Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass das Opfer einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in angemessener Frist ohne Erörterung von Gegenansprüchen des Schädigers zu seinem Recht kommt (BGH NJW-RR 88, 173; RGZ 154, 334, 339). Daneben wird verhindert, dass der Schädiger ggü seinem zahlungsschwachen Schuldner sanktionslos Rache üben kann (dies als ausschl Zweck sehend un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Zahlt der Verbraucher innerhalb der ihm gesetzten Nachfrist den rückständigen Betrag, entfallen die Kündigungsvoraussetzungen. Es genügt, dass die Leistungshandlung fristgerecht vorgenommen wird; wenn der Leistungserfolg erst nach Fristende eintritt, ist dies unschädlich (vgl BGHZ 12, 267, 269; Bülow/Artz Rz 33). Auch bei Fristüberschreitung durch den Verbraucher ist e...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Pflichtteilsergänzungsanspruch: Die praktischen Auswirkungen der Pro-Rata-Regelung bei der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 207 Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[388] wurde das vormals für die Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB geltende "Alles-oder-Nichts-Prinzip" durch eine flexiblere Abschmelzungsregelung ersetzt. Seitdem gilt für die Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB die Abschmelzungsregelung. Rz. 208 Demnach werden für die Bemessung des Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristablauf.

a) Allgemeines. Rn 19 Nach Ablauf der Ausschlussfrist (Rn 17) kann der Mieter bereits benannte Gründe näher ausführen und präzisieren, aber grds keine neuen Gründe (s.a. Rn 16) einführen (LG Berlin GE 16, 1568). b) Fehlendes Verschulden für Fristablauf. Rn 20 Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, sind nach Fristablauf zum Schutz d...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsfrist.

Rn 1 Der Erblasser kann nur innerhalb der einjährigen Ausschlussfrist (I), der Vertragspartner seine Annahmeerklärung gem §§ 119, 123 innerhalb der Frist der §§ 121, 124 anfechten. Für Anfechtungsberechtigte gem § 2080 gilt § 2082. Eine Fristversäumung ist vAw zu beachten. Berechnung: §§ 187 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Dauerfristverlängerung

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Frist zur Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann unter Beachtung der Vorschriften der §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) um einen Monat verlängert werden. Das gilt auch für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Voraussetzung ist, dass der Verein/Verband als Unternehmer einen entsprechenden schrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 2 Fehlt bei Vornahme des Geschäfts durch den Betreuer die gerichtliche Genehmigung, so führt dies bei einseitigen Rechtsgeschäften zur Nichtigkeit (§ 1858 I). Verträge sind bis zur Genehmigung durch das BtG schwebend unwirksam (I 1). Eine bereits erteilte Genehmigung wird erst wirksam, wenn der Vormund von ihr Gebrauch macht. Es handelt sich um zwingendes Recht, das nicht...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Elective share des Ehegatten

Rz. 579 In nahezu allen[571] US-Staaten, in denen der common law-Güterstand der Gütertrennung gesetzlicher Güterstand ist, erhält der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein Wahlrecht: Er kann das Testament insgesamt akzeptieren oder aber die zu seinen Gunsten getroffenen testamentarischen Vermächtnisse zurückweisen (to elect against the will) und einen ihm z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Neue Inventarfrist.

Rn 9 Das Nachlassgericht kann, wenn kein Fall des I vorliegt, eine neue Inventarfrist (vgl § 1995 Rn 4) bestimmen, um das Inventar zu ergänzen. Die Frist zur Ergänzung des Inventars kann nach § 1994 nur auf Antrag eines Nachlassgläubigers oder des Erben (MüKo/Küpper § 2005 Rz 5) bestimmt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 382 BGB – Erlöschen des Gläubigerrechts.

Gesetzestext Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfang der Anzeige von der Hinterlegung, wenn nicht der Gläubiger sich vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet; der Schuldner ist zur Rücknahme berechtigt, auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat. Rn 1 Die Vorschrift betrifft den öffentlich-rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. (2) Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe sei.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingebrachte Sachen.

Rn 7 Das Einbringen von Sachen wird mittels einer Fiktion bestimmt (§ 701 II). Danach gelten Sachen als eingebracht, die in die Gastwirtschaft mitgenommen werden (Nr 1 Var 1), die auf Weisung des Gastwirts oder seiner Leute außerhalb der Gastwirtschaft in einem dafür vorgesehenen Raum gelagert werden (Nr 1 Var 2) und solche, die in die Obhut des Gastwirts oder seiner Leute g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1028 BGB – Verjährung.

Gesetzestext (1) 1Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird, errichtet worden, so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung, auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. 2Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Willenserklärung/geschäftsähnliche Erklärung.

Rn 8a Ob es sich bei der Modernisierungsankündigung um eine Willenserklärung oder eine geschäftsähnliche Erklärung handelt, ist str (ohne Stellungnahme BGH ZMR 21, 723 Rz 19). In beiden Fällen sind die Vorschriften zur Auslegung von Willenserklärungen (direkt oder zumindest entspr) anwendbar (BGH ZMR 21, 723 Rz 19). Für Willensmängel gilt nichts anderes.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1170 BGB – Ausschluss unbekannter Gläubiger.

Gesetzestext (1) 1Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 zum Neubeginn der Verjäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG verschiedene Vergünstigungen i.S. ermäßigter Steuermesszahlen für förderungswürdige Wohnungen und denkmalgeschützte Gebäude vor.[2] Die Anzeigepflicht ist auf diese Begünstigungstatbestände zugeschnitten. Die ursprünglich auf die Fälle des § 15 Abs. 4 GrStG beschränkte Anzeigepflicht wurde durch das GrStRefUG u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginntmehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Die übrigen Berechtigten können anstelle des nicht Interessierten den Erwerb im Ganzen durchführen. Wann ein ›nicht ausüben‹ des Rechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Innenverhältnis; im Zw muss jedem Wiederkaufsberechtigten eine Frist zur Ausübung gesetzt werden (HP/Faust Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung.

Rn 5 Die in S 2 geregelte Ablaufhemmung dient va dazu, verjährungshemmende Verhandlungen auch noch zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem der Ablauf der Verjährung unmittelbar bevorsteht. Ansonsten könnte ein Gläubiger durch einen plötzlichen Abbruch der Verhandlungen durch den Schuldner in zeitliche Bedrängnis geraten. Auch wenn die ursprüngliche Frist nur noch geringere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 575a I betrifft ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, aber außerordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Es gelten – abgesehen von der Kündigung ggü dem Erben des Mieters nach § 564 – gem § 575a II die §§ 573 und 573a entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zum Rücktritt (Nr 3).

Rn 9 Sind die Werkleistungen des Unternehmers mangelhaft (§ 633 II), ergeben sich die weiteren Bestimmungen für den Rücktritt vom Vertrag und die hieran geknüpften Rechtsfolgen über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 3 aus den Vorschriften des allg Schuldrechts in §§ 323, 326 V und 346 ff. Die Frist nach § 323 I kann nicht vor Fälligkeit der Leistung gesetzt werden; bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitgliedschaft gegenüber der Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ansprüche aus dem BGB.

Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts selbst und auch bei den gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Überprüfungs- und Abnahmefrist.

Rn 7 Für den Fall, dass eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen ist, bestimmt § 271a III, dass eine Frist von mehr als 30 Tagen für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung ausdrücklich vereinbart sein muss und nicht grob unbillig sein darf (Faust DnotZ 15, 644, 660).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Handlungsoptionen.

Rn 3 Im Fall des I 1 kann der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (I 4) eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt (S 2 Nr 1) oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt (S 2 Nr 2). Wahlweise kann der Veranstalter nach II 1 eine ›Ersatzrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 24 Rechtsfolge von § 281 I 1, II, III ist die Ersatzfähigkeit des Schadens, der mit dem Erfüllungsanspruch konkurriert (s § 280 Rn 41). Dessen Vorrang wird beseitigt; der Schadensersatz tritt nunmehr neben den Erfüllungsanspruch (s Vor § 275 Rn 10). Dieser Vorgang ist irreversibel: Ist die Frist einmal verstrichen oder hat einmal Entbehrlichkeit vorgelegen, bleibt es – ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Willenserklärung ist in der Frist des § 121 anfechtbar. Der Anfechtende haftet nach § 122, der Bote oder die Einrichtung nach dem jeweiligen Innenverhältnis, s.a. §§ 40 f TKG, § 7 TKV. Bei bewusst unrichtiger Übermittlung ist eine deliktische Haftung sowohl ggü dem Absender als auch dem Empfänger möglich, ggf aber auch nach §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besondere Umstände, II Nr 3.

Rn 34 Anschließend an die konkreteren Tatbestände der Erfüllungsverweigerung und des Fixgeschäfts bringt II Nr 3 noch eine Generalklausel, gekennzeichnet durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (ähnl §§ 281 II Alt 2, 286 II Nr 4). Als Anwendungsbsp wird in der Begründung das Just-in-time-Geschäft genannt (BTDrs 14/6040, 140). Doch ist dies wohl eher bei Nr 2 unterz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückausnahme.

Rn 9 Eine solche besteht nach § 2109 II für juristische Personen. Sind sie zu Nacherben eingesetzt, so kann sich die Frist von 30 Jahren nicht verlängern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ordnungsvorschrift, die Nichtbeachtung hat keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Frist. (Grüneberg/Weidlich § 1999 Rz 1). Die Inventarfrist wird durch die unterbliebene Mitteilung weder unwirksam noch verlängert.mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (b) Lebensversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 48 Liegt eine unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung vor, so erwirbt der Begünstigte alle Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag sofort und nicht erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Eine Entscheidung des BGH liegt hinsichtlich des in diesem Fall für den Pflichtteilsergänzungsanspruch maßgeblichen Wert nicht vor. Die Grundsätze der Entscheidungen vom 28.4.2010 d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. (2) 1Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 19 Nach Ablauf der Ausschlussfrist (Rn 17) kann der Mieter bereits benannte Gründe näher ausführen und präzisieren, aber grds keine neuen Gründe (s.a. Rn 16) einführen (LG Berlin GE 16, 1568).mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Inhalt und Bedeutung des Wahlrechts nach § 131 HGB

Rz. 158 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 131 Abs. 1 bis 3 HGB (§ 139 Abs. 1 bis 3 HGB a.F.) wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will. Wurde ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. (3) Eine abweichende Vereinbarung zu...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Abgrenzung des Pflichtteilsanspruchs vom Pflichtteilsvermächtnis

Rz. 67 Von den Fällen der Geltendmachung des Pflichtteils i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG sind die Fälle des Pflichtteilvermächtnisses zu unterscheiden.[100] Lediglich beim Pflichtteil hat der Gesetzgeber die Privilegierung vorgesehen, dass der Pflichtteilsberechtigte über seine Steuerpflicht selbst entscheiden kann. Macht er den Pflichtteil geltend, so hat er diesen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlussfrist, § 124 III.

Rn 7 Spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach Abgabe – nicht Zugang – der Willenserklärung erlischt das Anfechtungsrecht. Die Frist wird durch § 21 III VVG nicht verdrängt (BGH NJW 16, 394 [BGH 25.11.2015 - IV ZR 277/14]). Sie kann weder unterbrochen noch gehemmt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 8 § 555c I 1 verlangt Textform (§ 126b). Die Ankündigung muss grds in einem Schreiben erfolgen; geringfügige spätere Nachbesserungen sind aber zulässig (BayObLG NJW-RR 01, 300; LG München I ZMR 09, 453; str).mehr