Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / E. Austausch von Führerscheinmaßnahmen

Rz. 92 Für die Verteidigung ist es häufig eine Chance, zugunsten des Mandanten den Austausch von Führerscheinmaßnahmen zu erreichen, also Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug. Dies ist auch in der Rechtsmittelinstanz möglich. Rz. 93 Bei einem zugunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittel ist es nicht möglich, anstelle eines Fahrverbotes eine Maßregel nach § 69a StGB tret...mehr

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Entziehung einer Fahrerlaub... / Leitsatz

1. Für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es nicht auf den prozessualen, sondern den materiell-rechtlichen Tatbegriff an. (amtlicher Leitsatz) 2. Um sich i.S.d. § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen reicht es grds. nicht aus, ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / b) Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit

Rz. 99 Eine Entscheidung zur Rückfallwahrscheinlichkeit kann unabhängig von den vorgenannten Umständen nur gefunden werden bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit. Die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen, zu dessen Lasten Eignungsmängel festgestellt sind, hängt von seiner persönlichen Lebenssituation und ebenso von der Situation der Teilnahme am Straßenverkehr ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Abhängigkeit (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.3)

Rz. 53 Der Begriff der "Abhängigkeit" von Alkohol ist in Ziffer 8.3 der Anlage 4 zur FeV nicht näher umschrieben. Die Praxis greift daher auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung zurück,[39] welche wiederum insoweit unter Ziffer 3.13.2 auf die diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 Bezug nehmen. Diese sind dort im Wortlaut wiedergegeben u...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Bei Missbrauch

Rz. 54 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein (siehe auch Anh. Rdn 1):mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Die Erstellung des Gutachtens

Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht einsetzbaren Wiedereignungskurse g...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Maßnahmen bei Verdacht

Rz. 61 Ergibt sich bei einem Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verdacht, der Betroffene könne unter Drogen gefahren sein, so bieten sich verschiedene Arten von "Drogenschnelltests" an. In der Erprobung und teilweise im praktischen Einsatz finden sich: Rz. 62 Zu beachten ist jedoch der Grundsatz "nemo tenetur". Kein ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Beurteilung der "Eignung" und der "Ungeeignetheit" nach FeV und Begutachtungs-Leitlinien

Rz. 64 Nach Nr. 9 der Anlage 4 der FeV sind Eignung und bedingte Eignung zu verneinen bei "Abhängigkeit von Betäubungsmitteln i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen". Eignung ist zu verneinen nach Nr. 9.4 der Anlage 4 der FeV bei "missbräuchlicher Einnahme" (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" gegeben sind. R...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Die verstärkte Drogenproblematik

Rz. 57 Festzustellen ist, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, also die Einnahme von Drogen, im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen in starkem Maße zugenommen hat. Häufig wird dies auch noch verstärkt in Verbindung mit Alkohol.[42] Rz. 58 Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit der Einnahme einer bestimmten Droge ist quant...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / F. Einstellung gem. § 153a StPO unter Auflagen

Rz. 94 Der Anwendungsbereich des § 153a StPO ist zwischenzeitlich erweitert. Gemäß der in § 153a Abs. 1 S. 1 StPO angefügten Regelung kann die Einstellung auch mit der Auflage erfolgen, "an einem Aufbauseminar nach § 2 Abs. 2 S. 2 oder § 4 Abs. 8 S. 3 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen". Dies bietet gleichzeitig eine Chance und Herausforderung für den Verteidiger, die ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / a) Feststellung der Rückfallwahrscheinlichkeit

Rz. 97 Die konkrete Ausfüllung des Begriffs der "Rückfallwahrscheinlichkeit" bereitet in der Rechtspraxis große Schwierigkeiten. Hierbei geht es um die Feststellung des Rückfallrisikos für bestimmte Personengruppen, die – wie statistisch festgestellt – durch bestimmte Verkehrsdelikte auffällig geworden sind. Rz. 98 Die Rückfallzahlen sind nach Bode/Winkler abhängig vonmehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Prognose zur (Wiederherstellung der) Eignung oder der vorhandenen Ungeeignetheit

Rz. 48 Wichtig für die "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen ist die Prognose über einen Rückfall oder eine wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Einwirkung von Alkohol. Bode/Winkler [37] unterscheiden in der Risiko- und Prognosebeurteilung vier Gruppen von Personen mit Alkoholproblematik, nämlichmehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziffer 8.1)

Rz. 51 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziffer 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und dem Alkoholkonsum. Diese Definition ist noch dahin zu ergänzen, dass bei einem solchen "Missbrauch" auch nicht von einer zukünftigen entsprec...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Bei Abhängigkeit

Rz. 55 Gemäß Nr. 8.4 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung der Abhängigkeit, wenn eine Entwöhnungsbehandlung durchgeführt worden ist und in der Regel für die Dauer eines Jahres Abstinenz nachgewiesen worden ist. Nr. 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien ergänzen hierzu, dass die Entwöhnungsbehandlung stationär oder in einer anderen Einrichtung für S...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss

Rz. 60 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötete Augen.[46] Allerdings sind Feststellungen zu vermeintlich drogen...mehr

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Anhang / § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister

(1) Im Fahreignungsregister sind im Rahmen von § 28 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern:mehr

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Anhang / § 63 Vorzeitige Tilgung

(1) Wurde die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich wegen körperlicher oder geistiger Mängel oder wegen fehlender Befähigung entzogen oder aus den gleichen Gründen versagt, ist die Eintragung mit dem Tag der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zu tilgen. (2) Eintragungen von gerichtlichen Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, vo...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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Anhang / § 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

1Bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen, die keine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen, sind für die Anordnung von Maßnahmen nach § 2a Absatz 2, 3 bis 5 des Straßenverkehrsgesetzes innerhalb der Probezeit die in § 26 Absatz 1 genannten Dienststellen zuständig. 2Die Zuständigkeit bestimmt der zuständige Fachminister, soweit sie nicht landesrechtlich geregelt wird. 3Besitzen di...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminar

Rz. 60 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist anzuordnen, wennmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[23] Dies bedeutet, dass ein Bewe...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 4. Die "Eignungsbewertung" im Strafverfahren

Rz. 39 Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch den Strafrichter ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird in § 69a Abs. 5 StGB ausdrücklich so bezeichnet. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis dient zum einen der Sicherung der Allgemeinheit vor weiteren Gesetzesverletzungen durch den Täter. Zum anderen ist bei der "Gesamtwürdigung der...mehr

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Anhang / Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27)

Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnismehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Information über mögliche Begutachtung für Fahreignung

Rz. 29 Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuw...mehr

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Anhang / A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

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Anhang / § 12 Sehvermögen

(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. (2) 1Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. 2Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt. 3Di...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Die Einstufung der Tatbestände im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Anlage 12 zur FeV)

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / B. Verkehrspsychologische MPU-Beratungen

Rz. 5 Die vom Strafrichter verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist (§ 69a StGB) für deren Neuerteilung ist rechtssystematisch eine "Maßnahme der Sicherung und Besserung". Bei den Betroffenen wird sie jedoch in aller Regel als zusätzliche Strafe oder "Denkzettel" aufgefasst. Dass hier eine persönliche Krise oder Problematik unterstellt wird,...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / VII. Tilgungsreife

Rz. 40 Das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz[25] hatte weitreichende Konsequenzen für die Tilgung von vorhandenen Punkten im Verkehrszentralregister, weil jeder weitere Verkehrsverstoß die Tilgung vorhandener Punkte bereits von dem Tag an, an dem er begangen wird, blockiert. Maßgebend war somit nicht mehr die Rechtskraft einer weiteren Entscheidung, die den Eintrag ...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 2. Die notwendige Beratung zur Problematik

Rz. 30 In erster Linie sollte daran gedacht werden, den Mandanten über den weiteren Gang des Verfahrens zu informieren. Insbesondere muss aber auch die durch die Alkoholauffälligkeit zum Ausdruck kommende Problematik angesprochen werden.[18] Rz. 31 Der Betroffene, bei dem die festgestellte Blutalkoholkonzentration unter 1,6 ‰ lag und der Ersttäter ist, kann darüber belehrt we...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Unterschiedliche Begriffsdefinition

Rz. 15 Im Recht der Fahrerlaubnis ist stets zu vergegenwärtigen, dass im verwaltungsrechtlichen Sinne oder im Sinne des Strafrechtes zwei unterschiedliche Verfahrensebenen gegeben sind. Rz. 16 Im Strafrecht ist in § 69 Abs. 1 S. 1 StGB bestimmt, dass demjenigen, der wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter...mehr

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Anhang / § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

(1) Internationale Führerscheine müssen nach den Anlagen 8c und 8d in deutscher Sprache mit lateinischen Druck- oder Schriftzeichen ausgestellt werden. (2) Beim Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1233) ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und dere...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / IV. Gutachtenausgang

Rz. 119 Grundsätzlich kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten positiv oder negativ werden. Ein positives Gutachten lässt die Schlussfolgerung zu, dass bestehende Eignungszweifel nicht (mehr) vorliegen und hat in der Regel die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ausnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde mit objektiven, aktenkundigen Belegen begründet werden. Hie...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / III. Ablehnung von beantragten Ausnahmen

Rz. 7 Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis dem Antrag des Beschuldigten, bestimmte Kraftfahrzeuge von der Sperre auszunehmen, nicht entsprochen, so kann die Entscheidung evtl. partiell mit der Beschwerde angefochten werden. Rz. 8 Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Muster 15.1: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung...mehr

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Anhang / § 30a Rücktausch von Führerscheinen

(1) 1Wird ein auf Grund einer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellter Führerschein in einen Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum umgetauscht, bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen. 2Bei einem Rücktausch in einen deutschen Führerschein sind in diesem die noch gült...mehr

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Anhang / II. Nationale Schlüsselzahlen

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Anhang / Anlage 13 (zu § 40)

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten:mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Einnahme harter Drogen

Rz. 66 Gem. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV sind harte Drogen im Wesentlichen alle Betäubungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit Ausnahme von Cannabis. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt vor bei nachgewiesener Einnahme dieser Stoffe, wobei ein einmaliger Konsum ausreichend ist. Nach der Rechtsprechung ist Ungeeignetheit gegeben schon nach e...mehr

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Anhang / § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

(1) 1Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 nachweisen. 2§ 29 Absatz 2 ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc...mehr

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Anhang / § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

1Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dassmehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / IV. Das Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis

Rz. 84 Kommt es aufgrund der BfF zu einem Gutachten mit einem für den Mandanten negativen Ergebnis, so stellt sich für den Betroffenen und den ihn beratenden Anwalt die Frage, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Rz. 85 Wird das Gutachten durch den Betroffenen der Fahrerlaubnisbehörde überreicht, gelangt dieses in die Führerscheinakte. Einmal kommt es dann zu einem negativen ...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / B. Stellung der ärztlichen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 4 Die körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen spielt eine besonders große Rolle für die Verkehrssicherheit. Nur wer rein physisch dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen oder aufgrund von Hilfsmitteln in die Lage versetzt wird, kann ohne unvertretbar hohes Risiko am Straßenverkehr teilnehmen. Rz. 5 Dabei geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus,...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision

Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erklärt werden können. Demgeg...mehr

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Anhang / § 78 Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, außer Kraft.mehr

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Anhang / § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) 1Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. 2Ausgenommen sindmehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung

Rz. 5 Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) bedarf gemäß § 66 Abs. 1 FeV der amtlichen Anerkennung durch die Landesbehörde. Nunmehr ist in § 66 Abs. 2 FeV i.V.m. Anlage 14 der FeV normiert, unter welchen Voraussetzungen die Anerkennung für die Begutachtungsstelle für Fahreignung möglich ist. Rz. 6 Der amtlichen Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach...mehr

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Anhang / Anlage 12 (zu § 34)

Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungenmehr