Fachbeiträge & Kommentare zu Fusion

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 97 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 98 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Anwendung der Fusionsrichtlinie

Rz. 50 Ungeachtet der Frage, ob § 20 oder § 21 UmwStG entsprechend anzuwenden ist, wird der Formwechsel auch einer ausländischen hybriden Personengesellschaft nicht von der Fusionsrichtlinie erfasst, da weder eine "Fusion" noch eine "Einbringung von Unternehmensteilen" noch ein "Austausch von Anteilen" i. S. d. Fusionsrichtlinie vorliegt. Daher kann sich ein Steuerpflichtige...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören und a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Europäischer Betriebsrat: E... / 3.2 Unterrichtung und Anhörung

Ein kraft Gesetzes geschaffener Europäischer Betriebsrat ist nach § 29 EBRG einmal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des gemeinschaftsweit tätigen Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe zu unterrichten und anzuhören. Dazu gehören etwa Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, die Entwicklung der B...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.7 Ersatzkassen

Rz. 15e Die Ersatzkassen wurden mit dem SGB V in die allgemeine Krankenversicherung übernommen. Das nach der Aufbau-VO bestehende Sonderrecht der Ersatzkassen war damit zugleich beseitigt worden (vgl. Komm. zu § 148). Auf das Sonderrecht der Mitgliedschaftsbegründung weist nur noch die Definition in § 148 Satz 1 hin, wonach Ersatzkassen solche Krankenkassen sind, bei denen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind Tz. 202 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die FRL wird als R des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Definition [1] Wird eine Funktion ... Rz. 1128 [Autor/Stand] Begriff der Organisationslehre. Der Begriff der Funktion wird in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre verwendet. Hier bezeichnet er selbständige Teilaufgaben eines Unternehmens als " homogene Gruppe von Handlungen "[2], welche aus einer Aufteilung der unternehmerischen Gesamtaufg...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 23a Durch Art. 3 Nr. 21 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (vgl. BGBl. I S. 1127) wurde die Seeberufsgenossenschaft durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt. Nach weiteren Fusionen entstand die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.1 Umsatz-Soll-Ist-Vergleich

Für die meisten Betriebe stehen die Umsatzerlöse im Fokus. Daher werden fast immer geplante und tatsächlich erzielte Erlöse in monatlichen Abständen gegenübergestellt. Bei der Analyse von Umsatzabweichungen müssen Sie sich fragen, auf welche Veränderungen bzw. Faktoren Ihr Betrieb unmittelbar Einfluss nehmen kann und auf welche nicht. Faktoren, auf die Sie in der Regel keinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 2.3.2 Kosten-Soll-Ist-Vergleich

Ein weiterer Einsatzschwerpunkt des SIV sind die Kosten. Das hierfür vorgesehene Tool ist ähnlich aufgebaut und strukturiert wie das Arbeitsblatt zum Umsatz-Soll-Ist-Vergleich. Sie können mit dem Werkzeug ebenfalls eine selektive und kumulative Darstellung vornehmen. Wie zuvor lässt sich die Analyse auch auf einzelne Sachverhalte beschränken, z. B. die Untersuchung einzelner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Schrifttum: Bilitewski, Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SESTEG) – Ein erster Überblick, FR 2007, 57; Brandt, Ein Überblick über die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland, BB 2005, 1; Dreßler, EU-Projekte zur Gründung von "Europäischen Gesellschaften" nach gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausnahmen

Rn. 269 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Ausnahme von der Entstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 3 EStG sieht S 5 in Fällen der Sitzverlegung einer europäischen Gesellschaft (SE) oder einer europäischen Genossenschaft (SCE) vor. Eine solche (identitätswahrende) Sitzverlegung darf wegen Art 10d Abs 1 Fusions-RL nicht durch Besteuerungsfolgen gehemmt werden. Deshalb kann die Sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerplanungsüberlegungen, Wahlrecht

Rn. 36 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 An diese Überlegungen schließen sich weitere hinsichtlich steueroptimierender Gestaltungen an, die sich auf die optionale Ausrichtung der Begünstigungsnorm stützen. § 6b EStG kann auch, wenn gewollt – auch teilweise –, nicht beansprucht werden. So kann es in einer Verlustperiode sinnvoll sein, die Begünstigung nach § 6b EStG gerade nicht in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gesellschafter sind eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, die bei Gründung der Gesellschaft mindestens eine Stammeinlage übernommen haben und diese am jeweiligen BilSt (vgl. HdR-E, GmbHG § 42, Rn. 59; BeckOK-GmbHG (2024), § 42, Rn. 27) noch innehaben. Gesellschafter ist ferner, wer später einen Geschäftsanteil, einen Teil da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Ungarn / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Die Sonderregelung für Landwirte befreit diese generell von den steuerlichen Aufzeichnungs-, Veranlagungs- und Erklärungspflichten sowie von der Pflicht zur Abführung der Steuer. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig. Landwirte, die Tauschhandel betreiben, müssen bei innergemeinschaftlichen Erwerben im Wert von über 10 000 EUR MwSt zahlen. Unternehmer mit einem Jahresumsatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 1 Ausgangssituation

Rz. 1 Informationen zur Leistung bzgl. ökologischer, sozialer und Governance-Aspekte[1] unternehmerischen Handelns besitzen für eine Vielzahl privater und institutioneller Stakeholder-Gruppen hohe Relevanz. Spätestens seit den 1990er Jahren steigen die Forderungen nach entsprechenden Angaben stetig an. Dieser veränderte Informationsbedarf von Anlegern, Kunden, Beschäftigten ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 7. Fusion

Rz. 933 Fusionieren zwei oder mehrere Sozialleistungsträger, bildet die dann fusionierte Institution eine neue Rechtskörperschaft[940] und ist damit Rechtsnachfolger der vorbestehenden (und dann fusionierten) Sozialträger. Es gelten die Ausführungen unter Rdn 916 ff. Rz. 934 Etwas anderes kann gelten bei Übernahme (nicht Fusion) eines Sozialträgers durch einen führenden Träge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / 1.2.5 Die Vielfalt der Veränderungsprozesse

Dramaturgie in Veränderungsprozessen beachten Kein Veränderungsprozess gleicht dem anderen – jeder erfordert seine eigene Dramaturgie. Im Folgenden werden verschiedene Veränderungsszenarien des Change Managements vorgestellt: Steht eine konsequente Sanierung zur Sicherung des Überlebens an, bleibt kaum Zeit für tiefgreifende Lernprozesse. Das Handeln ist stark betriebswirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.1 Häufige Gründe bei Trennungen

Sich von Mitarbeitern zu trennen ist kein leichter, aber manchmal ein notwendiger Schritt. So können Trennungen aufgrund von Spannungen und Störungen im Unternehmen, aber auch betriebsbedingt erfolgen. Rein statistisch gesehen führen Meinungsverschiedenheiten am häufigsten zu Trennungen. Hier zeigt sich, wie schwer es – trotz meist offenem und vertrauensvollem Umgang – ist, p...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenswert mit der Di... / 1 Ausgewählte Verfahren zur Unternehmensbewertung

Die Anlässe für Unternehmensbewertungen sind vielfältiger als häufig angenommen. Bewertungen können u. a. notwendig werden bei: Nachfolge an interne oder externe Übernehmer Unternehmenskäufen oder –verkäufen Übernahmen, Abspaltungen oder Fusionen Veränderung der Inhaber- oder Kapitalgeberstruktur Auseinandersetzungen der Inhaber über den Unternehmenswert Steuerlichen Verlagerungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategietransformation: En... / 2.3.1 Bestimmung der Langfristausrichtung

Abstimmung der Langfristausrichtung in Expertenorganisationen ist anspruchsvoll. Der große Vorteil von Expertenorganisationen ist die hohe Bereitschaft zur Befolgung eines strukturierten Vorgehens. Der Nachteil liegt in der Tatsache begründet, dass jeder Experte eine feste Überzeugung über die Richtigkeit und Relevanz der eigenen Ansicht in die Diskussion einbringt. Der Disku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 3 Worin unterscheiden sich starke und schwache Unternehmenskulturen?

Wie stark der Einfluss der Unternehmenskultur auf das Geschehen in Ihrem Unternehmen ist, hängt entscheidend davon ab, wie stark ihre Kultur ausgeprägt ist. Wir unterscheiden daher starke und schwache Kulturen. Starke Unternehmenskulturen sind zum einen sehr prägnant. In ihren herrschen klare Vorstellungen darüber, was erwünscht ist und was nicht. Die Werte und Verhaltensweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.1 Geschäfts- oder Betriebsbilanzen

Geschäfts- oder Betriebsbilanzen werden laufend in bestimmten Zeitabständen erstellt und jeweils aus der Buchführung entwickelt. Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die Eröffnungsbilanz. Ihr entspricht die Anfangsbilanz, die z. B. anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DIN 33430 in der Personalpr... / 6.1 Grundsatzüberlegungen

Jedes Unternehmen kann sich überlegen, ob sich die Anwendung der DIN 33430 im eigenen Betrieb lohnt, denn die Norm ist keine gesetzliche Vorschrift. Dies ist ein ähnlicher Entscheidungsprozess wie z. B. bei der Einführung der DIN EN ISO 9000 ff. Die ISO 9000-Normenfamilie hat allerdings in vielen Fällen einen deutlich höheren Einfluss auf die Marktposition des Unternehmens. E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unternehmenskreis

Tz. 52 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unterliegen Unternehmen dem Enforcement, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat haben (sog. Herkunftsstaatsprinzip). Aktienemittenten und Emittenten von Schuldtiteln m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einerseits den zeitlichen Anwendungsbereich des am 1.1.1983 in Kraft getretenen GrEStG (Abs. 1) und seiner weiteren, zu späteren Zeitpunkten hinzugetretenen bzw. geänderten Vorschriften (Abs. 3 bis 7). Andererseits bestimmt sie über die weitere Anwendbarkeit des früheren – vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden – Rechts auf Erwerbsvorgäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Qualifizierter Anteilstausch

Rz. 103 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG ist Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden. Rz. 104 Zweck der Beschränkung der Steuervergünstigung auf mehrheitsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tod der Partei.

Rn 6 Bei natürlichen Personen unterbricht deren Tod das Verfahren, auch wenn dieses unter der Firmenbezeichnung (§ 17 HGB) geführt worden ist. Dem Tod gleichzustellen ist die Todeserklärung nach § 9 VerschG. § 239 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Insolvenzverwalter wegen einer Insolvenzforderung verklagt wurde und das Insolvenzverfahren nach § 211 I InsO mangels Masse e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Bedeutung der Organschaft

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im alten Umsatzsteuersystem (bis 1967 vgl. Einführung UStG) ohne Vorsteuerabzug lag der wirtschaftspolitische Zweck der Rechtsfigur der Organschaft im Wesentlichen darin, dem Drang zur vertikalen Konzentration durch Fusionen entgegenzuwirken. Die Einführung dieser Rechtsfigur beseitigte zwar innerhalb des Organkreises die Umsatzsteuerkumulier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.4 Retention Bonus

Ein Retention Bonus, auch als Bindungsprämie oder Halteprämie bezeichnet, ist eine zusätzliche Vergütung oder ein Anreiz, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bietet, um sie zu motivieren, im Unternehmen zu bleiben und ihre Beschäftigung für einen bestimmten Zeitraum fortzusetzen. Im Gegensatz zu anderen Arten von Boni, die oft als Belohnung für vergangene Leistungen geza...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 1.3 Neuausrichtung des HR-Geschäftsmodells

In der Vergangenheit waren die HR-Funktionen der meisten Unternehmen lokal ausgerichtet. Jede größere Unternehmenseinheit (Business Unit, Landesgesellschaft, Werk usw.) verfügte über eine mehr oder weniger eigenständige und umfassende Personalabteilung. Dies hatte Redundanzen, Reibungs-, Qualitäts- und Zeitverluste zur Folge, erschwerte die Zusammenarbeit zwischen den Einhei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.3 Spaltungsbericht

Rz. 17 Der in § 127 UmwG normierte Spaltungsbericht ist durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger – für jeden Rechtsträger einzeln oder nach § 127 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwG auch gemeinsam – zu erstellen. Er umfasst gem. § 127 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz UmwG die Berichterstattung über die Spaltung, den Spaltungs- und Übernahmevertrag oder seinen Entwurf. Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.3 Diskriminierende (Nicht-)Entfristung

In einem anderen Fall, den dasselbe LAG 7 Jahre früher im März 2011 entschied[1], ging es um eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin, deren Vertrag der Arbeitgeber nicht entfristete, sondern auslaufen ließ. Im etwa gleichen Zeitraum entfristete der Arbeitgeber die Verträge zweier anderer Mitarbeiter, die sich in einer vergleichbaren Situation befanden. Die Klägerin, deren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 3 Beitragsberechnung

Für Seeleute, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt werden, berechnen sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer Durchschnittsheuer.[1] Zu beachten ist, dass ungeachtet der Fusion von Seekasse und Knappschaft für Seeleute nicht das Recht der knappschaftlichen, sondern das der allgemeinen Rentenversicherung gilt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 14.1 Bei Beteiligung des übernehmenden Rechtsträgers am übertragenden Rechtsträger oder bei nicht bestehendem Beteiligungsverhältnis der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Zeile 100 Diese Zeile gilt für die Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung, unabhängig davon, ob der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist (dann Zeilen 101 ff.). Erfolgen in einem Jahr mehrere Verschmelzungen, sind diese nicht in den Zeilen 100–114 zu erfassen. Vielmehr sind die jeweiligen Beträge auf einem gesonderten Blatt zu ermitteln und di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (IPSAS 40)

Tz. 83 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Zusammenschluss im öffentlichen Sektor (combination) wird definiert als das Zusammenführen von separaten Geschäftsbetrieben in einer öffentlichen Einheit (IPSAS 40.5). IPSAS 40 zeichnet sich dadurch aus, dass er Leitlinien für die Bilanzierung von Erwerben (acquisitions) und von Fusionen (amalgamations) bietet. Während sich die Bilanzieru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr