Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdfinanzierung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 497 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 1 KStG sind Vergütungen für der Kap-Ges überlassenes FK stets vGA (dh ohne Gewährung der Freigrenze iHv 250 000 EUR, ohne safe haven und ohne Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bei ergebnisunabhängig vergütetem FK), wenn das FK für den Erwerb einer Kap-Ges-Beteiligung aufgenommen wurde und der Veräußerer und der Geber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.4 "... von einem fremden Dritten ..."

Tz. 195 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 kann sich die Kap-Ges der Umqualifizierung der FK-Vergütung in eine vGA entziehen, wenn sie den Gegenbeweis führen kann, dass sie dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. "Fremder Dritter" kann nur eine Person sein, die weder AE noch eine diesem nahe stehende Person ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.2 "... dieses Fremdkapital ..."

Tz. 187 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Str ist, ob mit "dieses FK", das die Kap-Ges bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 87 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 KStG ist die Kernvorschrift der ges Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Sein S 1 regelt die stliche Umqualifizierung der dort genannten FK-Vergütungen in Fällen, in denen der Kap-Ges FK durch ihre AE zur Verfügung gestellt wird. Eine Umqualifizierung des FK erfolgt nicht. Der S 2 des § 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 228 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG, der ebenfalls Umgehungen des Grundtatbestands vermeiden soll, kann auch eine stliche Umqualifizierung von FK-Vergütungen erfolgen, wenn die Kap-Ges das FK von einem Dritten erhalten hat, der auf den AE oder auf eine die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 137 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG nF erfasst jede Kap-Ges als Empfängerin des FK. Anders als von § 8a KStG aF (s Tz 133 ff) werden von § 8a Abs 1 KStG nF daher sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges als Empfängerin des FK erfasst. Ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 3; Mensching/Bauer, BB 2003, 2429, 2430; Prinz/Ley, FR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während § 8a Abs 1 S 1 HS 1 KStG die Grundregel für die stliche Umqualifizierung bestimmter FK-Vergütungen in eine vGA enthält, konkretisiert der HS 2 des S 1 die betroffenen FK-Vergütungen und schränkt den Grundtatbestand ein. Es wird danach unterschieden, ob die Bemessung der Vergütung vereinbart istmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Anknüpfungsmerkmal "Vergütungen, die im Inland nicht im Rahmen einer Veranlagung erfasst werden" (§ 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG)

Tz. 147 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen des Wegfalls des Vollanrechnungsverfahrens knüpft § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG nach dem Systemwechsel an die Erfassung der Vergütung iR einer Veranlagung im Inl an. Nach § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StSenkG ist § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StSenkG nicht anzuwenden, wenn die Vergütung bei dem AE im Inl iR einer Veranlagung erfasst ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Neugründung der Kapitalgesellschaft

Tz. 296 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Gesetzeswortlaut existiert im Gründungsjahr kein anteiliges EK, da es ein vorangegangenes Wj nicht gibt. Für diese Kap-Ges bestünde daher im Laufe des ersten Wj grds auch keine Möglichkeit der Fremdfinanzierung. Für FK iSd § 8a Abs 1 Nr 2 KStG wäre jedoch der Drittvergleich bzw der Nachweis eines banküblichen Geschäfts möglich (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.5 Sonderprobleme bei niedrig verzinslichen Darlehen

Tz. 198 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hat ein AE bzw eine diesem nahe stehende Person der Kap-Ges ein Darlehen zu einer unter den Marktzinssätzen liegenden Vergütung gewährt und würde ein fremder Dritter unter sonst gleichen Umständen das Darlehen nur zum marktüblichen höheren Zins gewähren, könnte bei wortlautgetreuer Auslegung des § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG ein Drittverglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.3 Auswirkungen bei der Mitunternehmer-Kapitalgesellschaft

Tz. 492 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Tz 488 (s Tz 488) treten die nachfolgenden Auswirkungen iRd einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Pers-Ges ein. Ist die Kap-Ges zu 100% an der Pers-Ges beteiligt, ist das Darlehen in voller Höhe der Kap-Ges zuzurechnen. Es sind die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG nF entspr anzuwenden, ua sind die Vergütungen in die Berechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Fremdkapitalgewährung durch eine nahe stehende Person

Tz. 284 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wegen der stlichen Behandlung in den Fällen, in denen ein nur mittelbar beteiligter AE (FK-Gewährung in gerader Linie) das FK gewährt, s Tz 143 und s Tz 281. Tz. 285 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die aus der Anwendung des § 8a KStG resultierende vGA kann uE stlich nur dem unmittelbaren AE zugerechnet werden (s Tz 143 und Schr des BMF v 20.05.1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auswirkungen bei der Personengesellschaft

Tz. 488 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alt 1: Grds führt eine vGA iSd § 8a KStG zu den gleichen Rechtsfolgen wie eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG (s Tz 264). Fraglich erscheint jedoch, ob das auch für die Berücksichtigung einer vGA in den Fällen des § 8a Abs 5 KStG nF gilt. Eine Gleichbehandlung mit einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG würde bedeuten, dass alle Rechtsfolgen des § 8a KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Anwendung des § 8a KStG in Umwandlungsfällen, DB 1995, 1985; Pach-Hanssenheimb, § 8a KStG und das neue Umwandlungsrecht, DStR 1995, 8; Prinz, Probleme der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umwandlungsvorgängen, FR 1995, 772; Zimmermann, Probleme zu § 8a KStG, insbes Gesellschafterfremdfinanzierung im Spannungsfeld des neuen Umwandlungsrechts, in: Piltz/Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.3 Bewertung des Fremdkapitals

Tz. 94 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.2 Unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 133 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Einbeziehung der Kap-Ges in die Regelung des § 8a KStG aF ist deren unbeschr KSt-Pflicht. Daraus folgt, dass beschr stpfl Kö, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inl haben, von den Rechtsfolgen des § 8a KStG aF ausgenommen sind. Das gilt - vorbehaltlich des § 8a Abs 5 Nr 1 KStG aF (hierzu s Tz 452 ff) au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags in der H-Bil?, IStR 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Fremdkapitalüberlassung an die Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt ist

Tz. 471 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5KStG nF ist nur dann einschlägig, wenn die Kap-Ges (gemeint ist wohl eine Kap-Ges iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG nF, dh eine unbeschr oder beschr stpfl Kap-Ges, s Tz 137 ff) zu mehr als 25% an der Pers-Ges beteiligt ist und wenn das FK der Pers-Ges selbst überlassen wird. Wegen eines Beispiels, in dem die an der Pers-Ges beteiligte Kap-Ges...mehr

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Zinsschranke; Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Leitsatz Bei der Prüfung der 10 %-grenze, ob zur Anwendung der sog. Zinsschranke eine "schädliche" Gesellschafter-Fremdfinanzierung i.S.d. § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 vorliegt (Rückausnahme zum sog. Eigenkapital- und Konzernvergleich des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung), sind Vergütung...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) APV-Ansatz

Rz. 367 Das Konzept des angepassten Barwerts (APV-Verfahren) zählt wie der WACC-Ansatz zu den Bruttoverfahren der DCF-Bewertung. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens durch Abzug der Nettoverbindlichkeiten von dem Unternehmensgesamtwert ermittelt. Hierfür wird eine ausschließliche Eigenfinanzierung angenommen und somit der Marktwert e...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. d. Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Normenkette § 4h EStG 2002, § 4h EStG 2009, § 8a KStG 2002 (i. d .F. des UntStRefG 2008), Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG Sachv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei § 3c Abs 1 EStG

Tz. 36 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die unterschiedlich wirkenden Abzugsbeschränkungen regen zu St-Gestaltungen an. Dazu ausführlich s Schmitt (in E & Y, KStG, § 3c EStG, Rn 105ff). Es ist stlich von Vorteil, den Finanzierungsaufwand für den Erwerb einer Kap-Beteiligung möglichst nah "zur Quelle hin" zu verlagern ("debt push down transaction"). Wegen der Kriterien für die st-op...mehr

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Vermietung: Einkunftserzielung und problematische Verluste

Kommentar Eine steuerlich relevante – und damit auch zu berücksichtigende Betätigung oder Vermögensnutzung – setzt auch bei den Überschusseinkünften die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinne bzw. Überschüsse zu erzielen. Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, so sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keinerlei Einkünfte anzusetzen (sog. ...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / III. Prozessfinanzierung in der anwaltlichen Praxis

Rz. 42 Das Institut der gewerblichen Prozessfinanzierung gewinnt allgemein an Bedeutung.[19] Dies ist auch bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen.[20] Auch befassen sich mit dem Thema Prozessfinanzierung bereits Dissertationen.[21] Rz. 43 Für den Anwalt ergibt sich zum Instrument der Prozessfinanzierung die Frage, ob der Anwalt verpflichtet ist, den Mandanten auf die Mög...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Normzweck der Regeln zum Kapitalersatzrecht

Rn 2 Der Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters, über die Art und Weise der Finanzausstattung der Gesellschaft zu befinden, sind durch die Regeln zum Kapitalersatzrecht Grenzen gezogen. Welcher Normzweck sich hinter diesen Regeln verbirgt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Ganz überwiegend wird dieser aber im Schutz der Gläubiger gesehen.[2] Das Kapitalersat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 114 Bitter, Die Nutzungsüberlassung in der Insolvenz nach dem MoMiG (§ 135 Abs 3 InsO), ZIP 2010, 1; Büchler, Befriedigung von Immobiliargläubigern, ZInsO 2011, 718; Förster, Zwangsverwaltung und Insolvenzverwaltung, ZInsO 2005, 746; Ganter/Bitter, Rechtsfolgen berechtigter und unberechtigter Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten durch den Insolvenzverwalter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Grundsatz

Rn 23 Grundsätzlich treten die von einer Fremdfinanzierung ausgehenden Nachteile für die Gläubigergesamtheit (siehe oben Rn. 3) unabhängig davon ein, ob das Darlehen der Gesellschaft – im konkreten Fall – von einem Gesellschafter oder aber von einem gesellschaftsfremden Dritten gewährt wurde. Das Gesellschafterdarlehen ist daher per se nicht "gefährlicher" als irgendein Drit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung vor Inkrafttreten des MoMiG

Rn 41 Der BGH[68] hat in einer Reihe von Entscheidungen den Tatbestand und die Rechtsfolgen der sog. eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung ausgestaltet.[69] Die Praxis konnte sich auf diese Rahmenbedingungen der Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch ihre Gesellschafter einrichten. Auf Tatbestandsseite stand die Beantwortung der Frage, ob die Gebrauchsüberlassung der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.2.1 Begriff des "neuen Betriebsvermögens"

Rz. 72 Im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung muss der Kapitalgesellschaft überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt werden. Der Begriff der "Zuführung" ist im Gesetz nicht ausdrücklich enthalten, jedoch kann er als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal angesehen werden. Das Betriebsvermögen muss überwiegend "neu", darf also vorher nicht vorhanden gewesen sein.[1] Ein be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.4 Sonstige Fälle bei Kapitalgesellschaften

Rz. 172 Abs. 4 S. 2 definiert den Verlust der wirtschaftlichen Identität nicht abschließend, sondern beschreibt, wie das Wort "insbesondere" zeigt, nur die wichtigsten Fälle. Es sind auch andere Fallgruppen möglich; diese müssen aber den in Abs. 4 S. 2 beschriebenen Gestaltungen wertungsmäßig in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sein.[1] Das bedeutet, dass eine Fallgest...mehr

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§ 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 KStG 1999 a.F. verstößt gegen Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989

Leitsatz 1. Gewährt eine nicht zur Anrechnung von KSt berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 KStG 1999 a.F. in vGA umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / I. Planungssicherheit und die Finanzverwaltung als Standortfaktoren

Frau Nottelmann wies darauf hin, dass für eine mittelfristige Standortplanung die Planungssicherheit entscheidend sei. Im Unternehmensteuerrecht und dabei insbesondere bezüglich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften habe es in Deutschland seit 1999 eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen gegeben. Dennoch hätten Unternehmen grundsätzlich eine mittel- bis langfristige Pl...mehr

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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. 2. Eine AdV ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht...mehr

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Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

Leitsatz 1. Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, können gem. § 3c EStG nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung). 2. Dies gilt auch, wenn die Lebensversicherung dazu dient, e...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / 3. Fremdfinanzierung des Vermögens?

Allein die Fremdfinanzierung von vermögensteuerpflichtigem Vermögen trägt nicht dazu bei, die Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren. Schließlich bleibt dann die ebenfalls der Besteuerung unterliegende Liquidität Vermögensbestandteil. Ist das Vermögen des Steuerpflichtigen nicht auf Inlandsvermögen beschränkt, kann es sich anbieten, inländisches vermögensteuerpflichtiges Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssel, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Anwendung des § 8a KStG in Umwandlungsfällen, DB 1995, 1985; Prinz, Problem der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umwandlungsvorgängen, FR 1995, 772; Eversberg/Prinz, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umstrukturierungsvorgängen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht - Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Anwendung des § 8a KStG in Umwandlungsfällen, DB 1995, 1985; Prinz, Problem der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umwandlungsvorgängen, FR 1995, 772; Eversberg/Prinz, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umstrukturierungsvorgängen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht - Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O. Schmidt (1996), 107 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 33 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Orth (DB 1995, 1985) und Prinz (FR 1995, 772) bedürfen die im Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25) enthaltenen Verw-Anw zur Auslegung des § 8a KStG ergänzender Überlegungen für Umwandlungsvorgänge. Die Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung ergeben sich daraus, dass § 2 UmwStG für Umwandlungsfälle eine stliche Rückwirkung vorsieh...mehr

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Kein Investitionsabzugsbetrag bei nicht bindender Bestellung einer Photovoltaikanlage

Leitsatz "Bestellt" eine neu gegründete KG eine Photovoltaikanlage auf fremdem, noch zu findendem Gelände unter den Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Betriebs und der noch zu beschaffenden Fremdfinanzierung, ist damit die Investitionsabsicht nicht glaubhaft gemacht, wenn weder die KG noch der einzige Kommanditist über die nötigen Mittel verfügen. Sachverhalt Ende 2010 wu...mehr

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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1.3 Volle Fremdfinanzierung

Rz. 309 Erbschaftsteuerlich ergibt sich bei 100 %iger Fremdfinanzierung einer Kapitalgesellschaft folgendes Bild[1]:mehr