Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit?

Leitsatz Eine bloße (wissentliche) Duldung der Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter gilt nicht als verwalten bzw. verwerten der Insolvenzmasse gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Diesbezügliche Umsatzsteuerschulden entstehen nicht als Masseverbindlichkeiten. Sachverhalt Streitig ist die Behandlung von Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit. Mit Beschluss vom 22.10.2...mehr

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Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit.

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO scheidet aus, wenn das Finanzamt im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid erklärte Renteneinkünfte nicht berücksichtigt, weil die Einkünfte vom Versicherungsträger noch nicht mitgeteilt worden sind. Sachverhalt Der Kläger erklärte in seinen elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 neben anderen Einkünften au...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Ist die zutreffende steuerliche Behandlung von Zahlungen an ein Versorgungswerk aus beigefügten Bescheinigungen ersichtlich, kann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen. Sachverhalt Der Kläger war als Notar tätig. In seiner Einkommensteuererklärung trug er die Zahlungen an das Versorgungswerk fälschlicher Weise als Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht ein. Die Be...mehr

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Erlass von Schenkungsteuer

Leitsatz Ein Erlass von Schenkungsteuer kommt nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, wenn Schenkungsteuer aus den Vorerwerben abgezogen werden soll. Sachverhalt Der Sachverhalt hat eine lange Vorgeschichte. Der Vater des Klägers ist Gesellschafter einer KG und schenkte dem Kläger seit 1988 immer wieder Anteile an der Gesellschaft. Die Schenkungsteuer auf die Erw...mehr

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Kein Vorsteuerabzug bei ungenauer Beschreibung des Liefergegenstandes

Leitsatz In Rechnungen für Lieferungen von Modeschmuck, Accessoires und Textilien des Niedrigpreissegments ist die bloße Angabe einer Gattung (z. B. Armbänder, Ketten, Halsketten, Schal) nicht ausreichend. Sachverhalt Die Klägerin ist im Bereich des Handels mit Modeschmuck und Accessoires im Niedrigpreissegment tätig. Die Waren werden jeweils in großen Mengen eingekauft, wobe...mehr

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Vorsteuerabzug: Unzutreffende Angabe des Leistungsempfängers - rückwirkende Rechnungsberichtigung ?

Leitsatz An einer berichtigungsfähigen Rechnung fehlt es dann, wenn – Anschluss an eine nicht mehr vorliegende Organschaft – der falsche Leistungsempfänger bezeichnet ist. Das gilt auch für Abschlagsrechnungen (Teilleistungsrechnungen). Sachverhalt Die Klägerin war bis zum 31.12.2011 umsatzsteuerliche Organträgerin. Auf dem ihr gehörenden Grundstück betreibt die Organgesellsc...mehr

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Prämienzahlungen einer Krankenkasse aufgrund eines Wahltarifs als Beitragsrückerstattung an den Krankenversicherten, Minderung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz Nach § 53 Abs. 1 SGB V von einer Krankenkasse an den Versicherten dafür geleistete Prämienzahlungen, dass der Versicherte einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Krankheitskosten übernimmt, stellen Beitragsrückerstattungen dar und mindern die als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Sachverhalt Im Streitfall hatte das Finanzamt die ...mehr

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Einnahmengrenze von 17.500 EUR für formlose EÜR ist gefallen

Kommentar Das BMF hat die Vordrucke zur Anlage EÜR des Jahres 2017 bekanntgegeben. Die Vereinfachungsregelung, nach der Selbstständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten, gilt nicht mehr. Einnahme-Überschussrechner sind nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV dazu verpflichtet, ihre Gewinnermittlu...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Kommentar Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen. Die neuen Aussagen im Überblick. Die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskos...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Auskunftspflicht des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung, vor allem aber bei der Land- und Forstwirtschaft ist es schwierig, all die Einzelheiten im Bescheid aufzuführen, die zur Feststellung des Einheitswerts geführt haben. Deshalb schreibt § 40 Abs. 4 BewG ausdrücklich vor, dass bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses dem Steuerpflichtigen Bewertungsgrundlagen und Bewertungsergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Rechtsverordnung für die weinbauliche Nutzung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 BewG [2] enthält die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte für die weinbauliche Nutzung (WZV). Sie führt in einer Zusammenstellung die Lagenvergleichszahlen je Ar auf und ist nach Ländern und innerhalb der Länder nach Oberfinanzdirektionen geordnet[3]. Die Hauptbewertungsstützpunkte und das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsverordnung für die landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Mit der ersten Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 BewG [2] hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Vergleichszahlen für die landwirtschaftliche Nutzung und für die Sonderkulturen Hopfen und Spargel festgelegt und der Verordnung als Anlage beigefügt. Rz. 30 [Autor/Stand] Anlage 1 enthält die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates zum StÄndG 1992 v. 25.10.1991(BT-Drucks. 12/1368)

47. Zu Artikel 13 Nr. 4 b (§ 15 a AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Gesetzentwurf wie folgt geändert werden sollte: In Artikel 13 wird die Nummer 4 b wie folgt gefaßt: „4 b. Nach § 15 wird folgender § 15 a eingefügt: § 15 a Ausländische Rechtsträger und Betriebsstätten mit Kapitalanlagefunktionen (1) wie Regierungsentwurf (2) Auslä...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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zerb 10/2017, Besteuerung e... / Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) verzichtete durch notariell beurkundeten Erbschaftsvertrag vom 14.2.2006 gegenüber seinen drei Brüdern für den Fall, dass er durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge seiner Mutter (M) ausgeschlossen sein sollte, auf die Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs einschließlich etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anhang: Steuerbefreiung nach dem EVZStiftG

Rz. 201 [Autor/Stand] Die einzigen erbschaft-/schenkungsteuerliche Befreiungvorschriften außerhalb des ErbStG findet man in § 3 Abs. 4 Satz 3 und § 11 Abs. 4 des EVZStiftG, dem Gesetz zur Errichtung der am 12.8.2000 entstandenen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 20 EVZStiftG).[2] Steuerbefreit sind danach Zuwendungen nicht zum Kreis der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an Parteien i.S. des § 2 PartG (Nr. 18 Buchst. a)

Rz. 178 [Autor/Stand] Den Parteien als verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung obliegt die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere durch die Aufstellung von Bewerbern für die Bundes-, Länder- und Gemeindeparlamente, die politische Einflussnahme auf Parlamente un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Halbierung der Zuschläge für verstärkte Tierhaltung

Rz. 130 [Autor/Stand] Mit Wirkung vom 19.7.1989 wurde durch das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft[2] § 41 BewG um einen Absatz 2a erweitert. Obwohl diese Vorschrift im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht enthalten war, wurde sie trotz bestehender Bedenken auf Empfehlung des Bundestags-Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in das Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit sich der Erwerb aus Hausrat inkl. Wäsche und Kleidung sowie sonstigen beweglichen Gegenständen zusammensetzt, stehen Personen der Stkl. I Freibeträge [2] bis zu 41 000 EUR bzw. 12 000 EUR[3] zu (Nr. 1 Buchst. a und b). Alle andere Erwerber erhalten hierfür insgesamt nur einen Freibetrag in letztgenannter Höhe (Nr. 1 Buchst. c). Maßgebend ist selbstv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Rechtsverordnung für die gärtnerische Nutzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 BewG [2] enthält die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte für die gärtnerische Nutzung. In der Anlage 2 zu dieser Verordnung sind die Vergleichszahlen für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau[3] enthalten, die als Gartenbauvergleichszahlen (GVZ) bezeichnet werden. Die Anlag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift und Übersicht

Rz. 1 [Autor/Stand] § 40 BewG regelt die Umrechnung der Vergleichszahlen für die landwirtschaftliche, weinbauliche und gärtnerische Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in absolute Zahlen. Die Vorschrift beschränkt sich im Wesentlichen auf die Technik der Ermittlung und ergänzt und vervollständigt damit die materiell-rechtlichen Regelungen des § 36 BewG. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Übliche Nebentätigkeiten beim Bergbau führen nicht zur Einstufung des Betriebs in das verarbeitende Gewerbe

Leitsatz Das Brechen, Mahlen und Mischen von Natursteinen zur Herstellung genormter Gemische ist eine einheitliche produzierende Tätigkeit, die jedoch dem nicht mit Investitionszulage begünstigten Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden und nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen ist. Sachverhalt Die Klägerin war im Wesentlichen in den Bereichen Gewinnung und Aufb...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Überlassung eines Dienstwagens an Minijobber ist fremdüblich

Leitsatz Das Finanzgericht Köln erkannte mit Urteil vom 27.9.2017 ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis an, bei dem der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen privat nutzen durfte. Lohnkosten und Kfz-Aufwand waren beim Arbeitgeber-Ehegatten daher als Betriebsausgaben abziehbar. Nun muss der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden. Sachverhalt Der Ehemann betrieb...mehr

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Umsatzsteuerpflichtige Übertragung von Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt

Leitsatz Werden Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt veräußert, handelt es sich nicht um einen steuerfreien Umsatz im Geschäft mit Forderungen, sondern um eine aus mehreren Teilen bestehende Hauptleistung eigener Art. Die Steuerbefreiung für Versicherungsumsätze kommt ebenfalls nicht in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin erwarb Kapitallebensversicherungen von Versicherun...mehr

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten auch bei Sanierungsbedarf durch plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin

Leitsatz Für die Einordnung von Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist es unerheblich, ob diese für den Steuerpflichtigen unvorhersehbar waren, ob diese im Rahmen eines Mieterwechsels angefallen sind oder ob die zugrunde liegenden Maßnahmen ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen. Sachverhalt Die Steuer...mehr

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Schuldzinsenabzug nach Ablösung eines Fremdwährungsdarlehens

Leitsatz Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind bei einer späteren Vermietung dieser Wohnung Schuldzinsen nur für den Teil des Darlehens abziehbar, der den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung entspricht. Sachverhalt Im Jahr 2005 erwarb der Steuerpflich...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)

Kommentar Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vor, ist diese nicht steuerbar, der Erwerber tritt aber in die Rechtsposition des Veräußerers ein. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen kann entgeltlich, aber auch unentgeltlich erfolgen. In den vergangenen Jahren stand insbesondere die Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich im Mittelpunkt der Rechts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Grundsteuer

Rz. 82 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Der reitsportlichen Zwecken dienende Grundbesitz eines Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereins, der dem ideellen Tätigkeitsbereich und dem Zweckbetrieb (steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zuzuordnen ist, genießt Grundsteuerbefreiung, wenn er ausschließlich und unmittelbar für sportliche Zwecke genutzt wird (s. § 3 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten

Rz. 101 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 In den Fällen der Tz. 99, 100 (s. Tz. 99, s. Tz. 100) hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, die Lohnsteuerabzugsbeträge bzw. die Sozialabgaben zu berechnen, einzubehalten, dem Finanzamt anzumelden und die angemeldeten Beträge entsprechend abzuführen. Werden Tätigkeiten im Rahmen eines "Mini-Jobs" ausgeübt, sind die Pauschalbeträge (So...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden

Rz. 85 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Als gemeinnützig durch das Finanzamt anerkannte Pferdesportvereine sind spendenempfangsberechtigt, weil sie Sport (Reitsport) i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 52ff. AO, Anhang 1b) betreiben (s. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B TZ 1). Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit eines Reit-, Fahr- und Pferdespor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfahrens- und Formfehler im Gewerbesteuermessbetragsverfahren.

Leitsatz Ein Fehler hinsichtlich des Verfahrens, der Zuständigkeit und der Form führt auch im Gewerbesteuermessbetragsverfahren nicht zwingend zu einer Aufhebung des Verwaltungsakts, wenn in der Sache keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, wurde im Jahr 2002 in das Handelsregister eingetragen. Als Sitz wurde eine Anschrif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen zur Abdeckung von Besserungsscheinen zählen zum Veräußerungspreis

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 13.9.2017, dass der Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Anteilsveräußerung zu erhöhen ist, wenn der Veräußerer von der veräußerten Gesellschaft eine Zahlung für Besserungsscheine erhält, damit dem Erwerber ungeschmälerte Ertragsmöglichkeiten aus den Anteilen verbleiben. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 199...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung bei Preisgeld bzw. Aufwandspauschale aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Leitsatz Zwischen den Leistungen in Form von Überlassung von urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechten von Bild- und Tonmaterial sowie der Teilnahme an der Fernsehshow und den vom Teilnehmer vereinnahmten Preisgeld und Aufwandsentschädigungen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. Da es sich um erfolgsabhängige Vergütungen handelt, unterliegen sie nicht der Umsatzste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsverhältnis zum Finanzamt

Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Rechtsverhältnisse des ArbG beim LSt-Abzug waren lange nicht abschließend geklärt (> Rz 4). Denn obwohl das Verhältnis zwischen ArbG und ArbN arbeitsrechtlich – also privatrechtlich – geprägt ist, wird der ArbG beim LSt-Abzug für den Staat tätig, der mit seinen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften in das Arbeitsrecht hineinwirkt. Rz....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 80 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zuständig für die Inanspruchnahme des Entleihers ist das für den Verleiher örtlich zuständige Betriebsstätten-FA (§ 42d Abs 6 Satz 9 EStG). Das ist das FA, in dessen Bezirk der Verleiher seine lohnsteuerliche Betriebsstätte hat (vgl § 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff). Bei einem im Inland ansässigen Verleiher wird dieses FA mit dem B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Studentenwerk

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Übernimmt das Studentenwerk die Pflichten des ArbG für die von ihm zur Arbeit vermittelten Studenten, ohne selbst ein Dienstverhältnis mit dem arbeitsuchenden Studenten abzuschließen, kommt es zur Lohnzahlung durch Dritte. § 38 Abs 3a Satz 2 bis 7 EStG regelt solche Fälle mit Zustimmung des > Betriebsstätten-Finanzamt. Zu Einzelheiten > Lohnzahlung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Mitwirkung bei der Erhebung der LSt ist der ‚Arbeitgeber’ im Verhältnis zum FA (Außenverhältnis) kraft öffentlichen Rechts verpflichtet. Ihm obliegt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (Arbeitslohn) sowie die Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge (vgl §§ 38ff EStG; zu einem Gesamtüberblick > Lohnsteuer, > Steuerabzugsverfahren)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haftung "neben dem Arbeitgeber"

Rz. 60 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Entleiher haftet "neben dem Arbeitgeber" (§ 42d Abs 6 Satz 1 EStG). Seine Haftung ist akzessorisch und geht nicht weiter als die Haftung des Verleihers als ArbG. Deshalb sind sowohl die Haftungstatbestände des § 42d Abs 1 EStG (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer Rz 33–54) als auch die gesetzlichen Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen. Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2 015 I, 2 576. Für die Wohnungsbau-Prämie definiert § 2 Abs 1 Nr 1 WoPG die Bausp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bei der Ermittlung der Einkünfte wird vom Arbeitslohn ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 EUR abgezogen, wenn nicht höhere > Werbungskosten nachgewiesen werden (§ 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG); der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag (> R 9a EStR). Soweit es sich bei den Einnahmen um > Versorgungsbezüge handelt, wird ein Pauschbetrag iHv 102...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Haftung des Verleihers, wenn der Entleiher Arbeitgeber ist

Rz. 75 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Verleiher haftet wie ein Entleiher nach Abs 6, soweit der Entleiher ArbG ist (§ 42d Abs 7 EStG). Dieser Rückverweisung auf die Haftung des Entleihers (für den Verleiher) liegt folgender Gedanke zugrunde: Hat der Verleiher illegale ArbN-Überlassung betrieben, soll er aus seiner Verantwortung dafür nicht entlassen werden, wenn beim primär ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl Arbeitslohn, soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichtet eine Bausparkasse gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträgen auf di...mehr