Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 S. 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der gle...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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AGS 06/2023, Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd van Heintschel-Heinegg und Michael Klein. 12. Aufl., 2021. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand, Köln. 3.325 S., 169 EUR Seit Einführung des Fachanwalts für Familienrecht ist das vorgenannte Werk ein Klassiker und unentbehrlicher Ratgeber für alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Richter. Gegenüber der vor drei Ja...mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr

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FF 06/2023, Die anwaltliche Perspektive im Fokus

Dr. Fritz R. Osthold Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtliche...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Die außergerichtliche Geltendmachung

Tückisch ist der außergerichtliche Bereich der Auseinandersetzung. Hier greift § 1629 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht ein.[14] Daher können hier Ansprüche auf Kindesunterhalt niemals im eigenen Namen des Elternteils verfolgt werden. In der Praxis wird teilweise die Vertretung der Mutter angezeigt und nicht des Kindes. Das kann im Einzelfall problematisch werden und zu Rechtsnachteil...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / I. Einführung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich schw...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 1. Handlungsbedarf

Auch wenn der BGH im Rahmen einer instanzbezogenen Funktionsdifferenzierung, auf die mit Einführung des FamFG auch in Familiensachen bewusst abgestellt wurde,[35] seiner Aufgabe, in erster Linie über Verfahren mit grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu entscheiden, sowohl nach den Reformen zum materiellen Familienrecht aus den Jahren 2008 und 200...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / aa) Die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB

Bei Alleinsorge ist der Sorgerechtsinhaber allein zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche befugt, weil dann § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist.[18] Bei ansonsten gemeinsamer elterlicher Sorge ist § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB demgegenüber auch anwendbar, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Unterhaltsschuldner zusteht, solange der andere Elternteil das Kind in seiner...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 2. Keine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

Nach geltender Rechtsprechung des BGH kann durch den Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht nachträglich zugelassen werden,[43] sodass in der Praxis über diesen Weg kein effektiver Schutz für die Beteiligten besteht. Vielmehr ist mit der das Beschwerdeverfahren abschließenden Senatsentscheidung über die Frage zu befinden, ob die Voraussetzungen des § 70 Abs...mehr

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AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.2 Auflösung

Möglichkeiten Die Lebenspartnerschaft wird aufgelöst durch den Tod eines Partners, durch Eheschließung der Partner oder durch Umwandlung der Lebensgemeinschaft in eine Ehe. Daneben gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Aufhebung.[1] "Entpartnerung" Gemäß § 15 LPartG kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch gerichtlichen Be...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.2 Ehe als Alternative

Auslaufmodell? Seit dem 1.10.2017 besteht die Möglichkeit, eine registrierte Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 20 a LPartG).[1] Neue Lebenspartnerschaften dürfen nicht mehr eingetragen werden. Dennoch haben die Regelungen des LPartG weiterhin Bedeutung. So können die bis 2017 registrierten Lebenspartnerschaften noch einige Jahrzehnte weiterbestehen (wenn die Part...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.2 Inhaltliche Regelung

Modifizierte Zugewinngemeinschaft Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstands wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine ...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / Zusammenfassung

Überblick Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben als Eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine weitgehende Angleichung an die Rechtsverhältnisse der Eheleute zu erreichen. Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 44.000gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Auch hier kann sich eine vertragliche Vereinbarung empfe...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3.1 Gliederungsebene löschen

Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erhebt § 6 LPartG die Zugewinng...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6.2.1 Bilaterales Abkommen

Deutsch-französische Freundschaft Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Daher wollen einige Länder zunächst bilateral vorgehen. Deutschland und Frankreich gehen dabei voran: Ein neuer deutsch-französischer Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Am 4.2.2010 wurde ein Abkommen über den Güterstand der Wahl-...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ein vernachlässigtes Stiefkind?1 Abdruck des Beitrages aus der FS für Dose, Das Familienrecht in seiner großen Vielfalt, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber und des Gieseking Verlages.

Zur Frage des Vermögenseinsatzes des Unterhaltsberechtigten beim nachehelichen Unterhalt Einführung Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags dar, vorgetragen auf der Herbsttagung 2021 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. I. Normzweck Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen ...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / Einführung

Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags dar, vorgetragen auf der Herbsttagung 2021 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.mehr

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FF 05/2023, Unwirksamkeit v... / 1 Anmerkung

Das BVerfG hat am 29.3.2023 seinen lang erwarteten, allerdings nicht durchweg stringent begründeten Beschluss zum Verbot von Kinderehen verkündet (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2023 – 1 BvL 7/18).[1] Darin stellt es fest, dass die pauschale Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen, die unter Beteiligung eines unter 16-Jährigen geschlossen worden sind,[2] mit der Eheschließun...mehr

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FF 05/2023, Hörst Du noch oder verstehst Du schon?! Nicht Recht logisch - aber psychologisch

Katrin Bender Unser beruflicher Alltag ist geprägt vom Hören: Zuhören, Anhören unserer Mandant*innen. Im Hintergrund stehen oftmals Kinder, für deren Wohl wir uns über unsere Mandant*innen einsetzen – ohne die Kinder direkt anzuhören, ihnen zuzuhören. Dafür sind Verfahrensbeistände, Richter*innen und manches Mal Sachverständige zuständig. Das Ergebnis dieser Gespräche und "Anh...mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / I. Normzweck

Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen Stellenwert nimmt er im Gesamtgefüge des nachehelichen Unterhalts ein? Der BGH hat bereits in einer früheren Entscheidung[2] bei der Frage der Verwertung eines Pflichtteilsanspruches betont, dass nach § 1577 Abs. 1 BGB ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nicht verlangen kann, s...mehr

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FF 05/2023, Deutscher Familiengerichtstag in Bonn

Nach der durch die Corona-Pandemie erzwungenen Pause wird der 24. Deutsche Familiengerichtstag dieses Jahr vom 21. bis 23.9.2023 an neuer Tagungsstätte im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn stattfinden. Auf vielfachen Wunsch ist die Dauer der Tagung um einen Tag verkürzt. Den Auftakt bildet die Eröffnungsveranstaltung am Donnerstag mit einem Festvortrag des Richters des BVerf...mehr

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AGS 05/2023, Zuständiges Be... / III. Keine Ausnahmeregelung in JVEG

Im Gegensatz zu § 33 Abs. 4 S. 2 RVG und § 57 Abs. 3 FamGKG enthält die Vorschrift des § 4 Abs. 4 JVEG keine Ausnahmeregelung für Familiensachen. Zum anderen ergibt sich auch aus der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts zu § 4 JVEG (BT-Drucks 15/1971, 180), dass der Gesetzgeber kein Bedürfnis für eine Ausnahmeregelung gesehen hat. Vielmeh...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 04/2023, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht

zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats Einführung Kommissionsdokument COM (2022) 695 final (Verfahren 2022/0402/CNS), BMJ-Aktenzeichen: 973150#00021#0008#0001 Stellun...mehr

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FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

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FF 04/2023, Unterhaltsfests... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Unterhaltsfestsetzung bei Feststellung seiner Vaterschaft. [2] Auf den Antrag des minderjährigen Antragstellers auf Anfechtung der Vaterschaft des Beteiligten J. A. B., welcher gemäß § 1592 Nr. 1 BGB bislang als sein Vater galt, und auf Feststellung der Vaterschaft des Antragsgegners hin hat das Geric...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / A. Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist im Familienrecht von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere in Unterhaltssachen; häufig wird der bedürftige Unterhaltsgläubiger die Kosten, die zur Durchsetzung von Unterhalt erforderlich sind, nicht aufbringen können. Stolperfalle: Vor einem Antrag auf VKH ist vorrangig ein Verfahrenskostenvorschussanspruch (VKV-Anspruch) zu prüfen. Denn bei ...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / Einführung

Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung des Vortrags "Stolperfallen im Verfahrensrecht" dar, vorgetragen am 30.9.2022 auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins in Leipzig.mehr

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FF 04/2023, Europäisierung des Scheidungsrechts - wer ist eigentlich Richter?

Argiris Balomatis Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dieser Grundsatz prägt das deutsche Scheidungsrecht. Muss er jetzt hinterfragt werden? Richten wir unseren Blick ins europäische Ausland, so merken wir, dass mittlerweile 10 Staaten die Scheidung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulassen. Wie gehen wir also mit außergerichtlichen Sch...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 15

Auf einen Blick Das Bürgergeldgesetz hat – völlig unerwartet und ohne Begründung oder auch nur Anlass – die rechtliche Qualität von’Erbschaften in einer Reihe nachrangig ausgestalteter Sozialleistungsgesetze festgelegt. Zusammen mit weiteren Änderungen zum sog. Verteilzeitraum und einzelnen Vermögensschontatbeständen in und außerhalb von sog. Karenzzeiträumen ergeben sich vi...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 – nunmehr in Koautorenschaft mit Frank – erschienen.[54] Wever hat sich ferner in der Festschrift für Dose [55] mit einer praxisrelevanten Konstellation aus dem Abgrenzungsbereich von Nebengüterrecht und Zugewinnausgleich befasst: Sche...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / VI. Anschlussbeschwerde

§ 66 FamFG regelt einheitlich für den gesamten Anwendungsbereich des FamFG die Möglichkeit, sich der Beschwerde eines anderen Beteiligten auch ohne Einlegung einer eigenen Beschwerde anzuschließen. Der Beschwerdegegner hat praktisch ein Wahlrecht: Legt er innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 63 Abs. 1 FamFG und unter Beachtung der erforderlichen Form selbstständig eine Bes...mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / b) Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich in einem Beschl. v. 7.9.2022[14] mit der Frage zu befassen, ob eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die dem Innengesellschafter kein dingliches Recht am Gesellschaftsvermögen verschafft (im Gegensatz zur Außengesellschaft, bei der Gesamthandseigentum begründet wird),[15] dazu führt, dass ein Nutzungsentschädigungsanspruch nach...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / II. Umfang des Anspruchs

Rz. 32 Die Höhe des Unterhalts bemisst sich – anders als im Verletzungsfall – allein nach dem gesetzlich geschuldeten, nicht nach dem tatsächlich gewährten Unterhalt.[64] Grundlage für den Unterhaltsanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB sind die Regelungen des Familienrechts, also §§ 1356 ff. BGB bei Ehegatten und §§ 1601 ff. BGB bei Kindern. Rz. 33 Der Umfang der gesetzlichen Unterh...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998 S. 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993 S. 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sie legt den Rahmen für Vereinbarungen und für die bei ihrem Abschluss zu beachtenden Grundsätze fest. Nach dem Vorbild des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG a. F. (= § 75 Abs. 3 SGB XII) macht die Vorschrift die Übernahme von Leistungsentgelten im Regelfall vom vorangehenden Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abhängig. Absatz 2 benennt d...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als programmatische Grundsatznorm stellt § 1 die mit dem BKiSchG verfolgten Ziele dar und leitet diese aus Art. 6 Abs. 2 GG her. Rz. 2a Dabei dient insbesondere § 1 Abs. 4 – Frühe Hilfe – dem Zweck, das Kind durch ein multiprofessionelles Frühwarn- und Interventionssystem zu schützen, das Erkennen konkreter Risiken für das Kind – nach Möglichkeit bereits vor der Geburt,...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Rahmenregelungen vor, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Bisher gibt es bereits zahlreiche Modellprojekte, die zumeist schon vor Inkrafttreten des BKiSchG angestoßen wurden (vgl. statt vieler die Veröffentlichungen im Internet unter https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/ ; Netzwerk für prä...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 3 Literatur

Rz. 26 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.1.2012, J 6.100 Sm, Das sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz entspricht nicht den Anforderungen des § 3 KKG, JAmt 2012 S. 28; Kannegießer, Das familiengerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten, FamRZ 2023 S. 175; Köckeritz, Unterstützung für ein gutes Kinderleben bei Verwandten: Angebote und Perspektiven, ZKJ 2022 S. 325; Kol...mehr