Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.3 Krankenkassenmitgliedschaft bei Freistellung von der Arbeit

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommt auch dann zustande, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 1a SGB IV von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Arbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt. Die Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 3.5 Schlüsselverlust

Gibt der Nutzer des Sondereigentums bei seinem Auszug die überlassenen Schlüssel nicht oder nicht vollzählig zurück, steht dem vermietenden Wohnungseigentümer zwar ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu, weil der Nutzer seine vertragliche Nebenpflicht zur Obhut über den nicht mehr auffindbaren Schlüssel verletzt hat. Allerdings haftet der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.2 § 50d Abs. 9 EStG

Rz. 13 Allen drei Tatbestandsalternativen ist die Anwendung des Methodenwechsels auch auf Teilmengen gemeinsam, d. h. aus deutscher Sicht ist eine Ermittlung der freizustellenden Einkünfte erforderlich und sodann die Prüfung, ob Teile hiervon der Nicht- oder Minderbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG) oder der Nichtbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 2 und 3 EStG) unterliegen. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.3 Abkommensrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 In der Praxis erweist sich insbesondere der Zurechnungskonflikt als Problem: Es entspricht der deutschen Verhandlungspraxis seit dem DBA USA 1989[1] einen Methodenwechsel auch bei einem Zurechnungskonflikt (z. T. auch als subjektiver Qualifikationskonflikt bezeichnet) vorzunehmen. Diese auch in der Verhandlungsgrundlage (Art. 22 Abs. 1 Nr. 5 lit. a) DBA-VG) enthaltene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.2 Wegzugsbesteuerung

Rz. 8 Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht v. 1794 kannte Steuern auf den Wegzug (sog. Abfahrtsgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 141ff.) und das Erbe bei einem Ausländer (sog. Abschossgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 161ff.). Das Gesetz gegen die Steuerflucht v. 26.7.1918[1] stellte die erste Maßnahme bei Aufgabe des "dauernden Aufenthaltes" dar und sah das Weiterbestehen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Fortbestehen der Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit

Grundsätzlich ist das Bestehen der Versicherungspflicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht aber fort, wenn die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers und die Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers dem Grunde nach erhalten bleiben und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.[1] Danach kann eine Beschäftigung auch dann vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3 Wirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung

2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.5 Außergerichtlicher Vergleich

Die Ausführung zum arbeitsgerichtlichen Vergleich[1] gilt dann nicht, wenn sich die Parteien außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen. In diesen Fällen richtet sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen, die für den Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse bei Auflös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.3 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird festgelegt

Die Beschäftigung endet auch im Falle des arbeitsgerichtlichen Vergleichs mit dem Zeitpunkt auf den das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt worden ist. Nach außen hin weist ein arbeitsgerichtlicher Vergleich zwar Einvernehmlichkeit aus. Im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens geht die Einvernehmlichkeit letztlich aber verloren. Das Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1 Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Grundsätzlich endet die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer mit dem Ende der Beschäftigung. Sie endet auch, wenn eine Voraussetzung für die Versicherungspflicht wegfällt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Eintreten eines sonstigen Umst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich (z. B. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung) das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung weiter. Das gilt jedoch nur, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Die Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.4 Arbeitsgerichtlicher Vergleich

Im Arbeitsgerichtsverfahren wird angestrebt, die Streitigkeiten der Parteien gütlich zu lösen. Wollte man den arbeitsgerichtlichen Vergleich nicht privilegieren und den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses verneinen, wären die Arbeitnehmer benachteiligt, die die streitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angefochten haben. Dieses in dem Rechtsstreit zum Ausd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz?

a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen de...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Freistellung

Rz. 281 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer, der Regelfall ist der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, der ihn von begründeten Schadensersatzansprüchen freistellen muss.[425] Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherer...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 2. Leistungen des Versicherers

Rz. 16 Die vom Versicherer gewährten Leistungen ähneln im Grundsatz denjenigen, die durch eine typische und bekannte Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt werden. Da allerdings die USV nicht originär eine Haftpflichtversicherung ist, weil vor allem keine Haftung im eigentlichen Sinne gegeben sein kann, sondern lediglich die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme bzw....mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Abtretung

Rz. 122 Gem. der Gemeinsamen Bestimmungen – A(GB) – zu Teil A Ziff. 1 S. 2 AVB/Ziff. 28 S. 2 AHB ist auch bei noch nicht festgestellten Ansprüchen die Abtretung des Freistellungsanspruches an den Geschädigten zulässig.[108] Nach § 108 Abs. 2 VVG ist dies nur individualvertraglich abänderbar. Rz. 123 Tritt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Freistellung von der Haftpf...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Deckungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Versicherer

Rz. 62 Der Arzt oder Krankenhausträger oder MVZ erwirbt gegen den Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit sowie auf Rechtsschutz im Haftungsprozess. Der Anspruch muss bei Leistungsverweigerung des Versicherers vom Versicherungsnehmer im Deckungsprozess geltend gemacht werden. D...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsschutz- und Abwehranspruch

Rz. 282 Im Bereich der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Versicherer unbegründete Ansprüche abwehrt und auch das Kostenrisiko in einem Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer trägt.[427] Der Anspruch auf Freistellung oder Abwehr oder Rechtsschutz ergibt sich aus jeder ernsthaften Erklärung eines Dritten, dass Schaden...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 170 Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch der versicherten Person auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer der versicherten Person die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch kommen zu lassen (Ziff. B2–2.1 S. ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (2) Both-To-Blame-Collision-Clause

Rz. 44 Die sogenannte Both-to-Blame-Collision-Clause findet sich in Charterverträgen und Konnossementen und geht auf amerikanisches Recht zurück, wonach beide Reeder der an einer Kollision beteiligten Schiffe den Ladungsinteressenten gegenüber als Gesamtschuldner haften. Wird das andere Schiff zu 100 % in Regress genommen, kann es 50 % des Schadens von dem die Ladung beförde...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

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B / 28 Beurlaubung des Angeklagten von der Hauptverhandlung [Rdn 1008]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 72 Hat der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt einen Vorschuss bezahlt oder eine Gebührenrechnung ausgeglichen und stellt sich dann heraus, dass die Zahlung zu hoch gewesen ist (etwa bei späterer Streitwertreduzierung), so geht es häufig um die Frage, ob die Pflicht zur Rückzahlung des überzahlten Betrages den Rechtsanwalt oder den Versicherungsnehmer trifft. Die Za...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[326] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr