Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 2 Fristenkontrolle / E. Zusammenstellung wichtiger Fristen in alphabetischer Ordnung

I. ZPO/FamFG Rz. 71 Wichtige Fristen der ZPO und des FamFG finden Sie in nachstehender alphabetischer Reihenfolge (keine abschließende Aufzählung):mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Rechtliche Anforderungen

Rz. 24 Von der Rechtsprechung wird nicht nur verlangt, dass eine Rechtsanwaltskanzlei einen Fristenkalender führt. Vielmehr hat der BGH genaue Vorgaben entwickelt, an denen sich eine Rechtsanwaltskanzlei zu orientieren hat, will sie sich nicht dem Vorwurf der schuldhaften Fristversäumung aussetzen, der ihr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall einer Fristversäum...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Notfristen

Rz. 5 Außer den normalen gesetzlichen Fristen kennt das Gesetz auch die so genannten Notfristen, die im Unterschied zu anderen gesetzlichen Fristen gem. § 224 ZPO weder verkürzt noch verlängert werden können und auch beim Ruhen des Verfahrens (§ 251 Abs. 1 S. 2, § 233 ZPO) weiterlaufen. Notfristen sind nur solche, die vom Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind, §...mehr

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Türkei / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 90 Während für die Annahme der Erbschaft ein Zutun des Erben nicht erforderlich ist, muss die Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich deutlich und innerhalb der gesetzlichen Frist zum Ausdruck gebracht werden. Der Erbe verwirkt sonst sein Ausschlagungsrecht und erwirbt die Erbschaft vorbehaltlos (Art. 610 Abs. 1 ZGB). Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ab Ke...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Fristbearbeitung bei Posteingang

Rz. 189 Wird eine Frist im Fristenkalender notiert, so muss dies auf dem eingegangenen Schriftstück/Dokument kenntlich gemacht werden . Dies geschieht sinnvollerweise durch einen Vermerk, aus dem sich die notierte Frist, die notierte Vorfrist und die Person ergibt, die die Frist notiert. Dieser Vermerk ermöglicht es dem Anwalt zu überprüfen, ob die Frist richtig in den Kalend...mehr

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Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[24] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den...mehr

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Griechenland / XII. Erklärungsfristen

Rz. 137 Die Frist für die Steuererklärung beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser im Inland gestorben ist, und ein Jahr, wenn der Erblasser im Ausland gestorben ist oder wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer zur Zeit des Erbanfalls im Ausland gewohnt hat. Hat aber der Erbe oder der Vermächtnisnehmer den Besitz des Nachlasses in den ersten sechs Monaten der o.g. Frist ergriff...mehr

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Tschechien / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Mit dem Tod des Erblassers entsteht für den oder die Erben das Erbrecht, also das Recht auf den Nachlass oder Teilen hiervon (§ 1479 ZGB). Der Erwerb wird nach § 1670 ZGB vom Nachlassgericht bescheinigt. Bei gesetzlicher Erbfolge geht der Nachlass unmittelbar mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben über. Dies gilt auch bei gewillkürter Erbfolge, es sei denn...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. StPO

Rz. 74 In der Strafprozessordnung sind ebenfalls einige wichtige Fristen geregelt. Hier kommt es für den Fristlauf teilweise darauf an, ob ein Urteil in Anwesenheit des Verurteilten verkündet wurde oder nicht.mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. ZPO/FamFG

Rz. 71 Wichtige Fristen der ZPO und des FamFG finden Sie in nachstehender alphabetischer Reihenfolge (keine abschließende Aufzählung):mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Vorverfahren und Güteverhandlung

Rz. 14 Die Gerichte sollen den Rechtsstreit möglichst in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) erledigen (§ 272 Abs. 1 ZPO). Zu diesem Zweck müssen die Gerichte entweder einen so genannten frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung gem. § 275 ZPO oder aber ein sog. schriftliches Vorverfahren gem. § 276 ZPO anordnen (vgl. § 272 Abs...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Fristverlängerung

Rz. 16 Wie bereits ausgeführt, können Notfristen weder verlängert noch verkürzt werden. Die sonstigen gesetzlichen und richterlichen Fristen können gem. § 224 Abs. 1 ZPO durch Parteivereinbarung gekürzt werden. Auf Antrag können richterliche Fristen vom Gericht verlängert oder verkürzt werden, sofern dem Gericht erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Gesetzliche Fristen...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / IV. Klagezustellung und Einlassungsfrist

Rz. 20 Wenn der Gerichtskostenvorschuss geleistet wurde und das Gericht entschieden hat, welche Art des Vorverfahrens es im Nachgang zu der Güteverhandlung durchführen wird, wird es die Klage zustellen, ggf. verbunden mit etwaigen Hinweisen zu Zulässigkeits- oder Schlüssigkeitsproblemen. Je nach angeordneter Verfahrensweise eines schriftlichen Vorverfahrens oder eines frühen...mehr

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Schweiz / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 132 Die – gesetzlichen und eingesetzten – Erben haben die Befugnis, die ihnen zugefallene Erbschaft auszuschlagen (Art. 566 Abs. 1 ZGB). Die Ausschlagung ist schriftlich oder mündlich bei der gemäß dem anwendbaren kantonalen Recht zuständigen Behörde[205] zu erklären (Art. 570 Abs. 1 ZGB). Die Ausschlagungserklärung hat innert einer Frist von drei Monaten (Art. 567 Abs. ...mehr

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Norwegen / I. Aufgebot (proklama)

Rz. 89 Die Erben können zunächst eine Übersicht über die Verpflichtungen des Erblassers dadurch erhalten, dass sie ein Aufgebot (proklama) ausstellen lassen. Die geschieht in Form einer Mitteilung, in der die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Ansprüche geltend zu machen. In Fällen, in denen der Nachlass öffentlich geteilt werden soll, stellt das Gericht eine proklama aus. ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Herkömmliche Ausgangspost

Rz. 213 Bevor die ausgehende Post kuvertiert wird, müssen die zu versendenden Schriftstücke daraufhin überprüft werden, ob alle Poststücke vom Anwalt unterschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, darf das jeweilige Schriftstück nicht versandt werden, sondern muss dem Anwalt erneut – und unverzüglich – zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Schriftsätzen muss geprüft werden, ...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits aus den Ausführungen über die Kanzleiorganisation kann man ersehen, dass die Fristenkontrolle und mit ihr der Fristenkalender das Herzstück einer Rechtsanwaltskanzlei sind. Das folgende Kapitel definiert zunächst den Begriff der Frist und stellt die gesetzlichen und gerichtlichen Fristarten sowie eine Vielzahl von einzelnen Fristen vor. Außerdem beschreibt es, w...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / III. OWiG

Rz. 73 Die zwei wohl wichtigsten Fristen in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten sind:mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / II. Promptfristen

Rz. 77 Promptfristen werden häufig notiert, wenn ein Handeln des Rechtsanwalts an einem bestimmten Tag nicht wegen Ablaufs gesetzlicher oder gerichtlich gesetzter Fristen notwendig ist, sondern weil z.B. mit dem Mandanten ein bestimmtes Handeln für einen bestimmten Tag vereinbart worden ist. Promptfristen sind also Fristen, bei denen die Wiedervorlage an einem genau bestimmt...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 1. Bindung an das Angebot

Rz. 13 An ein Angebot bleibt der Anbietende solange gebunden, bis der andere das Angebot ablehnt. Das Angebot erlischt auch, wenn der Empfänger es nicht rechtzeitig annimmt (§§ 145, 146 BGB). Im Falle eines Angebots unter Anwesenden bestimmt § 147 BGB als Frist die sofortige Annahme. Wird das Angebot postalisch abgegeben, so gilt das Angebot als nicht angenommen, wenn der and...mehr

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Estland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbfolge

Rz. 46 Ein Erbe kann die Erbschaft entweder annehmen oder ausschlagen.[32] Nach der Annahme kann er sie nicht mehr ausschlagen, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen. Nach der Ausschlagung kann er sie nicht mehr annehmen. Ein bedingtes Annehmen oder Ausschlagen ist nicht möglich. Die Ausschlagung erfolgt durch eine notariell zu beurkundende Erklärung. Vor der Annahme oder Au...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 116 Die Erbausschlagung (repúdio da herança) ist in den Art. 2062–2067 CC geregelt. Sie muss in derselben Form erklärt werden (Art. 2063 CC), welche für die Veräußerung der Erbschaft (alienação da herança, Art. 2124–2130 CC) vorgeschrieben ist: Diese muss ausdrücklich erfolgen und bezüglich der Vermögensgüter, deren Veräußerung der öffentlichen Form (por escritura públic...mehr

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Norwegen / X. Verjährung des Erbanspruchs

Rz. 76 Das Erbgesetz regelt in § 71 die Verjährungsfrist in Bezug auf das Erbrecht. Danach entfällt das Recht, einen Erbanspruch geltend zu machen, wenn der Erbe dies nicht in einem Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tode des Erblassers gemacht hat. Diese Frist gilt sowohl für gesetzliche als auch für testamentarische Erbansprüche. Es ist hierbei auch ohne Bedeutung, ob der E...mehr

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Luxemburg / 6. Steuerverfahren

Rz. 193 Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer hat eine Erbschaftserklärung [92] (déclaration de succession) eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts abzugeben, Art. 4 Abs. 1 L.27.12.1817, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt oder nicht, Art. 7 L.27.12.1817.[93] Die Frist für die Abgabe beträgt sechs Monate ab Erbfall, soweit der Erblasser in Luxemburg verst...mehr

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [132] des Testaments.[133] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[134] ab Kenntnis vom Be...mehr

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Deutschland / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 138 Das Ausschlagungsrecht gibt dem vorläufigen Erben die Möglichkeit, den Erbschaftsanfall durch einseitige Willenserklärung rückwirkend (§ 1953 Abs. 1 BGB) zu beseitigen. Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht entweder zu dessen Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB). Rz. 139 Zuständig als Nac...mehr

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Rumänien / II. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 56 Die Ausschlagung der Erbschaft bedarf keiner entsprechenden Erklärung. Vielmehr gilt die Erbschaft auch dann als ausgeschlagen, wenn sie nicht innerhalb der vorgesehenen gesetzlichen Frist bzw. innerhalb der vom Gericht festgesetzten Frist angenommen wird (Art. 1112, 1113 CCN; dazu Rdn 53). Wird die Ausschlagung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt, so kann der Er...mehr

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Belgien / 3. Abgabefrist und Abgabeort

Rz. 165 Die Abgabefrist ist je nach Ort, an dem der Tod des Erblassers eingetreten ist, unterschiedlich:mehr

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Belgien / I. Allgemeines

Rz. 29 Regelungen zum belgischen Erbrecht finden sich in den Art. 718 ff. ZGB.[61] Die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende natürliche Person sowie die anschließend lebensfähig geborene Leibesfrucht sind erbfähig, Art. 725 ZGB und Art. 906 Abs. 2 ZGB. Juristische Personen sind hingegen nur dann erbfähig, wenn dies von ihrer Zweckbestimmung umfasst ist,[62] vgl. auch Art. 910 ZG...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess

Rz. 64 Durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können die Rechtsnachteile, die mit der Fristversäumung einer Prozesshandlung verbunden sind, beseitigt werden. Die Wiedereinsetzung gem. § 233 ZPO erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Rz. 65 Es muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden; dabei ist Wiedereinsetzung nur möglich bei der Versä...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / III. Regelmäßige Kalenderüberwachung

Rz. 45 Der Fristen- und Terminkalender macht nur dann Sinn, wenn er zuverlässig und regelmäßig eingesehen und beachtet wird. Hierfür müssen die Mitarbeiter des Anwalts eine feste Routine einplanen, d.h. einen festen Zeitpunkt im Arbeitsablauf, zu dem der Fristen- und Terminkalender eingesehen, die notwendigen Akten gezogen und dem Anwalt vorgelegt werden. Dieser Zeitpunkt so...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 6. Kündigung

Rz. 48 Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind nicht nur die Fristen des § 622 BGB zu beachten, sondern auch die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes . Rz. 49 Kündigungsfristen Nachdem früher für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Kündigungsfristen galten, war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das diese Ungleichbehandlung als verfassun...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / II. Büromäßige Behandlung

Rz. 35 In jedem Fall empfiehlt es sich für den von einem gerichtlichen Hinweis betroffenen Rechtsanwalt, auf diesen innerhalb der regelmäßig gesetzten Frist einzugehen, d.h. die eigene Antragstellung zu überdenken oder sich mit rechtlichen Hinweisen des Gerichts argumentativ auseinanderzusetzen. Die vom Gericht gesetzte Frist ist im Fristenkalender zu notieren.mehr

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Griechenland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 72 Der Erbe erwirbt die Erbschaft mit dem Anfall kraft Gesetzes ohne irgendeine Mitwirkung seinerseits (Art. 1846, 1711 grZGB). Jeder Erbe (mit Ausnahme des Staates, wenn er als gesetzlicher Erbe berufen wird, Art. 1847 grZGB) kann jedoch den Erbanfall durch Ausschlagung mit Rückwirkung auf den Erbfall wieder beseitigen (Art. 1847 grZGB). Wenn die Ausschlagung innerhalb ...mehr

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Slowenien / I. Errichtung – Allgemein

Rz. 48 Testierfähig ist, wer im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung urteilsfähig[123] ist und das 15. Lebensjahr vollendet hat. Bei fehlender Testierfähigkeit ist das Testament ungültig (Art. 59 Abs. 1, 2 ErbG), wobei es jedoch einer Ungültigerklärung bedarf (Art. 61 ErbG).[124] Als weitere Ungültigkeitsgründe nennt Art. 60 ErbG die Errichtung durch Drohung ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Einleitung des Nachlassverfahrens

Rz. 121 Generell wird in allen Teilen Bosnien und Herzegowinas das Nachlassverfahren von Amts wegen eingeleitet, sobald das zuständige Gericht Kenntnis über den Tod einer Person erlangt. In der Regel geschieht dies durch die Benachrichtigung des den Todesfall aufnehmenden Standesbeamten. Wenn der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen hat oder wenn der Nachlass nur aus beweg...mehr

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Luxemburg / 2. Erbschein

Rz. 164 Es ist zu unterscheiden: Hatte der luxemburgische Staatsangehörige seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, findet deutsches Erbrecht Anwendung (siehe näher Rdn 12). Es ist ein Eigenrechtserbschein gem. § 2353 BGB zu erteilen. Rz. 165 Hatte der Luxemburger seinen letzten Wohnsitz dagegen nicht in Deutschland, sondern z.B. in Luxemburg, hinterlässt aber ein Grundstück i...mehr

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Rumänien / I. Annahme der Erbschaft

Rz. 50 Die Verwaltung und der Besitz des Nachlasses setzen die Einweisung voraus ("seisin"), Art. 1125 CCN. Die Abkömmlinge des Erblassers, die Eltern und – nach dem neuen CCN – auch der Ehegatte erlangen den Besitz an den Nachlassgegenständen ipso iure mit Eintritt des Erbfalles (Art. 1126 CCN). Alle anderen Personen bedürfen einer sog. "Einweisung in den Besitz". Diese erf...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Revisionsbegründung und Revisionsbegründungsfrist

Rz. 20 Gemäß § 551 Abs. 1 ZPO muss die Revision begründet werden. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt, falls die Revision – wie regelmäßig – nicht bereits unmittelbar bei ihrer Einlegung begründet wurde, gem. § 551 Abs. 2 S. 2 und S. 3 ZPO zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der V...mehr

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Slowakei / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 101 Mit dem Tode des Erblassers geht dessen gesamtes Vermögen unmittelbar auf die Erben über.[56] Die Erben sind mittels Universalsukzessoren die Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Es sind daher grundsätzlich keine weiteren Rechtsgeschäfte für den Erwerb der Erbschaft erforderlich.[57] Rz. 102 Will ein Erbe die Erbschaft nicht annehmen, steht ihm in den §§ 463–467 BGB...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 3. Gerichtliches Erbenfeststellungsverfahren

Rz. 168 Das gerichtliche Verfahren ist in den Art. 2031 ff. CC geregelt – Eröffnung der Erbschaft. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Erblassers (Art. 2031 CC). Erben und Vermächtnisnehmer haben sich auf ihre rechtliche Verbindung zum Erblasser zu berufen und sich zur Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft zu äußern. Rz. 169 Die Annahme der Erbschaft wird im po...mehr

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Belgien / 6. Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (Art. 793 ff. ZGB)

Rz. 125 Die Annahme einer Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (siehe auch Rdn 33) hat zur Folge, dass das persönliche Vermögen des Erben nicht mit dem Nachlassvermögen vermischt wird: Der Erbe haftet für die Schulden und Lasten des Nachlasses nur bis in Höhe des Wertes der Güter, die er erbt. Diese Annahme unter Vorbehalt muss ausdrücklich durch eine Erkläru...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VII. Anfechtung des Testaments

Rz. 104 Verstirbt der Testator, ist das Testament allen gesetzlichen Erben förmlich mitzuteilen, was aber in Schweden nicht behördlich oder gerichtlich administriert erfolgt, sondern üblicherweise von dem, der aus dem Testament sein Erbrecht ableitet, veranlasst werden wird. Diese Erfordernis der förmlichen Mitteilung hat den Hintergrund, dass den durch das Testament in ihre...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Fristlänge

Rz. 82 Der Anwalt sollte, wenn er Wiedervorlagefristen verfügt, darauf achten, dass diese nicht zu kurzfristig bestimmt werden. Das Ziehen und spätere Wegsortieren der Akten bindet erhebliche Personalkräfte und führt dazu, dass die Akten, die einfach nur weiter "vorgestellt" werden, längere Zeit in Stößen herumliegen, weil die Zeit für das Wegräumen nicht gefunden wird. Rz. ...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / VII. Fristeinhaltung per Telefax

Rz. 57 Dank moderner Datenübertragungstechnik ist es heute möglich, Fristen auch dann einzuhalten, wenn das Gericht weiter entfernt ist und ein Einwurf in den Gerichtsbriefkasten am Tag des Fristablaufs nicht mehr möglich ist. Um gleichwohl die Frist einhalten zu können, bedient man sich des Telefax-Gerätes. Rz. 58 Die Fristwahrung durch Telefax ist grundsätzlich möglich. All...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 18 R

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Verjährung

Rz. 298 Die Erbschaftsteuer verjährt nach Art. 25 spanErbStG innerhalb von vier Jahren; bis zum Erlass des Gesetzes 25/1998 vom 13.7.1998 betrug die Verjährungsfrist fünf Jahre. Sie beginnt nicht mit dem Todesfall, vielmehr mit Ablauf der Fristen, innerhalb derer die Steuererklärung spätestens hätte vorgelegt werden müssen. So verjährt die Erbschaftsteuer frühestens nach vie...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 4. Vorfristen

Rz. 38 Zu der Frist wird eine Woche vor Fristablauf eine Vorfrist eingetragen. In den meisten Kanzleien wird das Wort "Vorfrist" mit eingetragen, bzw. das Kürzel "VF". Rz. 39 Vorfristen weisen auf den eigentlichen Fristablauf hin und sind je nach Umfang der jeweiligen Maßnahme frühzeitig zu notieren. So empfiehlt es sich, bei einer Berufungsfrist eine Vorfrist von ca. einer W...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Definition

Rz. 2 Die prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien eines Rechtsstreites, bspw. die Möglichkeit, sich gegen ein ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel zu wehren, sind häufig nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich, d.h. sie sind befristet. Diese zeitliche Begrenzung trägt zur Rechtssicherheit für die Verfahrensbeteiligten bei, da nach Ablauf der Frist die...mehr