Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Leitsatz 1. Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO wird in einem gesonderten Verwaltungsverfahren getroffen. 2. Eine gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO nicht mehr beantragt werden kann, bestand vor Inkrafttreten des § 171 Abs. 10 Satz 2 AO nicht. 3. Die Ermessensentscheidung nach § 163 AO darf jedoch ein Zeitmoment...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / V. Verjährung

Nach Ansicht des BGH[74] ist ein auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnender Vorteil auch dann vorhanden, wenn und soweit infolge der Schädigung von dem Geschädigten an sich geschuldete Steuern weggefallen sind. Ein solcher Vorteil sei jedoch zu verneinen, wenn diesem Steuervorteil ein Nachzahlungsanspruch des Finanzamts gegenübersteht. Das gelte auch, w...mehr

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Hinausschieben einer Außenprüfung auf Antrag

Leitsatz Wird der Beginn einer Außenprüfung hinausgeschoben, tritt eine Ablaufhemmung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO nur ein, wenn ein Antrag des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns der Prüfung ursächlich für das Hinausschieben ist. Sachverhalt Die Kläger reichten am 25.10.2005 die Einkommensteuererklärung für 2004 ein. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer zunäc...mehr

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Abgabenordnung: Berichtigung von Erklärungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) bereits das zweite Mal im Jahr 2016 geändert. Die Ergänzung betrifft dieses Mal ausschließlich den § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen). Rechtliche Grundlage § 153 AO betrifft die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung zu berichtigen. § 153 AO begründet hierbei 4 besond...mehr

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Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 17. März 2010, IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 16 Der Kostenansatz, d. h. die Festsetzung der Vollstreckungskosten, ist für die Behörde nach § 346 Abs. 2 AO nur befristet zulässig. Die Vorschrift ist erforderlich, da nach § 3 Abs. 3 AO die Bestimmungen der Festsetzungsverjährung auf steuerliche Nebenleistungen, also auch für die Vollstreckungskosten[1], nur insoweit anzuwenden sind, als dies ausdrücklich bestimmt ist.mehr

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Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

Leitsatz Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer i.S.v. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Normenkette § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 172 Abs. 1 AO, § 1, § 8 BlnZwStG, Art. 105 Abs. 2a GG, § 69 Abs. 3 FGO Sachverhalt Der Ast. im vorliegenden Verfahren auf Gewährung einer AdV nach § 69 Abs. 3 FGO und seine Ehefrau waren langjähri...mehr

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Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden vor Inkrafttreten von § 171 Abs. 10 Satz 2 AO

Leitsatz 1. Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG der zuständigen Landesbehörde, dass bestimmte Leistungen einer privaten Schule oder anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, ist ein Grundlagenbescheid i.S. v. § 175 Abs. 1 Satz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3.4 Erlöschen (Abs. 4)

Rz. 12 Die Sachhaftung erlischt nach § 76 Abs. 4 S. 1 AO mit Erlöschen der Zoll- oder Steuerschuld. Die Erlöschensgründe für die Zollschuld sind in Art. 233, 234 ZK, Art. 124, 125 UZK geregelt. Art. 233 ZK, Art. 124 UZK überlagert die in § 47 AO genannten Erlöschensgründe hinsichtlich der Entrichtung des Abgabenbetrags und des Erlasses. Hinsichtlich der anderen Erlöschensgrü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerliche Bedeutung

Rz. 187 [Autor/Stand] Änderungen in der Art oder in der Zurechnung führen nach § 22 Abs. 2 BewG nur dann zu einer Fortschreibung, wenn die neue Feststellung für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 188 [Autor/Stand] Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Fortschreibung, diese vom Finanzamt durchzuführen ist. Es steht nicht im Ermessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Nach Beendigung der Prüfungshandlungen sind die Feststellungen der Außenprüfung mit dem Stpfl. zu erörtern (Schlussbesprechung). Die Schlussbesprechung bildet nicht die generelle Beendigung der Außenprüfung,[1] sondern zeigt nur an, dass die Finanzverwaltung keine weiteren Prüfungshandlungen mehr für erforderlich hält. Ergibt sich in der Schlussbesprechung oder später ...mehr

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Ablauf der Festsetzungsfrist – Antragsveranlagung

Leitsatz 1. Fällt das Ende der Festsetzungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet sie erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (2. Januar des Folgejahres). 2. Der Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ist ein Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO. Normenkette § 25, § 46 Abs. 4 Satz 1, § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 7, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 6 Verfahren

Rz. 18 Das FA hat von Amts wegen zu prüfen, ob in den noch offenen Steuerfällen die Steuerfreistellung zur Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums ausreichend erfolgt ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, durch Änderungsbescheid die ESt neu festzusetzen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Zuständig ist das derzeitige Wohnsitz-FA.[1] Nach einem Wohnsitzwechsel in die ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Abschiebung, Kosten [Rdn 107]

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zerb 12/2015, Die ausländis... / b) Transparenzfiktion – Verfahrensrecht

Die Abgrenzung, ob eine Stiftung transparent oder intransparent ist, hat auch Bedeutung im Verfahrensrecht und ggf. Steuerstrafrecht. Eine transparente Stiftung kann Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht bei Dotierung der Stiftung, sondern nur später, zumeist bei Tod des Stifters, auslösen. Eine intransparente Stiftung kann ggf. zweimal, nämlich bei Dotierung und bei Ausschüt...mehr

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Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

Leitsatz Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO endet – auch im Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer – erst, wenn die aufgrund der Ermittlungen der Fahndungsprüfung zu erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden sind. Normenkette § 149 Abs. 1, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Satz 2, § 169 Abs....mehr

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Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG für Anteilsvereinigung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

Leitsatz Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und führt dieser Erwerb nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsvereinigung nicht nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Normen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Tatbestand

Rz. 6 Drittwirkung entfalten nur unanfechtbare Steuerbescheide und gleichbehandelte Bescheide. Der Grund hierfür liegt darin, dass dann angenommen wird, dass die materielle Richtigkeit des Bescheids außer Streit ist und daher kein Anlass besteht, im Verfahren mit dem Gesamtrechtsnachfolger bzw. dem Zweitschuldner erneut über die Richtigkeit zu entscheiden. Rz. 7 Ein Steuerbes...mehr

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Hemmung der Festsetzungsverjährung bei Ermittlung der Steuerfahndung nach Selbstanzeige

Leitsatz 1. Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ist, dass für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar ist, in welchen konkreten Steuerangelegenheiten ermittelt wird. 2. Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil ste...mehr

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Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige bei einer Zusammen­veranlagung

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. 2. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, o...mehr

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Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer

Leitsatz Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO greift nur, wenn der Steuerpflichtige selbst zur Erstattung einer Anzeige und/oder Abgabe einer Steueranmeldung oder -erklärung verpflichtet ist. Sachverhalt Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 05.11.2002 übertrug die Mutter des Klägers mehrere Grundstücke, darunter das Grundstück E-Straße, zu gleichen Teilen auf ...mehr

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Eine disquotale Erbauseinandersetzung führt zu einer Schenkung

Leitsatz Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wissentlich und willentlich das Vermögen disquotal übertragen, ist darin eine freigebige Zuwendung zu sehen. Sachverhalt Der R verstarb in 1996. Erben in gesetzlicher Erbfolge wurde seine Ehefrau mit 50 % und seine beiden Söhne mit je 25 %. Die Erbauseinandersetzung für das umfangreiche Vermögen wurde teilweise in notarielle...mehr

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Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags

Leitsatz Bei der Änderung der Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags kann auch ein materieller Fehler berücksichtigt werden. Sachverhalt Die Einkommensteuer 2004 des Klägers wurde mit Bescheid vom 12.12.2005 auf 0 EUR festgesetzt. Hierbei wurden negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 32.000 EUR berücksichtigt. Der verbleibende Verlustvortrag auf den 3...mehr

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Anforderungen an eine die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO auslösende Außenprüfung

Leitsatz Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO greift nur dann, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist für den Steuerpflichtigen erkennbar qualifizierte Prüfungshandlungen durchgeführt werden. Sachverhalt Die Steuerpflichtige gab die Steuererklärungen für 2001 am 14.01.2003 und für 2002 am 08.04. 2004 ab. Das Finanzamt folgte den Steuerklärungen zunächst durch Veranlagungen u...mehr

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Keine Aussetzung der Vollziehung für Umsatzsteuernachforderungen in "Bauträger-Fällen".

Leitsatz Nachträglich in Anspruch genommene Bauunternehmen können sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des § 176 Abs. 2 AO berufen und müssen sich ggf. auf die gesetzlich vorgesehene Abtretungsmöglichkeit einlassen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH & Co. KG (Bau-KG) erbrachte in den Streitjahren 2009 und 2010 Bauleistungen an eine Bauträger-GmbH (BT). Die Bau-KG unterwarf ihr...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 3. Steuerentstehung

Besonders im Fall einer Stiftungserrichtung kommt dem Entstehungszeitpunkt der Erbschaft-/Schenkungsteuer besondere Bedeutung zu. Die Erbschaft-/Schenkungsteuer entsteht[17] bei lebzeitig errichteten Stiftungen mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), d. h. mit Verschaffung der rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das betreffende Vermögen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 20 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 16) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Abs 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 AO). Eine solche Änderung kann das FA von Amts wegen vornehmen. Sie kann ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 26 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Da aber dessen LSt-Schuld in Höhe der vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH 165, 404 = BStBl 1992 II, 107). Entsprechendes gilt bei Pausch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beginn nach § 229 Abs. 1 Satz 2 AO

Rz. 5 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ordnet einen von § 229 Abs. 1 Satz 1 AO abweichenden, späteren Verjährungsbeginn für die Fälle an, in denen Fälligkeit des Anspruchs schon eintritt, bevor durch förmliche Festsetzung die Voraussetzung für die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs geschaffen ist. Gemeint sind die sog. Fälligkeitssteuern, für die durch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Die Vorschrift lehnt sich an § 206 BGB an. Für die Festsetzungsverjährung enthält § 171 Abs. 1 AO eine parallele Regelung. Zum Begriff der höheren Gewalt s. § 110 AO Rz. 41.mehr

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Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach § 32d Abs. 6 EStG

Leitsatz 1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Un­anfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. 2. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommenste...mehr

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Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis.

Leitsatz Für die Einstufung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis ist die vollständige Rückabwicklung erforderlich. Sachverhalt Der Kläger veräußerte seine Anteile an einer GmbH an einen Erwerber. Aufgrund dieser Veräußerung kam es in 2003 zunächst zur Festsetzung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Der Verkauf der Anteile wurde jedoch in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 Entgegenstehende Rechtsauffassung des BFH

Rz. 9 Der BFH hat erstmals durch Urteil v. 28.4.2010 [1] abweichend von dem bisherigen Rechtsverständnis der Finanzverwaltung entschieden, dass auf die Einkünfte gewerblich geprägter Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht die jeweiligen DBA-Vorschriften über die Unternehmensgewinne (Art. 7, Art. 13 Abs. 2 OECD-MA), sondern die anderen Verteilungsartikel ...mehr

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Zur Beteiligung eines Dritten i.S.v. § 174 Abs. 5 AO

Leitsatz 1. Über die formale Beteiligung i.S.d. § 359 AO als Einspruchsführer oder Hinzugezogener hinaus ist ein Dritter auch dann an dem zur Änderung oder Aufhebung führenden Verfahren "beteiligt" i.S.d. § 174 Abs. 5 AO, wenn er durch eigene verfahrensrechtliche Initiative auf die Aufhebung oder Änderung des Bescheides hingewirkt hat. 2. Keine eigene verfahrensrechtliche Ini...mehr

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Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden

Leitsatz Die Feststellungsfrist für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 6 GewStG 2002 n.F.) endet nicht vor der Festsetzungsfrist für den EZ, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festzustellen ist (§ 35b Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 GewStG 2002 n.F.). Eine Feststellung nach dem Ablauf der Feststellungsfrist ist rechtswidrig. Abweiche...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: zur Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG

Leitsatz Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann. Eine durch § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG angeordnete Bindungswirkung, wonach bei der Feststellung des verbleibenden Verlus...mehr

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Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten Einkommensteuerbescheiden

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des § 32a KStG ist nach § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG als lex specialis zu den Korrekturtatbeständen der §§ 171 ff. AO grundsätzlich von einer Ablaufhemmung für die Festsetzung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Berücksichtigung einer vGA auszugehen, solange über diese vGA in einem Körperschaftsteuerbescheid nicht bestandskräftig entschie...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen (i. G.) bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung

Leitsatz Ein vom Erwerber fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen - und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. G. - liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfo...mehr

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Kindergeld: Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit

Leitsatz Anträge, die bei einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzubringen sind, können auch bei einer Außenstelle derjenigen Agentur für Arbeit angebracht werden, bei der die Familienkasse eingerichtet ist. Normenkette § 67, § 72 EStG, § 6, § 19 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG, § 120 Abs. 3 FGO Sachverhalt Der Kläger war bis Ende 2004 im öffentlichen Dienst beschäftigt ...mehr

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Festsetzungsverjährungshemmender Antrag

Leitsatz Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann kein Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO, wenn sie zu einer Steuervergütung (§ 168 Satz 2 AO) führen soll. Normenkette § 171 Abs. 3, § 169, § 168 Satz 2 AO Sachverhalt Am Tag des Ablaufs der regulären Festsetzungsfrist reichte die Klägerin eine Umsatzsteuerjahreserklärung ein, mit der sie eine Steuervergütung geltend machte. Da...mehr

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Erneute Änderung eines Folgebescheides

Leitsatz Eine erneute Änderung eines Folgebescheides sperrt nicht eine Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit. Sachverhalt Die Kläger waren zusammenveranlagte Eheleute. Diese erklärten in den Jahren 1995 bis 1997 negative gewerbliche Einkünfte, die in den Einkommensteuerfestsetzungen antragsgemäß übernommen wurden. In 2000 ergingen Mitteilungen über die gesonderte und einhe...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und § 27 Abs. 19 UStG)

Kommentar Nach der durch die Rechtsprechung des BFH notwendigen Änderung der Verwaltungsauffassung zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ergab sich das Problem, welche Konsequenzen sich für die Vertragsparteien ergeben, wenn in Altfällen (Leistungen vor dem 15.2.2014) der nach damaliger Rechtsauffassung die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldende Leistu...mehr

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Erörterung des Sach- und Rechtsstandes

Leitsatz Bei einer Klage wegen der Nichtvornahme einer Erörterung der Sach- und Rechtslage ist darzulegen, dass die Einspruchsentscheidung möglicherweise bei Durchführung dieses Termins anders ausgefallen wäre. Sachverhalt Der Kläger war als Unternehmensberater tätig. In dieser Funktion wurde er von einem Kunden auf Schadensersatz und teilweise Rückforderung des Honorars in A...mehr

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Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld

Leitsatz Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen, und begeht er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit, so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der Verfolg...mehr

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Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung

Leitsatz Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, so hat sie damit über den Antrag in vollem Umfang und nicht nur zum Teil entschieden. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 EStG, § 120 AO Sachverhalt Die Klägerin, M...mehr

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EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist in einem Fall, in dem eine in einem Mitgliedstaat (Inland) lebende Person Anspruch auf Kindergeld für Kinder hat, die in einem anderen Mitgliedstaat (Ausland) beim anderen, von ihm getrennt lebenden Ehegatten wohnen, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 an...mehr

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zerb 4/2014, Der Pflichttei... / B. Nachlassverbindlichkeit nach dem ErbStG

Korrespondierend zum Erwerb werden geltend gemachte Pflichtteilsforderungen nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten erfasst. Sie reduzieren den steuerlichen Erwerb des Pflichtigen. Nach § 2310 S. 1 BGB werden bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils auch Personen mitgezählt, die durch letztwillige Verfügung von der ...mehr

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zerb 11/2013, Steuerliche P... / 5

Auf einen Blick Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Bei Erbengemeinschaften ist daher eine gemeinsame Selbstanzeige sinnvoll, zumindest ist ein gleichzeitiges Handeln erforderlich. Die Selbstanzeige muss alle Taten innerhalb der strafrechtlichen Verjährungsfrist erfassen. Eine Teilselbstanzeige bewirkt keine teilweise Straffreiheit, sta...mehr

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zerb 11/2013, Steuerliche P... / II. Strafbefreiende Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist möglich bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO und bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Während Erstere als Straftat mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe bedroht ist, ist Letztere eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Im Falle einer wirksamen Selbstanzeige entfal...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 und 5 AO

Leitsatz Dritter i.S.v. § 174 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 AO ist im Verfahren der Organträgerin auch die Organgesellschaft. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 6. EG-RL, § 73, § 164, § 168, § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO Sachverhalt Die D-GmbH lieferte 1992 aufgrund eines Verzichts nach § 9 UStG ein Grundstück steuerpflichtig an die GG-GmbH. Die GG-GmbH war seit ...mehr