Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die FÄ) die Möglichkeit, bei den Zollbehörden Auskün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 70 Ferner ist zu beachten, dass in Fallgestaltungen, in denen EU-Recht Anwendung findet, der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich eigenständig definiert ist und nicht unter Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen ist. Eine Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs muss nach unionsrechtlichen Vorgaben mithilfe objektiver Kriterien erfolgen. Wenn danach eine Person in einem b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Verzinsung des Vergütungsbetrags

Rz. 142 Der zu vergütende Betrag unterliegt der Verzinsung.[1] Der Zinslauf beginnt[2] grundsätzlich mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt. Damit ist die Verzinsung günstiger als für einen Unternehmer im allgemeinen Besteuerungsverfahren, der in seiner Umsatzsteuererklärung einen Vorsteuerüberhang geltend macht.[3] Hie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2 Einzelne Rechtsnormen

Rz. 4 Rechtsnormen und damit Gesetz i. S. d. AO und der Einzelsteuergesetze sind zunächst als geschriebene Rechtsnormen: das GG, völkerrechtliche Normen, das EU-Recht, die Steuergesetze und andere Gesetze im formellen Sinn des Bundes und der Länder, die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern, die Landesverfassungen, die autonomen Satzungen. Daneben sind ungeschriebene Rechtsnormen:...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3 Verletzung der inneren Ermessensgrenze

Rz. 39 Hat die Finanzbehörde die äußere Ermessensgrenze eingehalten, also das Vorhandensein eines Ermessensspielraums erkannt und eine vom Gesetz gedeckte Rechtsfolge gewählt, so kann trotz Einhaltung der äußeren Ermessensgrenze ein fehlerhafter Ermessensgebrauch durch Verletzung der inneren Ermessensgrenze (auch sog. Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch) gegeben s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.1 Treu und Glauben

Rz. 30 Der Grundsatz von Treu und Glauben, für das Zivilrecht in § 242 BGB geregelt, ist unstr. auch im Steuerrecht zu beachten und dient der Wahrung des Vertrauensschutzes in einem konkreten Steuerrechtsverhältnis. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zwar über das Vertrauensschutzprinzip im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er ist jedoch kein den Gesetzen vorrangiges Recht[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 7 Steuerliche Nebenleistungen (Abs. 4)

Rz. 81 § 3 Abs. 4 AO enthält eine Legaldefinition der in zahlreichen Vorschriften genannten "steuerlichen Nebenleistungen".[1] Die Aufzählung der steuerlichen Nebenleistungen ist mehrfach erweitert und durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[2] im Interesse der Übersichtlichkeit klarer strukturiert worden. Eine materielle Änderung ist dami...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 4 Rangordnung der Rechtsnormen; Normenkollisionen

Rz. 104 Die Rechtsnormen stehen als Teil einer Gesamtrechtsordnung, die sich zu einer widerspruchslosen Einheit zusammenfügen muss, in einer Rangordnung. Aus dieser ergeben sich wegen der erforderlichen Klarheit über das im Einzelfall anzuwendende Recht Rangordnungsregeln (dazu Rz. 105ff.) Die Geltung einer vorrangigen Norm schließt die Geltung der nachrangigen Norm aus. Fer...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.5 Information der Behörden

Von der Verschmelzung sind die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt zu informieren. Die Notare haben die Finanzämter binnen zwei Wochen nach der Beurkundung zu unterrichten. Zusätzlich ist die Auflösung der übertragenden Gesellschaft binnen eines Monats vom Geschäftsführer der übertragenden GmbH dem zuständigen Finanzamt zu melden. Achtung Manche Genehmigungen gehen un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 17 Unter Kapitalgesellschaften verstand das KStG ursprünglich nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Aufzählung war eine Legaldefinition des Begriffs der Kapitalgesellschaft, die nicht nur für das KStG, sondern für das gesamte Steuerrecht gilt. Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] w...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG

Für den gem. § 32 Abs. 5 S. 1 KStG erforderlichen Antrag auf KapErtrSt-Erstattung gelten die allgemeinen Verjährungsfristen gem. §§ 169–171 AO. Die aus §§ 169–171 AO folgende Verjährungsregelung ist mit EU-Recht vereinbar. FG Köln v. 14.12.2022 – 2 K 1923/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 8/23 Beraterhinweis Der BFH hat in der Revision zu klären: Löste das Urteil des EuGH v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7 Konzernklausel

In § 6a GrEStG findet sich die sog. Konzernklausel. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums[2] in das GrEStG eingefügt worden. Die Regelungen verfolgen das Ziel, Wachstumshemmnisse schnell und effektiv zu beseitigen. Der Gesetzgeber wollte die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1 Welche Belege als Nachweis gelten

Für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Unternehmer durch Belege nachzuweisen, dass der Gegenstand der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet wurde. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Aufgrund der Neuregelung im EU-Recht ergeben sich seit 1.1.2020 grundsätzlich str...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.3 Einbruchsschutz (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG)

Gemeint sind angemessene – dies verhindert "Fort-Knox-ähnliche Zustände" – bauliche Maßnahmen, die den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung verhindern, erschweren oder zumindest unwahrscheinlicher machen können. Der Anspruch umfasst in der Wohnung z. B. Wohnungstürspione, einbruchshemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen etc. Außerdem kann etwa die Erlaubnis zur Errichtung v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 74 Ansprüch... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und allgemeine Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift regelt Grundsicherungsansprüche entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 . Danach sind Personen von der Anspruchsberechtigung auf Grundsicherungsleistungen ausgenommen, die als Ausländer oder als dessen Familienangehöriger entweder weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/...mehr

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CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 4.2 Wesentlichkeitsbetrachtungen

Darüber hinaus wird der Umsetzungsaufwand auch von der Anzahl der für das eigene Unternehmen wesentlichen Aspekte sowie wesentlichen Offenlegungsanforderungen bestimmt. Entscheidend ist hier also der Aspekt der Wesentlichkeit. Damit gemeint ist die Abgrenzung, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen wichtig und damit berichtspflichtig sind oder nicht. Zu beachten ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. EU-Recht.

Rn 4 Die WKRL regelt den EV nicht. Die formelhafte Bestimmung von Art 4 I iVm Erw 21 in der Zahlungsverzugsrichtlinie löst keinen Regelungsbedarf aus (BRHP/Faust Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori (deutsches Recht und EU-Recht), Art 9 II.

I. Allgemeines. Rn 6 Für die Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (der lex fori) enthält II die bekannte Öffnungsklausel wie früher Art 7 II EVÜ und ex Art 34 EGBGB (dazu W.-H. Roth in Internationales Verbraucherschutzrecht 35, 56; relativierend BeckOGK/Maultzsch Rz 7 ff). Als solche gibt Art 9 statt einer klaren Kollisionsnorm eher einen ›Hinweis‹ auf Eingriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht/EU-Recht

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bzgl des inländischen Anknüpfungspunkts in § 49 Abs 1 EStG wird teilweise vertreten, dass es zu kaum noch erklärbaren Besteuerungsunterschieden und Besteuerungslücken kommt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen und gegen das Willkürverbot der Besteuerung verstoßen (vgl Loschel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu DBA-Regelungen/EU-Recht

Rn. 26 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Geltendmachung von abkommensrechtlichen Quellensteuervergünstigungen in zwei Stufen (zunächst Steuerabzug, dann Erstattung) ist in vielen DBA ausdrücklich zugelassen oder im gegenseitigen Einvernehmen regelbar (vgl Art 10, 11 OECD-MA sowie die Übersicht bei Lohbeck in Vogel/Lehner, DBA, Vor Art 10–12 Rz 59, 7. Aufl 2021). In den Fällen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Recht, Staatsvertragliche Sonderregelungen.

Rn 6 Es bedarf keiner Legalisation zum Nachweis der Echtheit, wenn aufgrund eines bilateralen oder multilateralen Staatsvertrages eine Apostille als Nachweis genügt oder die Echtheit ohne jede Förmlichkeit anerkannt wird (aktualisierte Länderlisten mit Fundstellennachweis zB auf der Website des DNotI [www.dnoti.de] unter Arbeitshilfen). Die Apostille ist die Bestätigung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Alter.

Rn 9 Alter ist junges (vgl nur § 10 3 Nr 2) und altes Alter. Schwerpunkt soll Schutz älterer Menschen sein (BTDrs 16/1780, 31, dazu § 10 Rn 8 ff, 21 ff). Die kaum lösbaren rechtlichen Schwierigkeiten entstehen durch den Schutz jeglichen Alters (§ 10 Rn 1 ff, 8 ff, 21 ff). § 10 enthält spezifische Rechtfertigungsgründe, die Vereinbarkeit mit EU-Recht ist umstr (§ 10 Rn 8 ff, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Für die Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (der lex fori) enthält II die bekannte Öffnungsklausel wie früher Art 7 II EVÜ und ex Art 34 EGBGB (dazu W.-H. Roth in Internationales Verbraucherschutzrecht 35, 56; relativierend BeckOGK/Maultzsch Rz 7 ff). Als solche gibt Art 9 statt einer klaren Kollisionsnorm eher einen ›Hinweis‹ auf Eingriffsnormen (so zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 44 Bei Verstoß gegen EU-Recht, insb Beihilfenrecht, kann eine Bürgschaft nichtig sein (Art 108 III 3 AEUV, EuGH BeckRS 12, 80085, kommentiert in EuZW 12, 106 [EuGH 08.12.2011 - Rs. C-275/10]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Europarecht.

Rn 27 Art 9 spricht von Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts, es sind also auch Eingriffsnormen des EU-Rechts anzuwenden (s.o. Rn 7). Paradepferd ist das Kartellverbot des Art 101 AEUV . Der EuGH hat sich neuerdings zum Prinzip qualifizierter Auswirkungen bekannt (C-413/14 – Intel, EuZW 17, 850 = ECLI:EU:C:2017:632), schon zuvor hat er in Ahlström den Ort für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 9 Bei den ›wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts‹ handelt es sich um grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen, die den ›Kernbestand‹ des inländischen Rechts bilden (BTDrs 10/40504, 42; Erman/Hohloch Rz 11; Looschelders Rz 13). Dieser Kernbestand umfasst Grundsätze, die sich aus staatlicher Rechtssetzung ergeben (herkömmlich bezeichnet als ›Zweck eines deutschen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zins- und Lizenzrichtl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 In § 324a wird die AP für freiwillig aufgestellte IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 325, Rn. 114ff.), der nach den in das EU-Recht übernommenen internationalen RL-Standards (vgl. § 315e Abs. 1) aufzustellen ist. § 324a ist demnach dann zu beachten, sobald eine freiwillig oder obligatorisch veranlasste Prüfung eines fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Hauptzweck der Vorschrift ist es, wegen der ggü individuell getroffenen Abreden anderen Interessenlage der Parteien eine von § 139 abw Lösung für den Fall der gescheiterten Einbeziehung oder Unwirksamkeit von AGB bereitzustellen (I, II). Der ansonsten nach § 139 geltende Regelfall der Gesamtnichtigkeit kommt bei AGB nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen in Betracht (III...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsprechung.

Rn 32 Besondere Bedeutung für die europarechtliche Entwicklung des deutschen Privatrechts weist die Rspr des EuGH auf. Dieser ist über das Vorabentscheidungsverfahren gem Art 267 AEUV (= 234 EG = 177 EWGV) in der Lage, die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit dem EU-Recht bindend zu prüfen und festzulegen. Darüber hinaus sind auch alle nationalen Gerichte verpflichtet, ihr Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 49 Abs 3 S 2 EStG. Es erfolgt eine unwiderl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Ergänzend zu § 102 gibt § 998 bei noch nicht getrennten Früchten dem gut- oder bösgläubigen Besitzer, einen Verwendungsersatzanspruch für die nützlichen Kosten (vgl § 996) der Feld- bzw Gartenbestellung. Trotz des eindeutigen Wortlauts sind forstwirtschaftliche Grundstücke im Hinblick auf § 585 III nicht anders zu behandeln als landwirtschaftliche Grundstücke (aA Grüneb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 15 Weist der Sachverhalt im Entscheidungszeitpunkt (Hamm IPRspr 60–61 Nr 115; LG Regensburg IPRspr 54–55 Nr 120; MüKo/Sonnenberger Rz 83) keine über den deutschen Gerichtsstand hinaus gehende Beziehung zum Inland auf, so ist 1 unanwendbar (Hamm IPRax 82, 197; Grüneberg/Thorn Rz 6; Kegel/Schurig § 16 III 2b; Looschelders Rz 18; Soergel/Kegel Rz 27). Denn ob ein Verstoß vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Prüfung

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung eines IFRS-EA richten sich nach § 317. Demnach sind neben der Buchführung die nach § 325 Abs. 2a geforderten Bestandteile (vgl. auch IAS 1.10; ED/2019/7.10) zu prüfen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und den Anhang, jeweils aufgestellt nach den maßgeblichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestellung des Abschlussprüfers (§ 324a Abs. 2 Satz 1)

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der für den HGB-JA bestellte AP ist auch automatisch der Prüfer des IFRS-EA (vgl. § 324a Abs. 2 Satz 1). Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegbare gesetzliche Vorgabe, die jedoch eine separate Beauftragung des AP für den zu prüfenden IFRS-EA nicht ausschließt; diese ist vielmehr zwingend angezeigt (vgl. NK-AP (2022), § 324a HGB, Rn. 5). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gewissenhaftigkeit

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gewissenhaftigkeit konkretisiert die nach § 276 Abs. 2 BGB im Umkehrschluss geltende, allg. vertragsrechtliche Sorgfaltspflicht für die AP (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 11). Gewissenhaftigkeit beinhaltet grds. zwei Merkmale. Ein Aspekt ist die Sorgfalt, der andere das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (vgl. Gerhard (1961), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehemündigkeit nach ausländischem Recht (Abs 3).

Rn 11 Während sich die Ehemündigkeit grds nach I richtet (Rn 4) trifft III eine Sonderregelung für Minderjährigenehen (›Kinderehen‹). Er korrigiert die Anwendung ausl Rechts und greift dann ein, wenn die Ehemündigkeit eines Verlobten nach I ausländischem Recht unterliegt. Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt die Vorschrift entspr (Art 17b V 1). Die Anwendung dieser schon bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Klauselbeispiele.

Rn 9 Auslegung kann im Einzelfall zu anderen Erg führen. (1) ›Wie besichtigt‹ begründet Haftungsausschluss für alle Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung durch den Käufer festgestellt werden können (BGH NJW 16, 2495 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 261/14] Rz 22; Köln NotBZ 05, 300 [OLG Köln 22.09.2004 - 19 W 40/04]; so für ›wie besehen‹ Frankf BeckRS 18, 4572 Rz 31; H...mehr