Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltszugehörigkeit eines wegen Studiums auswärts untergebrachten Kindes

Leitsatz Für das für eine Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche örtlich gebundene Zusammenleben ist es nicht erforderlich, dass das Kind ständig im Haushalt des Berechtigten anwesend ist. Bei einem volljährigen Studenten, auch wenn er zum Zweck des Studiums auswärts untergebracht ist, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnsitz von Kindern im Inland, die ihre Ausbildung im Ausland absolvieren

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl 2015 II S. 655; BStBl 2016 II S. 1022), die die Beibehaltung des Wohnsitzes von Kindern bei den Eltern im Inland annimmt, wenn sich diese zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, und mehr als 50 % ihrer ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen, ist auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu B...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten – Bindungswirkung der Entscheidungen ausländischer Behörden – Kindergeldanspruch bei Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz 1. Die positive Entscheidung, mit der die zuständige ausländische Behörde einen Kindergeldanspruch nach ihrem nationalen Recht bejaht hat, ist für die Familienkasse bindend, soweit die Auslegung von Unionsrecht nicht betroffen ist. 2. Die Bindungswirkung hat zur Folge, dass die Familienkassen und die Finanzgerichte nicht befugt sind, die Richtigkeit dieser Entscheidu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen für die abgabenrechtliche Aufrechnung nach § 226 AO für die Aufrechnung eines Anspruchs der Familienkasse wegen überzahlten Kindergelds mit laufendem Kindergeld bzw. seit 2015 auch mit nachzuzahlendem Kindergeld. Sie stellt die Beibehaltung der bisherigen eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse sicher.[1] Die R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.1 Aufrechnungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG regelt lediglich die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Familienkassen sind die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1, 2 EStG. § 75 Abs. 1 EStG betrifft lediglich die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs wegen überzahlten Kindergelds mit Ansprüchen des Berechtigten auf noch nicht ausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.2 Begrenzung der Aufrechnung

Rz. 7 Die Aufrechnung der Familienkasse ist der Höhe nach begrenzt auf die Hälfte des laufenden Kindergeldanspruchs, soweit der Berechtigte nicht hilfebedürftig i. S. d. Vorschriften des SGB XII über die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 19ff., 27ff. SGB XII) oder i. S. d. Vorschriften des SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 9, 19–29 SGB II) wird. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 3 Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern (Abs. 2)

Rz. 14 § 74 Abs. 2 EStG ordnet für die Erstattungsansprüche von Trägern von Sozialleistungen gegen die Familienkasse, d. h. für die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, die entsprechende Geltung von §§ 102–109 SGB X und §§ 111–113 SGB X an. Die Familienkasse wird danach wie ein Sozialleistungsträger behandelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die genannte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 3 Aufrechnung gegenüber dem in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 § 75 Abs. 2 EStG a. F. enthielt eine Ausnahme vom Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen (§ 387 BGB) für den Fall der Aufrechnung eines Kindergelderstattungsanspruchs gegen einen späteren Kindergeldanspruch des nicht dauernd von dem Erstattungspflichtigen getrennt lebenden Ehegatten. Die Regelung sollte verhindern, dass der Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 4 Abtretung und Verpfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 7 Ein noch nicht erfüllter Kindergeldanspruch kann nach § 46 AO abgetreten werden. Die Wirksamkeit der Abtretung setzt eine Anzeige an die Familienkasse unter Angabe des Abtretungsempfängers sowie der Höhe des abgetretenen Betrags und des Abtretungsgrundes voraus.[1] Nach § 400 BGB kann eine Forderung jedoch nur insoweit abgetreten werden, als sie der Pfändung unterliegt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 3 Höhe des pfändbaren Anteils

Rz. 5 § 76 S. 2 EStG regelt die Höhe des pfändbaren Betrags.[1] Dabei soll das Kindergeld grundsätzlich allen Kindern gleichmäßig zugutekommen[2]: Nach Nr. 1 S. 1 ist beim Vorhandensein nur von Zahlkindern das Kindergeld durch eines von ihnen nur bis zu dem Betrag pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Zahlkinder ergibt. Die unterschiedliche Höhe des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 74 EStG regelt die Bestimmung des Auszahlungsempfängers für Sonderfälle (sog. Abzweigung). Grundsätzlich wird das Kindergeld nach §§ 62, 64 EStG dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Ausnahmsweise kann in den Fällen des § 74 EStG auch an das Kind oder an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten oder an eine Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.2 Erfolgloser Einspruch (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Ausnahmsweise sind auch bei Erfolglosigkeit des Einspruchs die Kosten entsprechend § 77 Abs. 1 S. 1 EStG zu erstatten, wenn der Einspruch nur deshalb erfolglos geblieben ist, weil eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 126 AO unbeachtlich ist. Ein u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 4 Zusammentreffen einer Aufrechnung mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch

Rz. 11 Eine Abzweigung des Kindergeldanspruchs nach § 74 EStG berührt in der Person des Berechtigten den Anspruch nicht. Eine Abzweigung an eine andere Person oder Stelle steht der Aufrechnung der Familienkasse daher nicht entgegen. Die Kürzung des auszuzahlenden Kindergelds gegenüber einerseits dem Berechtigten und andererseits dem Abzweigungsempfänger sollte entsprechend i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.2 Höhe des Auszahlungsbetrags

Rz. 7 Nach § 74 Abs. 1 S. 2 EStG kann das Kindergeld für bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigte Kinder bis zur Höhe des nach § 76 EStG pfändbaren Betrags abgezweigt werden. Sind nur Zahlkinder zu berücksichtigen, ist Abzweigungsbetrag der Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder für das Kind, dem gegenüber die Unterhaltspflicht verletzt wird, ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.3 Verschuldete Aufwendungen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Der Ausschluss verschuldeter Aufwendungen von der Kostenerstattung auch bei einem Obsiegen des Einspruchsführers entspricht § 137 FGO, die Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO. Vertreter ist der gesetzliche und der gewillkürte Vertreter. Verschulden liegt vor, wenn der Einspruchsführer bzw. sein Vertreter diejenige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). Abs. 1 S. 2 wurde durch das JStErgG als Folge der Anfügung des § 72 Abs. 9 EStG (Festsetzung des Kindergelds für Auslandskinder durch die Famili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.4 Öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber als Familienkasse (Abs. 1 S. 1; Abs. 1 S. 2 a. F)

Rz. 10 Das Kindergeld wird von dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber als Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. Maßgebend sind die §§ 70, 71 EStG. Das Kindergeld ist danach – i. d. R. monatlich – mit dem Arbeitslohn (Bezüge, Versorgungsbezüge) auszuzahlen und in den Abrechnungen getrennt auszuweisen (Abs. 7). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind der Bund, die Lände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.6 Verfahren zur Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Abs. 1 S. 2ff. n. F.)

Rz. 13 Zur Vorbereitung der Umstrukturierung der Familienkassen erteilt das BZSt den Familienkassen ein Merkmal zu ihrer Identifizierung, den sog. Familienkassenschlüssel (§ 72 Abs. 1 S. 2 EStG). Rz. 14 § 72 Abs. 1 S. 3ff EStG enthält die Regelungen, nach denen die Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes erfolgen soll. Die Zuständigkeit ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.3 Umstrukturierung der Familienkassen für Angehörige des öffentlichen Dienstes

Rz. 2a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes[1] wird eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes eingeleitet.[2] Dazu wird die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes nach Ablauf einer Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 12 Als Familienkasse sind die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber für ihren Bereich anstelle der Familienkasse der Arbeitsagentur zuständig. Sie gelten insoweit als Bundesfinanzbehörden und unterstehen der Fachaufsicht des BZSt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Sie sind für die Durchführung des Verfahrens von der Entgegennahme des Antrags bis zur Festsetzung und Auszahlung des Kin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 § 72 EStG regelt die Kindergeldzahlung an Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ihnen wird das Kindergeld nicht von den Familienkassen der Bundesagentur, sondern von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen festgesetzt und ausgezahlt. Die genannten juristischen Personen sind insoweit Familienkasse. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 3 Postnachfolgeunternehmen (Abs. 2)

Rz. 21 Die Sonderregelung des § 72 Abs. 2 EStG für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Post AG, Postbank AG, Telekom AG), die noch bis zum 31.12.2021 Anwendung findet[1], betrifft lediglich die jeweiligen Beamten und Versorgungsempfänger, die von den Postnachfolgeunternehmen übernommen wurden. Nur insoweit sind die Nachfolgeunternehmen ebenfalls der Aufsicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 7 Ausscheiden oder Eintritt in den öffentlichen Dienst (Abs. 6)

Rz. 27 Nach § 72 Abs. 6 S. 1 EStG ist, wenn ein Berechtigter im Lauf eines Monats aus dem öffentlichen Dienst (§ 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 EStG) ausscheidet oder in diesen eintritt, das Kindergeld für diesen Monat von der Stelle zu zahlen, die bisher zuständig war. Die Zuständigkeit für die Auszahlung bleibt damit für den Monat des Wechsels erhalten. Die Zuständigkeit für die F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das JStErgG 1996 wurde Abs. 9 angefügt. Durch das StEntlG 1999 v. 19.12.1998[1] wurde Abs. 9 mit Wirkung ab Vz 1999 als Folge der Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 6 Zuständigkeit bei mehreren Bezügen (Abs. 5)

Rz. 26 § 72 Abs. 5 EStG regelt, welcher Rechtsträger (vorrangig) als Familienkasse fungiert, wenn ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes von mehreren Rechtsträgern i. S. v. § 72 Abs. 1 S. 1 EStG Bezüge oder Arbeitsentgelt erhält. Dadurch werden Kompetenzstreitigkeiten und die Mehrfachzahlung von Kindergeld wie folgt verhindert: Andere Bezüge oder Arbeitsentgelt gehen Verso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 9 Über- oder zwischenstaatliche Rechtsvorschriften (Abs. 8)

Rz. 34 Nach § 72 Abs. 8 EStG werden die Familienkassen des öffentlichen Dienstes von der verwaltungsaufwendigen und – wegen der geringen Fallzahlen – mit großer Fehlerträchtigkeit behafteten Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder ihrer Beschäftigten, für die nur aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften Ansprüche bestehen (K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 5 Vorübergehend im öffentlichen Dienst Beschäftigte (Abs. 4)

Rz. 24 Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung (bzw. Versorgungsberechtigung) im öffentlichen Dienst gilt gem. § 72 Abs. 4 EStG § 72 Abs. 1 und 2 EStG nicht. Hier ist der öffentliche Arbeitgeber nicht Familienkasse, sondern die Dienststelle der Arbeitsagentur. Diese – und nicht der Arbeitgeber – setzt das Kindergeld fest und zahlt es aus. Dadurch wird vermieden, dass bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 4 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Freie Wohlfahrtspflege (Abs. 3)

Rz. 22 Für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz usw.) sowie die diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen oder Anstalten (§ 72 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gilt § 72 Abs. 1 EStG nicht, d. h. sie sind keine Familienkassen. Die verwaltungsmäßige Bel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 8.1 Gesonderter Kindergeldausweis (Abs. 7 S. 1)

Rz. 30 Die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1, 2 EStG haben in den Abrechnungen der Bezüge und des Arbeitsentgelts das Kindergeld gesondert auszuweisen. Dem Berechtigten wird dadurch die staatliche Familienförderung deutlich ersichtlich. Ab 2007 (Rz. 1) gilt die Pflicht zum gesonderten Ausweis aber nur, wenn die Bezüge oder das Entgelt und das Kindergeld zusammen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.5 Identifizierung (S. 3-5)

Rz. 15 Seit Vz 2016 muss sich der Kindergeldberechtigte nach § 62 Abs. 1 S. 4 EStG durch die an ihn vergebene IdNr identifizieren. Dies gilt auch, wenn ein Dritter ein berechtigtes Interesse an der Auszahlung des Kindergeldes hat und einen entsprechenden Antrag stellt. Der Kindergeldberechtigte ist dann verpflichtet, seine IdNr an den Dritten bekanntzugeben (§ 139b AO). Der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.2 Schriftliche Antragstellung (S. 1)

Rz. 8 Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ein Telefax reicht aus.[1] Es genügt, wenn sich aus dem Schriftstück die Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs eines bestimmten Antragstellers für ein bestimmtes Kind ergibt. Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich[2], in der Praxis aber zweckmäßig. Zulässig ist auch ein Antrag in elektronischer Form; hierbei ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Nach Abs. 2 a. F. sollte ein Kind über die Vollendung des 18. Lebensjahrs hinaus nur dann berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte der Famili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 3 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 a. F.)

Rz. 9 § 68 Abs. 2 EStG a. F. entsprach § 19 Abs. 2 BKKG a. F. Der jeweilige Arbeitgeber der in § 63 EStG bezeichneten Personen hatte der Familienkasse auf Verlangen eine Bescheinigung über den Arbeitslohn usw. auszustellen. Die Vorschrift diente der Feststellung, ob bei dem Kind die Grenze der Einkünfte oder Bezüge nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG überschritten war. Der Kindergeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.1 Besondere Mitteilungspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Antragsteller und Kindergeldberechtigte haben Änderungen in den für den Kindergeldanspruch erheblichen Verhältnissen und über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Die Regelung wurde eingefügt, da die AO-Vorschriften insoweit nicht greifen. § 153 Abs. 1 AO ist nicht einschlägig, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 4 Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld (Abs. 3)

Rz. 11 Da die Höhe des ausgezahlten Kindergelds nur in wenigen Fällen im Besteuerungsverfahren von Bedeutung ist, wird nur auf Antrag eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld ausgestellt. Wird bei der Veranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen, erhöht sich die ESt um das für das Veranlagungsjahr gezahlte Kindergeld (§ 36 Abs. 2 S. 1 EStG). Hat das FA Zweifel, ob Ki...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 Rz. 1 ff.). Durch das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[2] wurden Abs. 1 S. 2, Abs. 4 angefügt. Das Gesetz zur Familienförderung ( FamFG) v. 22.12....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.2 Mitwirkungspflicht des Kindes (Abs. 1 S. 2)

Rz. 8 Volljährige Kinder haben auf Verlangen der Familienkasse an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.[1] Ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht nach § 101 AO, auf das sich Angehörige i. S. d. § 15 AO berufen können, steht ihnen nicht zu (§ 68 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 EStG). Das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigende Kind wird insoweit als Verfahrensbeteiligter beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.3 Antragsfrist

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen gem. §§ 62, 63 EStG erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Damit entsteht der Kindergeldanspruch mit dem Beginn des jeweiligen Monats, für den Kindergeld gezahlt wird. Die reguläre vierjähr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 17 BKKG a. F.[1] § 9 BKGG n. F. wurde entsprechend gefasst. Die Vorschrift regelt das Erfordernis eines Antrags auf Kindergeld als verfahrensrechtliche Voraussetzung für die erstmalige Kindergeldzahlung. Die materielle Entstehung des Kindergeldanspruchs ist von einer Antragstellung unabhängig. Die rechtzeitige Antragstellung hemmt den Ablauf de...mehr