Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.1 Kündigungsfristen beachten

Dieses Sonderkündigungsrecht gewinnt an Bedeutung, wenn es sich bei dem zu kündigenden Mietverhältnis um ein bereits seit mehreren Jahren bestehendes handelt. Bekanntlich regelt die Bestimmung des § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Mieters gestaffelte Kündigungsfristen nach der Dauer des Bestehens des Mietverhältnisses. So verlängert sich die knapp 3-monatige Grundkündig...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.2.1 Befristetes Mietverhältnis

Insbesondere im Bereich der Geschäftsraummiete hat die Bestimmung des § 57a ZVG große Bedeutung. In aller Regel sind derartige Mietverhältnisse nämlich über mehrere Jahre befristet, weshalb das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist. Für den Ersteher in der Zwangsversteigerung besteht hier die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

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Emojis im Rechtsverkehr: harmlose Spielerei oder rechtlich erhebliche Äußerung?

Zusammenfassung Ein Daumen nach oben hier, ein feiernder Smiley da – Emojis sind aus der digitalen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Immer häufiger werden deshalb Gerichte und Behörden mit der Frage konfrontiert, welche rechtliche Bedeutung einem Emoticon beizumessen ist. Hintergrund Im Jahr 2016 verurteilte das Strafgericht (Tribunal correctionnel) von Valence (Frankreich...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Urt. v. 7.3.2019 – IX ZR 221/18

Rz. 114 a) Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH NJW ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 3 Das Problem

K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur vorzeitigen Kündigung dieses Verwaltervertrages zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 6.1.2020 bietet K an, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Der Verwaltungsbeirat leh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.4 Beiratsvertrag

Haben die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ein Verwaltungsbeirat einen Beiratsvertrag geschlossen, wird in der Regel in der Abbestellung zugleich die (ggf. außerordentliche) Kündigung des Beiratsvertrags liegen.[1] Diese muss aber noch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG vertreten durch den Verwalter, ausgesprochen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Protokoll der Eigentümerver... / 7.4 Verweigerung des Einsichtsrechts

Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Versammlungsniederschriften, stellt dies einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags dar. Abberufen werden kann der Verwalter seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ohnehin jederzeit und grundlos. Auskunftsverpflichtet ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Verweig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 1.2 Einsichtnahme

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG.[1] So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interes...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 4.1 Unterstützung (§ 29 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 WEG)

Die Verwaltungsbeiräte haben den Verwalter zu unterstützen. Ob und inwieweit der Verwalter die Unterstützung bei der Durchführung seiner gesetzlichen und ihm von den Wohnungseigentümern anvertrauten Aufgaben nutzt, eine Hilfe sucht und diese auch annimmt, ist eine Frage des Einzelfalls. In einem Misstrauen der Verwaltungsbeiräte gegenüber dem Verwalter kann ein Grund für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung (WEMoG) / 4 Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rechnungslegung

Sollte sich der Verwalter weigern, seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Beendigung seines Amtes nachzukommen, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Verwalter ist dann auf Rechnungslegung zu verklagen. Musterschriftsatz: Klage auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe gegen ehemaligen Verwalter Amts...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.1.2.2 Versammlung

In der Versammlung ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats – bestimmen die Wohnungseigentümer keine andere Person – als Ladender der "geborene" Versammlungsleiter. Als solcher eröffnet er die Versammlung, kann sie, sind nicht alle Tagesordnungspunkte "abgearbeitet", vertagen (= Tag und Ort bestimmen, an dem die Versammlung fortgesetzt wird) und sie auch unterbrechen. Hinw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trifft für Wohnraummietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, besondere Regelungen im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist von Wohnraummietverhältnissen auf bestimmte Zeit gilt § 575a, für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Härtefallhinweis

Rz. 7 Auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist sind auch die Vorschriften der Sozialklausel (§§574 ff.) anwendbar. Das ergibt sich aufgrund der systematischen Stellung der Vorschriften im gemeinsamen Abschnitt der "Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit". Wird die Kündigung vom Vermieter ausgesprochen, ist der Mieter daher auf die Widerspruchsmöglichkeit im F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Kündigungsfristen

Rz. 8 Kündigungstag ist der dritte Werktag des Monats. Wird die Kündigung spätestens zum dritten Werktag erklärt, so endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats.. Die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten nicht. Wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Sinne des § 549 Abs. 1 spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erklärt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Tatbestandvoraussetzungen

Rz. 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Um zur Anwendbarkeit des § 573d zu gelangen, bedarf es zunächst eines außerordentlichen Kündigungsrechts. Das außerordentliche Kündigungsrecht ergibt sich aus dem Gesetz und findet sich für den Mieter z. B. in § 540 Abs. 1 Satz 2 (Gebrauchsüberlassung an Dritte), § 544 S. 1 (Vertrag über mehr als 30 Jahre), § 555e Abs. 1 S. 1 (Sonderkün...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.2 Verfügungsgrund

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ferner ein Verfügungsgrund vorliegen. Grundsätzlich besteht beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch die Möglichkeit, bereits in der Kündigungsschutzklage in Form eines uneigentlichen Hilfsantrags einen Antrag auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung zu stellen, und zwar für den Fall, dass er mit seinem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Verschmelzung

Zusammenfassung Für ein Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach einer Verschmelzung bedarf es besonderer Umstände, die die weitere Erbringung der Leistung durch den übernehmenden Rechtsträger unzumutbar machen. An diese Umstände sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall stritten die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 2 Bestandsschutzstreitigkeiten

Neben Kündigungsschutzklagen sind im Arbeitsrecht noch weitere Bestandsschutzstreitigkeiten denkbar, die das Arbeitsverhältnis als solches in seinem Bestand betreffen. Das Arbeitsgericht ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für Klagen dieser Art zuständig. Für Bestandsschutzstreitigkeiten einschl. Kündigungsschutzverfahren besteht in § 61a ArbGG eine besondere Prozessförderungspf...mehr

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Fristlose Kündigung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung

1 Leitsatz Mietet ein Mieter eine Wohnung von vornherein mit der Absicht, sie niemals selbst zu bewohnen, sondern einem Dritten – auch einem engen Verwandten – zum Gebrauch zu überlassen, rechtfertigt dies eine Kündigung des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung. 2 Normenkette § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB 3 Das Problem Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kü...mehr

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Fristlose Kündigung bei unb... / 3 Das Problem

Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt u. a. dann vor, wenn der Mieter die Wohnung unbefugt einem Dritten überlässt.mehr

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Fristlose Kündigung bei unb... / 1 Leitsatz

Mietet ein Mieter eine Wohnung von vornherein mit der Absicht, sie niemals selbst zu bewohnen, sondern einem Dritten – auch einem engen Verwandten – zum Gebrauch zu überlassen, rechtfertigt dies eine Kündigung des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung.mehr

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Fristlose Kündigung bei unb... / 5 Entscheidung

LG Berlin, Beschluss v. 24.2.2022, 65 S 202/21, GE 2022 S. 471mehr

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Fristlose Kündigung bei unb... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung bei unb... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte eine Mieterin eine Wohnung angemietet, wobei sie bereits im Zeitpunkt der Anmietung die Absicht hatte, diese ihrem Bruder zu überlassen. Die Mieterin selbst bewohnt gemeinsam mit Ehemann und Kindern eine andere Wohnung. Das LG Berlin stellte klar, dass ein Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung (§ 553 Abs. 1 BGB) nicht vo...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.2.2 Wiederbestellung

Der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann auch die Wiederbestellung des Verwalters entgegenstehen. Grundsätzlich kann freilich auch der wiederbestellte Verwalter nach erfolgter Wiederbestellung jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings ist dieser Aspekt wiederum von der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags zu trennen. Voraussetzung für di...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.3 Zahlungsklage

Der Verwalter sollte sich ohnehin darauf beschränken, entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Im Rahmen dieser Klage wird dann inzidenter geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter nicht allzu viel Zeit las...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.2 Feststellungsklage

Ist die Vertragslaufzeit nicht an den Bestellungszeitraum gekoppelt, konnte der Verwalter nach alter Rechtslage zunächst gerichtlich die Feststellung begehren, es fehle am Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags.[1] Die Feststellungsklage statt der unmittelbaren Zahlungsklage konnte sich dann empfehlen, wenn zweifelh...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2 Welche Auswirkungen hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes?

Da die Abberufung des Verwalters nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden kann und § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG auch für vor Inkrafttreten des WEMoG begründete Bestellungsverhältnisse gilt, kann der Verwalter bereits sachlogisch erst recht abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Da der Verwalter aber kein Anfechtungsrecht mehr hat, hat da...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.1.3 Fehlerhafte und unvollständige Beschluss-Sammlung

Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters lag nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG a. F. auch dann vor, wenn die von ihm geführte Beschluss-Sammlung fehlerhaft oder unvollständig ist. Zwar stellte nicht jeder Fehler beim Führen der Beschluss-Sammlung einen wichtigen Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG a. F. dar.[1] Allerdings obliegt die Beurteilung, ob das Kriteriu...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Vergütungsansprüche des Verwalters mit der Beschlussfas...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.3 Abmahnung erforderlich?

Da die Abberufung des Verwalters ohnehin jederzeit grundlos möglich ist und ein wichtiger Grund gerade nicht vorliegen muss, wird man für die Berechtigung der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags ein Abmahnerfordernis nicht annehmen können. Ohnehin gilt auch im Wohnungseigentumsrecht der Grundsatz des § 626 BGB, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, wenn das Vertrauensv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mängel – Grob fahrlässige U... / 1 Leitsatz

Grob fahrlässige Unkenntnis des Mieters von Mängeln der Wohnung schließt eine Minderung oder fristlose Kündigung aus.mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.1.1 Nichtführen der Beschluss-Sammlung

Von besonderer Bedeutung für Verwalter ist die Tatsache, dass sie die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags dann riskieren, wenn sie überhaupt keine Beschluss-Sammlung führen. Stellt nämlich bereits das nicht ordnungsmäßige Führen der Beschluss-Sammlung einen wichtigen Grund dar, ist dies erst recht der Fall, wenn überhaupt keine Beschluss-Sammlung geführt wird. Fehlerh...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 5 Schicksal des Verwaltervertrags

Trennungstheorie: Bestellung und Verwaltervertrag Nach der herrschenden Trennungstheorie ist das organschaftliche Bestellungsverhältnis des Verwalters vom Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft zu unterscheiden. Der Beschluss über die Abberufung des Verwalters führt also nicht automatisch auch zur Beendigung des Verwaltervertrags. Insbesondere die Abberufung des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untervermietung an Touriste... / 4 Die Entscheidung

Eine Pflichtverletzung liegt nach einem Urteil des AG München nicht erst dann vor, wenn der Mieter die Wohnung an Touristen überlässt, sondern bereits dann, wenn der Mieter die Wohnung zur Vermietung über ein Internetportal (z. B. Airbnb) anbietet. Dies rechtfertigt somit ohne Weiteres eine Abmahnung. Wurde der Mieter dementsprechend abgemahnt, ist eine fristlose Kündigung d...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.7 Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan

Auch Verstöße gegen seine Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans können die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags zur Folge haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verwalter überhaupt keine Jahresabrechnungen und/oder Wirtschaftspläne erstellt[1]; Jahresabrechnungen und/oder Wirtschaftspläne verspätet erstellt[2]; zugunsten eines ...mehr

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Mängel – Grob fahrlässige U... / 3 Das Problem

Mängel der Mietsache können den Mieter zur Minderung der Miete und in bestimmten Fällen auch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Kennt der Mieter jedoch bei Abschluss des Mietvertrags den Mangel der gemieteten Sache, stehen ihm diese Rechte nicht zu (§ 536b BGB).mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2 Sonstige wichtige Gründe

Im Übrigen wurde ein wichtiger Grund zur sofortigen Abberufung des Verwalters angenommen, wenn das zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört war und den Wohnungseigentümern deshalb unter Berücksichtigung aller Umstände – gleichgültig, ob dies vom Verwalter verschuldet war oder nicht – nach Treu und Glauben eine Fortsetzung...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 3.2 Versammlungsbeschluss

In aller Regel erfolgt die Abberufung des Verwalters durch Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Für die Abberufung des Verwalters genügt grundsätzlich ein einfacher Mehrheitsbeschluss – nach § 25 Abs. 1 WEG die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass die Wohnungseigentümerversammlung seit Inkrafttreten des WEMoG bereits dann ...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.1 Person des Verwalters

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann zunächst in der Person des Verwalters liegen. Sie ist gerechtfertigt, wenn gegen ihn Haftbefehl in der Zwangsvollstreckung ergangen ist[1]; er über kein pfändbares Vermögen verfügt[2]; über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird[3]; er falsche oder bagatellisierende...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.2.1 Pflichtverletzungen

Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kommt dann infrage, wenn er den Willen bzw. die Wünsche zahlreicher Wohnungseigentümer missachtet[1]; interne Angelegenheiten der Wohnungseigentümer an die Presse weiterleitet[2]; die Wohnungseigentümer nicht über einen Rechtsstreit unterrichtet, den ein Dritter gegen die Eigentümergemeinschaft führt[3]; gerichtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.2.3 Strafanzeigen/Prozessführung

Der Verwalter riskiert die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags, wenn er Strafanzeigen gegen Wohnungseigentümer stellt, die jeglicher Grundlage entbehren[1]; Rechtsstreitigkeiten unter den Wohnungseigentümern provoziert[2]; für einen Wohnungseigentümer innerhalb einer 2er-Gemeinschaft einen Prozess führt, da er hiermit seine Neutralitätspflicht verletzt.[3]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mängel – Grob fahrlässige U... / 4 Die Entscheidung

Nach einem Urteil des LG Lübeck schließt nicht nur eine positive Kenntnis von Mängeln, sondern auch eine grob fahrlässige Unkenntnis des Mieters eine Minderung oder fristlose Kündigung aus. Dies ist der Fall, wenn der Mieter vor dem Abschluss des Mietvertrags auf eine gründliche Besichtigung der Wohnung verzichtet. Ungünstige Eigenschaften der Mietsache muss der Vermieter ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untervermietung an Touriste... / 3 Das Problem

Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Wohnung unbefugt einem Dritten z. B. Touristen überlässt (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine Untervermietung an Touristen ist selbst dann unzulässig, wenn dem Mieter die Untervermie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.4 Beschlussfassung/-durchführung

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags liegt vor, wenn der Verwalter grob fehlerhafte Beschlussanträge formuliert und die Wohnungseigentümer nicht auf Risiken und Gefahren hinweist[1]; sich weigert, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen, obwohl diese nicht angefochten sind.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.2.2 Beleidigung

Der Verwalter liefert einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags, wenn er einen schwierigen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet[1]; den Beiratsvorsitzenden als klassisch-psychologischen Fall bezeichnet[2]; die Wohnungseigentümer als "Sauhaufen" bezeichnet.[3]mehr