Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtkosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / ff) Verfahren mit Hauptverhandlung und Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 117 Beispiel 48: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung und auswärtiger Zeugenvernehmung Vor dem ersten Hauptverhandlungstermin lässt das Amtsgericht Köln im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen einen Zeugen vernehmen und führt anschließend die Hauptverhandlung durch. Der Verteidiger nimmt an beiden Terminen teil. Angefallen sind hier zunächst wieder die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Gebühren

Rz. 61 Im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier nicht vorgesehen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr. 1008 VV), höchstens um 2,0.[23] Rz. 63 Findet im Erinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 4. Verlegung der Kanzlei

Rz. 103 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären (Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV).[56] Beispiel 61: Verlegung der Kanzlei, nicht ersatzfähige Mehrkosten Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn und nimmt ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (2) Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 87 Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten. Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / IX. Abrechnungsmuster

Rz. 65 Beispiel 8: Einfache Abrechnung, einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert Der Anwalt ist mit einer Unfallschadenregulierung beauftragt (Wert: 3.000,00 EUR) und schließt mit dem Haftpflichtversicherer eine Einigung. Herrn/Frau/Firma (…) (Name, Adresse) In Sachen (…) ./. (…) Rechnungsdatum: (…) Rechnungsnummer: (…) Steuernummer: (…) Leistungszeitraum: (…) Rechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen beider Revisionen stand. Zutreffend und von den Revisionen nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass Frau R. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG zustand, der durch Abtretung gemäß § 398 BGB auf den Kläger übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 54 Der Kläger, ein Kfz-Sachverständiger, nahm die Beklagte aus abgetretenem Recht der Frau R. auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, bei dem der Pkw der Frau R. durch ein von der Beklagten geführtes Fahrzeug beschädigt wurde. Die volle Einstandspflicht der Beklagten stand zwischen den Parteien außer Streit. Rz. 55 Frau R. beauftragte den Kläger mit der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 7 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Nicht zu beanstanden und von der Revision als ihr günstig nicht angegriffen war allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach dem Kläger gegen die Beklagten als Gesamtschuldner Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gemäß §§ 823 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB, 847 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 88 Der Kläger, ein Kfz-Sachverständiger, nahm die Beklagte aus abgetretenem Recht der Frau R. auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 20.12.2012 in Anspruch, bei dem der Pkw der Frau R. durch ein von der Beklagten geführtes Fahrzeug beschädigt wurde. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht zwischen den Parteien außer Streit. Frau R. beauftragte den Kläger m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 43 Die Parteien stritten um den Ersatz restlicher Sachverständigen- und Anwaltskosten infolge eines Verkehrsunfalls. Im Februar 2012 war der Kläger mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall mit der Beklagten verwickelt, für dessen Schäden die Beklagte zu 100 % aufzukommen hatte. Der Kläger holte ein Kfz-Schadensgutachen ein, nach dem der erforderliche Reparaturaufwand r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 3 Der Kläger begehrte von der Beklagten als Haftpflichtversicherer des Schädigers Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten, das er nach einem Verkehrsunfall eingeholt hatte. Die uneingeschränkte Haftung der Beklagten für die entstandenen Schäden war unstreitig. Rz. 4 Der Kläger beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung seines beschädigten Fahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 126 Die Klägerin, eine Einzugsstelle unter anderem für Sachverständigenhonorare, begehrte von der beklagten Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfall vom Januar 2015, bei dem ein Golf GTD beschädigt wurde. Sie verfügte über eine Inkassoerlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Die volle Einstandspflicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall

Rz. 179 Die Parteien, eine Verrechnungsstelle (Klägerin), die über die Erlaubnis zur Erbringung von Inkassoleistungen verfügt, und ein Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer (Beklagte) stritten um den Ersatz restlicher Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall. Rz. 180 Das Fahrzeug des F. (im Folgenden: Geschädigter) wurde Ende August 2015 bei einem Verkehrsunfall, für de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / aa) Leistungsantrag

Rz. 61 Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass Frau R. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Fahrtkosten im Übrigen (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG)

Schrifttum: Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fahrtkosten

a) Familienheimfahrten Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Fahrtkosten

Rn. 778 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die erste Fahrt vom Ort des eigenen Hausstands an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte zwecks Begründung der doppelten Haushaltsführung sowie die letzte Fahrt vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte an den Ort des eigenen Hausstands, mit der die doppelte Haushaltsführung beendet wird, sind keine Familienheimfahrten iSd § 9Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungen durch den ArbG

Rn. 643 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattet der ArbG Fahrtkosten, so ist der Erstattungsbetrag von den Fahrtkosten abzuziehen. Der ArbN kann nur die verbleibende Differenz als WK geltend machen (vgl § 3c EStG). Bei ArbN-Sammelbeförderung durch den ArbG scheidet mangels Aufwands ein WK-Abzug aus (BFH v 11.05.2005, VI R 70/03, BStBl II 2005, 785). Rn. 644–645 Stand: EL 161 – E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 630 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und damit WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Seit der Reform des Reisekostenrechts mit Wirkung ab VZ 2014 sind sie in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG gesetzlich geregelt. Fahrtkosten sind dabei die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähige Aufwendungen

Rn. 637 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Liegt eine auswärtige berufliche Tätigkeit vor, sind die Fahrtkosten (wie vor der Reform des Reisekostenrechts) gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen als WK zu berücksichtigen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / Sachverhalt

I. Die Beklagte war im März 2016 Halterin mehrerer Pferde, insbesondere des Pferdes A. Die Klägerin ist eine erfahrene Reiterin und befand sich am 31.3.2016 auf dem Anwesen der Beklagten. Als sie gegen 16:30 Uhr auf A aufsteigen wollte, um an einer Reitstunde der Beklagten teilzunehmen, ging das Pferd durch und bockte. Die Klägerin stürzte zu Boden. Hierdurch erlitt sie eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rn. 186 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Abzugsbeschränkungen bestehen für Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere Wohnungen

Rn. 485 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterhält der StPfl mehrere Wohnungen, so können die Fahrten von der der ersten Tätigkeitsstätte nächstgelegenen Wohnung immer als WK abgesetzt werden, ob sie nun den Lebensmittelpunkt bildet oder nicht. Fahrtkosten von einer weiter entfernt liegenden Wohnung können nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 6 EStG hingegen nur berücksichtigt werden, wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reiseko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatsächlich entstandene Aufwendungen

Rn. 638 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Benutzt der StPfl öffentliche Verkehrsmittel, stellen alle Aufwendungen, die er für die Reise aufgewandt hat, Fahrtkosten dar (Bahn- und Busfahrkarten einschließlich eventueller Zuschläge, Flugtickets, Fährpassagen, R 9.5 Abs 1 S 2 LStR 2015). Fiktive Kosten können hingegen nicht berücksichtigt werden (Bsp: Der StPfl verwendet seine privat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswärtige Tätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 und 2 EStG)

1. Anwendungsbereich Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 und 4 EStG)

1. Einführung Rn. 646 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG schränkt den Grundsatz, wonach andere Fahrten als solche von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte uneingeschränkt in tatsächlicher Höhe als WK abgezogen werden können, ein. Die Regelung richtet sich damit gegen die anderslautende BFH-Rspr (BFH v 17.06.2010, VI R 20/09, BStBl II 2012, 32). Da es si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kostendeckelung auf 4 500 EUR je Kj

Rn. 523 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale wird durch § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG der Höhe nach begrenzt auf maximal 4 500 EUR im Kj; Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Grundsatz nur bis zu dieser Höhe zum WK-Abzug zugelassen. Durch den Höchstbetrag sollte der Steuervorteil von Fernpendlern, die über eine preisgünsti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einführung

Rn. 646 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG schränkt den Grundsatz, wonach andere Fahrten als solche von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte uneingeschränkt in tatsächlicher Höhe als WK abgezogen werden können, ein. Die Regelung richtet sich damit gegen die anderslautende BFH-Rspr (BFH v 17.06.2010, VI R 20/09, BStBl II 2012, 32). Da es sich dem Grunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVI. Nicht oder beschränkt abzugsfähige Aufwendungen (§ 9 Abs 5 EStG)

Rn. 970 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 5 EStG enthält Verweisungen auf sinngemäße Anwendung von § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4, 6b–8a, 10, 12 und Abs 6 EStG: hierzu s §§ 4,5 Rn 1660–1710a, 1750–1902, 2000–2044 und 2060f (Nacke); entsprechende Anwendung des § 4j EStG (Aufwendungen für Rechteüberlassung): hierzu s Erläut zu § 4j (Loose); entsprechende Anwendung des § 4k EStG (BA-Abzug ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung

Rn. 570 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel ist gemäß § 3 Nr 32 EStG steuerfrei, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Mit Wirkung ab VZ 2004 gilt gemäß § 9 Abs 2 S 3 Nr 4 S 3 EStG d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Rn. 677 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) StÄndG 2007 v 19.07.2006

Rn. 676 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das StÄndG 2007 v 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652) bewirkte nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen keine inhaltliche, sondern nur eine systematische Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Neu war lediglich, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten – analog zu den Aufwendunge...mehr