Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6.2 Beendigung

Regelmäßig endet der Freistellungsanspruch mit Ablauf der beantragten Freistellungsdauer. Ausnahmsweise endet die Pflegezeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig, wenn der nahe Angehörige in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen oder nicht mehr pflegebedürftig ist, oder wenn dem Beschäftigten die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unzumutbar geworden ist. Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Betriebliche Altersversorgung

Soweit in der Versorgungsordnung nichts anderes geregelt ist, sind Zeiten der Pflegefreistellung für die Berechnung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften zu berücksichtigen. Arbeitgeberbeiträge sind für Zeiten der Pflegefreistellung in der Regel nicht zu entrichten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Nachweis des Freistellungsanspruchs

4.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Für den Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG genügt es nach § 7 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG, wenn die zu pflegende Person voraussichtlich pflegebedürftig i. S. d. §§ 14, 15 SGB XI ist. Oftmals wird es dem Beschäftigten in Akutfällen nicht möglich sein, sich Gewissheit über die rechtlich zutreffende Einstufung des Krankheit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Finanzielle Absicherung des Beschäftigten

2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Zeugnis

Die Pflegefreistellung darf im Zeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Wie die Elternzeit darf die Pflegezeit nur ausnahmsweise dann erwähnt werden, wenn sie eine wesentliche Unterbrechung der Tätigkeit darstellt. Das ist dann gegeben, wenn bei einem möglichen späteren Arbeitgeber der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung beruhe auf der gesamten Dauer des rechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Unabdingbarkeit

Von den Regelungen des Gesetzes kann nach § 8 PflegeZG nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden, etwa durch Beschränkung der Dauer des nach § 2 PflegeZG bestehenden Freistellungsrechts auf weniger als 10 Arbeitstage. Da der Gesetzgeber keinerlei Dispositivität zulässt, gilt die Unabdingbarkeit auch für Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung

Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, so ist dieses nach allgemeinen Grundsätzen ordentlich unkündbar, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart. In § 6 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG ist ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers gegenüber der befristet eingestellten Ersatzkraft (nur) für den Fall vorgesehen, dass die Pflegezeit des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Die zwei Säulen der Pflegefreistellungen

Das Pflegezeitgesetz berücksichtigt verschiedene Pflegesituationen und unterschiedlichen Pflegebedarf. Es sieht ein 2-stufiges System vor: Zum einen besteht für berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen das Recht auf kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit, um bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Ausschluss von Doppelzählungen

Nach § 6 Abs. 4 PflegeZG ist eine Doppelzählung und damit eine Erhöhung der Arbeitsplätze bzw. Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer durch die Vertretungskraft ausgeschlossen, sofern im Rahmen (anderer) arbeitsrechtlicher Gesetze oder Verordnungen auf die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt wird. Der in der Pflegefreistellung befindliche Beschäftigte is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Sachbezüge

Soweit Sachbezüge, wie z. B. verbilligtes Kantinenessen, als Teil des Arbeitsentgelts geleistet werden, müssen sie während der Pflegezeit nicht gewährt werden. In der Regel gilt dies auch für Dienstfahrzeuge. Auch wenn im Arbeitsvertrag ein Recht zur privaten Nutzung vereinbart worden ist, muss der Dienstwagen dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Bei Teilfreistellungen empf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.5 Es können Vorschüsse auf Insolvenzausfallgeld ausgezahlt werden

Die Bundesagentur für Arbeit sieht die Möglichkeit vor, dass Insolvenzausfallgelder als Vorschüsse an die Arbeitnehmer der sich in Insolvenz befindlichen Unternehmen ausgezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Höhe des Arbeitsentgelts, der Umfang der rückständigen Arbeitsentgelte und die Dauer der rückständigen Arbeitsentgelte nachgewiesen werden können. De...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen

Das Weihnachtsgeld und sonstige Gratifikationen sind Sondervergütungen mit Entgeltcharakter, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber ist in seinem Entschluss grundsätzlich frei, ob er eine Gratifikation gewähren will oder nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer bestimmten Gratifi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.2001 verstorben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Freistellung von der Arbeitspflicht

Rz. 49 Häufig wird der Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung sämtlicher noch offener Urlaubsansprüche freigestellt.[1] Die Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche ist arbeitsrechtlich jedoch nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung möglich, da der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur durch eine unw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.3 Sonstige Arten des Auflösungsvertrags

Rz. 35 Ein Vorvertrag, in dem sich die Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags verpflichten (z. B. im Rahmen eines Programms zum freiwilligen Ausscheiden von Arbeitnehmern), bedarf ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst zu seiner Wirksamkeit der Schriftform nach § 623 BGB.[1] Ein unter das Schriftformerfordernis fallender Aufhebungsvertrag liegt auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Flexible Arbeitszeitregelungen

In der Praxis setzen sich zunehmend flexible Arbeitszeitregelungen durch. Zur Frage, welche Arbeitszeitmodelle unter welchen Voraussetzungen zulässig sind, wird auf die Ausführungen zum Stichwort „Arbeitszeitmodelle“ verwiesen. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen bedeutet dies, dass Freistellungen von der Arbeitsleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9 Wertguthabenvereinbarungen

Auch in geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts zum Aufbau eines Wertguthabens für (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung verzichtet werden. Die Entsparung entsprechender Wertguthaben kann lediglich in geringfügig entlohntem Umfang erfolgen. Wird das Wertguthaben mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Bezahlte Freistellung während der Kurzarbeit

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB (z. B. Tod naher Angehöriger, Eheschließung, Niederkunft, Wohnungswechsel) vor oder findet sich eine entsprechende Regelung in einem Manteltarifvertrag, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nach dem Ausfallprinzip zur Zahlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts verpflichtet. Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Besonderer Kündigungsschutz

Zusammenfassung Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1 Kündigungsschutz bei arbeitgeberseitiger Kündigung

Die Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz finden sowohl bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung, bei der Pflegezeit und sonstigen Freistellungen nach dem PflegeZG als auch bei der Familienpflegezeit nach dem FPfZG Anwendung. Im FPfZG wird auf die entsprechende Vorschrift des PflegeZG verwiesen. 1.1 Inhalt In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 4 Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Das Kündigungsverbot nach § 5 PflegeZG steht einer einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während einer Pflegefreistellung durch Aufhebungsvertrag nicht entgegen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 3 Beendigung durch Fristablauf

Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine während des befristeten Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Pflegezeit hindert den Arbeitgeber nicht, sich mit Fristablauf auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu berufen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.5 Verhältnis zum sonstigen Kündigungsrecht

Neben dem Kündigungsschutz nach § 5 PflegeZG gelten die allgemeinen Kündigungsvorschriften. Der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen[1] steht selbstständig neben dem PflegeZG und ist daher parallel zu beachten. Gegebenenfalls muss eine Zustimmung unterschiedlicher Behörden vorliegen. Bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Zustimmung müssen Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2 Kündigung durch den Beschäftigten

Das Verbot des § 5 PflegeZG gilt nicht für Eigenkündigungen durch Beschäftigte. Anders als bei der Elternzeit[1] fehlt im PflegeZG eine besondere Bestimmung für Kündigungen seitens der Beschäftigten. Somit gelten für Eigenkündigungen von Arbeitnehmern die allgemeinen vertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen auch zur Kündigungsfrist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.6 Nichtigkeit der verbotswidrig erklärten Kündigung

Eine entgegen der Kündigungssperre des § 5 PflegeZG erklärte Kündigung ist nach materiellem Recht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Arbeitnehmer rechtswirksam die Pflegezeit angekündigt hat, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage wegen § 4 Satz 4 KSchG auch noch nach Ablauf der Klagefrist von 3 Wochen erheben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.2 Voraussetzung: Formgerechter Antrag

Fehlt es an einem formgerechten Antrag, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Sonderkündigungsschutz.[1] In dem Urteil des BAG ging es zwar um den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit, jedoch sind die Regelungen zum Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsschutz in § 16 BEEG (bei Elternzeit) und § 3 Abs. 3 PflegeZG (bei Pflegezeit) vergleichb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 6 Zinsloses Darlehen in der Familienpflegezeit

Während der Familienpflegezeit haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Es wird in monatlichen Raten gezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen, bis zu einer Mindest...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 4 Das Verhältnis des Pflegezeitgesetzes zum Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz geht über die rechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes hinaus. Es eröffnet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, für maximal 24 Monate mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten und durch ein zinsloses Darlehen die notwendige Lebensgrundlage zu erhalten. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes zum Kündigungsschutz, zu den befristeten Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Versicherungs- und Beitragspflicht

Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1] Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 1 Die Familienpflegezeit

Mit dem Familienpflegezeitgesetz wird Beschäftigten in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten der Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitszeitverringerung eingeräumt. Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind dabei nicht mitzurechnen. Die Familienpflegezeit beträgt maximal 24 Monate, wobei jedoch die (durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit nicht unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 5 Verringerung der individuellen Arbeitszeit

Nach § 2 FPfZG können Beschäftigte mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf höchstens 15 Wochenstunden reduziert wird. Bei unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten oder einer unterschiedlichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu einem Jahr 15 Stunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.2.3 Urlaub während des Streiks

Das Verhältnis von Urlaub und Streik ist vom Vorstehenden unabhängig zu klären. Solange sich der Arbeitnehmer nicht aktiv daran beteiligt, hat ein ausgebrochener Streik keine Auswirkungen auf den Urlaubs- und Urlaubsentgeltanspruch.[1] Ein bewilligter und bereits angetretener Urlaub wird durch einen Streikbeginn nicht unterbrochen. Ist er bewilligt, soll aber erst während de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Anrechnung auf Urlaub

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zeit des Annahmeverzugs nachträglich, d. h. nach verlorenem Kündigungsschutzprozess auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaub anzurechnen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat er die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Ausdrückliche Regelung im DBA oder im internationalen Abkommen erforderlich?

Rz. 52 Zweifelhaft war in der Vergangenheit, ob der Progressionsvorbehalt für ausl. Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 – 5 EStG nur anwendbar ist, wenn das jeweilige DBA oder internationale Abkommen die Berücksichtigung der steuerfreien (ausl.) Einkünfte bei der Ermittlung der Progressionsstufe für die inländischen Einkünfte vorsieht, oder ob die Anwendung des Progressi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2024) gilt für zu versteuernde Einkommen von 66.761 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betrag...mehr