Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.6 Inhalt der Zeitwertkontengarantie

Für Zeitwertkonten ist im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in § 7d und § 7e SGB IV zur Führung und Insolvenzsicherung von Wertguthaben nun auch steuerlich erforderlich, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2.1 Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

Rz. 361 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG a. F. bestimmte, dass verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG nach der Verrechnung i. S. d. § 43a Abs. 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 9 und 10 EStG a. F. zu verrechnen waren. Nach § 23 Abs. 3 S. 9 EStG a. F. konnten Verluste aus privaten Veräußerungsgesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.1 Überblick

Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 15b EStG und Rechtsfolgen

Rz. 379 § 20 Abs. 7 S. 1 i. V. m. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG setzt voraus, dass der Stpfl. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell erzielt. Im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 7 S. 1 EStG müssen die Verluste als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG qualifiziert werden.[1] Aufgrund des Abzugsverbots für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.1 Besteuerungstatbestand

Rz. 232 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne bei Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.6 Veräußerung von Renten- und Kapitalversicherungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 252 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG verpflichtet die Versicherungsunternehmen nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich das Wohnsitz-FA des Stpfl. zu unterricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.2 Bare Zuzahlungen bei Gelegenheit eines Anteilstauschs (S. 2)

Rz. 327 § 20 Abs. 4a S. 2 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es bei einem Anteilstausch zu einer baren Zuzahlung kommt. Die Regelung bezieht sich nur auf Tauschvorgänge i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 EStG. Andere Tauschvorgänge werden nicht erfasst. Eine bare Zuzahlung erfolgt vor allem dann, wenn der Wert der erhaltenen Anteile hinter dem Wert der hingegebenen An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.2.1 Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstige Bezüge

Rz. 106 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Rz. 107 einstweilen frei Rz. 108 Zu den Gewinnanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.7 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kapitalverlusten (S. 6)

Rz. 374d Nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.8 Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 79 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen besteht die Gefahr, dass aufgrund gleich gerichteter Interessen Vereinbarungen getroffen werden, mit deren Hilfe sich Einkünfte zwischen den betreffenden Personen dergestalt verlagern lassen, dass eine Verringerung der gemeinsamen Steuerbelastung erreicht werden kann. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher steuerlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 4 Korrekturen bei der KapESt (§ 20 Abs. 3a EStG)

Rz. 288 § 20 Abs. 3a EStG regelt die materiell-rechtliche Behandlung von Fehlern, die den Kreditinstituten beim KapESt-Abzug unterlaufen und erst nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgedeckt werden. Die Regelung wurde durch das JStG 2010 nachträglich eingefügt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sie den mit der Abgeltungsteuer angestrebten Vereinfachungseffekt gewährleiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.5 Künstliche Dividenden (S. 4)

Rz. 123 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch Einnahmen gehören, die anstelle von Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG von einem anderen als dem Anteilseigner i. S. d. § 20 Abs. 5 EStG bezogen werden, wenn Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.1 Genereller Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 411 § 20 Abs. 9 S. 1 EStG sieht ein generelles Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Zu den von § 20 Abs. 9 S. 1 EStG erfassten Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entgegen dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG erfordert das Vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft

Rz. 296 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, stellt eine Ausnahme vom Abzugsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.3 Abhängigkeit von einem ungewissen Ereignis (Halbs. 3)

Rz. 192 Nach der bis 31.12.2008 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG hatte es für die Besteuerung keine Bedeutung, dass die Höhe eines zugesagten oder gewährten Nutzungsentgelts von einem ungewissen Ereignis abhing, sodass auch Kapitalforderungen, bei denen lediglich die Leistung eines der Höhe nach nicht feststehenden Nutzungsentgelts zugesagt oder gewährt word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 305 § 20 Abs. 4 S. 5 EStG definiert den Gewinn bei einem Termingeschäft als den Differenzausgleich oder den durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen. Je nachdem, ob der Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil die Aufwendunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.6 Verlustverrechnungsverbot im Fall von Termingeschäften (S. 5)

Rz. 374a Nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG nur i. H. v. 20 000 EUR mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG und Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 4 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.3 Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 43 Eine weitere Ungleichbehandlung, die die Einführung der Abgeltungsteuer mit sich bringt, ist der Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; stattdessen gewährt der Gesetzgeber den Stpfl. einen Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG)., während bei den Einkünften der anderen Einkunftsarten Betriebsausgaben und Werb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG

Rz. 403 Im Fall von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG überlässt der Stpfl. bewegliche Sachen, Sachinbegriffe oder Rechte für eine zeitlich begrenzte Dauer an einen Dritten und erhält dafür ein Entgelt. Die zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Sachen gegen Entgelt, die nicht Bestandteil eines Sachinbegriffs sind, unterfällt nicht den Einkünfte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unbekanntsein des Eigentümers

Rz. 29 [Autor/Stand] Auch muss der Eigentümer der sichergestellten Gegenstände unbekannt sein. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn die Finanzverwaltung das Unbekanntsein annimmt, sich jedoch später herausstellt, dass der Eigentümer der Finanzverwaltung doch bekannt war bzw. die Finanzverwaltung irrtümlich davon ausging, der Eigentümer sei unbekannt, dieser jedoch im Lau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Mittlerweile sind die Erläuterungen in den ErbStR 2019 enthalten. Die Auffassung der Finanzverwaltung ergab sich bezüglich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts bislang aus R B 198 ErbStR 2019...mehr

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ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 179 BewG zur Bewertung der unbebauten Grundstücke gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG. Rz. 12 [Autor/Stand] § 179 BewG ist inhaltlich an § 145 Abs. 3 BewG angelehnt, sieht aber im Gegensatz zur vorbezeichneten Regelung keinen 20 %igen Abschlag auf den Bodenrichtwert vor[3]. Obwohl s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stichtagsnähe

Rz. 54.5 [Autor/Stand] In der Praxis dürften wegen des Stichtagsprinzips regelmäßig nur solche Verkaufspreise herangezogen werden, die vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Die Finanzverwaltung kann sich zwar zu Gunsten des Steuerzahlers über das Stichtagsprinzip hinwegsetzen, indem sie auch Kaufpreise zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkennt, die nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berücksichtigung von Belastungen

Rz. 22 [Autor/Stand] Mit dem in § 198 BewG aufgenommenen Bezug auf das Baugesetzbuch sollte letztlich auch klargestellt werden, dass dingliche Nutzungsrechte im Falle eines Sachverständigengutachtens bereits bei der Ermittlung des Wertes des Grundstücks wertmindernd zu berücksichtigen sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit stets abgelehnt, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Bindungswirkung

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Finanzamt ist grundsätzlich nicht an das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Sachverständigengutachten gebunden. Vielmehr unterliegt das Gutachten der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt.[2] Bei der Würdigung des Gutachtens wird das Finanzamt insb. prüfen, ob im Gutachten alle wertbeeinflussenden Umstände berücksichtigt worden sind. Dazu gehören ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG

Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 BewG unzulässig, wenn das Finanzamt den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erwerber sind alle Gesellschafter

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treuhänder gehalten würde,[2] potenziell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konkurrenz zwischen Gutachten und Kaufpreis

Rz. 53 [Autor/Stand] Liegen im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gleichzeitig ein zeitnah zum Bewertungs-stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis und ein Sachverständigengutachten vor, ist der Grundbesitzwertfeststellung nach Tz. 11 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] der Kaufpreis zugrunde zu legen. Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte werden nach den §§ 195 bis 197 BauGB von den Gutachterausschüssen flächendeckend ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung i.S.d. § 195 BauGB. Sofern die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten zu ermitteln sind, sind sie mit dem We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Prüfung des Gutachtens durch das Finanzamt

Rz. 55 [Autor/Stand] Die vom Finanzamt durchzuführende Prüfung des Gutachtens auf Schlüssigkeit und Richtigkeit wird innerhalb der Finanzverwaltung häufig durch Bausachverständige erfolgen, die mit den Grundsätzen zur Ermittlung des gemeinen Werts nach den Regelungen der Grundstückssachverständigen vertraut sind. In der Würdigung des vom Steuerpflichtigen beigebrachten Sachv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertverfahren

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichswertverfahren sind nach § 183 Abs. 3 BewG keine Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei in der gesetzlichen Regelung ausdrücklich insb. Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art erwähnt werden, die den Wert beeinflussen. Aus der Gesetzesbegründung ist erkennbar, dass besondere Abwei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachliche Anforderungen an ein Gutachten

Rz. 65 [Autor/Stand] Bislang hat sich innerhalb der Finanzverwaltung kein einheitlicher Kriterienkatalog entwickelt, nach dem Sachverständigengutachten gewürdigt werden. Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen.[2] In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu führen. Dadurch wird eine Bindung der Steuerpflichtigen an eine eventuelle Überbewertung vermieden, die sich durch typisierend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuerwerb verfügbaren Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Erwerber darf nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. §§ 11, 9 ErbStG weiteres Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung erwerben, das verfügbares Vermögen i.S.d. § 28a Abs. 2 ErbStG darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es unerheblich, von wem der Nacherwerb stammt und wie hoch der Nacherwerb ist. So ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlagen im Außenbereich

Rz. 136.6 [Autor/Stand] Ist mangels geeigneter Vorgaben des örtlichen Gutachterausschusses für das Grundstück mit Windkraftanlage oder Freiflächen-Fotovoltaikanlage eine Ableitung des Bodenwerts nach § 179 Satz 4 BewG durch das Lagefinanzamt erforderlich, werden dafür nach den o.g. Erlassen die jährlichen Erträge zur Nutzung des Grund und Bodens für den Betrieb der Anlage sa...mehr