Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Jansen, SGB X § 78a Technis... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 In der Gesetzesbegründung zum Dritten Abschnitt des SGB X (Besondere Datenverarbeitungsarten) heißt es: "In diesem Abschnitt sind die bisherigen § 78a (Technische und organisatorische Maßnahmen) und § 78b (Datenvermeidung und Datensparsamkeit) nicht mehr enthalten. Diese Normen werden aufgehoben, weil der Inhalt inzwischen durch Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e sowie Art...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / Zusammenfassung

Überblick Keines der AGG-Merkmale ist so falllastig wie das der Behinderung. Der Behindertenschutz resultiert aus nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften, wobei im Fall einer Kollision das EU-Recht Vorrang hat.[1] Der Behindertenschutz findet im Sozialrecht einen wichtigen Baustein. Insofern sind in den relevanten Diskriminierungsfällen nicht nur Vorschriften des AGG, ...mehr

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Jansen, SGB X § 78b Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78b SGB X ist zum 25.5.2018 entfallen. Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) vom 27.4.2016 (ABl. 116). Die erforderliche zeitglei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.2 Berücksichtigung von Kindern

Rz. 43 Da im laufenden Kj. als Fördermaßnahme nur noch das monatliche Kindergeld gezahlt wird, werden die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG beim LSt-Abzug nicht mehr berücksichtigt. Die Gleichstellung bei den ESt-Vorauszahlungen wurde nach § 37 Abs. 3 S. 12 i. d. F. des JStG 1997 hergestellt. Die Freibeträge sind jedoch nach § 51a EStG bei den Zuschlagsteuern (KiSt, SolZ) zu...mehr

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Jansen, SGB X § 78b Datenve... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 In der Gesetzesbegründung zum Dritten Abschnitt des SGB X (Besondere Datenverarbeitungsarten) heißt es: "In diesem Abschnitt sind die bisherigen § 78a (Technische und organisatorische Maßnahmen) und § 78b (Datenvermeidung und Datensparsamkeit) nicht mehr enthalten. Diese Normen werden aufgehoben, weil der Inhalt inzwischen durch Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e sowie Art...mehr

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Jansen, SGB X § 78a Technis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Seit 25.5.2018 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) unmittelbar und einheitlich in Europa (ABl. 119). Mit Art. 24 des Gesetzes zur Änderu...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 2 Mehrere Identifikationsnummern für eine Person

Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler führen damit künftig mindestens 2 Identifikationsnummern. Das heißt: Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer, die auch weiterhin bestehen bleibt. Auf diese Weise soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Praxis-Beispiel Freiberufliche Arch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.3 Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (§ 28f Abs. 1b)

Rz. 53 Die Vorschrift hat Art. 1 Nr. 15 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl I S. 1248) dem § 28f zum 1.7.2020 (Art 28 Abs. 1) angefügt. Die Gesetzesbegründung äußert sich hierzu umfänglich wie folgt (BT-Drs. 19/17586 S. 74): Zitat Die Regelung reagiert auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 6.2 Elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Durch das sog. "Wachstumschancengesetz"[1] wurde die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung für sein Unternehmen empfängt, zwingend eingeführt.[2] Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ist daher nicht erforderlich. Dagegen gilt die neue Pflicht zur Er...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 3 EGBGB – Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen.

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemäß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 48 EGBGB – Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens.

Gesetzestext Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zur EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG – neu RL [EU] 2018/957).

Rn 5 Unberührt bleibt die Anwendung von Rechtsakten, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten, namentlich von nationalen Regelungen auf Grundlage der Entsenderichtlinie (Art 23). In Umsetzung der Entsenderichtlinie legt das AEntG in §§ 1 und 7 fest, welche inländischen Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem ArbG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeverordnung weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union noch in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum undmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff (12), 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 268 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht wurde in der Vergangenheit vielfach in Frage gestellt (stellvertretend Förster, DB 2007, 75), wird durch die Entscheidung des EuGH v 21.05.2015, C-657/13, BFH/NV 2015, 1069 Rs Verder LabTec jedoch bejaht (s auch FG D'dorf v 19.11.2015, 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209; FG Köln v 16.02....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen Drittstaat.

Rn 22 Zieht eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründete Gesellschaft in einen Drittstaat außerhalb der EU durch Verlegung der Hauptverwaltung um, kann der Schutz der Grundfreiheiten entfallen (vgl zB Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 13). Soweit die Gesellschaft in diesem Fall aber die Voraussetzungen von Art 54 AEUV noch erfüllt (Gründung nach dem Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anwendbarkeit der VO (EU) 2020/1503.

Rn 10 Mit Wirkung zum 1.1.22 wurde § 513 um einen letzten Hs erweitert, der eine weitere (neben der betragsmäßigen Obergrenze [s Rn 6 ff] stehende) Ausnahme für den Fall normiert, dass die VO (EU) 2020/1503 anwendbar ist. Die VO enthält Regelungen zu Schwarmfinanzierungen (vgl Rennig BKR 22, 562). Gem Art 1 II a VO gilt die VO nicht für Projektträger iSd Art 2 I h) VO, die V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. IPR in EU-Normen.

a) Im Kontext von Sachrechtsvereinheitlichung. Rn 16 Hinzu kommen – ebenfalls nach Sachzusammenhängen geordnet – vereinzelte europarechtliche Kollisionsnormen, die an das sachrechtsvereinheitlichende Verordnungsrecht angehängt sind, wie zB Art 2 I EWIV-VO (VO 2137/85/EWG, dazu Basedow NJW 96, 1926), Art 1 VO 295/91/EWG (vgl LG Frankfurt aM NJW-RR 98, 1589 [LG Frankfurt am Mai...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. EU-Recht.

Rn 4 Die WKRL regelt den EV nicht. Die formelhafte Bestimmung von Art 4 I iVm Erw 21 in der Zahlungsverzugsrichtlinie löst keinen Regelungsbedarf aus (HP/Faust Rz 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori (deutsches Recht und EU-Recht), Art 9 II.

I. Allgemeines. Rn 6 Für die Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (der lex fori) enthält II die bekannte Öffnungsklausel wie früher Art 7 II EVÜ und ex Art 34 EGBGB (dazu W.-H. Roth in Internationales Verbraucherschutzrecht 35, 56; relativierend BeckOGK/Maultzsch Rz 7 ff). Als solche gibt Art 9 statt einer klaren Kollisionsnorm eher einen ›Hinweis‹ auf Eingriff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesellschaften mit Bezug zu Staaten außerhalb der EU oder des EWR.

I. Staatsverträge: Anknüpfung an die Gründung. Rn 33 Zahlreiche, nach Art 3 II 1 vorrangig zu beachtende Staatsverträge gebieten die Anknüpfung an das Gründungsrecht: Prominentes Beispiel ist Art XXV Abs V des Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 29.10.54 (BGBl 1956 II 487, 500, Jayme/Hausmann Nr 134), das im Verhältnis zu den 50 US-ame...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Haushalt, Heim oder der Ort der dauernden Pflege liegt im Inland, der EU oder dem EWR (§ 35a Abs 4 EStG)

Rn. 31a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach den § 35a Abs 1–3 EStG setzt voraus, dass das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der EU oder dem EWR liegenden Haushalt des StPfl oder – bei Pflege- und Betreuungsleistungen – der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird. In de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsakte der EU (Nr 1).

Rn 23 Nr 1 hat wegen des schon aus europarechtlichen Gründen bestehenden Anwendungsvorrangs (BVerfGE 73, 339 [BVerfG 22.10.1986 - 2 BvR 197/83]; 52, 187 [BVerfG 25.07.1979 - 2 BvL 6/77]) von Unionsrecht vor autonomem Recht lediglich Hinweisfunktion. In Buchst a bis e nennt Abs 1 eigens iSe Merkzettelgesetzgebung jeden der inzwischen 7 unmittelbar geltenden Rechtsakte europäi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. EU-ausländische Gesellschaftsformen

Schrifttum: Bärsch/Spengel/Fischer/Stutzenberger, Internationale Unternehmensbesteuerung nach dem Brexit, DB 2019, 1978; Blücher/Spiering, Zum Schicksal der britischen Limited nach dem Brexit, GWR 2023, 97; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Herrmann/Guilliard, Zur Rechtsfähigkeit von "deutschen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Drittstaaten und EU/EWR-Mitgliedstaaten als Drittstaaten.

Rn 32 ›Recht des angerufenen Gerichts‹ nach Art 9 II ist nur das Recht dessen, nicht eines anderen Mitgliedstaates und III unterscheidet nicht zwischen Eingriffsnormen von EU-Mitgliedstaaten und denen anderer Staaten (s.a. Freitag IPRax 09, 112; Kuckein 62f). Also kann Drittstaat ein EU/EWR-Mitgliedstaat sein. Dann ist mE zu unterscheiden: (1.) Handelt es sich um eine Norm z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterlassungsklagen aus dem EU-Ausland (II).

Rn 5 Nach Art 16 der Verbandsklagen-RL muss auch Verbandsklagen, die in anderen Mitgliedstaaten erhoben werden, verjährungshemmende Wirkung beigelegt werden, soweit sie auch Ansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer betreffen, für die deutsches Verjährungsrecht gilt. Das setzt Abs 2 um. Bewusst ist der Hemmungstatbestand so gefasst, dass er alle Verfahren erfasst, durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 229. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12.05.2021, BGBL I 2021, 990

Rn. 249 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft redaktionelle Änderungen des EStG in den folgenden Paragraphen: 3 Nr 40 S 3; 15 Abs 4 S 4; 43 Abs 1 S 1 Nr 7b; 43a Abs 2 S 5 und Abs 4 S 2; 44 Abs 1 S 4 Nr 3a; 44a Abs 4 S 3 und Abs 6 S 3; 44b Abs 6 S 1–4; 45a Nr 3 S 1; 49 Abs 1 Nr 5d.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Europäische Fälle (Gesellschaften mit Bezug zu Mitgliedstaaten der EU oder des EWR).

I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA. Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser Staaten auf, so sind die im Gebiet dieses Staates geltenden Bestimmungen zur Umsetzung der Verbra...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Bedeutung

Rz. 7 Nach nahezu zehn Jahren Vorarbeit durch die Europäische Kommission und andere Organe der Europäischen Union ist am 4.7.2012 die "Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 202. Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie v 21.12.2015, BGBl I 2015, 2553

Rn. 222 Stand: EL 119 – ET: 12/2016 Geändert wurden die §§ 4d u 6a EStG mit Wirkung zum 01.01.2018. Im Einzelnen: § 4d Abs 1 EStG: Betrifft den BA-Abzug bei einer Unterstützungskasse. In § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 S S 2 EStG wird der Begriff des Leistungsanwärters angepasst u das Mindestalter abgesenkt, dh der Kreis der Leistungsanwärter ausgedehnt. Das Alter beträgt vor 2009 28 Jahre, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslegungsgrundsätze.

Rn 12 Die ROM I ist Unionsrecht und daher unionsrechtlich auszulegen (EuGH C-135/15 Nikiforidis = ECLI:EU:C: 2016:774 Rz 29). Dies erfordert eine autonome Auslegung, weil das Unionsrecht eine Rechtsordnung sui generis ist. Zur Anwendung dieser Methodik sind die mitgliedstaatlichen Gerichte nach dem Grundsatz der Unionstreue in Art 4 III EUV verpflichtet. Bei der Auslegung ka...mehr