Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es für Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 7 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung i. S. d. Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegt. Hierfür prüft er die oben genannten Voraussetzungen spiegelbildlich. Sind die Voraussetzungen[1] für eine Entsendung erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des entsenden...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsb...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.4 Ausnahmevereinbarung

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3 Wirkung des Brexit

Bei Entsendungen in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich muss zwischen den Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in d...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Unterbrechung für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum, handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. In diesem Fall müssen die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens angewandt werden.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorliegen kann, muss der Arbeitgeber in Deutschland "gewöhnlich" tätig sein. Eine reine Verwaltungstätigkeit reicht nicht aus, damit der Arbeitgeber eine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit muss nennenswert sein, d. h. dass der Arbeitgeber in Deutschland mindestens 25 % seines Umsatz...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für den betreffenden Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandsein...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.1 Weisungsbefugnis

Damit die arbeitsrechtliche Anbindung bejaht werden kann, muss das entsendende Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt sein. Allerdings ist es ausreichend, wenn das Unternehmen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit bestimmt. Es ist nicht notwendig, dass die Ausführung der Tätigkeit bis ins Detail vom entsendenden Unternehmen bestimmt wird. Zusätzlich muss sich ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.3 Keine arbeitsrechtliche Anbindung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn der Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen ruhend gestellt wurde, ein ergänzender Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen wurde, zu dem der Arbeitnehmer entsandt wurde oder das Unternehmen im anderen Mitgliedsstaat den entsandten Mitarbeiter einem anderen Unternehmen überlässt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Zeitliche Befristung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der Einsatz im Voraus begrenzt ist und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes 24 Monate nicht überschreitet. Die Befristung muss sich in jedem Fall aus den vertraglichen Regelungen oder aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer mehrfach zu entsenden oder eine Entsendung zu verläng...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.5 Ablösung eines Arbeitnehmers

Ein Arbeitsplatz im anderen Mitgliedsstaat könnte dauerhaft besetzt werden, indem ein Unternehmen verschiedene Arbeitnehmer im Rotationsverfahren auf diesen Arbeitsplatz entsendet. Eine solche Vorgehensweise widerspricht dem Grundgedanken der Entsendung. Daher wurde im Rahmen der Verordnung über soziale Sicherheit bestimmt, dass eine Entsendung nicht vorliegt, wenn die entsa...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs gilt oder gegolten hat. Sie gelten auch für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Voraussetzung ist, dass diese Personen rechtmäßig in einem Mitglie...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeiterfasste Sachverhalte

Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird. 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für di...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.2 Unterbrechung

Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht. Praxis-Tipp Unterbrechung von mehr als 2 Monaten Wird eine...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.7 Arbeitgeberwechsel

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes seinen Arbeitgeber wechselt. In einem solchen Fall gilt der Arbeitnehmer als Ortskraft und es gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Die Voraussetzungen der Entsendung wären erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Arbeitgeberwechsel für einen Zeitraum...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.3 Voraussetzungen für eine Entsendung

Eine Entsendung nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit liegt vor, wenn eine Person nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus; die Entsendung ist auf einen Zeitraum von bis zu 24 Kalendermon...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Arbeitsrechtliche Anbindung des Arbeitnehmers

Damit eine Entsendung vorliegt, muss der Arbeitnehmer für Rechnung des deutschen Arbeitgebers im anderen Mitgliedsstaat eingesetzt werden. Die arbeitsrechtliche Anbindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer muss auch während der Entsendung fortbestehen. Die arbeitsrechtliche Anbindung ist vorhanden, wenn das entsendende Unternehmen verantwortlich ist für die Anwerb...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 4 Nachweis einer Entsendung

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Diese Bescheinigung kann im Rahmen eines automatisierten elektronischen Verfahrens beantragt werden. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvors...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 in das Vereinigte Königreich entsandt wurde, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2010 in Deutschland wohnte und zu einem späteren Zeitpunkt in das Vereinigte Königreich entsandt wi...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird ein entsandter Arbeitnehmer vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für ihn die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (z. B. aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Als Voraussetzung für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit gilt Folgendes: Eine Person muss in einem Mitgliedsstaat für einen Arbeitgeber beschäftigt sein. Der Arbeitgeber entsendet diese Person in einen anderen Mitgliedsstaat, damit sie für den Arbeitgeber dort eine Beschäftigung für eine begrenzte Zeit ausübt. Der Arbeitgeber selbst muss im erste...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der Entsendung liegt vor, wenn der entsandte Arbeitnehmer für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum in den Entsendestaat zurückkehrt, die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Eine Unterbrechung für einen Zeitraum von weniger als 1 Monat ist unschädlich. Achtung Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine nicht nur kurzfristige Unterbre...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 6 Abgrenzung zu anderen Sachverhalten

Neben der Entsendung gibt es noch andere Möglichkeiten zur Tätigkeit im Ausland. Hierzu gehört unter anderem Workation und die gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern sowie die Telearbeit. Kennzeichnend für die Workation ist, dass der Entsandte seine Auslandstätigkeit mit einem Urlaub kombiniert. Die Lage des Urlaubs spielt keine Rolle. Dieser kann sowohl am Anfang,...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.2 Verleihung

Eine Entsendung ist auch möglich, wenn ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat verleiht. Praxis-Beispiel Ein Leiharbeitnehmer wird in einem anderen Staat eingesetzt Ein Unternehmen beschäftigt einen Leihmitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher). Das deutsche Unternehmen nimmt einen Auftrag in Spanien an und entsen...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Mindestens einmonatige Geltung deutschen Rechts vor Auslandseinsatz

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz mindestens einen Monat lang die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Hierbei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Versicherung bisher durchgeführt wurde. Es kann sich um eine Pflichtversicherung u. a. als Arbeitnehmer, Rent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.1 Keine Befristung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.6 Verschiedene Einsatzorte

Es gibt Fallkonstellationen, in denen ein Arbeitnehmer an mehreren Einsatzorten eingesetzt werden soll. Hierbei muss unterschieden werden, ob die verschiedenen Einsatzorte in einem anderen Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten liegen. Praxis-Beispiel Mehrere Einsatzorte Ein deutsches Unternehmen setzt einen Mitarbeiter für einen Zeitraum von 18 Monaten in Polen ein....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.3 Erneute Entsendung

Grundsätzlich ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob eine 2-monatige Unterbrechung dafür genutzt wird, um bei einem eigentlich unbefristeten Einsatz die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften zu erwirken. Eine Überprüfung könnte beispielsweise anhand der Tätigkeits- oder Aufgabenbeschreibung erfolgen. Praxis-Beispiel Erneute Entsendung Ein deutsches Unternehmen hat ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Vom 1.1.2019 besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsrentenzahlung / 3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 3 Der unionsrechtliche Spielraum des nationalen Gesetzgebers für die Schaffung eines ermäßigten Steuersatzes ist in Art. 98 i. V. m. Anhang III MwStSystRL geregelt. Gemäß dessen Nr. 12 können folgende Umsätze einem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden: "Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschl. der Beherbergung in Ferienunterkünften und Vermietung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.1.1 Änderung des Geschlechtseintrags, Zuständigkeit und Anmeldung beim Standesamt

Hinweis Regelungen vor dem SBGG Bisher war es transidenten Personen möglich, den Geschlechtseintrag und/oder den Vornamen durch ein Verfahren über das TSG zu ändern. Das TSG geht dabei von einem binären Geschlechterverständnis aus, sodass das Verfahren bei non-binären Personen analog angewendet werden kann.[1] Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zur sog. "Dritten Option"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.8 Keine Regelungen zum internationalen Schutz

Deutschland reiht sich neben derzeit mindestens 15 weiteren Ländern ein, die ähnliche rechtliche Optionen zur Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen. Das SBGG selbst äußert sich nicht näher zur internationalen Rechtslage zur Anerkennung von Geschlechtseinträgen und Namensänderungen und damit potenziell verbundene Risiken. Dies kann für Betroffene relevant werden, wenn s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von A... / 1.3.1 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen. Dieses ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Das Handels- und Kooperationsabkommen findet in Sachverhalten Anwendung, die nach dem 1.1.2021 erstmalig auftreten und in denen es keinen vorherigen Bezug zum Vereinigten Königreich gibt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.2 Deutsch-australisches Abkommen

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus.[1] Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / 2.1.4 Antrag für in mehreren Staaten gewöhnlich erwerbstätige Personen

In Fällen vom 1.5.2010 an, in denen eine Person in mehreren Staaten gewöhnlich erwerbstätig ist und in Deutschland wohnt, stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, den zuständigen EU-Staat fest. Werden die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet, stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus. Vom 1.1.2021 besteht die V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Solidaritätszuschlag zur Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist formell gesehen eine selbstständige Steuerart. Materiell gesehen handelt es sich jedoch um einen Zuschlag zur Einkommensteuer i. H. v. 5,5 %. Am 12.12.2019 wurde das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 verkündet (BGBl 2019 I Nr. 46). Dadurch wurde die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag mit Wirkung ab dem Veranlagungsj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsrentenzahlung / 3.1.2 Pflegeversicherung

Sind für einen Rentner, der in einem anderen Mitgliedsstaat wohnt, die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, dann hat er auch Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, besteht neben den Sachleistungen auch ein Anspruch auf Pflegegeld. Auf das Pflegegeld können die im Wohnstaat bezogenen Pflegesachleistungen angerechnet w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsrentenzahlung / 3.1.1 Krankenversicherung

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 884/2004 koordiniert die Zuständigkeiten für die Durchführung der Krankenversicherung bei Rentenbezug. Bezieht ein Rentner ausschließlich eine Rente aus einem Mitgliedsstaat, ist der rentenzahlende Staat für die Durchführung der Krankenversicherung zuständig. Dies gilt auch, wenn der Rentner in einem anderen Mitgliedsstaat wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendebescheinigung / 2 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der Verordnungen über Soziale Sicherheit (A1 Bescheinigung)

Gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, wird der Vordruck A1 verwendet. In Übergangsfällen, in denen die Rechtsvorschriften des Entsendestaates auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gelten, wird der Vordruck E 101 verwendet. Die Bescheinigungen sind in allen EU-Sprachen verfügbar. 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke Der Vordruck wird – je n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermietung

Rz. 21 Weil bereits im Gesetzgebungsverfahren u. a. die Frage aufkam, ob z. B. das Frühstück, welches in Deutschland typischerweise zur Übernachtung in einem Hotel dazugehört, auch begünstigt sein soll, hat der Bundestags-Finanzausschuss den S. 2 an den ursprünglichen Text des von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurfs[1] angefügt. Rz. 22 Es soll also nur die e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Steuersystematische Kritik an der Vorschrift

Rz. 6 Diese Gesetzgebungsmaßnahme war und ist, wie kaum eine andere bei der USt in jüngerer Zeit, Gegenstand massiver Kritik sowohl in der Politik als auch in der Fachwelt – zumal letztlich keinerlei systematische Rechtfertigung für die Begünstigung dieser Umsätze zu finden ist. Das hauptsächlich vorgetragene Wettbewerbsargument hinsichtlich der unterschiedlichen Besteuerung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 31 Man muss diese Beispiele so verstehen, dass der Regelsteuersatz dafür auch gelten soll, wenn es sich nach herkömmlicher Auffassung eigentlich um unselbstständige Nebenleistungen zur Beherbergung handelt. Insofern hat sich der Gesetzgeber bewusst und absichtsvoll von der Entscheidung des BFH v. 15.1.2009[1] distanziert, welche das Frühstück als unselbstständige Nebenle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Rz. 19 Erst durch den Bundestags-Finanzausschuss wurde in die Vorschrift auch die kurzfristige Vermietung von Campingflächen aufgenommen. Das ist gem. Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 12 MwStSystRL unionsrechtlich erlaubt. Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hatte dies noch nicht vorgesehen. Damit sollen diese – erfahrungsgemäß regelmäßig preiswerteren – T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterweisungen für Nicht-Mu... / 1 Die Herausforderungen für Unternehmen

Lange Zeit gab es eine politische Diskussion, ob Deutschland eigentlich ein Einwanderungsland ist: Laut dem OECD-Zuwanderungsranking gibt es daran keinen Zweifel mehr. Deutschland lag im Jahr 2015 hinter den USA auf Platz 2 der Staaten mit den höchsten Einwanderungsraten und innerhalb der Europäischen Union sogar auf Platz 1. Ein Hauptgrund dafür sind neben der ökonomischen ...mehr