Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / F. Ungeeignetheit, Entzug zwingend

I. Kein Ermessen Rz. 57 Steht die Ungeeignetheit des Täters fest, muss der Richter – ohne einen Ermessensspielraum zu haben – die Fahrerlaubnis entziehen (BGHSt 6, 183). Rz. 58 Sie muss im Ganzen entzogen werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen ist – im Gegensatz zu § 69a Abs. 2 StGB oder § 111a StPO – ebenso unzulässig (BGH NStZ 1983, 16...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / D. Exkurs 1: Behördliche Achtungspflicht strafrichterlicher Entscheidungen

I. Allgemein Rz. 36 Hinweis Siehe auch § 62 Rdn 18. Die Verwaltungsbehörde darf und muss die Frage der Eignung eigenverantwortlich und in vollem Umfang prüfen (BVerfGE 20, 365). Rz. 37 Soweit jedoch der Strafrichter einen Sachverhalt bereits beurteilt hat, muss die Verwaltungsbehörde dessen Entscheidung achten. Sie ist dann grundsätzlich an die strafrichterliche Beurteilung der...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / II. Sehr hohe Alkoholwerte

Rz. 42 Hat der Richter trotz hoher Alkoholwerte (hier 3,34 ‰) im Urteil keine Ausführungen zur Frage der Eignung gemacht, tritt keine Bindungswirkung für die Verwaltung ein (BVerwG NZV 1988, 238; NZV 1996, 292; Nds. OVG zfs 2016, 537). Zur Bindungswirkung einer strafgerichtlichen Eignungsbeurteilung bei Blutalkoholwerten ab 1,6 ‰ siehe Himmelreich.[3]mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / VI. Wirtschaftliche oder berufliche Gesichtspunkte

Rz. 16 Fahrerlaubnisentziehung und Sperre dienen allein der Verkehrssicherheit, so dass wirtschaftliche Gründe vom Grundsatz her keine Rolle spielen dürfen (BGH NJW 1954, 1167). Die mit der Maßregel verbundenen beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile können jedoch dann zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen, wenn zu erwarten ist, dass sie dem Täter zur besonderen Warnu...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / VIII. Tipp: nach Fahrzeugart gestaffelt

Rz. 18 Die Verhängung von nach unterschiedlichen Fahrzeugarten verschieden lang gestaffelten Sperrfristen ist zulässig (LG Verden VRS 48, 265; AG Hannover zfs 1992, 283).mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / C. Mindestsperrfristen

Rz. 23 Das Mindestmaß der Sperre beträgt sechs Monate, in den Fällen der Abs. 3 und 4 jedoch ein Jahr bzw. drei Monate. Diese Fristen dürfen auch im Berufungsverfahren nicht unterschritten werden (OLG Zweibrücken MDR 1986, 1046; BT-Drucks IV/651, S. 20). Rz. 24 Eine Bindung an Mindestfristen besteht indessen nur, wenn das Gericht im Zeitpunkt der Entscheidung den Täter noch f...mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / I. Erwerb nach Entzug durch den Strafrichter

1. Während laufender Sperre Rz. 17 Vor den EuGH-Entscheidungen in den Fällen "Funk" und "Wiedemann" (NJW 2008, 2403) ging die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass – wie dies bereits vor Einführung des § 28 FeV der Fall war – eine während einer laufenden Sperre im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre auch in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen b...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / XI. Höhe

Rz. 83 Es werden nur konkrete adäquate Vermögensnachteile ersetzt (BGH NJW 1975, 2341). Abstrakter Schaden, wie Nutzungsausfall, wird nicht erstattet (OLG Düsseldorf VersR 1973, 1148). Rz. 84 Entschädigt wird der Betroffene nur, soweit dies der Billigkeit entspricht (§§ 3, 4 StrEG). Dies verpflichtet den Anspruchsteller, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Unter Umst...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / II. Wiederholungstäter

Rz. 56 Auch für mehrfach alkoholauffällige Kraftfahrer werden verschiedene Modelle von Aufbauseminaren angeboten, z.B. Modell "Leer", "Alkohol trinken und fahren", "Verfahren zur Verhaltensveränderung" oder "Freyung". Die Teilnahme an diesen Kursen setzt ein negatives MPU-Gutachten mit Kursempfehlung und die Bereitschaft der Fahrerlaubnisbehörde voraus, eine erfolgreiche Kur...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / III. Folgen der Tat

Rz. 12 Anders als bei der Strafzumessung dürfen bei der Frage der Eignung die Folgen der Tat nicht zum Nachteil des Täters berücksichtigt werden (BGHSt 15, 393; BGH DAR 2002, 462). Die Schwere der den Täter treffenden Folgen, z.B. schwere, andauernde Verletzungsfolgen, kann dagegen bei der Prognose eine Rolle spielen.mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / B. Bemessung der Sperre

I. Prognose Rz. 3 Der Richter muss eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Ungeeignetheit treffen, und zwar nach denselben Kriterien, die bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu beachten sind (BGHSt 15, 393), und seine Entscheidung im Urteil entsprechend (§ 267 Abs. 6 S. 1 StPO) begründen (BGH bei Paul, DAR 2018, 663). Rz. 4 Maßstab für die Bemessung der Sperre ist a...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / I. Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Rz. 17 Grundsätzlich sind die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung zu erfüllen, d.h., dem Antrag sind zwei Passbilder und die Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest beizufügen und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / VI. Einstellung

Rz. 47 Darüber hinaus bindet eine gem. § 154 StPO erfolgte Verfahrenseinstellung die Verwaltungsbehörde ebenso wenig wie ein – mangels Beweises erfolgter – Freispruch (BVerwG zfs 1995, 77). Eine Bindung besteht auch dann nicht, wenn das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt worden ist (VG Oldenburg zfs 1997, 478).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / IV. Drogen

Rz. 75 Der Drug-Wipe-Test ist selbst als Vortestverfahren für Drogenkonsum ungeeignet. An ein mit ihm gewonnenes positives Vortestergebnis kann daher regelmäßig nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Fahrers geknüpft werden (LG Bremen zfs 2004, 380).mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / E. Fristbeginn

I. Rechtskraft Rz. 26 Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. II. Ab letzter Tatsachenverhandlung Rz. 27 Gemäß § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist jedoch die zwischen dem letzten tatrichterlichen Urteil und dessen Rechtskraft verstrichene Zeit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis einzurechnen, d.h. von ihr abzuziehen (OLG Koblenz VRS 53, 107). Rz. 28 Das ist vo...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / G. Entschädigung für ungerechtfertigte Sicherstellung des Führerscheines

I. Allgemeines Rz. 69 Wird die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzogen, stellt sich die Frage der Entschädigung, denn wegen einer ungerechtfertigten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Betroffener zu entschädigen, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat (§ 5 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 StrEG). Rz. 70 Wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift ist bei der Beurtei...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / III. Strafbefehl

Rz. 31 Achtung: Ausländer Auch ein Strafbefehl muss Ausländern übersetzt in ihre Muttersprache zugestellt werden (EuGH NZV 2017, 530; LG Aachen VRR 2018 Nr. 2, 3). Rz. 32 Im Strafbefehlsverfahren entspricht der Erlass – nicht erst dessen Zustellung – dem letzten tatrichterlichen Urteil (LG Freiburg NJW 1968, 1791).mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / V. Generalprävention

Rz. 15 Generalpräventive Gesichtspunkte, wie z.B. die Vielzahl der Alkoholfahrten, dürfen keine Rolle bei der Bemessung der Sperre spielen (BGH zfs 1991, 284; OLG Düsseldorf DAR 1993, 117).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 8. Aufbauseminar (früher: Nachschulung alkoholauffällig gewordener Kraftfahrer)

Rz. 31 Hat der Täter Maßnahmen zur Besserung ergriffen, z.B. erfolgreich an einem Aufbauseminar (zu den Einzelheiten siehe unten Rdn 53 ff.) teilgenommen oder sich einer Verkehrstherapie unterzogen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter nach Anhörung eines Sachverständigen zu dem Schluss kommt, dass der Angeklagte nicht mehr ungeeignet ist (AG Homburg DAR 1...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Allgemein

Rz. 36 Hinweis Siehe auch § 62 Rdn 18. Die Verwaltungsbehörde darf und muss die Frage der Eignung eigenverantwortlich und in vollem Umfang prüfen (BVerfGE 20, 365). Rz. 37 Soweit jedoch der Strafrichter einen Sachverhalt bereits beurteilt hat, muss die Verwaltungsbehörde dessen Entscheidung achten. Sie ist dann grundsätzlich an die strafrichterliche Beurteilung der Fahreignung...mehr

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§ 59 Ausnahme von der Sperr... / I. Ausnahme von der Sperre, § 69a Abs. 2 StGB

Rz. 6 Die durch Urteil ausgesprochene Fahrerlaubnisentziehung erfasst die Fahrerlaubnis im Ganzen (BGHSt 6, 183). Eine beschränkte Entziehung ist unzulässig (BGH NJW 1983, 1774; VG München NZV 2000, 271; VG Berlin NZV 2001, 139). Das Gericht kann aber, wenn besondere objektive oder subjektive Umstände vorliegen, aufgrund derer nach seiner Überzeugung der Zweck der Maßregel, n...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / VII. Besserungsmaßnahmen

Rz. 17 Besserungsmaßnahmen, wie z.B. ein Aufbauseminar für alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer, können zur Verkürzung der Sperre führen (AG Aachen DAR 1992, 193; OLG Köln VRS 60, 375; LG Köln zfs 1993, 67; LG Hildesheim zfs 2000, 594), seit der Gesetzesänderung vom 1.1.1999 gem. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StPO sogar zu einer Verfahrenseinstellung. Vergleichbares gilt im Fall...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / III. Alkohol

Rz. 72 Grob fahrlässig verhält sich, wer in ungewöhnlichem Maß die Sorgfalt außer Acht lässt (BayObLG NZV 1994, 285). Fahren unter Alkoholeinfluss ist stets grob fahrlässig, wenn der Alkoholwert im kritischen Bereich liegt. Rz. 73 Ein Teil der Rechtsprechung verneint grobe Fahrlässigkeit, wenn der BAK-Wert unter 0,8 ‰ liegt (OLG Köln DAR 1976, 81; OLG Düsseldorf DAR 1978, 166...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / III. Antrag auf Wiedererteilung drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist

Rz. 8 Die Behörde benötigt oft Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen. Verzögerungen können z.B. dadurch eintreten, dass das mit einem Rechtskraftvermerk versehene Urteil der Behörde noch nicht vorliegt. Der beratende Anwalt muss deshalb rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Mandant den Antrag auf Wiedererteilung drei Monate vor Ablauf der Sperre bei der Führerscheinstelle ...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 7. In der Person

Rz. 30 Die heftig umstrittene und früher vor allem im Saarland praktizierte Rechtsprechung, wonach die gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung widerlegt sei, wenn der Alkoholfahrer bereits mehr als 25 Jahre unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen hatte und bei ihm kein 1,6 ‰ übersteigender Tatzeitalkoholwert festgestellt wurde (z.B. LG Zweibrücken BA 1989, 250; LG Saarbrüc...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 5. Längere Verkehrsteilnahme nach der Tat

Rz. 28 Hat der Täter nach der Tat längere Zeit unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen, kann (entgegen OLG Koblenz DAR 1966, 271; OLG Stuttgart NZV 1997, 316 oder auch OLG Düsseldorf NZV 1997, 92) die gesetzliche Vermutung für einen Eignungsmangel beseitigt sein (LG Düsseldorf zfs 1980, 187; LG Wuppertal NJW 1986, 1769; LG Berlin zfs 2002, 548; LG Aurich MittBl 2003, 50...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / II. Gesamtwürdigung der Persönlichkeit

Rz. 14 Wie unter Rdn 11 bereits dargestellt, muss, sofern die Tat nicht gleichzeitig auch eine Katalogtat des § 69 Abs. 2 StGB erfüllt, zur Beurteilung der Frage, ob der Täter ungeeignet ist, eine Gesamtwürdigung von Tatumständen und Täterpersönlichkeit vorgenommen werden (BGH, Beschl. v. 19.6.2018 – 2 StR 211/18, juris; NZV 2018, 133). Der Umstand, dass der Täter ein Kraftfa...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Regelentzug

Rz. 15 Hat dagegen der Täter eine Katalogtat des § 69 Abs. 2 StGB, der jetzt um das Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB erweitert worden ist, erfüllt, ist er regelmäßig ohne Würdigung seiner Persönlichkeit und ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit als ungeeignet anzusehen (BGH VRS 92, 204). Das gilt auch in Verfahren gegen Jugendliche, denn es kommt in diesem Zusammenhang all...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / II. Einzelne Bemessungskriterien

Rz. 8 Bei der Bemessung der Sperrfrist sind, neben der Tat selbst, das bisherige Verkehrsverhalten (BGHSt 29, 59) sowie evtl. Vorstrafen aus dem allgemeinen Strafrecht (BGH DAR 1966, 92) zu würdigen. Auch die Persönlichkeit des Täters hat besonderes Gewicht (OLG Koblenz VRS 71, 431). Rz. 9 Von erheblichem Gewicht bei der Gesamtbeurteilung sind darüber hinaus verkehrsrechtlich...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Schwere der Schuld

Rz. 13 Die Schwere der Tatschuld selbst ist nur von Bedeutung, sofern sie Hinweise auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters geben kann (BGH StV 1987, 20; BGH zfs 2003, 107). Dies gilt generell für alle Strafzumessungsgesichtspunkte (BGH NStZ 1991, 183). Rz. 14 Achtung: Verminderte Schuldfähigkeit Auch wenn der 3. Strafsenat des BGH (BGH NJW 2003, 2394) eine Strafmilde...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / E. Exkurs 2: Nachschulung alkoholauffällig gewordener Kraftfahrer ("Aufbauseminar")

Rz. 53 Vorbemerkung: Das am 1.1.1999 in Kraft getretene Straßenverkehrsgesetz weist der dort als "Aufbauseminar" bezeichneten Nachschulung einen besonders hohen Stellenwert zu. In den Gesetzesmaterialien wird die Nachschulung unter Bezugnahme auf die unter der Federführung der Bundesanstalt für das Straßenwesen durchgeführten Evaluation ausdrücklich als Maßnahme anerkannt, m...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 2. Notstandsähnliche Situation

Rz. 19 Wie schon die Motive zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz (BT-Drucks IV/651, S. 17) andeuten, kann eine notstandsähnliche Situation ein Ausnahmegrund sein, so z.B. wenn ein Arbeitnehmer unvorhergesehen vom Arbeitgeber zum Fahren genötigt (OLG Hamm DAR 1957, 77) oder ein Arzt überraschend zu einem dringenden Patientenbesuch gerufen wird (BT-Drucks IV/651, S. 17; sieh...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Tipp: Rücknahme von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelf

Rz. 33 Die Anrechnungsvorschrift des § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist vor allem bei der Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, der Rücknahme der Berufung oder der Revision sowie deren Verwerfung von Bedeutung, da dann die Sperrfrist ab der letzten tatrichterlichen Überprüfung zählt. Rz. 34 Die Vorschrift gilt beim Strafbefehl entsprechend mit der Maßgabe, dass der Verkü...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / VI. Freispruch aufgrund Verwertungsverbotes

Rz. 77 Nach Auffassung des OLG Karlsruhe (StraFo 1997, 304) soll dem Betroffenen selbst im Falle eines Freispruches die Entschädigung dann versagt werden können, wenn der Freispruch lediglich wegen eines Verwertungsverbotes erfolgt war. Rz. 78 Es ist der Auffassung, das wegen Verstoßes gegen Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 S. 2 bzw. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO bestehende Ve...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / ee) Fahrverbot

Rz. 66 Derjenige, der während eines laufenden Fahrverbots fährt, macht sich zwar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar, versicherungsrechtliche Konsequenzen hat jedoch nur der zu erwarten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Fahrverbot berührt hingegen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht (BGH zfs 1987, 147).mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / (2) Wohnsitz im Ausland

Rz. 130 Hat der Betroffene keinen inländischen Wohnsitz, wird das Fahrverbot gem. § 25 Abs. 3 StVG in der Fahrerlaubnis vermerkt und dem Betroffenen die Fahrerlaubnis belassen.[7] Die Fahrverbotsfrist beginnt allerdings erst mit der Anbringung des Vermerks im Führerschein, nicht bereits mit der Verwahrung einer Führerscheinkopie (OLG München DAR 2019, 161).mehr

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Teil 6 - Hinweis

Rz. 1 Nachfolgend werden allein der verwaltungsrechtliche Entzug der Fahrerlaubnis, Eignungszweifel, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis sowie die Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis behandelt. Die anderen verkehrsverwaltungsrechtlichen Themen, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte, Fahrtenbuch, Fah...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Geltung für KH-Versicherung und Kaskoversicherung

Rz. 53 Die Führerscheinklausel gilt für die gesamte K-Versicherung, also sowohl für KH als auch Kasko. Diese Obliegenheit trifft in erster Linie den Fahrer und führt als vorsätzlicher Verstoß regelmäßig ihm gegenüber zum (in der KH-Versicherung auf 5.000 EUR limitierten) Regress, zumal der Kausalitätsgegenbeweis hier kaum zu führen sein wird. Für den Kausalitätsgegenbeweis ge...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / c) Erlaubnis auf Probe

Rz. 31 Dem Inhaber eines Probeführerscheines, dem die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt entzogen worden war, wird – auch wenn der festgestellte Alkoholwert unter 1,6 ‰ lag – eine Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem von speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführten besonderen Aufbauseminar wiedererteilt (§ 2 Abs. 5 S. 2 StVG). Begeht er nach der Wiederertei...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / V. Im Ausland verhängtes Fahrverbot

Rz. 160 Gemäß § 28 Abs. 4 S. 5 FeV gilt die Berechtigung, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch in Deutschland nicht, solange der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt oder in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, einem Fahrverbot unterliegt. Das Fahrverbot wird in diesen Fällen unabhängig von der Staatsang...mehr

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§ 11 Registereintragungen / c) 10 Jahre

Rz. 49 Strafrechtliche Verurteilungen, mit denen gleichzeitig die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, werden erst nach 10 Jahren gelöscht (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG). Achtung: Zeitlich begrenzte Verwertbarkeit Strafrechtliche Verurteilungen, die einer zehnjährigen Tilgungsfrist unterliegen, dürfen gem. § 29 Abs. 7 S. 2 StVG nach Ablauf einer ...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / 2. Endgültiger Entzug höchstwahrscheinlich

Rz. 8 Beschlagnahme und vorläufige Entziehung stehen nebeneinander und haben identische Grundvoraussetzungen (BGHSt 22, 385), d.h. es muss ein dringender Tatverdacht bestehen, ein für § 170 StPO ausreichender genügt. Darüber hinaus muss der endgültige Entzug höchstwahrscheinlich sein, deshalb muss im Zeitpunkt der Entscheidung eine hohe, fast an Gewissheit grenzende Wahrsche...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / bb) Technische Veränderungen

Rz. 59 Vor allem jugendliche Zweiradfahrer steigern nicht selten durch technische Veränderungen die Leistung ihres Mopeds oder Motorrads. Zum Fahren solcher frisierter Maschinen reicht ihre Fahrerlaubnis dann jedoch nicht mehr aus. Rz. 60 Tipp: Technische Veränderungen am Leichtkraftrad Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfordert bei erheblichem Überschreiten...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 1. Tatidentität von Verkehrsstraftaten

Rz. 31 In Strafsachen wird die eine erneute Verurteilung hindernde Tatidentität oft deshalb nicht gesehen, weil Tatmehrheit zwischen den einzelnen Taten besteht, es für die Frage der Sperrwirkung aber alleine auf den Tatbegriff des § 264 StPO ankommt. Dabei reicht der Umfang der Sperrwirkung für eine erneute Verurteilung so weit, wie Tatidentität gegeben ist (OLG Frankfurt V...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / VII. Im Urteil

Rz. 63 Die vorläufige Entziehung ist aufzuheben, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzieht. Rz. 64 Achtung: Antrag auf Aufhebung Die vorläufige Entziehung muss durch ausdrücklichen Beschluss aufgehoben werden, da sie sich mit dem Urteil nicht automatisch erledigt (§ 111a Abs. 2 StPO), sondern erst mit der Rechtskraft des Urteils seine Wirkung verliert. Führt...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / a) Nach Widerspruch

Rz. 18 Widerspricht der Betroffene der Einbehaltung seiner Fahrerlaubnis (was selbstverständlich auch dann noch möglich ist, wenn er die Fahrerlaubnis zunächst freiwillig herausgegeben hatte), entscheidet das zuständige Gericht durch Beschluss, ob die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen ist. Gemäß § 98 Abs. 2 StPO soll die richterliche Entscheidung binnen drei Tagen beantrag...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / 1. Aufschiebende Wirkung

Rz. 56 Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung – außer bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe oder aufgrund des Punktsystems (§ 2a Abs. 6 StVG).mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / c) Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten

Rz. 133 Ist das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt, ist für die Fahrverbotsdauer ein Ersatzführerschein für die nicht betroffene Fahrzeugart zu erteilen. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird dann der Ersatzführerschein eingezogen und die ursprüngliche Fahrerlaubnis wieder ausgehändigt. Rz. 134 Dennoch kann der unter Hinweis auf VG Berlin (NZV 2001, 139) vertretene...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / II. Rechtsfolge

Rz. 2 Beschlagnahme und vorläufiger Entzug heben die Fahrerlaubnis nicht auf, sie wirken lediglich wie ein Fahrverbot. Sie sind als Präventivmaßnahme verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1982, 78; DAR 1998, 466; NZV 2005, 379). Rz. 3 Achtung: Unterschiedliche Strafandrohung Nimmt der Betroffene dennoch am Straßenverkehr teil, hängt die Höhe der Strafe davon ab, ob d...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / a) Mit einem Kraftfahrzeug

Rz. 29 Eine mit einem Kraftfahrzeug (s. § 37 Rdn 6) durchgeführte strafbare Alkoholfahrt führt regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis erlischt und bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden muss (s. nachfolgend § 63). Alkoholordnungswidrigkeiten haben dagegen nur ein Fahrverbot und nicht einen Führerschei...mehr