Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 2. Verhältnis zum Familien- und Betreuungsgericht

Rz. 17 Auf Grund der unmittelbaren Ableitung seiner Rechte vom Erben unterliegt der Testamentsvollstrecker auch im Verhältnis zu minderjährigen Erben keiner Kontroll- oder Anordnungsfunktion durch das Familien- oder Betreuungsgericht.[39] Nimmt ein Elternteil eine Doppelrolle wahr als Testamentsvollstrecker für den minderjährigen Erben einerseits und als dessen gesetzlicher V...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.7 Stiftung und Familienrecht

Rz. 81 Ist der Stifter verheiratet und lebt mit seinem Ehepartner im gesetzlichen Güterstand, kann er sich nur mit Einwilligung des Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen (§ 1365 Satz 1 BGB). Diese güterrechtliche Vorschrift kann in Konflikt stehen mit der stiftungsrechtlichen Pflicht des Stifters zur Vermögensausstattung der Stiftung bei lebzeitige...mehr

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FF 06/2022, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2022

29. September bis 1. Oktober in LeipzigPräsenz in Leipzig & Online Donnerstag, 29. September 2022 (4 Std. FAO; Hybrid)mehr

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FF 06/2022, Wiedersehen macht Freude (vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig)

Inge Saathoff Bereits zwei Jahre in Folge haben uns die äußeren Umstände dazu gezwungen, unsere Herbsttagung und Mitgliederversammlung im reinen Onlineformat durchzuführen. Für viele "Wiederholungstäter" unter Ihnen, die schon fast unabhängig vom Veranstaltungsort oder den Themen der Tagung diese als Pflichttermin im Kalender stehen haben, fehlte hierdurch naturgemäß das bewä...mehr

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FF 06/2022, Die Scheidung a... / 1. Das EuGH-Urteil in Sahyouni/Mamisch und der Meinungsstand im Schrifttum

Der EuGH hat die Frage bislang nicht abschließend beantwortet. In seiner berühmten Sahyouni-Entscheidung befasste er sich mit einer im Drittstaat Syrien durchgeführten talq-Scheidung, die er nicht vom Anwendungsbereich der Rom III-VO erfasst sah. Allerdings argumentierte er an verschiedenen Stellen mit dem parallelen Anwendungsbereich von Rom III-VO und Brüssel IIa-VO, die b...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / 5

Auf einen Blick Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Sie sollte jedoch stets einhergehen mit einer umfassenden Absicherung des Übertragenden. Bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen sollte daher hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Hinblick auf ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2.2 Das Ehegattenerbrecht und die ehelichen Güterstände

Rz. 94 Das deutsche Familienrecht (BGB 4. Buch) kennt drei Güterstände bei Ehegatten (s. §§ 1363–1563 BGB); Motivation, Grundzüge und die Auswirkungen zu Lebzeiten werden vorangestellt (zum Erbrechtsausschluss gem. § 1933 BGB: kein Erbrecht, wenn im Zeitpunkt des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen; hierzu s. auch BGH vom 02.07.2008, NJW 2009, 1123); Einzelheiten s....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zivilrecht – Güterstände bei Ehegatten

Rz. 1 Das deutsche Familienrecht (Buch 4 BGB) kennt drei Güterstände bei Ehegatten (s. §§ 1363–1563 BGB): Zugewinngemeinschaft (s. §§ 1363–1390 BGB), Gütertrennung (s. § 1414 BGB), Gütergemeinschaft (s. §§ 1415–1518 BGB). 1.1.1 Zugewinngemeinschaft Rz. 2 Gesetzlicher Güterstand ist – sofern die Ehegatten nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren – der Güterstand der Zugewi...mehr

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FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

I. Das aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG folgende Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder ist ein natürliches Recht der Eltern,[1] so dass sie grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten.[2] Oberste Richtschnur ist allein das Kindeswohl.[3] Gleichzeitig le...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Die Zugewinngemeinschaft im Zivilrecht

Rz. 1 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (Lebenspartner) leben vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist für Ehegatten seit dem 01.07.1958 der gesetzliche Güterstand. Lebenspartner leben seit dem 01.01.2005 grds. wie Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Lebenspart...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Berechnung

Rz. 22 BGH, Urt. v. 12.1.2011 – XII ZR 83/09 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, was auch für sogenannte privilegierte Volljährige nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB (achtzehn- bis zwanzigjährige Schüler allgemeinbildender Schulen, die bei einem Elternteil wohnen) gilt (Urt. v. 31.10.2007 – XI...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / aa) Divergierende Nettoeinkommen

Rz. 9 Wenn bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR[6] kein Anspruchsübergang erfolgt, so ist zu sehen, dass sich aus diesem Betrag je nach Familienstand und Einkommensart unterschiedliche Nettoeinkommen (Einkommen nach Abzug von Steuern und Vorsorgeaufwendungen) ergeben. Hierauf wurde aber bereits in der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüs...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / III. Bedarf des Elternteils

Rz. 12 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Anders als bei minderjähri...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Begründung zum Gesetzentwurf

Rz. 17 In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zur Neufassung des § 1615l BGB ausgeführt: Zitat Die Änderung trägt – wie in § 1570 Abs. 1 – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2007 Rechnung (Az. 1 BvL 9/04; u.a. FamRZ 2007, 965 = NJW 2007, 1735). Die Dauer des Anspruchs wegen der Betreuung des Kindes richtet sich beim nichtehelichen Kind künftig nach dense...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Erwerbstätigenbonus

Rz. 49 Vor der Addition der Einkommen ist jedoch jedes Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht beispielsweise aus Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus). Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Abzug soll einen Erwerbsanreiz für die Ehegatten darstellen. Das nach diesem Abzug verb...mehr

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Hilfreiche Internetseiten

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind üblicherweise auf den Websites der Oberlandesgerichte abrufbar. Die in den Fallbeispielen häufig beispielhaft angeführten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken und alle anderen Leitlinien sind aber auch unter...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Begründung zum Gesetzesentwurf

Rz. 53 Da das Unterhaltsrecht trotz seiner Vielgestaltigkeit in relativ wenigen Normen geregelt ist, erfährt es seine Ausgestaltung in besonderem Maße durch die Rechtsprechung. Die damit einhergehende Gefahr, dass sich die Rechtsprechung durch Verweis auf vorangegangene Entscheidungen von der Absicht des Gesetzgebers wegentwickelt, rechtfertigt, die Begründung zum Gesetzesen...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erwerbstätigenbonus

Rz. 9 Vor der Halbteilung ist jedoch der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 18 Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist nach ständiger bisheriger Senatsrechtsprechung ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Danach widerspricht es dem Halbteilungsgrundsatz n...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Hinweise

Rz. 84 Soweit das Kind bzw. die Kinder (auch) in einer Betreuungseinrichtung sind, sind die Kosten hierfür – ohne die Verpflegungskosten – Mehrbedarf (vgl. hierzu Fall 4, siehe § 1 Rdn 53 ff.). Nachdem die Kinder bereits älter als 3 Jahre sind, besteht grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit der F (zu den Einzelheiten vgl. Fall 15, siehe § 3 Rdn 1 ff.). Rz. 85 Geht man insoweit...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / a) Die überholte Dreiteilungsmethode

Rz. 4 In der Zeit nach der Unterhaltsreform 2008 wurde bei zwei "Partnern" der Unterhalt nach der sog. Dreiteilung ermittelt. Diese Berechnungsmethode und die zugrunde liegende Rechtsprechung von den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht[1] verworfen. Rz. 5 Bei Unterhaltsansprüchen stellen sich immer folgende Fragen:mehr

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FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

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FF 05/2022, Geschäftsbericht 2020/2021

zur Mitgliederversammlung am 26. November 2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Online-Mitgliederversammlung am 27. November 2020 bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 5.773 Mitgliedern (Stand 1.11.2021) unverändert deutlich an der Spitze der Arbeitsgemeinschaften des Deutsche...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 4. Frankreich

Frankreich hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vertragsscheidung eingeführt.[14] Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehegatten nicht zwischen der Vertragsscheidung und der gerichtlichen Scheidung wählen, sondern müssen einen Scheidungsvertrag schließen. Auch wenn das Paar minderjährige Kinder hat, ist die Vertragsscheidung statthaft. Nur wenn ein Ehegatte unter...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 6. Rechtsentwicklung in weiteren Staaten

Weitere EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren außervertragliche Scheidungen eingeführt oder denken darüber nach. Rumänien[16] kennt seit 2011 zusätzlich zur gerichtlichen Scheidung eine Scheidung durch Ehegattenvereinbarung, die aber wegen der Prüfung und Entscheidung durch einen Standesbeamten oder Notar überwiegend als behördliche Verfahrensscheidung eingeordnet wird....mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 3. Dritter Schritt: Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen des ermittelten Scheidungsstatuts

Praktische Schwierigkeiten bereitet der dritte Prüfungspunkt, nämlich die Anwendung des ermittelten Scheidungsstatuts. Um prüfen zu können, ob die ausländische Privatscheidung nach dem jeweils anwendbaren Sachrecht wirksam ist, muss das fremde Scheidungsrecht gründlich recherchiert werden. Dabei helfen verschiedene Handbücher[38] und Internetseiten.[39] In besonders komplexe...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68] Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung ...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / IV. Schwiegereltern: Ansprüche gegen Schwiegerkind nach Scheitern von dessen Ehe

Wie wichtig es ist, bei Schenkungen an das Schwiegerkind – und das gilt auch für Arbeitsleistungen – gleichzeitig eine vorsorgende Vertragsregelung für den Fall des Scheiterns der Ehe des eigenen Kindes und des Schwiegerkindes zu treffen,[34] zeigt die Entscheidung des X. BGH-Senats ("Schenkungssenat") vom 18.6.2019 (X ZR 107/16), [35] die vielfach und kontrovers besprochen w...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Italien

Das italienische Recht kennt seit 2014 zwei Formen der außergerichtlichen Scheidung.[11] Die Ehegatten können entweder mit Unterstützung jeweils eigener Anwälte einen Scheidungsvertrag schließen. Die Vereinbarung wird dann vom Staatsanwalt auf formale Unregelmäßigkeiten überprüft und ins Personenstandsregister eingetragen, wenn er sein Einverständnis (nihil obstat) erklärt. ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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FF 05/2022, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die ...mehr

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FF 05/2022, Abänderung eine... / 2 Anmerkung

In seiner Grundsatzentscheidung vom 1.2.2017[1] hat der BGH die bis dahin in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage der familiengerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells[2] mit dem Inhalt entschieden, dass eine solche Regelung grundsätzlich auch gegen den erklärten Willen eines Elternteils erfolgen kann. Mit den für die Elternebene sowie d...mehr

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FF 05/2022, Leihmutterschaft

Undine Krebs Die Unfähigkeit eines Paares, schwanger zu werden und ein Kind zu gebären, nimmt zu. Das Problem der Unfruchtbarkeit ist inzwischen weit verbreitet. Laut WHO-Statistiken können mehr als 20 % der Paare keine Kinder zeugen oder gebären. Die Leihmutterschaft ist eine erfolgreiche Methode, solchen Paaren zu helfen. Durch die zahlreichen Berichte aus der Ukraine über d...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Auch in diesem Bereich kommen negative Kompetenzkonflikte vor. Gescheitert ist der Versuch eines Elternpaares, gegenüber der Schulbehörde über ein Verfahren nach § 1666 BGB schulinterne Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), insbesondere Abstandsgebote und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, v...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck’sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Beck’sches Notarhandbuch, Ehe- und Familienrecht, 7. Aufl. 2019 Bergschneider, Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, 2008 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 6. Aufl. 2018 Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2015 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Eder u.a., Das...mehr

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Vorwort

Die Frage "Warum noch ein Buch zum Familienrecht – es gibt ja schon so viele!" ist auf jeden Fall berechtigt und setzt jeden Autor in Erklärungszwang. Und es ist sicherlich nicht einfach, angesichts des kaum überschaubaren Angebots an Fachbüchern – durchaus unterschiedlicher Qualität – eine gute Begründung zu finden. Bestimmt wird auch jeder Autor die Ansicht vertreten, sein...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Beihilfeberechtigung der Kinder

Rz. 240 Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Trennung der Eltern nichts.[357]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IV. Beihilfeberechtigung der Kinder

Rz. 396 Ist ein Elternteil nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt, so besteht eine solche Beihilfeberechtigung auch für die Kinder. Daran ändert auch die Scheidung der Eltern nichts.[601]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 71 Praktizieren die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern ein echtes Wechselmodell und beabsichtigt der eine Elternteil, Barunterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gerichtlich geltend zu machen, so kann er entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeiführen[97] oder einen Antrag nach § 1628 BGB [98] stellen, ihm alleine die En...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / aa) Strenge Ansicht: Jugendamt muss immer eingeschaltet werden

Rz. 103 Nach einer strengen Ansicht wird dies unter Hinweis auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe bejaht, so dass vom Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen sei, dass er die kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen habe, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehme.[141]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Endentscheidungen

Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von den Familiengerichten entschiedenen Sachen und in den An...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Mitwirkungspflichten beim Umgangsrecht

Rz. 60 Der sorgeberechtigte Elternteil muss nicht nur den Umgang ermöglichen und das Kind zu den Umgangsterminen bereithalten, sondern muss auch das Kind zum Umgang motivieren. Der betreuende Elternteil hat im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB die Kontakte zu dem anderen Elternteil positiv zu fördern und erzieherisch auf das Kind einzuwirken.[91] Er ...mehr