Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 45 und Zeilen 51, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 73)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt.[1] Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt beim Zweitvercharterer nur dann zur Fiktion einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG, wenn dieser die Schiffe selbst ausgerüstet hat.[2] Die Kürzung für den Betr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (1): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (3): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (2): Begriff und Aktivtausch

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Nicht begünstigtes junges Verwaltungsvermögen (4): Begriff, Aktivtausch und Verschmelzung

Leitsatz 1. Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. 2. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der ...mehr

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Absenkung des Steuersatzes für Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr (zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Kommentar Als umweltpolitische Maßnahme ist zum 1.1.2020 der Steuersatz für die Personenbeförderung im Schienenbahnverkehr grundsätzlich auf 7 % abgesenkt worden. Umstellungsprobleme gibt es insbesondere bei schon 2019 verkauften Fahrausweisen, die aber erst zu Beförderungsleistungen in 2020 führen. Die Finanzverwaltung hat dazu eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht...mehr

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Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück – Beitrittsaufforderung

Leitsatz Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu ...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.2 Leistungsaustausch zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedern

Wie eingangs dargestellt, handelt es sich bei der Wohnungseigentumsgemeinschaft um eine Art Zwangsgemeinschaft, die unabhängig von dem Willen der einzelnen Eigentümer entsteht. Diese Gemeinschaft schließt durch den Verwalter Verträge ab, die der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums dienen. Hierbei handelt es sich vor allem um Reparatur- und Wartungsverträge, z. B. hinsichtli...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.4.2 Ausgangsrechnungen

Wie oben dargestellt, geht die Finanzverwaltung weiterhin davon aus, dass die WEG Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt und folglich über diese erforderlichenfalls Rechnungen auszustellen hat. Hierbei hat eine Rechnungsstellung gegenüber jedem Mitglied gesondert zu erfolgen. Als besondere Probleme werden in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Frist von 6 Monaten für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Haftung des Fiskalvertreters und weitere Risiken

Rz. 41 Die Fiskalvertretung darf nach § 22a Abs. 1 UStG nur dann begründet werden, wenn der vertretene ausländische Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt und auch keine Vorsteuer abziehen kann. Eine unmittelbare Haftung aus einer Zahlungsverpflichtung wird sich damit für den Fiskalvertreter nach den Grundsätzen der Fiskalvertretung nicht ergeben. Rz. 42 Die Frage der H...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und einer Steuererklärung

Rz. 14 Nach § 22b Abs. 2 S. 1 UStG hat der Fiskalvertreter unter der ihm für seine Zwecke als Fiskalvertreter erteilten Steuernummer eine Steuererklärung nach § 18 Abs. 3 und Abs. 4 UStG abzugeben. In dieser Steuererklärung hat er die Besteuerungsgrundlagen für jeden von ihm vertretenen Unternehmer zusammenzufassen. Nach der Gesetzesergänzung zum 1.1.2020 ist der Fiskalvertr...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2019 ist grundsätzlich bis zum 31.7.2020 abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2019/2020. Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe abgegeben werden, verlängert sich die Frist generell bis zum 28.2.2021, bei...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.1 Status quo

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung (Gesamtbewertung) mit dem Ertragswert. Für die alten Länder wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Länder in Form der Nutzerbesteuerung jeweils einheitlich nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 vorgenommen. In den alten Länder...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.2 Gesetzesziel und Konzeption der Bewertungsregelungen

In den einzelnen Ländern finden (derzeit) unterschiedliche Automationsverfahren zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens Anwendung. Zur Gewährleistung einer fristgerechten Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben kommt in einem Massenverfahren nur eine grundlegende Modernisierung der bewährten Bewertungs- und Automationsverfahre...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 4.1 Persönliche Angaben (Zeilen 1–15)

Die Zeilen 1–14 erfragen die persönlichen Angaben des Beteiligten, die erforderlich sind, damit das Feststellungsfinanzamt dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die gesondert und einheitlich festgestellten und auf den Beteiligten entfallenden Besteuerungsgrundlagen mitteilen kann. Außerdem ist die persönliche Anschrift des Feststellungsbeteiligten erforderlich, um ggf. eine Einzel...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeine Pflichten

Rz. 12 § 22b Abs. 1 S. 1 UStG regelt allgemein, dass der Fiskalvertreter die Pflichten des im Ausland ansässigen Unternehmers als eigene zu erfüllen hat. Eine Präzisierung der Vorgaben für einzelne Melde- und Erklärungspflichten sowie für Aufzeichnungsvorschriften erfolgt in § 22b Abs. 2 bis Abs. 3 UStG. Rz. 13 Der Fiskalvertreter hat die Pflichten des vertretenen Unternehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.5 Weitere Pflichten des Fiskalvertreters

Rz. 33 § 22b Abs. 1 S. 1 UStG gilt als Generalnorm und überträgt alle mit den Leistungen, die von der Fiskalvertretung erfasst werden, zusammenhängenden Pflichten auf den Fiskalvertreter. In den Absätzen 2 bis 3 werden dann – klarstellend – die Pflichten zur Abgabe der Steuererklärung, der ZM und zur Führung der Aufzeichnungen herausgehoben. Daneben können aber auch weitere ...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.2 Erklärungs- und Anzeigepflichten

Erklärungen zu Hauptfeststellungszeitpunkten Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer – ggf. vorausgefüllten – Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert und/oder ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Pflicht zur Abgabe einer ZM

Rz. 22 Nach § 22b Abs. 2a UStG [1] gilt die Verpflichtung zur Abgabe einer ZM wie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. Danach hat der Fiskalvertreter unter der ihm für die Zwecke der Fiskalvertretung separat nach § 22d Abs. 1 UStG erteilten USt-IdNr. die ZM für alle von ihm vertretenen Unternehmer zusammengefasst abzugeben. In der ab dem 1.1.2020 geltenden Fassun...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.6.2 Wichtige Eckpunkte der Neuregelung

Die Modernisierung der Verfahren zur Bewertung des Grundvermögens ist an die anerkannten Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuches angelehnt. Unbebaute Grundstücke Ein unbebautes Grundstück liegt vor, wenn auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude liegen. Die Benutzbarkeit des Gebäudes beginnt mit der Bezugsfertigkeit. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 29 Der Fiskalvertreter hat die Aufzeichnungen für jeden von ihm vertretenen Unternehmer gesondert zu führen.[1] Dabei müssen die Aufzeichnungen den Namen und die Anschrift der von ihm vertretenen Unternehmer enthalten. Rz. 30 Da die von dem Fiskalvertreter vertretenen ausländischen Unternehmer nur steuerfreie Leistungen ausführen können und keinen Vorsteuerabzug haben, er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 22b UStG regelt die Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters. Dabei werden dem Vertreter im Rahmen der grundsätzlich in § 22a UStG geregelten Fiskalvertretung die Rechte und Pflichten des vertretenen ausländischen Unternehmers übertragen. § 22b UStG legt damit einen Teil der Rechtsfolgen bei Vorliegen der Fiskalvertretung fest. Voraussetzung für den Übergang der Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Kenntnis des Unternehmers

Rz. 39 Kenntnis des Unternehmers bedeutet sein positives Kennen der für die Haftung nach § 25d Abs. 1 S. 1 UStG erforderlichen Umstände. Für die Annahme einer Kenntnis muss der haftende Unternehmer also die Rechnungsausstellung mit USt-Ausweis, den unbedingten Vorsatz des Rechnungsausstellers zur Nichtentrichtung der Steuer bzw. dessen mindestens bedingten Vorsatz bezüglich ...mehr

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Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

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Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt nicht allein aufgrund einer verzögerten Bearbeitung des Steuerfalles in Betracht. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung. Ende 2014 erließ das Finanzamt eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2011 bis 2013. Der Prüfungsbeginn war im...mehr

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Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb

Leitsatz Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können ein Zweckbetrieb sein, wenn sie überwiegend aus Zuwendungen oder Vermögensverwaltung finanziert werden. Sachverhalt Strittig ist, ob die Leistungen der Klägerin aus der Auftragsforschung dem ermäßigten Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften unterliegen oder nicht. Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH und Rech...mehr

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Steuersatz eines Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 12.13 Abs. 5 UStAE . Der BFH[1] hatte schon 2015 festgestellt, dass es für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes beim Verkehr mit Taxen nicht darauf ankommt, ob der Unternehmer die Leistung selbst erbringt oder durch einen Subunternehmer durchführen lässt. Die Finanzverwaltung hat darüber hinaus jetzt geregelt, dass diese ...mehr

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Einführung einer Wertgrenze bei Ausfuhrlieferungen im persönlichen Reisegepäck (zu § 6 Abs. 3a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 6.11 Abs. 2-6 UStAE . Gelangen Gegenstände i. Z. m. einer Beförderungs- oder Versendungslieferung in das Drittlandsgebiet, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Ausfuhrlieferung [1] vorliegen, die dann nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist. Werden die Gegenstände nicht für unternehmerische Zwecke erworben und im persö...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neue Positionen im Überblick

Ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstatt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Gutschriften: Die 5 häufigs... / 2.2 Abrechnungen, die lediglich im Sprachgebrauch als Gutschrift bezeichnet werden

Werden einem Kunden Beträge "kontenmäßig" gutgeschrieben, bezeichnet man diesen Vorgang im allgemeinen Wirtschaftsverkehr (unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Definition in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) auch als Gutschrift. Insbesondere für Mitarbeiter des Rechnungswesens ist diese Definition gang und gäbe. Es handelt sich bei einer solchen sprachgebräuchlichen Gutschrift ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

Rz. 2 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen geäußert. Zu dem zu § 45 S. 2 EStG in Verbindung stehenden § 36a EStG vgl. BMF-Schreiben zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapEst nach § 36a EStG"[2], das in 2018[3] ergänzt wurde.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.4 Nichtabzugsfähige Vorsteuer

Rz. 28 Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört nur insoweit nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, als er bei der USt abgezogen werden kann (§ 9b Abs. 1 EStG). Die nichtabzugsfähigen Vorsteuern sind unter den sonstigen Voraussetzungen zu diesen Kosten zu rechnen, da sie auch Kostencharakter haben. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA. Rz. 29 Nicht ab...mehr