Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Elterliche Sorge / 2.1.4.3 Verfahren

Im konkreten Streitfall übt das Familiengericht eine Kompetenz-Kompetenz aus. Ziel des § 1628 BGB ist nicht Staatsintervention durch gerichtliche Eigenentscheidung, sondern Wahrung des Kindeswohles durch einen Elternteil, auf den sich insoweit mithilfe des Gerichtes die elterliche Sorge konzentriert. Würde hingegen die Mutter Antrag auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.1 Abänderungsgrund

Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[1] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Kindeswohl s...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.1 Das gesetzliche Modell der Betreuung von Kindern

Es gibt kein vom Gesetz vorgeschriebenes Modell des Zusammenlebens zwischen voneinander getrenntlebenden Eltern und ihren Kindern. Zu Recht ist Eltern und Kindern freigestellt, wie der Umfang und die Ausgestaltung des Zusammenlebens zwischen ihnen organisiert wird. Dies war nicht immer so. Dem nach früherem Recht alleinschuldig geschiedenen Ehepartner stand keinerlei Bestimmu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.6.2 Vollstreckung

Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich.[1] Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" werden.[...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.1 Gründe für eine Einschränkung/Ausschluss des Umgangs

Es stellt immer eine Frage des Einzelfalls dar, wenn zu entscheiden ist, ob eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss des Umgangs notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass an eine Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts strenge Maßstäbe anzulegen sind.[1] Ein bestehendes Umgangsrecht ist nur einzuschränken, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.[2] Aus u...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.6 Elterliche Sorge nach Trennung

Mit Trennung der Eltern besteht zwar grundsätzlich die gemeinsame Elternverantwortung fort, doch hat derjenige, der mit dem Kind zusammenlebt, die ausschließliche Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind sind. In allen anderen Fällen wird von den Eltern die Herbeiführung eines Einvernehmens verlangt, vgl. § 1687 Abs. 1 ...mehr

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Elterliche Sorge / 10 Der Tod im Sorgerecht

"Ein allgemeines Übel ist der Tod", hat Goethe einmal zu Recht gesagt. Ein besonderes Übel gerade für Familienrechtler wäre es aber, mit der Möglichkeit des Todes nicht zu rechnen. Dies betrifft viele Bereiche des Familienrechts, namentlich im Todesfall während eines Scheidungsverfahrens. Für den Bereich des Sorgerechts sind die Folgen jedoch übersichtlich. 10.1 Gemeinsame elte...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfrage 2023 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

I. Vorbemerkungen Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand im Vergleich mit den Vorjahren zu einem früheren Zeitpunkt statt. Anlass hierfür war das Forum "Kind im Fokus", das unsere AG am 12. Mai im Französischen Dom in Berlin durchführte. Mit der Umfrage sollte zum einen an die des vergangenen Jahre angeknüpft werden, die thematisch mit dem Titel "Das Kind ...mehr

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§ 6 Familienrecht

A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

Rz. 12 Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Familienrecht ist grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Bei neueren Rechtsschutzvers...mehr

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§ 6 Familienrecht / C. Rechtsfolgen der Scheidung

I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft d...mehr

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§ 6 Familienrecht / E. Grundzüge Düsseldorfer Tabelle

I. Muster: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Rz. 7 Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle (DT) hat keinen Gesetzesrang, sondern dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Unterhalt, insbesondere für den Kindesunterhalt. Eine Anpassung erfolgt grundsätzlich jährlich. Jedes Oberlandesgericht ergänz...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

I. Muster: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht Rz. 12 Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht Muster 6.9: Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Familienrecht ist grundsä...mehr

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§ 6 Familienrecht / D. Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Scheidungsverfahren

I. Muster: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Rz. 5 Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der mündl...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 4 Die Rechtsfolgen gelten auch im Falle einer Aufhebung der Ehe sowie für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Bei der Krankenversicherung hatte sich 2013 ein Wechsel durch das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" unter Einfügung eines neuen § 188 Abs. 4 SGB V ergeben. An die Stelle des Ausscheidens mit Beitri...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 Die Düsseldorfer Tabellen und Leitlinien der Oberlandesgerichte sind in den letzten Jahren fast jährlich angepasst worden. Die aktuellen Texte auch für vergangene Jahre finden Sie auf der Seite des Deutschen Familiengerichtstages e.V., http://www.dfgt.de/. Die Fortschreibung auf nun 15 Einkommensstufen resultiert aus der geänderten Rechtsprechung des BGH v. 18.5.2022 – ...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

Rz. 5 Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ vom ______________________...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 Anwälte sind verpflichtet, Ihren Mandanten den kostengünstigsten Weg zur Vertretung ihrer Interessen zu weisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Haftung führen, insbesondere aber zum Verlust des Vergütungsanspruches für die geleistete Tätigkeit. Bei wachsendem Umfang der Hinweispflichten des Anwalts sollten die bisher gedanklich vernachlässigten Leistungen der...mehr

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§ 6 Familienrecht / G. Muster: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile

Rz. 10 Muster 6.7: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile Muster 6.7: Elterliches Sorgerecht und seine Bestandteile _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht bei Trennung und Scheidung der Eltern. Das...mehr

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§ 6 Familienrecht / H. Muster: Gewaltschutzverfahren

Rz. 11 Muster 6.8: Gewaltschutzverfahren Muster 6.8: Gewaltschutzverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind in Sorge, dass sich aus Ihrer laufenden partnerschaftlichen Situation oder der aktuellen Trennungssituation eine gewaltsame Eskalation ergeben könnte. Daher möchte ich Sie über die Möglichkeiten eines Gewalts...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Scheidungsverfahrens Diese waren bisher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie unvermeidbar durch die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entstehen. Mit Urt. v. 18.5.2017, VI R 9/16, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzu...mehr

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FF 09/2023, As time goes by

Inge Saathoff 30 Jahre gibt es sie nun schon, unsere Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Eine Menge Reformen haben wir in dieser Zeit in unserer Praxis schon umsetzen müssen und erwarten, angesichts der ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin dringend notwendige Anpassungen. Auch die Arbeitsgemeinschaft selbst ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, hat sich...mehr

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§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle (DT) hat keinen Gesetzesrang, sondern dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Unterhalt, insbesondere für den Kindesunterhalt. Eine Anpassung erfolgt grundsätzlich jährlich. Jedes Oberlandesgericht ergänzt die eigentliche Tabelle um unterhaltsre...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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§ 6 Familienrecht / B. Muster: Trennung

Rz. 2 Muster 6.2: Trennung Muster 6.2: Trennung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen. In diesem Zusammenhang sind einige Dinge zu regeln, zu denen ich Ihnen die notwendigen Gesichtspunkte an die Hand geben möchte: 1. Trennung und Trennungsjahr Eine einvernehmli...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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FF 09/2023, Verlorene Anrec... / 1 Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz – Auszug

Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung (BGH FamRZ 2014, 1614). Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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FF 09/2023, Die Sorgerechts... / 4. Widerruf der Vollmacht

Die Vollmachtserteilung lässt die bestehende gemeinsame elterliche Sorge sowie die hieraus folgenden Befugnisse und Pflichten des die Vollmacht erteilenden Elternteils unberührt. Dies betrifft sowohl die Entscheidungsbefugnis zu Alltagsangelegenheiten – etwa während des Aufenthalts des Kindes im Haushalt des vollmachterteilenden Elternteils – als auch Auskunftsrechte und ins...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / 1. Kindesunterhalt

Auf die Frage, wie häufig die Erhaltung bzw. Erlangung eines Anspruches auf Kindesunterhalt für den eigenen Haushalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Konflikten in der jeweiligen anwaltlichen Praxis eine Rolle spielt, gaben 74 % der Teilnehmer an, dies sei oft der Fall. Für 5 % der Kolleginnen und Kollegen war das unterhaltsrechtliche Interesse der Mandanten in kindschaftsr...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / I. Vorbemerkungen

Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand im Vergleich mit den Vorjahren zu einem früheren Zeitpunkt statt. Anlass hierfür war das Forum "Kind im Fokus", das unsere AG am 12. Mai im Französischen Dom in Berlin durchführte. Mit der Umfrage sollte zum einen an die des vergangenen Jahre angeknüpft werden, die thematisch mit dem Titel "Das Kind im Verfahren" (zu...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / II. Fazit

Die Ergebnisse der Umfrage zeigten sowohl die hohe praktische Relevanz der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte als auch einen Reformbedarf im Recht des Kindesunterhaltes und im Kindschaftsrecht. Dabei dürfte die Komplexität der Materie unbestritten sein. Sie sollte aber nach Auffassung des Verfassers nicht dazu führen, generelle Reformüberlegungen nur des...mehr

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FF 09/2023, … und wieder einmal auf den Hund gekommen!

Als Friedrich Schiller dichtete: "drum prüfe, wer sich ewig bindet …", hat er sicherlich nicht an die vielen Hundebesitzer-Paare gedacht, die sich im Überschwang der Gefühle einen Hund anschaffen, ohne daran zu denken, was mit dem Hund passiert, wenn die Partnerschaft auseinanderbricht. Jetzt musste wieder einmal ein Gericht, diesmal das Landgericht Frankenthal (2 S 149/22), ...mehr

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FF 09/2023, FamFG

Prütting/Helms (Hrsg.)6. Aufl. 2023, 2961 Seiten, Otto Schmidt KG Köln, 159 EURISBN 978-3-504-47956-5 Die Neuauflage dieses Kommentars auf Dünndruckpapier war erforderlich, weil entsprechend dem Vorwort der Herausgeber auf dem familienrechtlichen Gebiet in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Die bewährte äußere Form ist beibehalten wo...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.4 Fälle, in denen das AGB-Recht nicht anwendbar ist

Das AGB-Recht ist nicht auf alle Verträge anwendbar. § 310 Abs. 4 BGB schließt die Schutzvorschriften aus für Verträge im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht, sowie für Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dagegen unterfallen Individualarbeitsverträge den §§ 305 ff. BGB, allerdings "unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 7 Checkliste AGB

Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die im Zusammenhang mit AGB regelmäßig auftretenden Fragen und ihre Prüfung in der sachlogisch gebotenen Reihenfolge. Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.[1]mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356 Abs. 2 BGB sieht dessen aktu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 5. Beispiele für mögliche Interessenkollisionen im Familienrecht

Rz. 54 Im Familienrecht lassen sich eine ganze Reihe von klassischen Kollisionsthemen finden. Natürlich sind die nachstehenden Beispiele nicht abschließend. Die Entscheidungen können aber bei der eigenen Prüfung behilflich sein. Neben dem unter Rdn 52 beschriebenen Fall kommt eine Interessenkollision häufig auch dann vor, wenn Kinder, für die Unterhaltsansprüche geltend gema...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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