Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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§ 17 Testamentsvollstreckung / I. Anzeigepflicht des Erbfalls beim Finanzamt

Rz. 3 Das Erbschaftsteuerrecht sieht im Erbfall verschiedene Anzeigepflichten vor, wobei insbesondere grundsätzlich jeder Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall der Erbschaftsteuer dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen ist, § 30 Abs. 1 ErbStG (siehe § 10 Rdn 1>). Diese Anzeigepflicht durch d...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Anerkennung durch das Finanzamt

Rz. 185 Um eine einkommensteuerrechtliche Anerkennung durch das Finanzamt unter nahen Angehörigen i.S.d. § 15 AO zu erreichen, muss der zugrunde liegende Kaufvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen sein und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hinweis Die Finanzverwaltung könnte bei Vereinbarung eines Verkäuferd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Veränderte Rechtsstellung und Bestimmung der Zuständigkeit des Finanzamts

Rz. 55 [Autor/Stand] Mit dem Übergang des Besteuerungsverfahrens in das Strafverfahren erhält die FinB ihre besondere – der StA bzw. der Polizei entsprechende – Stellung als Ermittlungsbehörde (vgl. § 399 Abs. 1, § 402 Abs. 1 AO). Die Einleitung des Strafverfahrens ist weiterhin maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des FA (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 AO) und für die...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 41 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[38] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[39] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Anzeigepflichten

Rz. 114 Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung der Schenkung beim Finanzamt i.S.d. § 30 ErbStG kommt es nicht darauf an, ob die Parteien der Meinung sind, dass ein Erwerb ein übliches Gelegenheitsgeschenk i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt. Vielmehr findet die Prüfung durch das Finanzamt statt. Daher ist grundsätzlich jede Schenkung anzeigepflichtig (siehe § 10 Rdn 1>).mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 4 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Beteiligte i.S.d. Vorschrift sind insbesondere (Mit-)Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, ist dieser verpflichtet, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verletzung der Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Drittstaat-Gesellschaften (§ 379 Abs. 2 Nr. 1d AO)

a) Allgemeines Rz. 430 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i.V.m. § 138b Abs. 1–3 AO werden Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Stpfl. zu Drittstaat-Gesellschaften geahndet. Ordnungswidrig handelt danach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflic...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / F. Adressat der Anzeige

Rz. 12 Die schriftliche Anzeige ist an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt zu richten, § 30 Abs. 1 ErbStG. Hinweis Ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Finanzämter findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person (zur Nacherbfolge s. Rz. 34) anfallende Erwerbe sind bei der Besteuerung des letzten jeweiligen Erwerbs im Zehnjahreszeitraum zusammenzurechnen. Damit soll verhindert werden, dass bei aufeinanderfolgenden Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG innerhalb von zehn Jahren mehrfach ausgenutzt werden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wahlrecht

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Wahlrecht ist unbedingt für die eine oder andere Art der Besteuerung auszuüben. Wegen der Möglichkeit der späteren Korrektur der ursprünglichen Entscheidung durch jederzeitige Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG ist die Entscheidung für die Versteuerung nach dem Jahreswert letztlich aber doch zeitlich nicht unbegrenzt, so dass der Erwer...mehr

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Vorsteuerabzug bei unzureichender Bezeichnung des Leistungsempfängers

Leitsatz Sind mehrere Unternehmen einer Firmengruppe unter derselben Anschrift ansässig und ist in Eingangsrechnungen nicht das Unternehmen, das die jeweilige Leistung tatsächlich bezogen hat, sondern jeweils ein anderes Unternehmen der Firmengruppe als Leistungsempfänger bezeichnet, so können diese Rechnungen nicht mit Rückwirkung berichtigt werden. Sachverhalt Streitig war,...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aufhebung bei fehlerhafter Festsetzung

Rz. 22 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG bestimmt die Aufhebung des Steuermessbetrags bei fehlerhafter Festsetzung, die im steuerlichen Massenverfahren vorkommen kann. Es kann bspw. der Fall auftreten, dass ein Steuermessbetrag überhaupt nicht festzusetzen gewesen wäre, weil das Grundstück von der GrSt befreit ist, eine Festsetzung aber gleichwohl erfolgt ist.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG das Kalenderjahr. Der Grundsteuerbetrag für ein Kalenderjahr ergibt sich durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf den durch das zuständige Finanzamt gesondert festgestellten Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Falle einer Zerlegung wird der Hebesatz auf ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Pauschbetrag

Rz. 145 Für die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG kann insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen werden. Dem Erwerber müssen solche Kosten dem Grunde nach überhaupt entstanden sein.[116] Sofern höhere Nachlassverbindlichkeiten der genannten Art geltend gemacht werden, sind sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege (insbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eintritt einer Befreiung

Rz. 20 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nennt zwei Konstellationen, in denen die Aufhebung von Amts wegen erfolgt, wenn dem Finanzamt bestimmte Gründe bekannt werden. Liegt für den ganzen Steuertatbestand ein grundsteuerlicher Befreiungsgrund vor, ist der Steuermessbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG aufzuheben. Auch ohne Wegfall der wirtschaftlichen Einheit k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bindungswirkung des Gutachtens

Rz. 100 Das Gutachten – auch wenn der Steuerpflichtige einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeschaltet hat – ist für die Finanzverwaltung nicht bindend, sondern unterliegt der freien Beweiswürdigung des zuständigen Finanzamts und nachfolgend der Finanzgerichtsbarkeit. Diese dürfen und müssen das Gutachten zunächst auf Plausibilität und dann inhaltl...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / V. Zahlung der Erbschaftsteuer

Rz. 17 Der Erwerber ist – als Bereicherter – stets Schuldner der Erbschaftsteuer. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ändert hieran nichts. Der Testamentsvollstrecker muss jedoch für die Bezahlung der Erbschaftsteuer sorgen, § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Das Finanzamt kann den Testamentsvollstrecker durch selbstständigen Bescheid dazu auffordern, dieser Pflicht nachzukommen...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Zugänglichmachung für Zwecke der Forschung und Bildung

Rz. 107 Streitpunkt zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist in der Praxis regelmäßig die Frage, ob die Kulturgüter in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht werden. Bei Sammlungen vertreten die Finanzämter regelmäßig die Auffassung, dass eine Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit nur dann gegeben ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 3. Unterschrift der Steuererklärung

Rz. 8 Der Testamentsvollstrecker hat die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben und dadurch deren Richtigkeit zu versichern. Das Finanzamt kann verlangen, dass die Steuererklärung auch von einem oder mehreren Erben mitunterschrieben wird, § 31 Abs. 5 S. 2 ErbStG.mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 10. Anzeigepflicht, § 30 ErbStG

Rz. 55 Als Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist auch der Erwerb aufgrund eines Pflichtteils vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, § 30 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Frist läuft (erst) ab Geltendmachung des Pflichtteils an.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird als Jahressteuer grundsätzlich für ein Kalenderjahr festgesetzt. In § 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Grundsteuer für mehrere Jahre festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgelegt wurde. Auch bei der Grundsteuerfestsetzung für mehrere Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG kennt keine originäre, sondern lediglich eine potenzielle Steuererklärungspflicht der Beteiligten eines Erwerbsvorgangs (s. aber Rz. 24). Erklärungspflichtig werden sie daher nur durch entsprechende Aufforderung der Finanzbehörde (§ 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO).[2] Mit der Entscheidung, eine Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung anzufordern, entschl...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 110 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Bewirtschaftungsweise anzuwenden.[107] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 40 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine Stundungsvereinbarung bezüglich des Pflichtteilsanspruchs zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem ist regelmäßig als Geltendmachung mit den entsprechenden Konsequenzen zu werten.[32] Die Erbschaftsteuerpfl...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 79 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerlich um einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang. Entsprechendes gilt in Höhe des tatsächlich steuerlich zu berücksichtigenden Werts der Gegenleistung bei teilentgeltlichen Überlassungen. Rz. 80 Bei vermieteten Grundstücken kann der Erwerber in Höhe des Entgelts Anschaffungskosten gem. § 9...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 46 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 47 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB

Rz. 115 In der Praxis kommt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig zu im Vorfeld unerkannten bzw. ungewollten Steuerfolgen, die neben der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer insbesondere die Schenkungsteuer betreffen. Zu beachten ist, dass das später erlangte Bewusstsein über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich nicht für die Bejahung eines...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 135 Der Vorerbe wird – trotz zivilrechtlicher Verfügungsbeschränkungen – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorerbschaft entrichten darf, § 20 Abs. 4 ErbStG i.V.m...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs beim Erben

Rz. 51 Auf Seiten des Erben stellt die Pflichtteilslast eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG dar, die die Bemessungsgrundlage der Besteuerung des Erben reduziert. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[42] Entsprechend ist die Geltendmachung des Pflichtt...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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Telefon- und Internetkosten / 8 Umsatzsteuer für die private Internetnutzung

Selbstständige und Unternehmer zahlen Umsatzsteuer für die private Nutzung von Telefon, Handy und Internet. Soweit Arbeitnehmer das Internet kostenlos für private Zwecke nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der lohnsteuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit bezieht sich auf die Nutzung der Geräte und auf die laufenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Befreiu...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 24 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Voraussetzungen

Rz. 155 Die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und dessen anschließende Neuvereinbarung müssen rechtlich eindeutig und in notarieller Form i.S.d. § 1410 BGB vereinbart werden. Eine bloße (etwa privatschriftliche) Zwischenabrechnung reicht für eine Anwendung des § 5 Abs. 2 ErbStG nicht aus.[110] Das auf Grundlage einer solchen Vereinbarung dann Geleistete ste...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Schenkungsteuer bei Erbauseinandersetzung

Rz. 36 Im Rahmen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann es bei Vermögensverschiebungen zwischen den Miterben zu einer wertmäßig von der Erbquote abweichenden ungleichmäßigen Verteilung kommen. Im Regelfall wird dabei allerdings eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu verneinen sein, da es an einem Bereicherungswillen ...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / B. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige

Rz. 2 Bei einer verbilligten Vermietung an nahe Angehörige ist die sog. Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 S. 2 EStG. Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten mögli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes (§§ 13–24 GrStG), der die Bemessung der Steuer regelt. Als laufende Steuer wird die Grundsteuer grds. über einen längeren Zeitraum gleichbleibend erhoben. Festsetzungen des Messbetrags erfolgen regelmäßig für eine lange Dauer (zur Rechtsentwicklung vor dem Grundsteuer-Reformgesetz vgl. Loo...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Voraussetzung der Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Rz. 171 Nach Ansicht der Finanzverwaltung setzt eine mittelbare Grundstücksschenkung voraus, dass dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Geldschenkung ein bestimmtes (siehe Rdn 175>) Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll.[130] Wesentlich ist, dass der Geldbetrag vom Schenker (bereits) bis zu dem Zeitpunkt des Erwerb...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 7 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / C. Schenkungsteuer

Rz. 5 Im Rahmen der schenkungsteuerlichen Behandlung der Wohnleihe ist zwischen der Mitbenutzung und der Alleinnutzung zu unterscheiden. Die Mitbenutzung stellt regelmäßig keine freigiebige steuerbare Zuwendung durch den Berechtigten (z.B. Eigentümer oder Nießbraucher) an den Angehörigen dar.[4] Nutzt ein Angehöriger oder eine nahestehende Person den Wohnraum alleine, ist di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr