Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prüfungen im Explosionsschutz / 1 Prüfarten

Die TRBS 1201 unterscheidet bei den Prüfarten zwischen Ordnungsprüfung und technischer Prüfung. Während bei der Ordnungsprüfung die formale Ordnung (Unterlagen, Betriebserlaubnis etc.) geprüft wird, gehören zur technischen Prüfung Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen, Laborprüfungen u. Ä. Im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung wird zudem unterschieden z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.7 Sitzungen, Beratungsunterlagen, Stimmrechte und Abstimmung

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung beruft die oder der Vorsitzende den Innovationsausschuss unter Festsetzung von Ort und Termin ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Zu Beginn des Jahres sollen regelmäßige Sitzungstermine für das gesamte Kalenderjahr festgelegt werden; die Möglichkeit zur Anberaumung der Sitzung an Tagen, an denen das Plenum des Gemeins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.1 Inhalte der Verfahrensordnung

Rz. 52 Der Innovationsausschuss hat die Verfahrensordnung (Stand 17.2.2020) beschlossen, die vom BMG genehmigt worden ist und nach § 1 (Regelungsgegenstand) insbesondere die Arbeitsweise des Innovationsausschusses und seine Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, dem Expertenpool und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.8 Verfahren (§ 6 ThürBfG)

Rz. 111 Der Bildungsfreistellungsanspruch muss dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Dabei ist die Bescheinigung über die Anerkennung der Veranstaltung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung zu dem vom Beschäftigten mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn die Frist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.8 Expertenpool (Abs. 6)

Rz. 20 Nach Abs. 6 der Vorschrift i. d. F. des DVG wird zur Erbringung wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstands in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses ein Expertenpool gebildet. Die Mitglieder des Expertenpools sind Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis. Sie werden nach Abs. 6 Satz 3 auf der Basis eines Vorschlagsverfahrens vom Inn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 2.2 Beibehaltung des bisherigen Haupthausstands als Zweitwohnung

Ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Wegverlegung des eigenen Hausstands vom Arbeitsort und der dortigen Begründung eines zweiten Hausstands ist unerheblich. Eine längere Frist zwischen der Aufgabe des Wohnsitzes und der Neugründung am auswärtigen Beschäftigungsort wird nicht verlangt. Ebenso ist die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushalts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 5 SEPA Pre-Notification

Dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – müssen 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden. Werden i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.1 Aufklärung

Rz. 3 Aufklärung i. S. d. § 13 ist die generelle, abstrakte und von einem individuellen Aufklärungswunsch unabhängige Unterrichtung der Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten. Daraus kann ein Bürger allerdings kein subjektives Recht gegenüber dem Leistungsträger ableiten, denn die Berechtigten auf Information sind unbestimmt (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.1993, 13 RJ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.7 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen Umsetzung des Urteils des BVerfG im Verwaltungsvollzug mit einer Begrenzung der Leistungsminder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.2 Rechtsprechung des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 44 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Leistungsminderung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10.2 Beginn der 3-Wochen-Frist

Rz. 169 Nach der Rechtsprechung des BAG soll die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG im Fall der treuwidrigen Verzögerung oder Vereitelung des Zugangs nicht zwangsläufig ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der Zugang der Kündigung zugunsten des Arbeitgebers fingiert wird. So soll ein Arbeitnehmer, der mit einer Kündigung rechnet, nicht ohne Weiteres verpflichtet sein, im Inter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 3-Wochen-Frist

Rz. 142 Der Arbeitnehmer wahrt die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG, wenn er spätestens am letzten Tag der Frist Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht (vgl. dazu Rz. 67 ff.). Spätestens an diesem Tag muss der Arbeitnehmer seine Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts erklären oder eine entsprechende Klageschrift einreichen. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.2 Fristberechnung

Rz. 146 Für die Berechnung der 3-Wochen-Frist sind die §§ 187 ff. BGB maßgeblich (§ 222 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG). Der Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist, wird nach § 187 Abs. 1 BGB bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die Frist läuft nach § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB mit dem Ablauf des Wochentags ab, der dem Tag des Zugangs der Kündigung entspricht. Fällt der l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.12 Sonderregelungen

Rz. 173 Zum Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen wird die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG im Einzelfall modifiziert. Nach § 2 Abs. 4 ArbPlSchG beginnt diese Frist für Arbeitnehmer, denen die Kündigung nach Zustellung eines Einberufungsbescheids oder während des Wehrdienstes zugeht, erst zwei Wochen nach Ende des Wehrdienstes. Diese Regelung gilt auch nach der Aussetzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3 Nichtbeachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist

Rz. 34 Ob der Arbeitnehmer auch eine fehlerhafte Berechnung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich angreifen muss, ist nicht abschließend geklärt.[1] Der 2. Senat des BAG hat entschieden, dass die 3-Wochen-Frist nicht einschlägig sei, weil eine falsch berechnete Kündigungsfrist nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führe, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.8 Betriebsübergang

Rz. 113 Bei einer Kündigung durch den alten Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang bleibt der alte Arbeitgeber für das Kündigungsschutzverfahren auch nach dem Betriebsübergang passiv legitimiert. Der Arbeitnehmer muss die Klage selbst dann gegen den alten Arbeitgeber richten, wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits auf den Erwerber übergegangen ist.[1] Der Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.2 Klageänderung, Klageerweiterung, Hilfsantrag und Widerklage

Rz. 138 Eine Kündigungsschutzklage muss nicht isoliert erhoben werden. Die Änderung oder Erweiterung einer bereits anhängigen Klage ist zulässig, soweit die Frist des § 4 Satz 1 KSchG gewahrt wird. Ebenso soll eine nur hilfsweise erhobene Kündigungsschutzklage möglich sein.[1] Ausreichend ist auch die fristgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage als Widerklage.[2] Klagen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Schriftform

Rz. 7 Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung der Schriftform. Einzelheiten ergeben sich aus § 126 Abs. 1 BGB. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung danach in Form einer Urkunde, d. h. eines Kündigungsschreibens, übergeben. Das Kündigungsschreiben muss durch den Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Abwicklungsvertrag

Rz. 17 Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag geht dem Abwicklungsvertrag eine einseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses voraus. Die Parteien beschränken sich im Abwicklungsvertrag darauf, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. Zahlung einer Abfindung, einvernehmlich zu regeln.[1] Rz. 18 Mängel des Abwicklungsvertrags muss der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.2 Gesetzliche Fiktion der Zustimmung

Rz. 59 Ausnahmsweise fingiert das Gesetz die Zustimmung zur Kündigung, wenn die Behörde nicht rechtzeitig über den Antrag auf Zustimmung entscheidet, vgl. §§ 171 Abs. 5 Satz 2, 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Rz. 60 Weiß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall, wann der Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt hat, gilt der Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.11 Längere Abwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 170 Es gelten keine Besonderheiten für den Zugang der Kündigung und den Beginn der 3-Wochen-Frist, wenn der Arbeitnehmer für eine längere Zeit abwesend ist. Auch in diesem Fall gilt das Kündigungsschreiben nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB als zugegangen, sobald es in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Arbeitnehmers gelangt und der Arbeitnehmer un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.3.2 Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 123 Der Arbeitnehmer muss gegen jede Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erheben. Sobald der Arbeitnehmer die Frist zur Klageerhebung auch nur für eine einzelne Kündigung versäumt, droht nach § 7 KSchG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rz. 124 Häufig ist es daher für den gekündigten Arbeitnehmer sinnvoll, mit der Kündigungsschutzk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.3 Fehlen der behördlichen Zustimmung

Rz. 62 Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung ohne die erforderliche Zustimmung der Behörde aus, ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig.[1] Maßgeblich für die Frist zur Klageerhebung ist in diesem Fall, ob der Arbeitgeber Kenntnis vom behördlichen Zustimmungserfordernis hatte. Rz. 63 § 4 Satz 4 KSchG ist anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Zustimmung ausspric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift zwingt den Arbeitnehmer, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Hierbei handelt es sich um eine prozessuale Ausschlussfrist, an deren Ablauf materiell-rechtliche Folgen geknüpft sind. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1 Zustellung der Klage

Rz. 144 Die Kündigungsschutzklage muss dem Arbeitgeber nicht vor Ablauf der 3-Wochen-Frist zugestellt werden. Zwar wird die Klage erst mit der Zustellung an den Beklagten rechtshängig (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO). Für die rechtzeitige Klagerhebung ist aber ausreichend, dass die Klage fristgemäß beim Arbeitsgericht eingeht und das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber die Klage "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10.1 Zugang der Kündigung

Rz. 167 Der Arbeitgeber hat häufig ein rechtliches Interesse daran, die Kündigung spätestens an einem bestimmten Termin zu erklären, z. B. vor Ablauf der Probezeit, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB oder zur Wahrung einer längeren Kündigungsfrist. Rz. 168 Wenn der Arbeitnehmer in einem solchen Fall eine Verzögerung des Zugangs der Kündigung zu vertreten hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Kündigung

Rz. 5 § 4 KSchG gilt wegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht nur für die ordentliche, sondern auch für die außerordentliche Kündigung.[1] Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf Feststellung erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, § 4 Satz 2 KSchG (v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2 Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Schwerbehinderung

Rz. 55 In besonderen Fällen bedarf die Kündigung der Zulässigerklärung bzw. Zustimmung durch eine Behörde, vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG für die Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, § 18 Abs. 1 Sätze 4-6 BEEG für die Kündigung von Mitarbeitern vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.1 Erteilung der behördlichen Zustimmung

Rz. 57 Es gilt § 4 Satz 1 KSchG, wenn die Behörde der Kündigung zustimmt[1] und dem Arbeitnehmer diese Entscheidung auch vor Zugang der Kündigung bekannt gibt. Die 3-Wochen-Frist beginnt in diesem Fall mit Zugang der Kündigung und nicht bereits mit Bekanntgabe der Zustimmung der Behörde an den Arbeitnehmer.[2] Rz. 58 Gibt die Behörde dem Arbeitnehmer die Zustimmung dagegen er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Urteilsverfahren

Rz. 66 Das Arbeitsgericht entscheidet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b und Abs. 5 ArbGG im Urteilsverfahren. Einzelheiten des Urteilsverfahrens sind in den §§ 46 ff. ArbGG geregelt. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die ZPO (vgl. §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 72 Abs. 5 ArbGG [1]). Hinweis Der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG verp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3 Fristbeginn

Rz. 147 Die Frist beginnt nach § 4 Satz 1 KSchG mit dem Zugang der Kündigung. Maßgeblich ist insoweit § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Regelung erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Zugang unter Abwesenden. Sie ist aber entsprechend anwendbar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt.[1] Rz. 148 Die schriftliche Kündigung ist zugegangen, sobald sie in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anfechtung

Rz. 19 Unter den Voraussetzungen der §§ 119, 123 BGB kann der Arbeitgeber seine auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung anfechten. Will der Arbeitnehmer gerichtlich geltend machen, dass eine solche Anfechtung nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt, muss er nach überwiegender Meinung die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG nicht einhalten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10 Zugangsvereitelung

Rz. 166 Ein Arbeitnehmer, der die Übergabe eines Kündigungsschreibens vereitelt, muss sich im Einzelfall so behandeln lassen, als habe er die Kündigung tatsächlich erhalten.[1] Auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ist dabei aber zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Beginn der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG zu differenzieren. 7.3.10.1 Zugang der Kündigung Rz. 167...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.2 Fehlerhafte Bezeichnung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer muss den Beklagten, d. h. seinen Arbeitgeber, zutreffend angeben. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Dritten wahrt die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht. Rz. 100 Für die Beurteilung, ob eine falsche Partei verklagt ist, kommt es nicht nur auf deren formale Bezeichnung im Rubrum der Klageschrift an. Entscheidend ist die rechtliche Identität zwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers

Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über die erforderliche Berechtigung zur Stellvertretung (Vertretungsmacht) verfügt, ist die Kündigung bei entsprechender Rüge durch den Arbeitnehmer nach § 180 Satz 1 BGB nichtig. § 4 Satz 1 KSchG findet keine Anwendung, wenn ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter die K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Rechtsunwirksamkeit aus anderen Gründen

Rz. 27 Der Arbeitnehmer muss die 3-Wochen-Frist auch dann einhalten, wenn er die Kündigung nicht für sozialwidrig, sondern "aus anderen Gründen" für rechtsunwirksam hält. Praktisch relevant sind insbesondere die folgenden Fallgruppen: 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr