Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG. Nach § 19 Abs. 1 BewG gehören hierzu Grundstücke der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke des Grundvermögens und Betriebsgrundstücke. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nicht der GewSt. Relevant für die GewSt sind somit nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 68 BewG und die Betrieb...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zeitra...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.6 Umfang der Kürzung

Rz. 22 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG pauschal i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden inl. Grundbesitzes. Die Kürzung ist stets nach dem Einheitswert zu bemessen.[1] Geltung hat dies auch dann, wenn in der Bilanz im Anschluss an die D-Mark-Eröffnungsbilanz das Grundstück mit einem höheren Wert angesetzt ist.[2] Unerheblich für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Keine Abweichung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Rz. 21 [Autor/Stand] Für den in Hessen belegenen Grundbesitz der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 2 GrStG, §§ 243, 244 BewG) findet das für die Grundsteuer A (§ 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG) geltende Bundesgesetz (§§ 232 ff. BewG) unmittelbar und uneingeschränkt Anwendung (Rz. 5, Rz. 85). Denn für diesen abgrenzbaren Bereich hat Hessen keine landesrechtlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Änderung der Vermögensart

Rz. 40 [Autor/Stand] Änderungen der Vermögensart, wie z.B. der Wechsel einer landwirtschaftlichen Fläche in das Grundvermögen nach § 233 Abs. 2 BewG, führen nicht zu einer Art- und ggf. einer Wertfortschreibung, sondern zu einer Nachfeststellung für die neu entstandene wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Auch für diese neu entstandene wirtschaftliche Einheit sind wie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" die unter anderem die Zusammensetzung der einzelnen Nutzungen und Nutzungsteile. Die Wertverhältnisse sind dabei Ausdruck des Ertragsgefüges des jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, das dem Ertragswert auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt w...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 6. Regelungs- und Verweisungstechnik im HGrStG

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber hat zur Regelung der Grundsteuer die Vollkompetenz (Rz. 3). Es steht ihm also frei, in welchem Umfang er vom Bundesrecht abweichen möchte. Damit umfasst die inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit sowohl umfassende (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg) als auch partielle (z.B. Landesgrundsteuergesetze Bayern und Hessen) oder nur pu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Sachlicher Geltungsbereichs im Überblick

Rz. 82 [Autor/Stand] § 1 HGrStG regelt den sachlichen Geltungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine (nur) partielle Abweichung vom Bundesgesetz handelt (Rz. 24). Denn nach der Verweisungskette (§§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1, 243 und 244 BewG) werden vom Hessischen Grundsteuergesetz ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Flächenbetrag für den Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 222 [Autor/Stand] Maßgebend ist die Fläche des zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehörenden Grund und Bodens, die sich i.d.R. aus der amtlichen Fläche des Liegenschaftskatasters ergibt. Die Fläche mit 0,04 Euro pro Quadratmeter multipliziert, ergibt den Flächenbetrag für den Grund und Boden. Fläche Grund und Boden in m2 × 0,04 Euro/m2 = Flächenbetrag für den Grund ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ausschlusses individueller Abweichungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zum nachträglich eingefügten § 247 Abs. 1 Satz 2 BewG lautet[2]: „... Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 247 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes wird klargestellt, dass bei der Ermittlung des Produkts aus Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert im Sinne des § 196 BauGB, grundsätzlich der auf die Grundstücksmerkmale des Bode...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 45 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 46 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Ansatz des Bodenrichtwertes (Abs. 2)

a) Bodenrichtwert (Abs. 2 Satz 1) Rz. 301 [Autor/Stand] § 7 Abs. 2 HGrStG regelt den Zähler der Formel in Absatz 1, den Bodenrichtwert. Dies ist der zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 HGrStG ermittelte Bodenrichtwert nach § 196 BauGB der Bodenrichtwertzone, in der das Grundstück liegt. Für die bevorstehende Hauptveranlagung gelten die Bodenrichtw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / d) Folgen für die Beratungspraxis

Die Entscheidung definiert klar und eindeutig, wann ein Übergabevertrag mit Rechtsbindungswillen abgeschlossen worden ist. Der BFH stellt dabei auf eine Gesamtwürdigung ab und lässt Änderungen, die auf nachweisbaren Umständen beruhen, zu. Das schlichte "Vergessen" einer Zahlung muss damit noch nicht zu einem fehlenden Rechtsbindungswillen führen – anders hingegen, wenn eine ver...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtschaft, erfasst. Da nur die Beschäfti...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Nach neuem Recht erfolgt die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen. Die Bewertungssystematik wird erheblich vereinfacht. Das sog. vergleichende Verfahren ist mit Einführung des 7. Abschnitts des BewG aufgegeben worden, da auf die einzelbetrieblichen Differenzierungen und Abgrenzungen des G...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / I. Fahrerlaubnisklassen

Aus den alten Klassen, 1 – 5, wurden zunächst die Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE, M, L, T. Hierzu sollen ein paar Hinweise gegeben werden. Die Motorradklasse A (diese stand für offene und leistungsbeschränkte Motorräder) wurde zum alten Recht zunächst nicht unterteilt (seit 19.1.2013 kennen wir auch die Klasse A2). Zunächst wurde die Klasse für Personen...mehr

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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Öffentliche Bekanntmachung v. 30.03.2022)

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt v. 30.3.2022 erfolgt. Zur Umsetzung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] ist für die wirtschaftlichen Einheiten des inländischen Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft s...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / Zusammenfassung

Überblick Grundsteuerwerte sind für inländischen Grundbesitz, namentlich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, gesondert festzustellen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine Grundsteuerpflicht besteht. Die Grundsteuerwerte werden nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht nach § 30 Abs. 1 WEG. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieh...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 1 Allgemeines

Das (bisherige) System der Grundsteuerfestsetzung im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens bleibt auch weiterhin erhalten. Die Grundsteuer wird auch künftig in den folgenden drei Schritten ermittelt: Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) für inländischen Grundbesitz nach § 219 Abs. 1 BewG (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) durch das Lag...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG). In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (§ ...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.2.2 Feststellung von Grundsteuerwerten

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des BewG gesondert – und ggf. einheitlich – festzustellen. Durch die Formulierung "nach Maßgabe des BewG" wird indirekt auf § 219 Abs. 1 BewG verwiesen. § 219 Abs. 3 BewG, wonach Feststellungen nur insoweit erfolgen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist dabei so zu verstehen, dass schon die M...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / II. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

Zu erörtern ist, ob Einkünfte aus Produktion und Verkauf von Agrarprodukten aus Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft darstellen. Das sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 E...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2.0: Neue Produktionsverfahren (estb 2022, Heft 3, S. 97)

Ertragsteuerliche Beurteilung von Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik sowie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik RD Andreas Brunckhorst[*] Die Land- und Forstwirtschaft steht aufgrund des wachsenden Interesses der Verbraucher am Klima-, Natur- und Umweltschutz, aber auch am Tierwohl vor Herausforderungen, um allen Zielen gerecht zu werden. Viele Verbraucher erwarten regi...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 4. Einkünfte aus Aquaponik

Bei Einkünften aus der Produktion und dem Verkauf von Fischen und Pflanzen aus Aquaponik liegen ebenso Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor, weil beide Produktionsarten für sich allein betrachtet auch zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Die Verknüpfung von Aquakultur und Hydroponik führt m.E. nicht zu einer anderen Beurteilung. Gemeinsamer Betrieb oder ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 2. Tierzucht und Tierhaltung

Außerdem gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter weiteren Voraussetzungen die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Anzahl der gehaltenen Tiere pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche einen bestimmten Umfang nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Leitbild dabei ist, dass der Betrieb das Futter für die Tiere selbst anbauen kön...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / V. Körperschaften

Die Frage der Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft stellt sich nicht, wenn eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft tätig ist. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG gelten alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG).mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Agroforstwirtschaft

Die Agroforstwirtschaft verfolgt die Idee, durch die Einbeziehung von Gehölzen die Bodeneigenschaften zu verbessern und zu stabilisieren. Die Gehölze – Bäume und Sträucher – können Schutz für Pflanzen und Tiere bieten, aber auch Nährstoffe liefern. Außerdem können sie verwertet werden. Sorgfältige Planung: Eine Agroforstwirtschaft ist sorgfältig zu planen, weil die Gehölze mit d...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zur klassischen Landwirtschaft gehören Ackerbau und Viehzucht. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser (R 15.5 Abs. 1 S. 1 und 2 EStR 2012). Gartenbau ist die Erzeugung von Pflanzen durch Bodenbewir...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Finanzverwaltung = Abstellen auf Verarbeitungsstufen

Die Finanzverwaltung unterscheidet dagegen nach Verarbeitungsstufen. Erste Stufe der Weiterverarbeitung: Ein Nebenbetrieb liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb produzierte Rohstoffe be- oder verarbeitetet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse größtenteils für den Verkauf bestimmt sind und die Erzeugnisse auch auf der ersten Stufe der Weiterverarbeitung her...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Die Land- und Forstwirtschaft steht aufgrund des wachsenden Interesses der Verbraucher am Klima-, Natur- und Umweltschutz, aber auch am Tierwohl vor Herausforderungen, um allen Zielen gerecht zu werden. Viele Verbraucher erwarten regional und nachhaltig erzeugte Produkte in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen. Bei alledem können neue Produktion...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 3. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Das EStG ordnet einige flächenunabhängige Sonderformen von Tiererzeugung und Tierhaltung ohne weitere Voraussetzungen der Landwirtschaft zu. Der Gedanke dabei ist, dass sie gewöhnlich der Ernährung dienen.[8] Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i.S.d. § 62 BewG (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / c) Teichwirtschaft

Teichwirtschaft ist die unter Ausnutzung von Naturkräften stattfindende Bewirtschaftung von Teichen zur Zucht und Produktion von Speisefischen.[12] Dazu zählt auch die Produktion von Weich- und Krebstieren.[13] Ein Teich ist ein künstlich angelegtes Behältnis zur Aufzucht von Fischen. Das kann ein künstlich angelegtes stehendes Gewässer, ein Netzgehege in einem natürlichen Ge...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / I. Agrarproduktion

1. Aquakultur Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organismen. Das können z.B. Fische, Krebse, Schnecken oder Muscheln sein. Die Teichwirtschaft im stehenden oder fließenden Wasser ist eine traditionelle und verbreitete Art der Aquakultur. Letztere kann aber auch mit Netzgehegen in Gewässern oder im Meer erfolgen. Das kann jedoch mit einem fragwürd...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / VII. Ausblick: Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik

Auch multifunktionale Anbausysteme – wie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik – stehen im Blickpunkt der Überlegungen, das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft zu erreichen. 1. Agroforstwirtschaft Die Agroforstwirtschaft verfolgt die Idee, durch die Einbeziehung von Gehölzen die Bodeneigenschaften zu verbessern und zu stabilisieren. Die Gehölze – Bäume und Sträucher – kö...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / III. Abgrenzung zum Gewerbebetrieb

Der Verkauf oder die Be- oder Verarbeitung der Fische und Pflanzen könnte jedoch zu einer anderen Zuordnung der Einkünfte führen: die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion erfolgt im Hauptbetrieb (auch Erzeugerbetrieb genannt). Darüber hinaus können Neben- und auch Gewerbebetriebe bestehen. 1. Einordnung der Neben- oder Gewerbebetriebe Dann ist zu entscheiden, ob Neben- ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Einordnung der Neben- oder Gewerbebetriebe

Dann ist zu entscheiden, ob Neben- oder Gewerbebetriebe jeweils zusammen mit dem Hauptbetrieb oder losgelöst davon zu betrachten sind. a) Einheitliche Tätigkeit = was überwiegt? Wenn die Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie sich unlösbar gegenseitig bedingen, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor. Eine solche Tätigkeit ist danach zu qualifizieren, ob der land...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / c) Teilweise Einspeisung, teilweise Selbstverbrauch des Stroms

Fraglich ist, wie zu entscheiden ist, wenn der selbst erzeugte Strom teilweise gegen Entgelt in das Stromnetz eingespeist und teilweise im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte. aa) Überwiegender Stromverbrauch im eigenen LuF-Betrieb Sofern der Strom überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verbraucht werden sollte, ist di...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 3. Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse

Bei der Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse ist ebenso zu prüfen, ob die Tätigkeit noch Teil des Hauptbetriebs ist. Sofern das nicht der Fall ist, so ist zu prüfen, ob ein Neben- oder ein Gewerbebetrieb besteht. a) Rechtsprechung = Abstellen auf Wertschöpfung Nach Auffassung der Rechtsprechung ist bei der Abgrenzung zwischen Neben- und Gewerbebetrieb die Wertschöpfung maßge...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / a) Binnenfischerei

Binnenfischerei ist die Fischerei in Ausübung des Fischereirechts an einem Binnengewässer. Dazu gehört die Fischerei in fließenden und stehenden Gewässern.[10] Das Fischereirecht – das auf die Fischerei von wildlebenden Fischen beschränkte Nutzungsrecht an einem Gewässer – steht dem Eigentümer des Grundstücks zu (vgl. u.a. § 5 Abs. 1 S. 1 des Fischereigesetzes des Landes Sach...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / VIII. Zusammenfassung

Der Beitrag zeigt, dass auch bei Einkünften aus neuen Produktionsverfahren – wie Aquaponik und Agroforstwirtschaft – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen können. Bei Einkünften aus der Stromerzeugung mittels Agrophotovoltaik liegen jedoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Die Umsetzung der neuen Produktionsverfahren in der Praxis bleibt abzuwarten. Bei der Agroph...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Trennung möglich?

Sofern teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorliegen, sind die Tätigkeiten zu trennen, wenn das nach der Verkehrsauffassung möglich ist. Beachten Sie: Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den Tätigkeiten bestehen. Gewerbliche Tätigkeit = Nebenbetrieb zur LuF oder Gewerbebetrieb? Wenn nach der Verkehrsa...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / 2. Vermarktung eigener Erzeugnisse

Bei der Vermarktung eigener Erzeugnisse über ein Handelsgeschäft – z.B. Ladengeschäft, Marktstand oder Verkaufswagen – bleibt es grundsätzlich bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn dort nur eigene Erzeugnisse verkauft werden (R 15.5 Abs. 6 S. 1 EStR 2012). Als eigene Erzeugnisse gelten alle land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse, die im eigenen Betrieb gewon...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Hochsee- und Küstenfischerei

Die Hochsee- und Küstenfischerei ist stets als Gewerbebetrieb einzuordnen. Seefischerei übt aus, wer auf See erwerbsmäßig Fische fängt, zu fangen versucht, an Bord nimmt, aus Meeresaquakultur oder in anderer Weise gewinnt (vgl. § 1a Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union). Mithin wäre jede Aquakul...mehr