Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / II. Steuerrechtlicher Ausgangspunkt von Cum/Cum-Transaktionen

Vorteilserlangung durch KapESt-Erstattung und Anrechnung: Der steuerrechtliche Ausgangspunkt einer Cum/Cum-Transaktion ist im allgemeinen dadurch geprägt, dass ein ausländischer Inhaber von im Inland dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegenden Aktien im Fall einer grenzüberschreitenden Dividendenausschüttung bei DBA-Anwendung als Definitivbelastung einen Betrag von 15 % KapE...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 54–59 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / I. Einleitung

Cum/Cum-Transaktionen als die "kleinen Schwestern" der Cum/Ex-Transaktionen stehen zwar nicht vergleichbar im Fokus der steuerrechtlichen Öffentlichkeit, haben jedoch gleichwohl in der steuerliche Praxis einen weit verbreiteten Anwendungsbereich. Bei Cum/Cum-Transaktionen werden deutsche Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Beispielsfälle

Rz. 18 Beispiel 1: Gaslieferung an Wiederverkäufer (angelehnt an FinMin NRW, DB 2004, 2660) Ein deutsches Erdgasversorgungsunternehmen liefert an einen polnischen Energieversorger mit Sitz in Krakau Erdgas. Der polnische Energieversorger liefert das Gas seinerseits sowohl an unternehmerische Abnehmer als auch an private Abnehmer mit unterschiedlichem Sitz- und Verbrauchsort ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / V. Schlussbemerkung

Als Konsequenz aus dem BMF-Schreiben (neu) ist zukünftig bei Cum/Cum-Transaktionen in jedem Einzelfall zunächst der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO zu prüfen. Das bloße Vorliegen einer positiven Vorsteuerrendite aus der Cum/Cum-Transaktion ist nicht als maßgebend anzusehen. Vielmehr ist für die Finanzverwaltung zukünftig grundsätzlich davon auszugehen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Zwei innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 11 Verwendet der Erwerber beim Erwerb der Gegenstände eine USt-IdNr. (§ 27a UStG), die ihm nicht von dem Mitgliedstaat erteilt wurde, in dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände tatsächlich endet, bestimmt sich der Ort des Erwerbs solange auch nach dem Staat, der die USt-IdNr. ausgegeben hat, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb in dem Mitgliedstaat bes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferort

Rz. 14 Ist der Abnehmer ein Wiederverkäufer, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Abnehmer (Empfänger der Lieferung) sein Unternehmen betreibt (§ 3g Abs. 1 S. 1 UStG) oder eine Betriebsstätte (§ 3a UStG Rz. 26) unterhält, an die die Gegenstände geliefert wurden (§ 3g Abs. 1 S. 2 UStG). Das soll nach Auffassung des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung unabhängig da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 10 Für die Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze ist zu unterscheiden, ob der Empfänger der Lieferung ein sog. Wiederverkäufer (§ 3g Abs. 1 UStG) oder ein anderer Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG) ist. § 3g Abs. 1 UStG umschreibt den Wiederverkäufer als einen Unternehmer, dessen Hauptt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / a) Paradigmenwechsel durch das BMF-Schreiben (neu)

Das nunmehr aktualisierte BMF-Schreiben enthält im Abschnitt "Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen" einen folgenreichen Paradigmenwechsel. Ursprünglich sollten gem. BMF-Schreiben (alt) Cum/Cum-Transaktionen im Einzelfall lediglich im Hinblick auf einen möglichen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO einer Prüfung durch die Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2021 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hatte die Finanzverwaltung in den Zeilen 73 und 74 erstmalig zusätzliche Angabepflichten zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsetuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aufgenommen. Auch in den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 sind diese Angaben wieder enthalten. Entgegen dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.2 Verspätungszuschläge

Wegen verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Voranmeldung kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (Vorauszahlung) – höchstens 25.000 EUR – festgesetzt werden.[1] Die Zahlungs-Schonfrist in § 240 Abs. 3 AO hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / bb) Steuerliche Auswirkungen wegen Gestaltungsmissbrauchs gem. § 42 AO

Bisherige steuerliche Behandlung im BMF-Schreiben (alt): Sofern ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO zu bejahen ist, sollte gem. BMF-Schreiben (alt) der Steueranspruch so entstehen, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entstanden wäre. In diesem Zusammenhang war die Finanzverwaltung der Auffassung, dass der steuerinduzierte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2021 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das geplante Verbandssankti... / 6. Selbstanzeige

Konnte der Täter der Verbandstat Straffreiheit durch eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO erreichen (zum Vollständigkeitsgebot vgl. insoweit Kemper in Rolletschke/Kemper, Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz. 110 ff. [März 2016]; Hüls / Reichling in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 371 AO Rz. 59 ff.; Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.1 Vordrucke/elektronische Datenübermittlung

Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 hat die Finanzverwaltung folgende Vordruckmuster eingeführt[1]: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 Auf Antrag können auch Vordrucke genehmigt werden, die von den amtlichen Mustern abweichen.[2] Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Lieferung an andere Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG)

Rz. 15 Ist der Abnehmer einer Lieferung von Gas oder Elektrizität kein Wiederverkäufer (Rz. 10ff.), gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Abnehmer die Gegenstände tatsächlich nutzt oder verbraucht (§ 3g Abs. 2 S. 1 UStG). Unter den Begriff der anderen Abnehmer fallen aufgrund der Negativdefinition insbesondere private Verbraucher und Unternehmer, die die Gegenstände ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / d) Sonstige Auswirkungen

Neben den unmittelbar steuerlichen Auswirkungen können sich aus dem BMF-Schreiben (neu) weitere mittelbare Auswirkungen ergeben. Bilanzierungspflichten: Die sich infolge des Paradigmenwechsels der Finanzverwaltung aus der veränderten Betrachtung von Cum/Cum-Transaktionen ergebenden Erstattungs- bzw. Abführungspflichten von KapESt können im Fall von bilanzierungspflichtigen St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.6 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 29 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / b) Auswirkungen auf Anzeige- und Berichtigungspflichten

Anzeige- und Berichtigungspflichten gem. § 153 AO: Konsequenterweise fügt das BMF-Schreiben (neu) vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels zur Handhabung des wirtschaftlichen Eigentums bei Cum/Cum-Transaktionen einen Hinweis auf die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 AO ein (vgl. Rz. 39). In diesem Zusammenhang besonders zu berücksichtigen ist, dass das BMF-Schre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / aa) Auswirkungen wegen fehlendem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO

Bisherige steuerliche Behandlung im BMF-Schreiben (alt): Das BMF-Schreiben (alt) enthielt keine ausdrückliche Vorgabe hinsichtlich der steuerlichen Behandlung im Fall des fehlenden Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums auf den Aktienübernehmer. Grund dafür war die Prämisse der Finanzverwaltung, dass es bei einer Cum/Cum-Transaktion mit der Einbuchung der Wertpapiere in da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2 Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes

Rz. 14 Der Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. [1] Betriebsstätte ist danach eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Stpfl. eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat.[2] Es muss sich um eine örtlich feste Geschäftseinri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Nachweis der Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 15 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3d S. 2 1. Alt. UStG liegt beim Erwerber[1]. Gesetzlich nicht geregelt ist, wie der Nachweis zu führen ist, dass der Erwerb in dem Bestimmungsstaat besteuert worden ist. Die Finanzverwaltung überlässt dem Erwerber die freie Wahl des Nachweises. Anerkannt werden dabei z. B. auch steuerliche Aufzeichnungen, anha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

Rz. 7 Die Ortsbestimmung des § 3g UStG greift nur bei einer "Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze". Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte sind zwar unkörperliche Gegenstände, werden aber umsatzsteuerlich den Gegenständen gleichgestellt. Der Begriff "Gas" umfasst auch verflüssigtes Erdgas, Biogas und Gas aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis zu beachten sind. Seit dem 1.1.2019 gelten unionseinheitliche Regelungen zu den sog. Einzweck- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für digitale Medien (zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)

Kommentar Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften wie auch der Zugang zu elektronischen Datenbanken unterliegt seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Insoweit erfolgte – zumindest bei den Büchern und Zeitschriften – eine Gleichstellung mit dem Printprodukten. Die Finanzverwaltung hat jetzt – nach exakt 2 Jahren – in einem Schreiben zu den Neuregelunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 4 Sonderregelungen aufgrund Corona-Pandemie und Flutkatastrophe

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat die Finanzverwaltung befristete Sonderregelungen veröffentlicht. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Finanzverwaltung[1] sowohl ertragsteuerrechtliche als auch umsatzsteuerrechtliche Sondermaßnahmen getroffen. Dies betrifft insbesondere die unentgeltliche Bereitstellung von medizinischem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mal wieder: EuGH zur Rechnu... / 3. Formelle Anforderungen dürfen unstreitige materielle Rechte nicht zunichtemachen

Materielle Rechte entstehen unabhängig von den formellen Voraussetzungen ...: Zum einen ist klar, dass der Anspruch auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich unabhängig davon entsteht, ob der Steuerpflichtige von seinem Lieferanten eine Rechnung erhält oder nicht.[17] ... können aber nicht ausgeübt werden: Zum anderen sagt der EuGH aber, der Steuerpflichtige könne diesen Anspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mal wieder: EuGH zur Rechnu... / 6. Wie man den EuGH wohl verstehen muss

Zwar Dokument ...: Letztendlich muss man den EuGH nun wohl so verstehen, dass der Steuerpflichtige zwar seiner Auffassung nach für den Vorsteuerabzug bzw. den Antrag auf Vorsteuervergütung ein Rechnungsdokument benötigt. Bei der Frage, wie dieses auszusehen hat, ist er allerdings relativ kulant. Rechnungen sind alle auf Papier oder elektronisch vorliegenden Dokumente oder Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / Zusammenfassung

Zum Jahreswechsel 2021/2022 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2021 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2022 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 6.1 Unternehmereigenschaft

Zur Frage der Unternehmereigenschaft sind aus der Rechtsprechung die folgenden Punkte zu beachten: Organschaft: Entgegen der vom BFH und von der Finanzverwaltung[1] vertretenen Auffassung, kann nach einer Entscheidung des EuGH[2] eine Personengesellschaft auch in einen Organkreis eingebunden sein, wenn nicht alle Stimmrechte im Organkreis gehalten werden. Feste Einrichtung: De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 1.2 Verlängerung der Absenkung des Steuersatzes für Gastronomieumsätze

Seit dem 1.7.2020 galt aufgrund des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes[1] für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz.[2] Ausdrücklich davon ausgenommen ist aber die Abgabe von Getränken, hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung. Aufgrund der sich über den 30.6.2021 hinaus erstreckenden Auswir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 2 Steuererklärungen 2021

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahressteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums [1], soweit aufgrund der Corona-Pandemie nicht – wie schon fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mal wieder: EuGH zur Rechnu... / 2. Unterschiedliches Verständnis

Meinungsvielfalt: Die Fragen, welche Bedeutung der Rechnung beim Vorsteuerabzug zukommt und in welchem Erstattungs- bzw. Veranlagungszeitraum ein Vorsteuerabzug geltend zu machen ist, ist in den letzten Jahren unter den verschiedensten Gesichtspunkten diskutiert worden. Nicht nur der EuGH hat seine Auffassung hierzu verschiedentlich darlegen können.[14] Auch der BFH und die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht

Leitsatz Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger – Aquatics vom 21.10.2021 – C‐373/19). Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Nr. 22 Buchst. a UStG, Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Regelungen des § 32g AO

Rz. 2 Für die von Finanzbehörden gem. Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 zu benennenden Datenschutzbeauftragten gelten § 5 Abs. 2-5 BDSG sowie die §§ 6 und 7 BDSG entsprechend. Für Finanzbehörden ergeben sich im Anwendungsbereich der AO folglich die maßgeblichen Bestimmungen zu den Datenschutzbeauftragten aus dem BDSG. Zu erwähnen sei in diesem Zusammenhang, dass die AO hin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.4 § 5 Abs. 4 BDSG Beschäftigter des Verantwortlichen

Rz. 6 Die oder der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigte oder Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. In der Finanzverwaltung dürfte der Datenschutzbeauftragte im Regelfall Beschäftigter der jeweiligen Finanzbehörde sein. Unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Beschäftigten ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.4 § 7 Abs. 3 BDSG Angemessene Aufgabenwahrnehmung

Rz. 16 Die oder der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie oder er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt. Diesem – auch in anderen datenschutzrechtlichen Regelungen verankerten[1] – risikobasierten Ansatz dürfte vor ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine "Kurtaxe" (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Leitsatz 1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural‐, Bar- und Betreuungsunter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.8 Option bei Grundstückslieferungen

Mit Urteil vom 21.10.2015[1] hat der BFH entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die U...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt und diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen Ende 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie sind die Regelungen erneut – jetzt bis zum 31.12.2022 – verlängert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.7 Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen (Holding-Problematik)

Das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ist keine unternehmerische Tätigkeit. Wer sich an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft be­teiligt, übt zwar eine "Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen" aus, ist allerdings gleichwohl im Regelfall nicht Unternehmer i. S. d. UStG, weil Dividenden und andere Gewinnbeteiligungen aus Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.2 "Falscher" Steuerausweis

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14c UStG schuldet.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.3 Ungenaue Leistungsbezeichnung

Obwohl die zutreffende Bezeichnung einer Leistung in der Rechnung eigentlich selbstverständlich sein sollte, wird diese Voraussetzung in der Praxis häufig nicht erfüllt bzw. von der Finanzverwaltung beanstandet. Unternehmen müssen unbedingt beachten, dass das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistungen e...mehr