Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Richtlinie

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Entwicklung des Anlagevermögens (Abs. 2)

Rz. 13 Das bisher in § 268 Abs. 2 HGB verankerte Wahlrecht, die Angaben zum Anlagenspiegel entweder in der Bilanz oder im Anhang auszuweisen, ist entsprechend der Vorgabe in Art. 17 Abs. 1 Buchst. a der EU-Richtlinie durch das BilRUG gestrichen worden. Zukünftig sind die Angaben gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ergänzt um weitere Angaben zu Abschreibungen zu machen (§ 284 HGB).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 104 § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB schreibt vor, dass "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen" sind. Die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Ausweis und Erläuterung außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen

Rz. 25 Gem. § 275 Abs. 2 und 3 HGB ist seit dem BilRUG mit Erstanwendung im Gj 2015 oder ggf. schon vorgezogen 2014 kein Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses und der damit verbundenen Erträge und Aufwendungen mehr vorgesehen. In Folge entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erbrachten Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 6 Verallgemeinert handelt es sich bei GemeinschaftsUnt um rechtlich selbstständige Unt mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vordergrund steht. Es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen (Abs. 3 und 4)

Rz. 17 § 330 Abs. 3 Satz 1 HGB erweitert den Anwendungsbereich von Abs. 1 auch auf VersicherungsUnt. Die rechtsformunabhängige Anwendung setzt voraus, dass die betroffenen Unt nach dem VAG zugelassen sind.[1] Die Ermächtigung ist gem. Satz 2 auch auf Niederlassungen von VersicherungsUnt mit Sitz in einem anderen Staat anzuwenden, wenn sie zum Betrieb des Direktversicherungsg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff und Rechtsnatur

Rz. 3 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der GoB wird vom Gesetzgeber mehrfach gebraucht, aber nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, [1] der im Zusammenwirken von Rechtsprechung, fachkundigen Praktikern und Vertretern der Betriebswirtschaftslehre auszule...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJ im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für PersG (§ 264c HGB) tragen led...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Erwerbsbesteuerung (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 111 Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur vor, wenn die gelieferten Gegenstände im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Vorschriften über die Umsatzbesteuerung, nämlich der dortigen Erwerbsbesteuerung unterliegen. Der Abnehmer muss im anderen EU-Mitgliedstaat den Tatbestand eines innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllen. Ob ein Erwerbsvorgang der Besteuerung in eine...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 2 Hierarchie der Grundsätze

Rz. 6 Die Ausgestaltung des IASB-Regelwerks entspricht einem Kompromiss aus Einzelfall- und Prinzipienorientierung. Anders als bei dem kontinentaleuropäischen Gesetzbuchprinzip ist das Verhältnis der Normen untereinander nicht so, dass die Spezialnorm die Generalnorm verdrängt.[1] Es finden sich aber dennoch bestimmte Prinzipien, die eine Lösung von nicht vom IASB behandelte...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2 Mindestbesteuerungs-Richtlinie

Die globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die 2. Säule der OECD-Vorschläge, soll entsprechend des sogenannten GloBE-Vorschlags durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sichergestellt werden: Ausweitung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ("Income Inclusion Rule") wonach, sofern der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion unter 15 % bet...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfung, Offenlegung

Rz. 541 Bei den Kapitalgesellschaften ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 HGB. Dies gilt nach MikroBilG nicht für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 S. 5 AGB; siehe oben Rdn 286 ff.) Rz. 542 Hinweis Fehlt dieser, ist der unvollständige Jahresabschluss nichtig! Der Unterhaltsschuldner trägt also keine wirksame steuerliche Gewinnermittlung vor. R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 2.3.2 Entwicklungen im regulatorischen Bereich

Zentrale Fundamente der Regulierung im Nachhaltigkeitskontext bilden das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement) mit der Verpflichtung der europäischen Staaten zu mehr Klimaschutz sowie der Beschluss der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel durch die UN-Mitgliedstaaten in 2015 (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Wesentliche regulatorische Initi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelempfang: Wegfall der U... / 1 Grundsätze

§ 2 Satz 1 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ermöglicht die Umlage der Telekommunikationskosten, also insbesondere der Kosten des Kabelempfangs auf die Mieter. Hintergrund ist die verbreitete Konstellation, dass nicht der Mieter selbst Vertragspartner des Telekommunikationsunternehmens ist, sondern der Vermieter als Eigentümer des Hauses, das vom Betreiber an das öffe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 1 Rechtsquellen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen für § 613a BGB sind die EU-Richtlinien 2001/23/EG vom 12.3.2001[1] und 1998/50/EG vom 29.6.1998.[2] Neben dem durch die EU-Richtlinien vorgegebenen Verständnis, die durch Rechtsprechung des EuGH geprägt ist, wird die Anwendung des § 613a BGB maßgeblich bestimmt durch die Rechtsprechung des BAG. Grund hierfür ist, dass die schon von ihrem Wortlaut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2 Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG

Für den Übergang des Betriebs ist nach der Rechtsprechung des EuGH die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium. Die EU-Richtlinie soll die Kontinuität der im Rahmen einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Inhaberwechsel sicherstellen.[1] Um einen Betriebsübergang handelt es si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.1 Grundlagen

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist es, dass der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft erfolgt. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ist eine weite Auslegung geboten, um dem Zweck der EU-Richtlinien, nämlich dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung des Betriebs, gerecht zu werden. Die Richtlinie soll danach in allen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitscontrolling:... / 1 Aktuelle Entwicklungen im Bereich des CSR und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erfolgreiches Wirtschaften im Sinne der Gewinnmaximierung um jeden Preis gehört der Vergangenheit an. Neben die ökonomische treten nun auch die soziale und ökologische Dimension. Im Kontext der aktuellen Diskussionen über den Klimawandel und den menschlich verursachten Anteil daran, erhält eine neue Anforderung große Bedeutung: Die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzprog...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht

Begriff Der Begriff des Internationalen Steuerrechts ist im deutschen Ertragssteuerrecht nicht legal definiert. Der Begriff wird als übergeordnete Umschreibung der 5 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Viele Kunden verzögern ihre Zahlung weit über die eingeräumten Zahlungsziele und verschaffen sich auf diese Weise einen günstigen Kredit. Daher kommt kein Unternehmen ohne Mahnung aus. Zu beachten ist, dass trotz außergerichtlicher Mah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.3 Umsetzung Europäischer Vorgaben: § 19 ArbSchG

Rechtsverordnungen nach § 18 ArbSchG können gemäß § 19 ArbSchG auch erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder von Beschlüssen internationaler Organisationen oder von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Sachbereiche des ArbSchG betreffen, erforderlich ist. Die EU-Einzelrichtlinien zu spe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 6 BioStoffV

Die BioStoffV [1] gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie regelt Maßnahmen zum Schutz vor Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch solche Tätigkeiten. Hinweis Erweiterung des Anwendungsbereichs Mit Wirkung zum 1.10.2021 ist der Anwendungsbereich der BioStoffV erweitert worden. Zukünftig gilt die Verordnung auch dem Schutz von Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitsschutzrecht ist geprägt vom Zusammenspiel rechtlicher Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene. Grundlage für die europäischen Regelungen ist Art. 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) . Hiernach können das europäische Parlament und der Rat insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach dem Wortlaut des § 164 Abs. 1 S. 1 AO steht die Beifügung des Vorbehalts der Nachprüfung in der Entscheidung der Finanzbehörde. Wie jedoch schon § 164 Abs. 1 S. 2 AO zeigt, ist die Beifügung des Vorbehalts durch die Finanzbehörde nicht der einzige Fall. Es gibt daneben die Möglichkeit, dass die Steuerfestsetzung kraft Gesetzes, ohne eine entsprechende Entscheidun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v. 9.12.2004 (BGBl. I 2004, 3310 = BStBl. I 2004, 1158)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677) Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltend...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / B. Gesetzliche Grundlage – die Rechtsprechung des BGH und BAG

Rz. 3 Eine gesetzliche Regelung mit der Verpflichtung für Arbeitnehmer, auch nach dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren, ist trotz verschiedener Ansätze des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt (s. oben § 21 Rdn 1803 ff.). Auch die EU-Richtlinie v. 8.6.2016 zum "Schutz von Know-How und Geschäftsgehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 28.10.2004 (BR-Drucks. 838/04)

Rz. 57 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28.10.2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/4050 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) – ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 84. Pflegezeit und Familienpflegzeit

Rz. 1346 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), zuletzt durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (BGBl I, 2424) geändert, gewährt wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Eckpfeiler der Neuerung ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3922)

Rz. 55 [Autor/Stand][keine Gegenäußerung zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 24.9.2004 (BT-Drucks. 15/3789)

Rz. 54 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 15/4050)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2004 (BR-Drucks. 838/04 [B])

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26.11.2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677)

Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind, es sei denn, Ausschüttungen oder ausschüt...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / B. Rechtsetzung der EU

Rz. 3 Ausgangspunkt ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die GRC-EU (ABl C 303, 14.12.2007, S. 1), die durch den 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon (ABl C 306, 17.12.2007) als "Allgemeine Grundsätze" Teil des Unionsrechts wurde (Art. 6 EU-Vertrag). In der GRC-EU findet sich sowohl das Recht jedes Arbeitnehmers auf "gesunde, sichere und würdige Ar...mehr