Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.5 Sparzulagen neben steuerfreien Vermögensbeteiligungen am Unternehmen

Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR[1] im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[2] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögensw...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.2 Zulage für Bausparverträge

Zusätzlich wird für vermögenswirksame Leistungen, die auf Bausparverträge oder zum Wohnungsbau angelegt werden, eine Sparzulage von 9 % von höchstens 470 EUR jährlich gewährt (= 43 EUR).[1] Hinweis Höchste Zulage sichern durch 2 Verträge Aufgrund der beiden Förderwege kann die höchstmögliche Arbeitnehmersparzulage nur erhalten, wer sowohl in Vermögensbeteiligungen als auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.2 Einzahlungsdauer und Sperrfristen

Die auf einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen anzulegenden vermögenswirksamen Leistungen sind vom Arbeitgeber unmittelbar zu überweisen. Die Höhe der jährlichen Einzahlungen sowie die Vertragsdauer sind nicht begrenzt; auch andere Einzahlungen, die keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, sind ohne Einschränkungen zulässig. Ein Sparvertr...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.1 Allgemeine Voraussetzungen

Bei Anlagen zulagenbegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder in andere Beteiligungen, Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperr- oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 4.2 Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber können jungen Menschen eine betriebliche Einstiegsqualifizierung anbieten und damit die Eignung für eine spätere Ausbildung erproben. Die Einstiegsqualifizierung soll Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln oder auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Die Förderung richtet sich in erster Linie an junge Menschen unter 25 Jahren. Eine Förderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungszweck

Rz. 617 Der Stiftungszweck ist das zentrale Element des Stiftungsbegriffs. Er definiert maßgeblich, was mit den Mitteln der Stiftung getan werden soll und darf. Die Stiftung existiert nur um der Zweckerfüllung willen und nicht um Willen des Selbsterhalts. So sind die Organe der Stiftung auch nicht zu autonomer Willensbildung, sondern allein zur Erfüllung des Stiftungszwecks ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Gesundheitsförderung sind nach der WHO (Ottawa-Charta) alle Maßnahmen, die sowohl auf die Veränderung und Förderung des individuellen Verhaltens als auch der Lebensverhältnisse im positiven Sinne abzielen. Ziel der Gesundheitsförderung ist es, bestehende Ungleichheiten mit Blick auf den Gesundheitszustand und die Lebenserwartung unterschiedlicher sozialer Gruppen zu r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick über die Vorschrift

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 2.1 Kostenübernahme externer Anbieter

Üblicherweise enthält die Satzung auch die Möglichkeit, Kosten für qualifizierte Gesundheitsangebote externer Anbieter zu übernehmen oder zu bezuschussen. Dies gilt allerdings nur für Angebote, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Dort werden für diesen individuellen Ansatz folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Anwendbarkeit des ATG

Die ursprünglich mit dem ATG verknüpfte Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wurde gemäß § 16 ATG für die Zeit ab dem 1.1.2010 nur noch gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 2 ATG (begünstigter Personenkreis) erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. Die Altfälle, bei denen noch eine Förderung bestand, liefen zum Jahresende 2019 aus, sodass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 4 Lohnbesteuerung

Die Durchführung betrieblicher Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird durch eine Reihe steuerlicher Förderungen flankiert. Für die steuerliche Beurteilung ist zwischen den externen und internen Durchführungswegen zu differenzieren. Externe Durchführungswege Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 5 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Nach § 160 Abs. 5 Satz 1 SGB IX darf die Ausgleichsabgabe nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen verwendet werden – soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu gewährleisten sind oder gewährt werden. Konkret muss die Ausgleichsabgabe nach § 14 Abs. 1 SchwbAV verwend...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition der stillen Gesellschaft

Rz. 15 Das HGB enthält keine Definition der stillen Gesellschaft, beschreibt sie aber in § 230 HGB wie folgt: Zitat "Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht." § 231 Abs. 2 HGB erweitert dies um das ...mehr

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Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

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Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr

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Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr

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Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss von bis zu 100 % des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Im Übrigen gilt folgende Staffelung[1]: In Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % des maßgeblichen Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weiterbildungsleistungen für Maßnahmen nach § 82 Abs 1, 2 SGB III (§ 3 Nr 19 EStG nF S 1 Fall 1 – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 1 Buchst a EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 829 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit Art 1 Nr 11, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der ALV (vom 18.12.2018, BGBl I 2018, 2651) wurde mit Wirkung ab 01.01.2019 die Weiterbildungsförderung verbessert und in § 82 SGB III die Voraussetzungen für die Förderung beschäftigter ArbN in einer Vorschrift gebündelt (BT-Drucks 19/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.3 Gesetzliche Mietpreisbeschränkungen

Bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Mietwerts einer Wohnung sind gesetzliche Mietpreisbeschränkungen zu beachten. Ergibt sich dadurch ein Mietwert, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer diese geringere Miete zahlt. Außerdem sind vom Arbeitgeber gewährte Mietvorteile steuerfrei, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Sachbeihilfen

Rn. 1642a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Sachbeihilfen, dh solche Mittel, die dazu verwendet werden, die sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Forschungsaufgabe zu schaffen, sind stets steuerfrei (H 3.44 EStH 2021).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Die laufenden Zuwendungen von früheren alliierten Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen (§ 3 Nr 49 EStG aF – aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 1830 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 49 EStG aF befreite laufende Zuwendungen eines früheren alliierten Besatzungssoldaten an seine im Geltungsbereich des GG ansässige Ehefrau, soweit sie auf diese Zuwendungen angewiesen war. Die Vorschrift wurde ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a des StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131). Aus Aktualitätsgrün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.2 Weiterbildungskosten

Hier wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sich angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt. Ausnahmen gelten für Kleinstbetriebe und in bestimmten Fällen für kleine und mittlere Unternehmen. Im Einzelnen gilt folgende Staffelung[1]: In Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ganz abgesehen werden. In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung

Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem Umfang steuerpflichtiger Arbeitsloh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Beihilfen für die persönliche Lebensführung

Rn. 1642b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aber auch Beihilfen für die persönliche Lebensführung sind seit VZ 2004 auch nach Ansicht der FinVerw (s zB H 3.44 EStH 2021 "Beihilfen zum Lebensunterhalt") steuerfrei (ebenso schon BFH BStBl II 2004, 190; 2015, 691; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 44 EStG Rz 1).mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 BAV-Förderbetrag

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, für die er jeweils 30 EUR monatlich entrichtet. Von den 100 Mitarbeitern verdienen 80 Mitarbeiter unter 2.575 EUR monatlich und erfüllen damit die Voraussetzungen für einen BAV-Förderbetrag. Welche zusätzlichen Eintragungen sind nötig, damit der Arbeitgeber die staatliche F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Förster/Cisch, Die Änderungen im BetriebsrentenG durch das AlterseinkünfteG und deren Bedeutung für die Praxis, BB 2004, 2126; Harder-Buschner: Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung, NWB vom 21.02.2005, F 3 S 13.217; Schnitker/Grau, Neue Rahmenbeding...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 23 Abs 1 Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545. Verwaltungsanweisungen: R 3.65 LStR 2015; BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förd...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 2.1 Bundesrat verweist Gesetzentwürfe in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossenen Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften und dem Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten den Vermittlungsausschluss anzurufen (BR-D...mehr