Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Übersicht

Rz. 83 Nach § 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG tritt die übernehmende Körperschaft in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein ("Fußstapfentheorie"[1]). Wenn man die Verschmelzung aus Sicht der übernehmenden Körperschaft mit der Finanzverwaltung als Anschaffungsvorgang versteht[2], werden die sich daraus eigentlich ergebenden Rechtsfolgen durch die in Abs. 3 (...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen nach § 4j EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen. Abzugsverbot für Rechteüberlassung und "Nexus-Approach" der OECD Im Kern geht es bei dieser als sog. Lizenzsch...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / IV. Führt ein fiktiver Formwechsel zu jungem Verwaltungsvermögen?

Junges Verwaltungsvermögen entsteht, wenn das Verwaltungsvermögen weniger als zwei Jahre dem Betrieb zuzuordnen ist (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Der Nachteil von jungem Verwaltungsvermögen besteht darin, dass dieses ohne Verschonungsmöglichkeiten in voller Höhe der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung unterliegt. Zur alten Rechtslage hat der BFH geurteilt, dass es bei der Qu...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuteru...mehr

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Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VI. Zu §§ 60, 60a, 64 AO – u.a. satzungsmäßige Voraussetzungen

AEAO zu § 60 Nr. 9: Hinsichtlich der Anforderungen an die Satzung stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bestandssatzungen zum Stichtag 29.12.2020 aufgrund der neuen Regelungen in §§ 52 und 58 AO nicht geändert werden müssen, "wenn die bisherige satzungsgemäße steuerbegünstigte Tätigkeit weiterhin in gleichem Umfang durchgeführt wird." Die tatsächliche Geschäftsführung ist g...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / V. Fazit

Durch die Abkoppelung der ertragsteuerlichen Behandlung einer optierenden Gesellschaft von der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Qualifikation der Gesellschaft, kommt es zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes für unternehmerisches Vermögen. Somit ist kein automatischer Rückgriff auf die ertragsteuerlichen Beurteilungen bei der...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / V. Fazit

Die Einführung eines Katasterreferenzwertes zur Bestimmung u.a. der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgte mit dem Ziel, durch Schaffung möglichst marktgerechter Immobilienwerte, die mit dem bis dahin geltenden Begriff des "realen Wertes" verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung hierfür unzureichend ist. Di...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / V. Zu § 58a AO – Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Nach dem neu geschaffenen Vertrauensschutztatbestand in § 58a AO darf eine zuwendende Körperschaft auf die Steuerbegünstigung der empfangenden Körperschaft im Zeitpunkt der Zuwendung vertrauen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Ausfertigung der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids, jeweils nicht älter als fünf Jahre, hilfsweise die Vorlage ...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 2. Zu § 57 Abs. 4 AO – Unmittelbarkeit bei Holdingstrukturen

Auch das Holdingprivileg wurde ab dem 29.12.2020 neu eingeführt. Die Privilegierung kommt auch zum Tragen, wenn eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verfolgt bzw. sämtliche operativen gemeinnützigen Tätigkeiten auf eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ausgegl...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VII. Zu § 68 AO – Erweiterung Zweckbetriebskatalogs des § 68 AO

"Aufgrund ihrer psychischen, physischen oder wirtschaftlichen Situation" zählt die Finanzverwaltung Flüchtlinge"regelmäßig zu dem von § 53 AO erfassten Personenkreis". Bei Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen entfällt daher nun die Prüfung, ob mildtätige Zwecke des § 53 AO vorliegen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Einrichtungen n...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / IV. Zu § 58 AO – Erleichterte Zuwendung und Weitergabe von Mitteln

§ 58 Nr. 2 AO a.F. sah vor, dass die Körperschaft eigene Mittel nur teilweise steuerunschädlich weiterleiten durfte. Nun wurde Nr. 2 gestrichen und Nr. 1 erleichtert die Mittelzuwendung deutlich. Nach neuer Rechtslage ist es gleichermaßen erlaubt, selbst beschaffte Mittel vollständige oder teilweise zuzuwenden (klassische Mittelbeschaffungstätigkeit (vgl. BT-Drucks. 19/25160...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erklärungsfrist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG muss die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen zur Abgabe der Feststellungserklärung mindestens eine Frist von einem Monat einräumen. Damit regelt die Vorschrift nur eine Mindestfrist, nicht aber eine generelle Abgabefrist.[2] Es gilt vielmehr die allgemeine verfahrensrechtliche Vorschrift des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, wonach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer

Rz. 38 [Autor/Stand] Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist von einer der Verlängerung entsprechenden Restnutzungsdauer auszugehen. Rz. 39 [Autor/Stand] Die Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG ist innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens kontrovers diskutie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 71 [Autor/Stand] Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bezugsfertigkeit eines Gebäudes endet der Zustand der fehlenden Benutzbarkeit. § 246 Abs. 1 Satz 3 BewG enthält eine gesetzliche Fiktion zum Begriff der Bezugsfertigkeit von Gebäuden. Danach ist von einer Bezugsfertigkeit auszugehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen vorgesehenen Benutzern die bestimmungsgemäße G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 383 [Autor/Stand] An dieser für die Besteuerungsstichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 maßgebenden Rechtslage (grundsätzliche Bestandsidentität zwischen ertragsteuerlichem und bewertungsrechtlichem Betriebsvermögen) hat sich auch für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.2009 im Prinzip nichts geändert, da ab 1.1.2009 lediglich die grundsätzliche Bewertungsidentität (= Bindung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ersetzt § 28 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflicht zuständiger Behörden (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 229 Abs. 3 BewG verpflichtet alle Behörden (§ 6 Abs. 1 AO) zur Mitteilung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Feststellung von Grundsteuerwerten oder für die Festsetzung der Grundsteuer von Bedeutung sein können. Die Verpflichtung richtet sich weder an eine konkrete Behörde noch ausschließlich an Finanzbehörden. Als Adressaten der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] § 229 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift, die § 228 BewG zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten ergänzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Finanzverwaltung möglichst viele Besteuerungsgrundlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um eine weitgehend automatisierte Neubewertung aller 36 Millionen wirtschaftlichen Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahren zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 40 [Autor/Stand] Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § 179 AO ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 BewG) durch das Betriebsfinanzamt gesondert festzustellen, wenn dieser Wert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (oder eine andere Feststellung i.S. dieser Vorschrift) von Bedeutung ist. Kommt es...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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E / Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Rdn 2321]

Rdn 2322 Literaturhinweise: König, Der Datenschutzbeauftragte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft? Zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Strafverteidiger, in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325. Rdn 2323 1. Bis zum Inkrafttreten des 1. JuMoG v. 24.8.2004 gab es (in der StPO) früher den "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Diese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Rechtsprechung zur Photovoltaik und Liebhaberei

Bei Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht.[30] Dies hat das FG Thüringen rechtskräftig für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bestätigt.[31] Der BFH hat das diesbezügliche Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision durch die Finanzverwaltung eingestellt.[32] Beachten Sie: Auch eine negative Ergebnisprognose erschüttert...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Anlagearten und Antragsfristen

Anlagearten ...: Die Antragsfristen und Wirkungen des Antrags zur Anwendung der Vereinfachungsregelung richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bzw. des BHKW. Die Finanzverwaltung unterscheidet Neuanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen werden,[20] Altanlagen, die nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommen wurden,...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / VI. Fazit

Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 zeigt den ehrlichen Willen der Finanzverwaltung, einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten zu wollen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass einzelne Bundesländer eine künftige Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beabsichtigen.[45] Der zeitnahe Ersatz des BMF-Schreibens vom 2.6.2021 unterstreicht das Bemühen, für...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Rechtsgrundlagen des BMF-Schreibens vom 29.10.2021

Fehlende Rechtsgrundlage? Rechtsgrundlagen für das Liebhaberei-Wahlrecht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen/BHKW sind schwer ersichtlich: weder die abgabenrechtlichen Billigkeitsregelungen erlauben eine über den Einzelfall hinausgehende abweichende Besteuerung noch liegt eine Ermächtigungsgrundlage der Verwaltung zur Schaffung einer "Vereinfachungsregelung" vor. Auch aus dem ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. Dr. Jan Chr. Schumann[*] Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 29.10.2021 konkretisiert die Finanzverwaltung ihre Vorstellungen zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken. Die Verwaltungsanweisung ersetzt das Vorgängerschreiben vom 2.6.2021 (BMF v. 2.6.2021 – IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 – DOK 2021...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Wahlrecht zur Liebhaberei

Voraussetzungen: Ein Wahlrecht zur Behandlung des Betriebs von Photovoltaikanlagen und/oder BHKW als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei soll unter folgenden Voraussetzungen bestehen: eine steuerpflichtige Person oder eine Mitunternehmerschaft betreibt ausschließlich eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 10,0 kW/kWp[10] und/ode...mehr

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Nutzungsdauer von Computerh... / 2. Kritische Reaktionen

Verschiedene Autoren haben bereits auf die fehlende Vereinbarkeit dieser Verwaltungsmeinung mit der handelsbilanziellen Gewinnermittlung hingewiesen.[3] Auch das IDW hält fest, dass sich die handelsrechtliche Schätzung der Nutzungsdauer an den betrieblichen Realitäten auszurichten habe. Für handelsbilanzielle Zwecke sei daher die Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. BMF vom 2.6.2021 und vom 29.10.2021

BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen. ... w...mehr

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Anliegerbeiträge und ihre e... / d) Anschluss an öffentliches Versorgungsnetz

Nach § 35a EStG begünstigt sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird.[33] Dagegen ist bei einer (Neu-)Verlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes zwischen einerseits den Kosten für den eigentlichen Grundstücksanschluss (= die Verbindung des ö...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 Eine mehrgemeindliche Betriebsstätte liegt vor, wenn mehrere feste Anlagen oder Geschäftseinrichtungen oder Teile von ihnen, die zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden, in den Gebieten mehrerer Gemeinden liegen und eine einzige Betriebsstätte bilden. Gleiches gilt, wenn eine einzige Anlage, die der Ausübung des Gewerbes dient, sich auf die Gebiete mehrerer Gemein...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Steuerliche Behandlung von ... / b) Vorrangige Prüfung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 AO bei Cum/Cum-Transaktionen

Zurechnung eines Wirtschaftsguts: Während ursprünglich die Frage der missbräuchlichen Gestaltung gem. § 42 AO maßgeblich für die Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen durch die Finanzverwaltung war, ist nunmehr infolge des BMF-Schreibens (neu) primärer Ansatzpunkt für die steuerliche Prüfung einer Cum/Cum-Transaktion durch die Finanzverwaltung der Aspekt des Übergangs des Ei...mehr