Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / B. Die Voraussetzungen der "Eignung" oder der nicht gegebenen "Ungeeignetheit"

I. Allgemeines Rz. 16 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[19] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führers...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Merkmale und Ursachen der Ungeeignetheit

1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang Rz. 22 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen: 2. Subjektive Merkmale als Symptome der Ungeeignetheit Rz. 23 Als subjektive Merkmale und damit Symptome, die für Ungeei...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Mögliche Maßnahmen der Polizei

Rz. 63 Zunächst ist zu beachten, dass bei allen Maßnahmen der Polizei eine Belehrungspflicht besteht gemäß § 136 StPO. Prozessual stellt sich im Einzelfall die Frage, ob Erklärungen des Betroffenen ohne Belehrung im Strafverfahren nutzbar sind.[50]mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Europäische Richtlinien

1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Unterabs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Unterabs. 1 AEUV ermächtigten Organe der ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Ersatzführerschein

1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führer...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / J. Beratung, speziell Therapien und Vorbereitung auf Begutachtung

Rz. 102 Zu den sich im Rahmen der Wiedererteilung stellenden Fragen in Bezug auf eine Begutachtung der Fahreignung sei auf § 8 Rdn 28 ff. verwiesen.mehr

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Neuerteilung einer Fahrerla... / Anmerkung

Hinweis: Zur Rechtslage nach BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 – 3 C 24.15, zfs 2017, 594 ff.: Mahlberg, DAR 2017, 514. zfs 1/2018, S. 60mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / V. Wiederherstellung der Eignung

1. Bei Missbrauch Rz. 54 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein (siehe auch Anh. Rdn 1):mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Dienstfahrerlaubnis

1. Spezielle Zuständigkeiten Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) und Polizei. 2. Sonderklassen für die Bundeswehr Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich d...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und ni...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / C. Regelungen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen

I. Allgemeines 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 Abs. 1 bis 4 FeV geregelt. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere Kla...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beweiswürdigung

1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Fragen der Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung sowie Beweiswürdigung

I. Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung Rz. 89 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG wird für die Erteilung der Fahrerlaubnis positiv gefordert, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Voraussetzung hat der Bewerber nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 StVG der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen. Eignungszweifel gehen zu Lasten des Bewerbers.[...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Die Ungeeignetheit als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis muss aus erwiesenen Tatsachen hinreichend deutlich hervor...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / I. Fahrerlaubnisregister

Rz. 93 Die Regelungen zum Fahrerlaubnisregister sind in Abschnitt 6 StVG getroffen, und zwar in den §§ 48 bis 63. Vor der Neuregelung führten die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 StVZO a.F. über die von ihnen ausgestellten Führerscheine eine Liste und eine Kartei. Rz. 94 Nach § 2c StVG a.F. wurde beim KBA ursprünglich ein zentrales Register üb...mehr

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Anhang / Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungmehr

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Anhang / § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Stelle und die Fahrerlaubnisbehörde können durch Einholung von Auskünften aus dem Melderegister die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Bewerber mitgeteilten Daten überprüfen. (2) 1Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im...mehr

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Anhang / § 11 Eignung

(1) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. 2Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. 3Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheb...mehr

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Anhang / § 10 Mindestalter

(1) 1Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 1. Eintragungsanlass

Rz. 4 §§ 28 ff. StVG a.F. regelten, welche Eintragungen in das Register aufzunehmen waren. So sollte nicht nur das Eignungsdefizit des Kraftfahrers bestimmt, sondern mit einem Punkteabbau die Möglichkeit eröffnet werden, dieses zu beheben.[3] Im heutigen Fahreignungsregister werden im Wesentlichen die gleichen Daten gespeichert wie bisher im Verkehrszentralregister: § 28 Abs....mehr

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Anhang / § 25 Ausfertigung des Führerscheins

(1) 1Der Führerschein wird nach Muster 1 der Anlage 8 ausgefertigt. 2Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragstellermehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / III. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 74 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann in den Fällen der §§ 20 Abs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3, 31 Abs. 1 Nr. 3 FeV auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Rz. 75 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten kann, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerb...mehr

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Anhang / § 48a Voraussetzungen

(1) Im Falle des § 10 Absatz 1 laufende Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa findet § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 keine Anwendung. § 74 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung. (2) 1Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer n...mehr

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Anhang / Anlage 11 (zu § 31)

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnismehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Beschränkungen und Auflagen

Rz. 37 Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen erteilen oder solche Beschränkungen oder Auflagen anordnen, ohne dass die Fahrerlaubnis im Ganzen entzogen wird. Dies geschieht bei bedingter Eignung. Rz. 38 Der Begriff "bedingte Eignung" ist in § 2 Abs. 4 S. 2 StVG definiert: Zitat Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistige...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / V. Offene Fragen

Rz. 90 Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass eingetragene Verstöße keine Tilgungshemmung mehr entfalten, wenn sie nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Wichtig ist im Besonderen, dass bei Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis, Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nach § 4 Abs. 3 StVG nicht mehr berücksichtigt werden d...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Fallgestaltungen

Rz. 12 Somit kommt Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten in folgenden Fallgestaltungen in Betracht: a) Angelegenheiten mit Bezug zur Fahrerlaubnis:mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 4. Wichtig: Information des Mandanten über den Gang des Verfahrens

Rz. 68 In jedem Fall ist es wichtig, den Mandanten über den Gang des Verfahrens frühzeitig zu informieren und auf eine etwaige Beschlagnahme hinzuweisen. Hierzu wird in geeigneten Fällen auch empfohlen, dem Mandanten eine schriftliche Information über den Gang des Verfahrens zur Verfügung zu stellen (vgl. Anhang Rdn 1). Rz. 69 Ist der Mandant bei vorläufiger Entziehung der Fa...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / B. Checkliste: Annahme des Mandates

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Anhang / Muster

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten od...mehr

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Anhang / Muster

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten ode...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / e) Abweichungen von den allgemeinen Tilgungsfristen

Rz. 25 Mögliche Abweichungen von den allgemeinen Tilgungsfristen sind in § 29 Abs. 1 S. 3 bis 5 StVG geregelt. Rz. 26 Zunächst betrifft dies Eintragungen bei Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe. Eintragungen über bestimmte Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Verkehrszuwiderhandlungen von Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe werden nach § 29 Abs. 1 S. 3 StGB getilgt, we...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Voraussetzungen für Maßnahmen

Rz. 54 Gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden Maßnahmen angeordnet, Dies gilt gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 StVG auch, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist....mehr

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Anhang / Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 35 Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Beschränkungen und Auflagen bei bedingter Eignung sind § 2 Abs. 4 StVG sowie § 23 Abs. 2 FeV. Die Regelung zur Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis bei bedingter Eignung und Auflagen ergibt sich aus § 46 Abs. 2 FeV. Rz. 36 Erfüllt der Bewerber für eine Fahrerlaubnis alle Voraussetzungen für die Erte...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Kenntnis der Gesetzeslage und der Rechtsprechung

Rz. 33 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, neben Entscheidungen oberster Bundesgerichte auch Entscheidungen europäischer Gerichte zu kennen.[19] Dies gilt notwendig zum Recht der Fahrerlaubnis. Auch ist hier zu entscheiden, ob ggf. ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, mithin eine Beiordnung erfolgen sollte, falls die Gebühren nicht abgesichert sind.[20] Regelmäßig ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 45 Zur Fahrerlaubnis auf Probe enthalten die Vorschriften besondere Regelungen. Rz. 46 Die Fahrerlaubnis auf Probe ist nicht bedingt und auch nicht befristet; sie ist auch keine F...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information bei Führerscheinmaßnahmen – speziell: älterer Kraftfahrer

Rz. 30 Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort die Fahrerlaubnis. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies i...mehr

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Anhang / Muster

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten od...mehr

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Anhang / Muster

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten ode...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 3. Adressaten

Rz. 75 Es ist in den §§ 28 ff. StVG geregelt, welche Eintragungen in das Register aufgenommen werden. So soll nicht nur das Eignungsdefizit des Kraftfahrers bestimmt, sondern mit einem Punkteabbau die Möglichkeit eröffnet werden, dieses zu beheben.[57] § 28 Abs. 3 StVG Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert übermehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

Rz. 61 Der objektive Tatbestand des § 316 StGB erfordert das Führen eines Kraftfahrzeuges im Verkehr, und zwar im öffentlichen Verkehrsraum.[96] Rz. 62 Weitere Voraussetzung ist das Führen eines Fahrzeuges. Dieses setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird. Vorbereitende Bedienungsmaßnahmen erfüllen dieses Merkmal nicht.[97] Weitere Voraussetzung ist...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Polizeiliche Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und Verwertungsverbot

Rz. 17 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den Jahren 2007–2010 mehrfach mit den rechtlichen Voraussetzungen der polizeilichen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und eines möglichen Beweisverwertungsverbotes befasst. Hierbei ging es um die Frage der Zulässigkeit einer Eilanordnung von Blutentnahmen durch Strafverfolgungsbehörden bei "Gefahr im Verzug" gem. § 81a Abs...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Alkohol und Trinkgewohnheiten

Rz. 33 Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol wird vom Gesetz als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Rz. 34 Zunächst ist die Beurteilung der Alkoholproblematik im Hinblick auf die "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" nicht nur zu sehen unter dem Aspekt der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit,[31] sondern insbesondere unter dem...mehr

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Anhang / § 17 Praktische Prüfung

(1) 1In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. 2Bewerber um eine Fahrerlaubnis de...mehr

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Anhang / § 32 Ausnahmen von der Probezeit

1Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. 2Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Allgemeines

Rz. 16 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[19] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führerscheinrichtlini...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Mögliche Einschränkungen

Rz. 3 Personen, die sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen können, ist nach § 2 Abs. 1 FeV nur dann eine Verkehrsteilnahme gestattet, wenn die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen sind, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Rz. 4 Eine Einschränkung oder Entziehung der Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen S...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / C. Die Wiederherstellung der Eignung nach Entziehung bei Alkoholproblematik

Rz. 21 Die Thematik der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beschäftigt insbesondere bei Alkoholproblematik die Gerichte und Straßenverkehrsbehörden. Wie bereits unter § 8 Rdn 4 angesprochen, stellen Begutachtungen im Zusammenhang mit Alkohol nach wie vor den größten Teil der angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen dar. Die Anlage 4 zur FeV, Nr. 8, sowie d...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Fahrlehrergesetz

Rz. 14 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[12] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 15 Geschaffen wurde eine befristete Fahrlehrererlaubnis...mehr