auskunftspflicht gibt es grundsätzlich nicht, vielmehr bedarf es einer konkreten Sonderverbindung zwischen Auskunftsschuldner und Auskunftsgläubiger.[109] Nur ausnahmsweise die...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Parteien des Verzichtsvertrages

Rz. 22 Nur mit dem Erblasser kann nach § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB ein Verzichtsvertrag geschlossen werden, da andernfalls ein Vertrag zu Lasten Dritter gem. § 311b Abs. 4 BGB entstehen würde. Verzichten können nur der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Das Erbrecht muss zum Verzichtszeitpunkt noch nicht entstanden sein, so dass auch vor Ausspruch der Adoption verzichtet werd...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Ehegattenerbvertrag und Eheauflösung

Rz. 508 § 2279 BGB verweist in Bezug auf den Ehegattenerbvertrag auf die Regelung des § 2077 BGB beim einseitigen Ehegattentestament. § 2279 Abs. 2 BGB stellt zunächst klar, dass die Auslegungsregeln in § 2077 Abs. 1 BGB (Ehegatten) und Abs. 2 (Verlobte) auch auf vertragsmäßige Verfügungen anzuwenden sind, die in einem Erbvertrag bindend getroffen wurden. Daneben erweitert di...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Arten von Streitigkeiten

Rz. 316 Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, für welche Streitigkeiten das Schiedsgericht eingesetzt werden kann. Die Schiedsklausel kann für alle Rechtsbeziehungen vorgesehen werden, die der Erblasser auch durch Testament regeln kann. Dies können sowohl Streitigkeiten über Vermächtnisse und Auflagen als auch Streitigkeiten über die Erbberechtigung sein.[385] Die Auslegung eine...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Höhe des Pflichtteilsanspruchs des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 101 Die Höhe der Pflichtteilsquote des eingetragenen Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie die des Ehegatten. Sie beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach § 10 Abs. 1 LPartG beläuft sich das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners neben Verwandten der ersten Ordnung auf ¼, neben Verwandten der zweiten Ordnung auf die Hälfte (entsprechend...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (2) Was, wenn Sie nun denken: "Aber ich habe doch nur schwierige Fälle"?!

Auf das Erbrecht spezialisierte Personen werden insbesondere auf Möglichkeiten und Grenzen in "ihren" Verfahren blicken, die regelmäßig besonders herausfordernd sind. Nicht selten entscheidet der Ausgang eines Verfahrens darüber, wie der persönliche und wirtschaftliche Lebensweg der Mandanten weiter verläuft. Viele Streitigkeiten sind für die Beteiligten existenziell, werden...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Erforderliche Erklärungen und Nachweise

Rz. 216 Der Antrag muss darüber hinaus bestimmte Erklärungen und Nachweise, § 352 FamFG , enthalten. Entsprechende Urkunden, die sein Erbrecht belegen, hat der Antragsteller vorzulegen und die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern, § 352 Abs. 3 FamFG . Weigert sich der Antragsteller diese Versicherung abzugeben, wird der Erbscheinsantrag als unzulässig zurückgew...mehr

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Vorwort

Sie halten nunmehr die bereits 7. Auflage der Anwaltformulare Erbrecht in Ihren Händen. Erfreut über die positive Resonanz der Vorauflage waren wir angespornt, Ihnen ein aktualisiertes Werk zur Verfügung zu stellen. Einerseits haben wir Altbewährtes beibehalten, gleichwohl Neuerungen sorgfältig eingearbeitet. Vor Ihnen liegt ein Werk mit 600 Mustern und Formularen. Es soll I...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr