Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Mitversicherte Personen

Rz. 15 § 51 Abs. 1 Satz 2 BRAO verlangt, dass sich die Pflichtversicherung auch auf solche Vermögensschäden erstreckt, für die der Rechtsanwalt nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Das betrifft zunächst einmal ausschließlich die Reichweite des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer, also den Berufsträger oder die Berufsträgergesellschaft. Damit wird also...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Vorwärtsversicherung

Rz. 96 Vom Beginn und Ende des zeitlichen Geltungsbereichs hängt die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ab. Da der Verstoß (Kausalereignis) der Versicherungsfall ist (§ 5 I AVB), ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Anwalt während der versicherten Zeit gegen seine Rechtspflichten verstößt.[242] Sein Versicherungsschutz liegt kongruent zu seiner Berufsaus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Rechtsfolgen ab dem 1.1.2020

Rz. 58 Zum 1.1.2020 muss auch in Deutschland eine unionseinheitliche Regelung zu den Konsignationslagerfällen umgesetzt werden. Die in Art. 17a MwStSystRL enthaltene Regelung wird in Deutschland in § 6b UStG umgesetzt und durch Aufzeichnungsregelungen in § 22 Abs. 4f und Abs. 4g UStG flankiert. Vom Grundsatz her können die Regelungen wie folgt zusammengefasst werden: Liegen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Rechtsfolgen bis 31.12.2019

Rz. 52 In Ermangelung einer nationalen gesetzlichen Regelung wurden früher die umsatzsteuerrechtlichen Folgen bei der Lieferung über ein Konsignationslager von der Finanzverwaltung und dort von der OFD Frankfurt vorgegeben. Danach waren nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] die folgenden Möglichkeiten denkbar: Liefert ein im Drittlands- oder Gemeinschaftsgebiet ansässiger U...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftung des Verkehrsanwalts

Rz. 265 Der Verkehrsanwalt ist verpflichtet,[656] den Prozessbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wenn der Auftraggeber ihm dessen Beauftragung überlässt. Entscheidend sind die Umstände des Falls, insb. die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber. Im Normalfall kann sich der Verkehrsanwalt wegen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Eigenständige Pflichtenkreise

Rz. 339 Die Rechtstellung nacheinander oder nebeneinander tätiger Rechtsanwälte wird dadurch charakterisiert, dass jeder der Anwälte mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Anwaltsvertrag geschlossen hat. Alle Rechtsanwälte haben dann einen eigenen Pflichten- und Verantwortungsbereich. Keiner ist in seinem Pflichtenkreis als Erfüllungsgehilfe des anderen i.S.d. § 278 BGB t...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Rechtzeitiger Vortrag

Rz. 232 Schließlich ist der Rechtsanwalt verpflichtet, rechtzeitig vorzutragen.[934] Die gesetzlichen und vom Gericht gesetzte Fristen [935] sind einzuhalten.[936] Der Rechtsanwalt muss verhindern, dass die Präklusionswirkungen insb. der §§ 296, 296a ZPO bzw. der §§ 530 bis 532 ZPO eingreifen[937] und einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen we...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (e) Selbstständiges Beweisverfahren und Streitverkündung

Rz. 173 Grds. ist in Erwägung zu ziehen, zur Verjährungshemmung ein selbstständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) einzuleiten (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) oder Dritten, die an einem Rechtsstreit nicht beteiligt sind, in zulässiger Weise den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; zur Pflicht des Rechtsanwalts zur Streitverkündung siehe auch Rdn 220–223)...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Insolvenz

Rz. 127 Gem. §§ 115, 116 InsO wird der Anwaltsvertrag auch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beendet, es sei denn, dass sich die vertragliche Geschäftsbesorgung nicht auf das zur Masse gehörige Vermögen bezieht.[343] Da nach § 117 Abs. 1 InsO auch die Prozessvollmacht erlischt, ordnet § 240 ZPO eine Unterbrechung des laufenden Geri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Befristete Verwendung

Rz. 38 Die nur vorübergehende Verwendung eines in einen anderen Mitgliedstaat verbrachten Gegenstands unterliegt nicht der Lieferfiktion des § 3 Abs. 1a UStG, wenn bei einer entsprechenden nur vorübergehenden Verwendung eines Gegenstands aus dem Drittlandsgebiet eine vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben bestehen würde.[1] Dabei sind die zu der zoll- und einfuhrumsatzste...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (c) Mahnverfahren

Rz. 170 Kann eine Klage zur Verjährungshemmung noch nicht erhoben werden, weil noch klagebegründende Tatsachen ermittelt und/oder Beweismittel beigebracht werden müssen (zu der Pflicht des Rechtsanwalts, eine Klage bzw. die hiergegen gerichtete Verteidigung hinreichend zu substanziieren, siehe Rdn 147), kann es sich – auch aus Kostengründen[724] – empfehlen, den Erlass eines...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung, Einsicht in die Handakten, prozessuale Vorlagepflicht

Rz. 399 Der Rechtsberater ist verpflichtet, den Mandanten über die von ihm veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten zeitnah zu unterrichten und Abdrucke seine Schriftsätze zu übersenden.[1473] Dasselbe gilt für die vom Anspruchsgegner veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten sowie die von diesem übersandten Schriftsätze oder sonstigen Äußerungen. Die seitens eines Anwalts unterl...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / C. Leitfaden zur Verjährung

Rz. 162 Nach neuem Recht (§§ 194 ff., 634a BGB) verjähren vertragliche, vorvertragliche und gesetzliche – auch deliktische – Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder eines Dritten gegenmehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.3 Frist

Rn 62 Der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung muss innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unternommen worden sein. Maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Insolvenzgericht. Zur Fristberechnung und Fristwahrung ist nach § 4 auf die Grundsätze der §§ 221, 222 ZPO abzustellen. Rn 63 Um die gerichtliche ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.4 Ergänzungsaufforderung

Rn 123 Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Antrags, wobei die Amtsermittlungspflicht gilt (s. o. Rn. 111). Fehlt eines der gesetzlichen Antragserfordernisse z. B. die Verfahrensfähigkeit gemäß § 304, kann das Gericht nach Anhörung des Schuldners den Antrag im Beschlusswege als unzulässig verwerfen. Rn 124 Sind die vorgelegten amtlichen Formulare unvol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Erklärung zur Restschuldbefreiung (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 71 Mit dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner nach Abs. 1 Nr. 2 zu erklären, ob er die Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) beantragt. Die obligatorische Erklärung wird auf dem "Hauptblatt" des amtlichen Formularsatzes unter Ziff. II. abgefragt. Während natürliche Personen im Regelverfahren nach § 287 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 lediglich ihren Restschuldbefreiungsantrag ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Mit dem schriftlich einzureichenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Zweck der besonderen Regelungen ist vornehmlich die Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Gerichte. Wie im Regelinsolvenzverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 3 bis 7) muss der Schuldner seinem Antrag zwingend eine Reihe weiterer Unterlagen beifügen, die aber auf die Besonderheiten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Bescheinigung (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 114 Der Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts ist im Hinblick auf die Bescheinigung gemäß Abs. 1 Nr. 1 nicht auf eine rein formelle Kontrolle beschränkt, ob überhaupt eine Bescheinigung vorgelegt wurde. Das Gericht kann die Bescheinigung daraufhin überprüfen, ob sie schlüssige Erklärungen enthält, weil § 305 Abs. 1 Nr. 1 den Zweck verfolgt, durch die Ausschöpfung außergeri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.5 Rücknahmefiktion

Rn 131 Kommt der Schuldner der Aufforderung des Gerichts zur Nachbesserung des Plans nicht fristgerecht nach, gilt sein Antrag gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 als zurückgenommen. Diese Rechtsfolge ergibt sich direkt aus dem Gesetz.[213] Eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich. Der Grundsatz eines fairen Verfahrens gebietet aber eine unverzügliche Bekanntgabe des Eintritts d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.3 Vorbereitung des Verzeichnisses (Abs. 2)

Rn 91 Zur Entlastung des Schuldners sieht § 305 Abs. 2 Satz 1 bei den Eintragungen im Forderungsverzeichnis die Möglichkeit zur Bezugnahme auf beigefügte Forderungsaufstellungen der Gläubiger vor. Gegenüber seinen Gläubigern hat der Schuldner sogar gemäß § 305 Abs. 2 Satz 2 einen Anspruch auf Erteilung einer Forderungsaufstellung. Die schriftliche Aufstellung muss die gegen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Zuständiges Gericht

Rn 35 Der Verbraucherinsolvenzantrag ist beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht – einzureichen. Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Eröffnungsantragsantrags, für den auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 3, 11 ff. gelten, soweit die §§ 304 ff. nichts anderes bestimmen (§ 304 Abs. 1 Satz 1). Die sachlich...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Richterliche Fristen

Rz. 14 Richterliche Fristen beginnen gem. § 221 ZPO, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes vom Gericht bestimmt wurde, mit der Zustellung des Schriftstücks, in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist. Für die Fristberechnung und deren Ende gelten dann die gleichen Grundsätze wie bei gesetzlichen ...mehr

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§ 27 Arrest / 1. Frist

Rz. 6 Arrestbefehle müssen innerhalb eines Monats vollzogen werden. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es in der Regel nicht. Diese ist nur notwendig, wenn der Arrest nicht für den in ihm benannten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in ihm benannten Schuldner vollzogen werden soll (§ 933 ZPO). Rz. 7 Die Monatsfrist beginnt zu laufenmehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 1. Gesetzliche und richterliche Fristen

Rz. 3 Es werden gesetzliche und richterliche Fristen unterschieden. Bei gesetzlichen Fristen hat der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung für die Prozesshandlung vorgegeben. Derartige Fristen ergeben sich daher eindeutig aus dem Gesetz. Das ist beispielsweise bei den Rechtsmittelfristen der Fall. Berufung (vgl. § 517 ZPO) und Revision (vgl. § 548 ZPO) können zulässigerweise j...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 6. Fristen über das Jahresende hinaus

Rz. 44 Reicht eine Frist über das Jahresende und damit über den geführten (Papier-)Fristenkalender hinaus, muss die Frist in einer gesonderten Spalte am Jahresende notiert werden. Sobald der neue Kalender beschafft ist, werden die Fristen dann Tag genau in diesen eingetragen. Die Anschaffung eines neuen Jahreskalenders sollte spätestens im August eines jeden Jahres erfolgen....mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 3. Fristen

Rz. 37 Neben den Terminen ist die Eintragung der Fristen im Kalender die wohl wichtigste Aufgabe. Hier werden alle gerichtlichen und gesetzlichen Fristen mit den jeweiligen Vorfristen notiert.mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 1. Gesetzliche Fristen

Rz. 8 Der Fristbeginn bestimmt sich bei gesetzlichen Fristen gem. § 222 Abs. 1 ZPO nach den Vorschriften des BGB. Einschlägig ist insoweit § 187 BGB. Zu unterscheiden ist danach, ob die Frist mit einem Ereignis oder einem in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt beginnt (§ 187 Abs. 1 BGB) oder aber, ob der Beginn eines Tages den für den Anfang der Frist maßgebenden Zeitpu...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / g) Fristen und Termine

Rz. 146 Alle die Angelegenheit betreffenden Gerichtstermine und Fristen sind im Fristenkalender einzutragen. Dies betrifft Verhandlungstermine ebenso wie Termine zur Beweisaufnahme oder Ortsbesichtigungen. Außerdem müssen alle das Verfahren betreffenden Fristen, d.h. insbesondere Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen mit den dazugehörenden Vorfristen eingetragen w...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / II. Arten von Fristen

1. Gesetzliche und richterliche Fristen Rz. 3 Es werden gesetzliche und richterliche Fristen unterschieden. Bei gesetzlichen Fristen hat der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung für die Prozesshandlung vorgegeben. Derartige Fristen ergeben sich daher eindeutig aus dem Gesetz. Das ist beispielsweise bei den Rechtsmittelfristen der Fall. Berufung (vgl. § 517 ZPO) und Revision (v...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / V. Interne Fristen

Rz. 22 Neben den genannten gerichtlichen und gesetzlichen Fristen gibt es auch Fristen, die lediglich innerhalb der Kanzlei gelten und die vom Rechtsanwalt gesetzt werden. In aller Regel handelt es sich dabei um interne Wiedervorlagefristen. Deren Behandlung erfordert nicht so strenge Maßstäbe wie sie bei der Behandlung von gesetzlichen und richterlichen Fristen notwendig si...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / B. Fristen

I. Definition Rz. 2 Die prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien eines Rechtsstreites, bspw. die Möglichkeit, sich gegen ein ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel zu wehren, sind häufig nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich, d.h. sie sind befristet. Diese zeitliche Begrenzung trägt zur Rechtssicherheit für die Verfahrensbeteiligten bei, da nach Ablauf ...mehr

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Türkei / V. Zuständigkeit und Fristen

Rz. 122 Für die Steuerveranlagung zuständig ist nach Art. 6 VVK das Finanzamt des Ortes, in dem zum Zeitpunkt des Erbanfalls der Erblasser seinen Wohnsitz hatte; bei juristischen Personen ist der Sitz entscheidend. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, so kommt es auf den letzten Wohnsitz im Inland an. Falls der Erblasser zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz im Inlan...mehr