Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.1 Die Produkte in der freiwilligen Versicherung der Zusatzversorgung

Die nähere Ausgestaltung der Produkte, die im Rahmen der freiwilligen Versicherung angeboten werden, erfolgt in den Satzungen bzw. in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen. Zunächst entsprach das Produkt der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung dem der vom Arbeitgeber verschafften Betriebsrente (vgl. Teil I 5). Mit ...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Hauptamtliche Bürgermeister

Die Tätigkeit als hauptamtlicher Bürgermeister ist kein Beschäftigungsverhältnis. Für einen hauptamtlichen Bürgermeister kann eine bereits bestehende Pflichtversicherung nur fortgeführt werden, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers und seine Bürgermeistertätigkeit nicht bei derselben Stadt bestehen. In diesem Fall muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden; es kann vi...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.1 Volle oder teilweise Erwerbsminderung

Neben einer Altersrente ist in der Betriebsrente auch eine Leistung bei vorzeitiger Erwerbsminderung vorgesehen. Entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet die Zusatzversorgung zwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung

Tritt eine Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, zahlt die Zusatzversorgung die Rente nicht nur aus den bis dahin angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit). Damit ergibt sich bei Eintr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.2 Zurechnungszeiten

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zahlt die Zusatzversorgung in der Pflichtversicherung nicht nur eine Rente aus den bisher angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Zurechnungszeiten. Exkurs: In der gesetzlichen Re...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2 Erwerbsminderungsrenten

Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus der Summe der bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte sowie aus Versorgungspunkten für Zurechnungszeiten. Die bis zum Rentenbeginn versicherten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte müssen daher bei der Berechnung der Betriebsrente wegen Erwerbsminderung mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund benötigt die Zusatzver...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.8 Beurlaubung ohne Bezüge (Sonderurlaub)

Während eines (unbezahlten) Sonderurlaubs bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Da aber im Beurlaubungszeitraum kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt erzielt wird, werden auch keine Versorgungspunkte dem Versorgungskonto gutgeschrieben. Allerdings können Bonuspunkte aus Überschüssen dem Konto gutgeschrieben werden, da ja am Jahresende auch während einer Beurlaubung di...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1.1 Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, tritt der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (siehe auch Teil I 5.7.3 – Flexirente) aus der ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen im laufenden Jahr – auch nach Rentenbeginn – zu berücksichtigen sind. Beispiel: Nachzahlung im laufenden Jahr Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeitmehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.2 Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte auf einem geeigneten und freien Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann und dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Weiterbeschäftigung muss vom Beschäftigten innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt werden (§ ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.2 Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Im Falle einer Erwerbsminderung oder bei Tod eines pflichtversicherten Beschäftigten werden bei der Rentenberechnung zusätzliche Zeiten vom Rentenbeginn bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Für diese sogenannten Zurechnungszeiten werden Versorgungspunkte errechnet, die sich rentensteigernd auswirken (vgl. Teil I 5.6.2). Eine solche Berücksichtigung von zusä...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.3 Sonstiges zu den Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten sollen in der Regel als Zeitrenten gewährt werden. Die Renten sind dann in ihrer Dauer zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ggf. die Rente weiter gewährt wird. Die Zusatzversorgungskasse übernimmt hierbei wiederum die Entscheidung des gesetzlichen Rentenversi...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1 Versicherungsfall

Die Leistung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Rente besteht. Das kann der Beginn einer Regelaltersrente (frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres) oder eine vorgezogene Altersrente sein (die ab dem 60. Lebensjahr möglich ist – dann allerdings mit Abschlägen). Eine Betriebsrente wird aber auch bei Beginn einer Rent...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.2.2 Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ruht das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte auf einem geeigneten und freien Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann und dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Weiterbeschäftigung muss vom Beschäftigten innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt werden (§ 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.4.1 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus

Rz. 5a Anpassungsgeld i. S. v. § 252 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Leistung des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente gemäß §§ 35 bis 38, 40, §§ 235 bis 238 oder Rente wegen voller Erwerbsminderung ge...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.3 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern

Wird mit Saisonarbeitnehmern für jeden Beschäftigungsabschnitt ein neuer Arbeitsvertrag begründet (Beschäftigungsverhältnis pro Saison), endet die Pflichtversicherung zum Ende des Arbeitsverhältnisses und beginnt erneut bei Wiederaufnahme der Beschäftigung (vgl. Teil II 4.8). Damit ist jeweils zum Ende der Saison eine Abmeldung (Abmeldegrund 13) und bei Wiedereinstellung eine...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.9 Absenkung der Leistungszusage

Ein Arbeitgeber, der sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, kann die Zusage von Leistungen für die Dauer von bis zu 3 Jahren um bis zu 2 % absenken (§ 62 Abs. 4 MS, § 64 Abs. 5 VBL-S) Da die Leistungen in der Pflichtversicherung so berechnet werden, als ob 4 % aus dem Einkommen des Beschäftigten kapitalgedeckt angelegt und von der Zusatzversorgung verzinst werden, ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6.1 Startgutschrift für rentennahe Versicherte

Die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System erfolgte zum 1.1.2002. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war – also vor dem 2.1.1947 geboren ist –, dessen bisherige Versicherungszeit wurde so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden. Für Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost galt diese Regelung allerdings nur, ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1.2 Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 3.2 Beitragsfreie Versicherung

Endet die Pflichtversicherung, ohne dass ein Rentenanspruch entsteht, so wird die Versicherung als beitragsfreie Pflichtversicherung fortgeführt. Der typische Fall für das Entstehen einer beitragsfreien Pflichtversicherung ist also das Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis, ohne dass im Anschluss daran eine Rente beginnt. Die bei Beendigung der Pflichtversicherung vorhandene...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.2 Unterbrechung der Pflichtversicherung bei Waldarbeitern

Bei Waldarbeitern, für die aufgrund eines Tarifvertrages (z. B. TVForst) oder aufgrund eines durch Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages, die Pflicht zur Versicherung besteht, sowie bei sonstigen Arbeitnehmern mit witterungsabhängigen Arbeitsverhältnissen wird das Arbeitsverhältnis bei schlechtem Wetter bzw. im Winter nach tariflichen Vorschriften regelmäßig ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Traditionell ist das Anpassungsgeld mit Wirkung zum 1.1.1972 als Überbrückungshilfe des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten eingeführt worden, wenn diese aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente i. S. v. §§ 35 bis 38, 40, 235 bis ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt, so endet – bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen (bzw. wenn der TVöD/TV-L oder die AVR etc. arbeitsvertraglich vereinbart sind) – sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträge...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1)

Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. 2 eine freiwillige Beitragszahlung während des gesamten laufenden Kalend...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie ein angemessener Teil ih...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 9 ff.) oder einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitations...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6 Soziale Komponenten

Die Betriebsrente berücksichtigt auch soziale Komponenten (§ 35 MS, § 37 VBL-S). Das bedeutet, dass von der Zusatzversorgungskasse in bestimmten Fällen Versorgungspunkte gutgeschrieben werden, ohne dass hierfür Einzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgt sind. Diese zusätzlichen Punkte werden aus den Überschüssen finanziert. Soziale Komponenten gibt es bei bei Elternzeit bei Mut...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.5 Leistungen aus dem Punktemodell

Aus der Pflichtversicherung werden im Punktemodell folgende Rentenleistungen gewährt: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten. Die Betriebsrente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente, die sich bei voller Erwerbsminderung ergeben würde. Wird die Betriebsrente vorzeitig in Anspruch genommen, mindert sie sich um 0,3 % für jeden Mon...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.13 Neuberechnung der Betriebsrente

Die Betriebsrente wird nur dann neu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit der letzten Festsetzung der Betriebsrente zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Dies ist z. B. beim Eintritt des Versicherungsfalls wegen Altersrente der Fall, wenn der Berechtigte zuvor während einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusatzversorgungspfli...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.17 Betriebsrente für Hinterbliebene

Eine Betriebsrente für Hinterbliebene erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder des Verstorbenen. Art, Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetz­lichen Rentenversicherung. Damit wird die Absenkung des Rentenartfaktors bei der gesetzlichen Witwenrente von ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.1 Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (Flexirente) löst den Versicherungsfall nicht aus. Auch bei Erwerbsminderung tritt der Versicherungsfall ausschließlich bei Beginn der gesetzli...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.14 Nichtzahlung und Ruhen

Endet die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen (§ 100 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 SGB VI), wird auch die Betriebsrente nicht mehr gezahlt. Die Betriebsrente wird auf Antrag wieder gezahlt, wenn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder als Voll- oder als Teilrente geleistet wird. Durch ...mehr

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zfs 03/2022, Erwerbsschaden... / Sachverhalt

Der am 18.11.1984 geboren Kläger wurde als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall, der sich am 1.2.2004 ereignete, erheblich verletzt. Er erlitt u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma zweiten Grades mit einer Subdural Blutung frontal, rechtsbetont und einer Hirnkontusion links occipital. Unstreitig haben der Fahrer und die mitverklagte Haftpflichtversicherung für die Unfallfolgen in volle...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.16 Sonderregelung für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente aus der berufsständischen Vers...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.10.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderungsrenten, § 9 Abs. 2 ATV

Zu den sozialen Komponenten zählen auch die zusätzlichen Versorgungspunkte bei Eintritt des Versicherungsfalls wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Pflichtversicherte, bei denen der Versicherungsfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt, werden für jeweils 12 volle, bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres noch fehlende Kalendermonate so viele Versorgungspun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.1 Rechtsbeziehungen in der Zusatzversorgung

Aufgabe der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes ist es, den Beschäftigten der an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung nach Maßgabe der Versorgungstarifverträge und der Satzung der jeweiligen Einrichtung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen. Dementsprechend wird di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Entschädigungen, Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB und nachträgliche Einkünfte

Rz. 111 Im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe i. S. d. § 16 EStG gehört zum Veräußerungspreis alles, was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs erhält. Somit gehören auch Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG , die anlässlich einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe gezahlt werden, grundsätzlich zum nicht der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.10 Soziale Komponenten im Punktemodell, § 9 ATV

Das Punktemodell berücksichtigt auch soziale Komponenten. Dies bedeutet, dass bei bestimmten Sachverhalten dem Pflichtversicherten Versorgungspunkte gutgeschrieben werden, ohne dass entsprechende Beiträge entrichtet wurden. Die Leistungen daraus sind aus den Gesamterträgen, letztlich also durch die Beiträge der übrigen Pflichtversicherten zu finanzieren. Soziale Komponenten w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.6.2 Altersfaktor

Der Altersfaktor ist eine maßgebliche Größe bei der Berechnung der Versorgungspunkte. Er wurde unter Beachtung versicherungsmathematischer Grundsätze in der folgenden Punktetabelle definiert:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch tatsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 11. Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG

Rz. 66 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung können als Altersvorsorgebeiträge durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG gefördert werden (§ 82 Abs. 2 EStG). Die zeitliche Zuordnung der Altersvorsorgebeiträge i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 150 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, sind, wenn es sich um eine lebenslange Rente, eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder um eine Hinterbliebenenrente handelt, als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i. V. m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Ertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abs. 1)

Rz. 11 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 zunächst den Eintritt des Versicherungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung voraus (§ 43 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit in einem Umfang von 3 Jahren verfügen (§ 43 Abs. 1 Nr. ...mehr