Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 52 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 62 Ausschluss eines Richters [Rdn 824]

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.4 Fondsabgrenzung

Rz. 16 Ein Streitpunkt in der wissenschaftlichen Diskussion ist die Frage nach der Abgrenzung des zu betrachtenden Fonds, der eine Zusammenfassung bestimmter Bilanzpositionen zu einer buchhalterischen Einheit darstellt, mit dem die finanzielle Lage eines Unternehmens am sinnvollsten abgebildet werden kann. Der Finanzmittelfonds soll einen Erklärungswert hinsichtlich des Liqu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

Rz. 32 Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3.2 Beeinflussungspotenzial von Cashflow-Informationen

Rz. 96 Der zentrale Vorteil der Kapitalflussrechnung liegt darin, dass sich die angebotenen Informationen auf zugrunde liegende Ein- und Auszahlungen beziehen, die kaum abschlusspolitisch überformt werden können.[1] Auch zusätzlich einbezogene Beträge kommen daher kaum in Betracht. Schätzungen und Unsicherheiten fließen bei der derivativen Ableitung der Kapitalflussrechnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.2 Abgrenzung des Finanzmittelfonds

Rz. 56 Nach DRS 21.9 und IAS 7.6 setzt sich der Finanzmittelfonds einer Kapitalflussrechnung aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (cash and cash equivalents) zusammen. Zahlungsmittel umfassen dabei Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente werden kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittel ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.7 Fazit

Eine Ermittlung der "transparenten" Erträge des Fonds erfolgt ab 2018 nicht mehr. Die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sind entfallen. Vielmehr werden im Wesentlichen – vorbehaltlich der Vorabpauschale – die Zahlungsströme der Besteuerung zugrunde gelegt, wobei eine Vorbelastung des Investmentfonds pauschaliert berücksichtigt wird. Damit sind für die Besteuerung beim Anle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Dies sind Fälle, in denen Besteuerungsgrundlagen des Investmentfonds für Jahre bis 2017 in der Zeit nach dem 31.12.2017 korrigiert werden. Die korrigierten Besteuerungsgrundlagen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Norme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.2 Ausschüttungen

Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird. Praxis-Beispiel Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält im Jahr 2023 eine (Brutto-)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.1 Überblick

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, Mieten) wurden bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.1 Besteuerungssystem

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das InvStG in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016[1] unterscheidet ab dem Jahr 2018 zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen. Die Basis bildet – so die Gesetzesbegründung – ein einfacheres, leicht administrierbares, ­gestaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Investmentfonds

In einem offenen Investmentfonds werden die Gelder vieler Anleger gebündelt, um sie nach dem Prinzip der Risikostreuung in verschiedene Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere, Immobilien, Festgelder u. Ä.) anzulegen. Investmentfonds können völlig unterschiedliche Merkmale aufweisen. Es gibt z. B. unterschiedliche Schwerpunkte hinsichtlich der Investitionen (z. B. Aktien-, Misch-, I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Zwischengewinne

Bis zum Jahr 2017 werden beim Erwerb und der Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds Zwischengewinne ausgewiesen. Der Zwischengewinn ist der im Rücknahmepreis enthaltene Anteil am (Zins-)Ertrag des Investmentfonds (s. "Investmentfonds"), der seit der letzten Ausschüttung/im lfd. Geschäftsjahr des Fonds angesammelt wurde. Er entspricht damit wirtschaftlich den "S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kirchensteuer in der Arbeit... / 5 Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Der Kirchensteuerabzug erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal aus einer Datenbank. Das Religionsmerkmal wird der Bank verschlüsselt auf elektronischem Wege unter Beachtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Exchange Traded Fund (ETF)

Börsennotierter Indexfonds, s. "Investmentfonds". Hinweis Veräußerung von Gold ETF-Anteilen Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt für Jahre bis 2018 gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. Die Veräußerung des Fon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.2 Arbeitgeberverbände

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Definition: Arbeitgeberverbände sind – wie Gewerkschaften – Zusammenschlüsse ihrer Mitglieder zur Wahrung und Förderung von deren Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Dieser Zweck wird rege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.14 Stabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz

Tz. 67c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Finanzmarktstabilisierungsges – FMStG – v 17.10.2008 (BGBl I 2008, 1982) wurde als Begleitmaßnahme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise der "Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS/SoFFin)" des Bundes als nicht rechtsfähiger Fonds – Sondervermögen nach Art 110 Abs 1 GG – gegründet (nunmehr Stabilisierungsfondsges – StFG). Die Verwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rn. 260 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/1010; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.3 Verlagerung der Anwendung von Regelungen des InvStG auf den Organträger (§ 15 S 1 Nr 2a S 2, 3 KStG)

Tz. 66c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Erträge iSd § 16 oder § 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten, sind gem § 15 S 1 Nr 2a S 2 KStG die §§ 20, 21, 30 Abs 2, die §§ 42, 43 Abs 3, § 44 sowie § 49 Abs 1 InvStG bei der Ermittlung des Ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Rz. 58 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe u. a. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 124/99 –, BStBl II S. 766, zu den Wandelschuldverschreibungen) führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall noch nicht zum Lohnzufluss. Der Zufluss ist erst mit der Erfüllung des Anspruchs (der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Konsequenzen aus EuGH und SEStEG

Tz. 87b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Vergangenheit war der vom BFH eingeschlagene Weg (s Urt v 23.06.1992, aaO) über den Rechtstypenvergleich und die daraus folgende Einordnung in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG ein Widerspruch in sich und überflüssig. Eine im Inl nicht rechtsfähige ausl Pers-Vereinigung mit Geschäftsleitung im Inl, deren Einkommen nicht nach KStG oder EStG bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (i) Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) [1] Einer inländischen Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts ist der Anteil am Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts zuzuordnen, der ihrem Anteil an der Summe der risikogewichteten Positionsbeträge des ausländischen Kreditinstituts im Sinne des ausländischen Bankenaufsichtsrechts entspricht (Kapitalaufteilungsmethode für Bankbetriebsstätten). [...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Ausschluss für... / 2 Aus den Gründen:

2.) In der Sache hat das LG eine Verpflichtung der Bekl., dem Kl. wegen der Inanspruchnahme durch die Fa.G. Versicherungsschutz zu gewähren, zu Recht verneint. Zwar unterfällt das Schadensereignis grundsätzlich dem Deckungsumfang des zwischen den Parteien geschlossenen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages, weil der Kl. wegen eines bedingungsgemäßen Vermögens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 VVaG sind Vereine, deren Mitglieder sich in nicht geschlossener Zahl zu einer vom Vorstand des Vereins geleiteten, auf die Dauer berechneten Gegenseitigkeitsversicherung derart verbinden, dass die dem einzelnen Mitglied aus einem bestimmten Ereignis erwachsenden Schäden in Höhe einer festgesetzten Summe aus den Mitteln ersetzt werden, die vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 197 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG darf gefördertes Altersvorsorgevermögen, auf das § 10a/Abschnitt XI EStG angewandt wurde, nur wie folgt ausgezahlt werden: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen mit Vollendung des 60. Lebensjahres – § 14 Abs. 2 AltZertG) oder mit Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kölbl/Neumann, Gewinne und Verluste bei der Sanierung von Unternehmen (Teil I), Ubg 2018, 273. Rn. 691 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die wohl hM in der Steuerrechtsliteratur stützt sich bei der Subsumierung von entsprechenden Sanierungsmaßnahmen – Forderungsverzichte (ggf gegen Besserungsschein), Einzahlungen in die Kapitalrücklagen, Einzahlungen in die Gesellschaft à fonds perd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 5.5 Publikums-KG

Die Gründung einer Publikums-KG dient der Realisierung von Kapitalanlagemodellen, z. B. geschlossene Fonds. Daher wird sie auch als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet. Kapitalanleger haben die Möglichkeit, als Kommanditisten in eine bereits gegründete KG zu investieren. Die Mitspracherechte sind sehr eingeschränkt und eine Beteiligung an der geschäftsführenden Komplementär...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.10.3 Umfang

Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i. S. d. § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. Um ein vorgefertigtes Konzept handelt es sich auch, wenn die positiven Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.10.1 Überblick

§ 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.[1] § 15b EStG hat den bisherigen § 2b EStG abgelöst. Sämtliche Verluste im Zusammenhang mit solchen Steuerstundungsmodellen dürfen weder mit Einkünften au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.10.4 Besonderer Verrechnungskreis/Einkunftsquelle

Verluste dürfen nur mit späteren Gewinnen aus der nämlichen Einkunftsquelle verrechnet werden. Einkunftsquelle ist dabei die Beteiligung am jeweiligen Steuerstundungsmodell.[1] Im Gegensatz zur Regelung des § 2b EStG a. F. wird nicht allgemein auf die Beteiligung an einem Anlagemodell abgestellt. Vielmehr werden die ­verschiedenen Einkunfts- bzw. Verlustzuweisungsquellen auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Klimafonds 2025: Milliarden-Förderetat für Heizungstausch

Der Haushaltsentwurf für 2025 steht. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr knapp 14,4 Milliarden Euro für Förderprogramme im Gebäudebereich bereitstellen. Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP haben sich grundsätzlich auf den Bundeshaushalt 2025 geeinigt und sich auf Änderungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) verständigt. Ein großer Teil des Fördergeldes fließt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Verordnungsvorschlag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten Europas

Die Kommission hat am 5.3.2024 den Vorschlag für eine Verordnung des EP und des Rates zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern (EDIP) vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7340-2024-INIT/de/pdf). Mit di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr