Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Das gebotene richtige Vorgehen zur Klärung der Eignung und Ausräumung der "Ungeeignetheit"

Rz. 19 Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung zu erreichen, ist es geboten, bei der Beratung und Vertretung des Betroffenen das Vorgehen am Anlass und an den Umständen der Entziehung zu orientieren. Wenn die vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis gestützt wird auf ein konkretes Verhalten und einen konkreten Tatbestand, ist es geboten,...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubni... / Leitsatz

1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt, zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhab...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Vorläufige Entziehung nach Alkoholgenuss

Rz. 25 Für den dringenden Verdacht einer Verkehrsstraftat nach § 316 StGB ist der Grad der Alkoholisierung des Beschuldigten regelmäßig anhand einer Blutprobe zu ermitteln. Zunächst ist festzustellen, dass Atemalkoholmessungen in Strafsachen alleine nicht für eine Verurteilung als Beweismittel ausreichend sind.[30] Zur Blutalkoholkonzentration ist festzustellen, dass im Strafv...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen

Rz. 25 Hat sich jemand als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen und ist zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Wiedererteilung zu prüfen, ob er seine Eignung wiedererlangt hat, so muss die Prüfung auch die Beurteilung von Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen einschließen. Rz. 26 Die Bedeutung von Veränderungen in den Eignungsvoraussetzungen bei der zu treffen...mehr

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Neuerteilung einer Fahrerla... / Leitsatz

1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht allein wegen einer vorherigen strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 ‰ von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen, soweit nicht zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alk...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [95] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Zweck der Maßregel

Rz. 2 Der Zweck der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 69 StGB. Es geht darum, dass der Kraftfahrer, welcher durch eine rechtswidrige Tat mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bewiesen hat, vom Straßenverkehr auszuschließen ist.[2] Der Zweck der Maßregel liegt also in der Verhinderung weiterer Gesetzesverletzungen durch den Täter mit dem...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Vorläufige Entziehung bei Drogenkonsum

Rz. 26 Eine relative Fahruntüchtigkeit i.S.v. § 316 StGB kommt auch nach Drogenkonsum in Betracht;[32] Grenzwerte für die Feststellung einer absoluten Fahruntauglichkeit sind insoweit bislang nicht vorhanden.[33] Letzteres dürfte im wesentlichen politische Gründe haben, da der Gesetzgeber durch die Einführung von Grenzwerten – dies gilt auch für solche der relativen Fahruntü...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 4. Wiedererteilung nach Entzug aufgrund Drogenproblematik

Rz. 8 Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund festgestellten Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung verpflichtet, wenn aus Gründen des Umgangs mit Betäubungs- und Arzneimitteln die Fahrerlaubnis entzogen war, oder wenn zu k...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Spezielle Zuständigkeiten

Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und Polizei.mehr

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Anhang / B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheinemehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens 3 Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB 1 Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich unter ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / C. Fahrlehrer- und Kraftfahrsachverständigengesetz

I. Fahrlehrergesetz Rz. 14 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[12] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 15 Geschaffen wurde eine befristete ...mehr

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Anhang / § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Verfahrensfragen

Rz. 12 Maßnahmen gem. § 69 StGB können in folgenden Verfahren verhängt werden:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Persönlichkeitsimmanente Veränderungen

Rz. 44 Auch Veränderungen in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisbewerbers können zu einer Änderung der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führen. Hierbei ist an verschiedene Aspekte zu denken, z.B. jugendliches Alter oder inzwischen fortgeschrittenes Alter, verbunden mit gefestigter Lebenserfahrung, und schließlich krisenhafte Lebenssituationen bzw. dere...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen nach Anlage 3 zur FeV

Rz. 32 Die im Anhang dieses Werks abgedruckten Anlagen 3 und 9 zur FeV (siehe Anhang Rdn 3) geben den Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen wieder. Zu beachten ist, dass einzelne – nach der Anlage 3 inkludierte – Klassen inhaltlich beschränkt sein können. Der genaue Inhalt der Einzelklassen ergibt sich daher nur unter Berücksichtigung der Anlage 3 sowie der in Anlag...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315 c oder 316 StGB ist.[105] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[106] Rz. 73 Der T...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 19 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[14] Vorangegangene Änderungen dieses Gesetzes[15] erstreckten sich insbesondere auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die örtlichen Kraftfahrsachverständigenregister (§ 22 KfSachvG) und die Speicherung der Betroffenen in zentralen Registern des KBA (§§ 23 ff KfSachvG)...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Geltung der Dienstfahrerlaubnis

Rz. 40 § 26 Abs. 2 FeV regelt, dass der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses "Gebrauch machen darf". Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist der Dienstführerschein abzugeben (§ 26 Abs. 2 S. 2 FeV). Eine Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis ist nach Maßgabe von § 27 FeV möglich.[26] Die Fortgeltu...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 69 Gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB begründet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort i.S.v. § 142 StGB die Regelvermutung der Fahrungeeignetheit, wenn bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht nur unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Rz. 70 Hinsichtlich der Verletzung ist diese in der Regel unerheblich, wenn sie der ärztl...mehr

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Anhang / § 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas

1In Deutschland stationierte Mitglieder der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanadas oder des zivilen Gefolges dieser Streitkräfte und deren jeweilige Angehörige sind berechtigt, mit einem im Entsendestaat ausgestellten Führerschein zum Führen privater Kraftfahrzeuge in dem Entsendestaat solche Fahrzeuge im Bundesgebiet zu führen, wenn siemehr

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Anhang / § 15 Fahrerlaubnisprüfung

(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jew...mehr

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Anhang / § 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

(1) 1Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. 2Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Ei...mehr

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Anhang / § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister

(1) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach § 50 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Die Beurteilung der "Eignung" bei Drogenkonsum in der Rechtsprechung

Rz. 65 Die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit Drogenkonsum ist einmal zu sehen unter der Definition und Klärung der vorgenannten Begriffe sowie unter dem Aspekt der möglichen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde. Zur Thematik der "Eignung" bzw. der "Ungeeignetheit" sowie ob und ggf. unter w...mehr

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Anhang / § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes

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Anhang / § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung nach § 30a Absatz 1 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen folgende Daten bereitgehalten werden:mehr

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Anhang / § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Zur Übermittlung aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahrenmehr

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Anhang / § 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

Über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen ein Verbot erteilt wurde, ein Fahrzeug zu führen, sind im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach § 50 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Konkrete Veränderungen der Lebenssituation und Lebensführung

Rz. 27 Bei der (Neu-)Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind konkrete Änderungen der Lebenssituation und Lebensführung, die auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Einfluss haben können, zu berücksichtigen. Rz. 28 Nach Bode/Winkler können dies verschiedene Umstände sein, z.B. B...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / III. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Anlagen

Rz. 11 Die Regelung des § 6 Abs. Nr. 1 StVG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Ausführung der Regelungen des StVG generell auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und bildet somit die Grundlage für die FeV. 1. Regelungsübersicht der FeV Rz. 12 Die Fahrerlaubnisverordnung (siehe Anhang Rdn 3) enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Beweiswürdigung und "Prognose"

Rz. 95 Bei der Beweiswürdigung, speziell auch aufgrund von gutachtlichen Feststellungen, ist ein "Prognosedilemma" gegeben. Dieses ist darin zu sehen, dass Erkenntnisse über künftige Tatsachen oder über ein künftiges Verhalten kaum mit der "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" festzustellen sind. Rz. 96 Die Beweiswürdigung muss sich bei der Feststellung einer Prognose...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang

Rz. 22 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen:mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / B. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

I. Europäische Richtlinien 1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEU...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / E. Ersatzführerschein, internationaler Führerschein

I. Ersatzführerschein 1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf An...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Ursachen der Ungeeignetheit

Rz. 24 Neben den situationsbezogenen Merkmalen der Ungeeignetheit, und zwar geschlossen aus der Tat und den Tätermerkmalen, kommen zusätzliche Merkmale für Ursachen der Alkoholproblematik in Betracht. Hier sind zu nennen:mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Europäischen U...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Beurteilung der "Eignung" und "Ungeeignetheit" gemäß FeV und Begutachtungsleitlinien

Rz. 50 Nach den vorgenannten Beurteilungsgrundlagen ist zu unterscheiden zwischen Missbrauch und Abhängigkeit. 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.1) Rz. 51 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziffer 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen von Kraftfa...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / D. Die Wiederherstellung der Eignung nach vorangegangener Entziehung aufgrund Drogenproblematik

Rz. 56 Regelungen zur Beurteilung der Eignung sowie zur Problematik der Betäubungsmittel sowie anderer psychoaktiv wirkender Stoffe und Arzneimittel enthält die Anlage 4 der FeV unter Nr. 9. Ebenso ergeben sich Eignungsaussagen aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung unter Abschnitt 3.14. I. Die verstärkte Drogenproblematik Rz. 57 Festzustellen ist, dass die Ein...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme

I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / B. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnis...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Kontrollen und Maßnahmen der Polizei

1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss Rz. 60 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötet...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Allgemeines

1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 Abs. 1 bis 4 FeV geregelt. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Klasse praktisch ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Überblick: Die alten und die neuen Fahrerlaubnisklassen

1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV Rz. 31 Klasse AM:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

I. Die Erstellung des Gutachtens Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht ei...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Sonderklassen für die Bundeswehr

Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich geltende Klasseneinteilung einhalten soll, gelten bestimmte Abweichungen.[25]mehr