Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 1. "EU-Führerscheintourismus" (zugleich Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG)

a) Grundlagen Der lang andauernde Streit um den "EU-Führerscheintourismus" und seine Auswirkungen in der deutschen (Straf-)Rechtsordnung scheint im Kernbereich ausgestanden zu sein (zu den rechtlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH s. die früheren Berichte m. Nw., zuletzt ZAP F. 9 R, S. 384; Zwerger zfs 2015, 184). Zur Zulässigkeit der verwaltungsrec...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / 3. Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB, § 111a StPO)

a) Eignungsmangel und Regelfall Die vom Tatgericht vorgenommene Wertung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit der mangelnden charakterlichen Eignung des Angeklagten ist vom Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen, so dass eine vom Urteil abweichende Beurteilung der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit der des § 111a StPO nur in Ausnahmefällen in Be...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / 1. "EU-Führerscheintourismus" (zugleich Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG)

a) EU-Recht und FeV Der lang währende Streit um den "EU-Führerscheintourismus" und seine Auswirkungen auf die deutsche (Straf-)Rechtsordnung hat sich deutlich beruhigt (zu den rechtlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH s. die früheren Berichte). Der EuGH (NZV 2016, 38 = DAR 2015, 382 = StRR 2015, 307 = VRR 8/2015, 15 [jew. Pießkalla]) hat klargestell...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / 1. "EU-Führerscheintourismus" (zugleich Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG)

Die in den früheren Berichten mitgeteilte, einst hochstreitige Auseinandersetzung um den "EU-Führerscheintourismus" und dessen Auswirkungen auf die deutsche (Straf-)Rechtsordnung insbesondere beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 SVG ist nahezu zum Stillstand gekommen. Als Grundlage für die Prüfung eines Wohnsitzverstoßes (§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV) durch den Aufnahmemit...mehr

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ZAP 21/2016, Rechtsprechung... / 1. "EU-Führerscheintourismus" (zugleich Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG)

Die hitzige Auseinandersetzung um den "EU-Führerscheintourismus" und dessen Auswirkungen auf die deutsche (Straf-)Rechtsordnung insbesondere beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist merklich zur Ruhe gekommen. Hinweis: Aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich erörtert Koehl DAR 2016, 186. Als Grundlage für die Prüfung eines Wohnsitzverstoßes (§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Fe...mehr

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ZAP 3/2016, Fahrerlaubnis: Keine erneute Verwarnung bei Entziehung wegen acht Punkten nach Umrechnung

(VG Stuttgart, Beschl. v. 13.11.2015 – 5 K 3762/15) • Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich für ihren Inhaber im Fahreignungs-Bewertungssystem ein Stand von mindestens acht Punkten ergibt und der Fahrerlaubnisinhaber verwarnt worden ist. Eine Verwarnung ist indes nicht erforderlich, wenn der, dem achten Punkt vorausgehende, Punktestand auf einer Umrechnung nach § 65 ...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / 2. Entziehung der Fahrerlaubnis (Schwerpunkt: Alkohol- oder Drogenkonsum)

Hinweis: Eine Rechtsprechungsübersicht zum Verkehrsverwaltungsrecht gibt Kalus (DAR 2017, 61). a) Alkohol Zu diesem Bereich sind im Berichtszeitraum lediglich Entscheidungen zu Verfahrensfragen veröffentlicht worden (s. nachfolgend unter d). b) Drogen aa) Cannabis Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ist ungeeignet zum Führen von Kfz, wer bei gelegentlicher Einnahm...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / II. Verfahren

Die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ergeht durch einen zu begründenden richterlichen Beschluss. Dessen förmliche Zustellung ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig (vgl. KK-Bruns, 7. Aufl. 2013, § 111a StPO, Rn 6b). Bei Gefahr im Verzug kann der Führerschein auch durch die Polizei beschlagnahmt werden, §§ 98 Abs. 1 S. 1, 94 Abs. 3 StPO. Hinweis...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / V. Widerlegung der Regelvermutung

Erscheint eine spätere Verurteilung unvermeidbar, ist zu prüfen, ob ein Ausnahmefall in Betracht kommt, der es trotz der Erfüllung eines Regelbeispiels gem. § 69 Abs. 2 StGB ermöglicht, von der Entziehung der Fahrerlaubnis abzusehen. Die Anforderungen sind freilich hoch: Nach der Rechtsprechung kann vom Regelfall der Entziehung der Fahrerlaubnis nur bei seltenen Ausnahmen abg...mehr

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ZAP 21/2015, Entziehung der Fahrerlaubnis: Unbewusste Einnahme von Metamphetamin

(VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2015 – 2 K 214/14 Me) • Eine die Kraftfahreignung ausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln kann nur bei einem willentlichen Konsum angenommen werden. Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Rauschmittelvergiftung ist ein Ausnahmetatbestand, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Kläre...mehr

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ZAP 2/2016, Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung im Beschwerdeverfahren

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.8.2016 – 3 Ws 591/16) • Die vom Tatgericht vorgenommene Wertung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit der mangelnden charakterlichen Eignung des Angeklagten ist vom Beschwerdegericht grds. hinzunehmen, so dass eine vom Urteil abweichende Beurteilung der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit der des § 111a StPO nur in Ausna...mehr

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zfs 8/2016, Entziehung der Fahrerlaubnis; Methadonsubstitution; Medikament L-Polamidon (Wirkstoff: Levomethadonhydrochlorid)

StVG § 3 § 46; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1 Nr. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 4 Leitsatz 1. Grundsätzlich ist derjenige, der unter Einnahme von L Polamidon (Wirkstoff: Levomethadonhydrochlorid) an einer Substitutionsmaßnahme teilnimmt, fahrerlaubnisrechtlich ungeeignet. Nach der gesetzlichen Wertung kommt es nicht darauf an, ob dieses Mittel "missbräuchlich" konsumiert oder etwa z...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / III. Dringende Gründe

Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sind gem. § 111a Abs. 1 S. 1 StPO dringende Gründe, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Beschuldigten am Ende des Verfahrens gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Diese Annahme muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorläufige Entziehung gerechtfertigt sein. Dringende Gründe i.S.d. § 111a...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 4. Vollrausch, § 323a StGB

Bei Vollrauschtaten wird eine Ausnahme nur selten in Betracht kommen; von Vornherein ausgeschlossen ist sie jedoch nicht. Auch hinsichtlich der im Vollrausch begangenen Tat sind Art, Umfang, Gefährlichkeit und Tatfolgen zu berücksichtigen, so dass insbesondere bei folgenlosen Fahrten von nur wenigen Metern ein Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist (LG Gera...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / b) Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Die wohl häufigste Anlasstat für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Trunkenheit im Verkehr. Die Verteidigung gestaltet sich hier oftmals schwierig, vor allem wenn der Beschuldigte, wie häufig, im öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten und die Alkoholisierung durch eine Blutprobe festgestellt ist. aa) Richtervor...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 2. Sonstige Straftaten

Bei sonstigen, nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten Taten setzt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Rechtsprechung des BGH einen verkehrsspezifischen Zusammenhang zwischen der Tat und der Sicherheit des Straßenverkehrs voraus. Die Tat muss tragfähige Rückschlüsse darauf zulassen, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 2. Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Bei Trunkenheitsfahrten ist zunächst zu beachten, dass der Umstand, dass die Tat fahrlässig begangen wurde, alleine noch nicht zu einem Ausnahmefall führt. Gleiches gilt für eine "nur" relative Fahruntüchtigkeit (vgl. OLG Stuttgart NZV 1997, 316). Am ehesten wird die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt sein, wenn der Täter nur eine ganz kurze Strecke zurücklegt ("umpar...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / VII. Aufhebung der Maßnahme

Ist die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, so ist im weiteren Verfahren laufend zu prüfen, ob die Gründe hierfür fortbestehen. Entfällt der Grund für die Maßnahme, ist sie aufzuheben, § 111a Abs. 2 StPO. Fälle, in denen das Gericht von sich aus tätig wird, um eine einmal getroffene Entscheidung vor der Hauptverhandlung aufzuheben, sind in der Praxis freilich selten. Es obliegt...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Im Gegensatz zur Trunkenheitsfahrt können die Umstände, die beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort für einen Ausnahmefall sprechen, i.d.R. bereits frühzeitig vorgebracht werden. So kommt ein Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis insbesondere in Betracht, wenn der Beschuldigte innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig nachträglich die erforderlichen Festste...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / I. Einführung

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO wird von vielen Beschuldigten häufig als schwerwiegender empfunden als die in Verkehrsstrafverfahren meist drohende Geldstrafe und entsprechend groß ist oftmals der Wunsch, der frisch mandatierte Verteidiger möge zuallererst schnellstmöglich "den Führerschein zurückholen". Dieses nachvollziehbare Anliegen ist freili...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / IV. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Die Entziehung der Fahrerlaubnis setzt neben dem dringenden Tatverdacht weiter voraus, dass sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, § 69 Abs. 1 S. 1 StGB. Ungeeignetheit liegt vor, wenn eine Würdigung der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Voraussetzungen des Täters und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und sub...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / bb) Relative Fahruntüchtigkeit

Liegt die BAK über 0,3 und unter 1,1 ‰ (relative Fahruntüchtigkeit), genügt die Alkoholisierung alleine nicht für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. später für eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Hinzutreten müssen vielmehr alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Es muss feststehen, dass dem Beschuldigten, wäre er nüchtern gewesen, der im Einzelfall r...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / aa) Bemerkbarkeit

Ein gängiger Einwand ist das Vorbringen, der Beschuldigte habe den Unfall gar nicht bemerkt und deshalb ohne Vorsatz gehandelt. Eine solche Vorgehensweise ist allerdings nicht ohne Risiko: Ein sorgfältig arbeitendes Gericht wird ihn zum Anlass nehmen, die Bemerkbarkeit des Unfalls durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Anhand solcher Gutachten gelingt in der Pra...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / VIII. Beschwerde

Statthaftes Rechtsmittel gegen den die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnenden Beschluss ist die Beschwerde gem. § 304 StPO. Die weitere Beschwerde ist gem. § 310 Abs. 2 StPO ausgeschlossen. Hinweis: Wird eine gegen die Anordnung des Ermittlungsrichters gerichtete Beschwerde bis zur Anklageerhebung nicht verbeschieden, ist die Beschwerde in einen an das für das Ha...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 1. Regelbeispiele des § 69a Abs. 2 StGB

§ 69 Abs. 2 StGB zählt vier Katalogtaten auf. Fällt die Tat hierunter, so ist der Täter i.d.R. als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. a) Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB § 315c Abs. 1 StGB erfasst in Nr. 1 das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr im Zustand der Fahruntüchtigkeit und in Nr. 2 insgesamt sieben abstrakt besonders gefä...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / c) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

In Fällen des § 142 StGB ist von einer Ungeeignetheit des Täters auszugehen, wenn er weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. aa) Bemerkbarkeit Ein gängiger Einwand ist das Vorbringen, der Beschuldigte habe den Unfall gar nicht bemerkt ...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / cc) Nachtrunk

Der Nachtrunk ist eine "beliebte" Einwendung, wenn der Beschuldigte erst nach Abschluss der Fahrt angetroffen wird. Erfolg verspricht sie freilich nicht immer: So kann eine Nachtrunkbehauptung oftmals durch eine Begleitstoffanalyse oder durch die Entnahme und Auswertung zweier Blutproben überprüft und widerlegt werden (Gübner/Krumm NJW 2007, 2801). Gegebenenfalls wird das Ge...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Bei vorsätzlicher Tatbegehung wird ein Ausnahmefall nur selten vorliegen. Dagegen kommt, wenn die Tat durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten begangen wird (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB), eine Ausnahme namentlich bei nur fahrlässig rücksichtsloser Fahrweise in Betracht (König in: König/Hentschel/Dauer, a.a.O., § 315c StGB, Rn 18).mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / d) Vollrausch, § 323a StGB

Beim Vollrausch ist zu beachten, dass die Rauschtat von § 69 Abs. 2 Nr. 1–3 StGB erfasst sein muss, d.h. es muss eine Tat nach §§ 142, 315c oder 316 StGB vorliegen.mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / aa) Richtervorbehalt

§ 81a Abs. 1 S. 2 StPO verlangt für die Blutentnahme einer Blutprobe eine richterliche Anordnung. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (StA) oder die Polizei ist nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (= "Gefahr im Verzug") zulässig. Die Strafverfolgungsbehörden sind deshalb grundsätzlich verpflichtet, zunächst die Einholung einer richterlichen...mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / b) Beschleunigungsgrundsatz

Verfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO angeordnet ist, müssen mit besonderer Beschleunigung geführt werden (LG Berlin VRR 2014, 323 = StRR 2014, 432 = VA 2014, 155). Dass die Staatsanwaltschaft erst längere Zeit nach der Tatbegehung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt, steht der Anordnung der Maßnahme zwar grundsät...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / IX. Entschädigung

Gelingt es, eine Verurteilung zu vermeiden, ist zu prüfen, ob dem Beschuldigten eine Entschädigung zusteht. Die vorläufige Entziehung gehört gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 StrEG zu den Strafverfolgungsmaßnahmen, die im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen können, sofern kein Ausschluss- oder Versagungsgrund vorliegt, §...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / bb) Bedeutender Schaden

Die Wertgrenze, ab der ein bedeutender Schaden vorliegt, wird nach wie vor überwiegend bei 1.300 EUR festgesetzt (Fischer, a.a.O., § 69, Rn 29 m.w.N.). Versuche einzelner Gerichte, diese seit 2002 ständig herangezogene Wertgrenze höherzusetzen (so etwa LG Landshut DAR 2013, 588: 2.500 EUR), haben bislang kaum Nachahmer gefunden; allerdings hat sich das LG Braunschweig jüngst...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / VI. Ausnahmen für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen

§ 111a Abs. 1 S. 2 StPO erlaubt es, bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (in der Praxis meist landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge) von der vorläufigen Entziehung auszunehmen. Nicht möglich sind dagegen Ausnahmen für bestimmte Zeiten, Orte und Gebiete. Eine Ausnahme für einzelne Fahrzeugarten setzt voraus, dass besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßn...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / c) Verfahrensfragen

Nach § 3 Abs. 4 StVG besteht bei der verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis eine Bindungswirkung an eine strafrechtliche Entscheidung. Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in einem Strafverfahren können Fahrerlaubnisbehörde und Verwaltungsgericht grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Fest...mehr

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zfs 8/2016, Zeitablauf und ... / 2 Aus den Gründen:

"Unbeschadet des fortbestehenden dringenden Tatverdachts und unabhängig von der Frage, ob der mutmaßliche Eignungsmangel i.S.d. § 69 StGB weiter besteht und deshalb gem. § 111a StPO dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis zu entziehen sein wird, erscheint die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegend wegen auf einer sachwidr...mehr

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ZAP 2/2016, Rechtsprechungs... / a) Widerlegung der Regelvermutung des § 69 StGB

Das OLG Hamm (Beschl. v. 10.11.2015 – 5 RVs 125/15, VRR 4/2016, 11 = StRR 7/2016, 15) rückt noch einmal eine Frage in den Fokus, die bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht häufiger übersehen wird, nämlich die der Widerlegung der Regelvermutung des § 69 StGB. Davon war das LG, das den Angeklagten u.a. wegen Verstößen gegen §§ 142, 35c StGB verurteilt hatte, aufgrund von B...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / a) EU-Recht und FeV

Der lang währende Streit um den "EU-Führerscheintourismus" und seine Auswirkungen auf die deutsche (Straf-)Rechtsordnung hat sich deutlich beruhigt (zu den rechtlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH s. die früheren Berichte). Der EuGH (NZV 2016, 38 = DAR 2015, 382 = StRR 2015, 307 = VRR 8/2015, 15 [jew. Pießkalla]) hat klargestellt, dass die Anordnu...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / a) Alkohol

Weiterhin sorgt die Entscheidung des VGH Mannheim aus dem Jahr 2014 für Unruhe, wonach die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren die Notwendigkeit der Anordnung einer MPU auslösen soll, selbst wenn die BAK zur Tatzeit unter 1,6 ‰ – hier: 1,20 ‰ – lag (NJW 2014, 1833 = NZV 2014, 541 = DAR 2014,...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / b) Isolierte Sperrfrist ohne Regelfall

Soll gegen den Angeklagten wegen einer nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthaltenen Straftat eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet werden, so ist die Vornahme einer Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit durch den Tatrichter zum Beleg der fehlenden Eignung des Angeklagten zum Führen von Kfz erforderlich. Es liegt...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / aa) Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen

Der Grundsatz, dass ein Kraftfahrer im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren den in rechtskräftigen Strafurteilen festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, bedeutet nicht die Anerkennung einer zuungunsten des Verurteilten bestehenden Feststellungswirkung ...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / c) Verfahrensfragen

Fordert die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 FeV die Vorlage eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens, hat sie dem Betroffenen in der Beibringungsanordnung außer den Tatsachen, die die Eignungsbedenken begründen, und der Fachrichtung des Arztes, der die Begutachtung durchführen soll, auch die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass der Betroffe...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / a) Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

§ 315c Abs. 1 StGB erfasst in Nr. 1 das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr im Zustand der Fahruntüchtigkeit und in Nr. 2 insgesamt sieben abstrakt besonders gefährliche Verkehrsverstöße. Kommt eine dieser "sieben Todsünden" in Betracht, muss hinzukommen, dass der Täter grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelte. Grob verkehrswidrig ist ein besonders sch...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / a) Alkohol

Eine Entscheidung des VGH Mannheim aus dem Jahr 2014 hat für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt, wonach die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren ohne Weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer MPU auslösen soll, selbst wenn die BAK zur Tatzeit unter 1,6 ‰ – hier: 1,2 ‰ – lag (VGH Mannheim ...mehr

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ZAP 21/2016, Rechtsprechung... / a) Alkohol

Noch immer Wellen schlägt die Entscheidung des VGH Mannheim aus dem Jahr 2014, wonach die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren die Notwendigkeit der Anordnung einer MPU auslösen soll, selbst wenn die BAK zur Tatzeit unter 1,6 ‰ – hier: 1,20 ‰ – lag (NJW 2014, 1833 = NZV 2014, 541 = DAR 2014, ...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtsprechungs... / 1. Trunkenheitsfahrten und die Folgen (§§ 69, 69a, 222, 315c, 316, 323a StGB, § 111a StPO)

a) Die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt hinsichtlich aller Tatumstände zumindest bedingten Vorsatz voraus. Es ist daher nicht nur Vorsatz hinsichtlich der Kenntnis der Fahrunsicherheit, sondern auch bezüglich der konkreten Gefahr erforderlich. Der Täter muss die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg in Form eines Beinaheunfalls ...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / b) § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV: Isolierte Sperrfrist

Der EuGH (DAR 2015, 382 = StRR 2015, 307/VRR 8/2015, 15 [jew. Pießkalla]); Fall Wittmann) hat klargestellt, dass die Anordnung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB als Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis zu verstehen ist mit der Folge, dass sie der Anerkennung der Gültigkeit jedes von einem anderen Mitgliedstaat vor Ablauf dieses Zeitra...mehr

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ZAP 21/2016, Rechtsprechung... / cc) Unbemerkte Verabreichung durch Dritte

Ein Fahrerlaubnisinhaber, der gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums einwendet, ein Dritter habe ihm diese Substanzen verabreicht und er habe dies nicht bemerkt, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (VGH Münch...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / a) Absehen von der Entziehung trotz Regelfalls

Nach einer Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit (BAK: 1,53 ‰) kann trotz Vorliegen eines Regelfalls von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, wenn der Angeklagte die Zeit bis zur Hauptverhandlung genutzt hat, um eine mehrmonatige Verkehrstherapie mit 12 Einzelgesprächen von je 60 Minuten sowie sechs Alkoholseminaren zu je 90 Minuten Dauer bei einem Verkeh...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / c) Nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist

Die Teilnahme an dem Seminar "Leipzig 2000" und ergänzend an Einzelsitzungen soll bei einem durch eine Haaranalyse belegten nur noch gelegentlichen Konsum von Alkohol eine Verkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 18 auf 12 Monate rechtfertigen (AG Leipzig NZV 2015, 404).mehr