Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 4 Die Vorschrift verweist bzgl. der Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts auf § 318 HGB (vgl. § 318 Rz 8 ff.). § 318 Abs. 1 HGB sieht für die Bestellung des AP des JA die Wahl durch die Haupt- oder Gesellschafterversammlung sowie die Auftragserteilung durch die gesetzlichen Vertreter vor. Entsprechendes gilt nunmehr für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9.2 Begründetheit

Rz. 38 Die Androhung des Ordnungsgelds sowie die Kostenfestsetzung sind aufzuheben, wenn der Einspruch begründet ist (§ 390 Abs. 3 FamFG). Ist der Einspruch nicht begründet, so ist dieser zu verwerfen und das angedrohte Ordnungsgeld nach Ablauf der Sechswochenfrist festzusetzen.[1] Das BfJ hat in diesem Fall zugleich eine erneute Ordnungsgeldandrohung auszusprechen, wenn die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Auskünfte an Konzern-Abschlussprüfer in Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 64 Der durch das AReG neu eingefügte Abs. 5 dient der Umsetzung von Art. 23 Abs. 5 Unterabs. 1 und 3 der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Die Regelung normiert eine Übermittlungsbefugnis (keine Übermittlungspflicht) des Abschlussprüfers an den Konzernabschlussprüfer des in einem Drittland ansässigen MU und entspricht somit den Regelungen des Abs. 4. Rz. 65 Besond...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Erteilen eines unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 26 Der notwendige Inhalt des Bestätigungsvermerks ergibt sich aus § 322 Abs. 1 bis 3 und 6 HGB. Ein in dieser Form erteilter Bestätigungsvermerk ist dann unrichtig, wenn er nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung nicht mit diesem Inhalt hätte abgegeben werden dürfen, sondern vielmehr eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks oder gar dessen Versagung hätte erfolgen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 § 315h HGB-E bezieht sich auf die KapG, die nach § 289b Abs. 1 HGB-E verpflichtet sind, ihren Lagebericht, um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Nach dem RegE CSRD-UmsG [1] erfährt § 289b HGB eine umfassende Überarbeitung und die Berichterstattung wird auf alle großen KapG i. S. d. § 267 HGB und kapitalmarktorientierte Unt nach § 264d HGB (KleinstKapG ausgenomme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises dar, da es sich bei diesen Unt bei der V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöße...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Gesetzlicher Vertreter (Abs. 2)

Rz. 18 Die Regelung des § 264a Abs. 2 HGB ist der Tatsache geschuldet, dass PersG an sich dem Prinzip der Selbstorganschaft unterliegen und insoweit keine gesetzlichen Vertreter haben. Da sich die Bestimmungen der §§ 264ff. HGB jedoch auf die gesetzlichen Vertreter einer KapG beziehen (z. B. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, bei der Verhängun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 31 Der Kfm. darf die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur nach dem Gesetzeswortlaut unter folgenden Voraussetzungen anwenden: Der Kfm. nimmt eine körperliche Bestandsaufnahme vor oder er schreibt seine Bestände durch ein anderes Inventurverfahren i. S. d. § 241 Abs. 2 HGB fort und die körperliche Bestandsaufnahme findet innerhalb von drei Monaten vor bzw. innerhalb von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Hinweise

Rz. 140 Ergeben sich wesentliche Unsicherheiten aus der Tatsache, dass ein Zwischenabschluss für ein in den Konzernabschluss einbezogenes TU gem. § 299 Abs. 2 HGB nicht aufgestellt wurde, ist dies in einem gesonderten Abschnitt als Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts (Rz 109) gem. § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB anzugeben. Rz. 141 Ein Hinweis ist auch dann geboten, wenn der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 314 HGB erweitert die Angabepflichten des § 313 HGB. Diese weiteren Pflichtangaben beziehen sich auf Sachverhalte, die aus keiner Regelung des HGB hervorgehen, aber Bestandteil des Konzernanhangs sind. Die Angaben sind an die Angabepflichten des Jahresabschlusses für KapG nach § 285 HGB angelehnt, allerdings um Konzernspezifika angepasst. Rz. 2 Hinsichtlich der Ausges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 74 In handelsbilanzieller Hinsicht ist umstritten, ob die eigenen Anteile als Vermögengegenstände zu klassifizieren sind. Tw. wird dies mit dem Argument bejaht, dass der Erwerb eigener Anteile keine relevanten Unterschiede zu gewöhnlichen Erwerbsfällen erkennen lasse.[1] Eigene Anteile würden sich von anderen VG lediglich dadurch unterscheiden, dass ihr Wert nur im Wege ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 28 Die Tatalternativen "Offenbarung" bzw. "Verwertung" sind nur bei vorsätzlichem Verhalten strafbar. Die Fahrlässigkeit ist mangels ausdrücklicher Strafandrohung (§ 15 StGB) nicht strafbar. Rz. 29 Hinsichtlich des Offenbarens ist bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ausreichend, d. h., der Täter muss die Gefahr der Tatbestandsverwirklichung erkannt und dies zumindest bil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben über Mutterunternehmen für den kleinsten Kreis von Unternehmen (Nr. 14a)

Rz. 105 Nach dem § 285 Nr. 14a HGB ist von allen KapG mit Ausnahme der KleinstKap in analoger Weise dasjenige MU anzugeben, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unt erstellt. Es handelt sich somit um das direkt übergeordnete MU. Diese Angabe ist daher auch für kleine KapG notwendig, womit der deutsche Gesetzgeber über die Mindestvorgaben der RL 2013/34 /EU hi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.6 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Rz. 125 An die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" tritt gem. § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB der Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust, wenn die Bilanzaufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung erfolgt. Wenn bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung über eine Ausschüttung beschlossen wurde, ist die beschlossene Dividende als Abgang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Abschreibungen (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 117 Für das GKV fordert § 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB einen nach AV und UV getrennten Ausweis der Abschreibungen mit der Unterteilung in: Abschreibungen auf immaterielle VG des AV und Sachanlagen sowie Abschreibungen auf VG des UV, soweit diese die in der KapG üblichen Abschreibungen überschreiten. 3.7.1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4 Rückstellungen (§ 249 HGB)

Rz. 26 Für den Konzernabschluss gibt es keine vom Jahresabschluss abweichenden konzernspezifischen Regelungen. Die Passivierung von Rückstellungen richtet sich gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB nach dem Recht des MU. Aufgrund der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB können "konzerninterne" Rückstellungen im Jahresabschluss aus Konzernsich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 173 Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste ist in der GuV als sonstiger betrieblicher Aufwand im GKV zu erfassen. Im UKV ist ebenfalls ein Ausweis als sonstiger betrieblicher Aufwand oder im jeweilig betroffenen Funktionsbereich zulässig. Rz. 174 Soweit bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen eine Abzinsung vorzunehmen ist, wird lediglich der Barwert d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Als Teil der Sanktionsvorschriften des HGB wird § 334 HGB durch deren Normzusammenhänge bestimmt (§ 331 Rz 7). Weder im AktG noch im GmbHG existiert eine über § 334 HGB hinausgehende Regelung. Lediglich § 20 Abs. 1 PublG enthält eine dem § 334 Abs. 1 HGB im Inhalt und Aufbau entsprechende Vorschrift.[1] In materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht gelten für § 334...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1 Unrichtiger Konzernabschluss

Rz. 56 Die Tathandlung des § 331 Abs. 1 Nr. 3 HGB setzt einen unrichtigen Konzernabschluss oder -lagebericht voraus. Ein solcher liegt vor, wenn die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB erfüllt sind (Rz 51 ff.).mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.8.2.1 Verschlechterungsverbot

Insbesondere bei Änderungen an Bestandsgebäuden ist das Verschlechterungsverbot des § 46 GEG zu beachten. Hiernach dürfen Außenbauteile bestehender Gebäude nicht in einer Art und Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Dies gilt nach § 46 Abs. 1 Satz 2 GEG dann nicht, wenn von der entsprechenden Bauteilgruppe nicht mehr als 10...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 1.3 Energetische Sanierung

Zu den Maßnahmen der energetischen Sanierung gehören insbesondere Maßnahmen zur Wärmedämmung, vor allem der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke, der Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren, der Einbau einer neuen, modernen Heizung, die Anschaffung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Pflichtmaßnahmen Anlasslose Pflichtmaßnahmen Anlasslose Pflichtmaßnahme...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.6 Geltungsdauer

Energieausweise haben keine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, da sich der energetische Zustand des Gebäudes verändern kann. Der Energieausweis hat daher nach § 79 Abs. 3 Satz 1 eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Dies gilt aber nur dann, wenn er nicht vor Fristablauf seine Gültigkeit verliert. Dies ist dann der Fall, wenn in einem bestehenden Gebäude Ausbaumaßnahmen oder Änderu...mehr

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Umwelt- und Energiethemen i... / 1 Grundsätze

Deutschland richtet seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den "1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad" aus. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Inkrafttreten am 1.1.2024 grundlegend überarbeitet worden. Konkretisier...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.2 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen schreibt § 87 Abs. 1 GEG folgende Pflichtangaben vor: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude; die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.3 Verantwortliche

Verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des GEG ist nach § 8 GEG der Bauherr oder Eigentümer, soweit maßnahmenspezifisch nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist insbesondere in § 80 Abs. 4 und 5 GEG bezüglich der Vorlagepflicht des Energieausweises und der Pflichtinformationen in Immobilienanzeigen der Fall. Verpflichtet sind hier u. a. Verkäufer, Vermi...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.2 Beeinträchtigung

Als Beeinträchtigung sind alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen anzusehen, die denkmal- und erhaltungsrechtlich nicht zulässig sind. Hierzu zählen vor allem bauliche Änderungen an der Gebäudehülle nach § 48 GEG und Anbauten und Ausbauten i. S. v. § 51 GEG. Für den Bereich des Wohnungseigentums praxisrelevant sind vor allem Änderungen an der Gebäudehülle. Praxis-Bei...mehr

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Umwelt- und Energiethemen i... / 6 Gebäuderessourcenpass

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag[1] angekündigt, einen digitalen Gebäuderessourcenpass einzuführen, um die Grundlage dafür zu schaffen, den Einsatz grauer Energie und die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Ziel ist, auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen der öffentlic...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.8.3 Ausbau und Erweiterung

Eine praktische Bedeutung kommt dem Ausbau oder der Erweiterung eines Bestandsgebäudes im Bereich des Wohnungseigentums nur im Hinblick auf einen nachträglichen Dachgeschossausbau zu. Bekanntlich können entsprechende Ausbaubefugnisse bereits in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung gestattet werden, sie können aber auch durch Beschluss auf Grundlage von § 20 Abs. 1 ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.1 Grundsätze

§ 105 GEG erlaubt Abweichungen von den Vorgaben des GEG für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wenn die Erfüllung der Anforderungen des GEG die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder alternative Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Werden die Zwecke des Denkmalschutzes jedenfalls durch die nach ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.1 Anlass

Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Übrigen besteh...mehr

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Umwelt- und Energiethemen i... / 3 Treibhausproblematik

Insbesondere die sog. Treibhausgase sind in Form des Treibhauseffekts für die fortschreitende Erderwärmung ursächlich. Zunächst ist der natürliche Treibhauseffekt elementar für die Bewohnbarkeit der Erde. Ohne natürlichen Treibhauseffekt wäre es schlicht eiskalt, denn er sorgt für Temperaturen, die die Erde bewohnbar machen, indem die Wärme, die von der Sonne zur Erde gelang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 39 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 40 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. Rz. 41 Be...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.1 Organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteil

Rz. 25 Was dabei unter Betriebsteil im Sinne dieser Norm zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass hier nicht auf den Begriff des Betriebsteils aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgegriffen werden kann.[1] Insbesondere muss es sich nicht um ständige Funktionseinheiten handeln.[2] Rz. 26 Die organisatorische Abgrenzung folgt meist a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 4 Die Ertragslage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ist so darzustellen, als ob diese ein einziges Unt wären. Daraus folgt, dass in die Konzern-GuV nur solche Erfolgsbestandteile eingehen dürfen, die aus Beziehungen mit Konzernfremden resultieren. Dazu sind die in der Summen-GuV erfassten Aufwendungen und Erträge aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Berechnung der Stimmrechtsmehrheit (Abs. 4)

Rz. 64 In Anlehnung an § 16 Abs. 2 und 3 AktG wird in Abs. 4 der Vorschrift bestimmt, dass das Verhältnis der dem MU zustehenden Rechte zu der Gesamtzahl aller Stimmrechte die relevante Verhältniszahl zur Ermittlung der Stimmrechtsmehrheit darstellt: Rz. 65 Diese Regelung ist insoweit nicht systemkonform m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gegenstand (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a)

Rz. 28 Der in § 316 Abs. 1 HGB formulierte Prüfungsgegenstand bestimmt u. a. den Jahresabschluss als Gegenstand der Abschlussprüfung. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB postuliert die Einbeziehung der Buchführung (§§ 238, 239 HGB) in die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierzu rechnen nicht nur die eigentliche Finanzbuchführung, sondern auch die rechnungslegungsbezogenen Teile der Nebenb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 22 Die zweite Aufgabe, die dem Rechnungslegungsgremium zugewiesen wird, besteht in der Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften. Diese Aufgabe dient der Möglichkeit, sich den Zugriff auf die Rechnungslegungskompetenz der (ursprünglich so nur) im Standardisierungsgremium vertretenen Personen nutzbar zu machen.[1] Sie ist im Standardisieru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Externe Rotation

Rz. 39 Im Mittelpunkt der Reform der Abschlussprüfung und auf europäischer Ebene am heftigsten diskutiert war die externe Pflichtrotation der WPG/des AP. Gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 darf bei Unt von öffentlichem Interesse das Prüfungsmandat grds. nicht länger als zehn Jahre laufen (Grundrotationsperiode). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit dürfen weder die W...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umfang

Rz. 53 Wie bei der Jahresabschlussprüfung umfasst die Prüfung des Konzernabschlusses die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bzgl. der für den Konzernabschluss relevanten Aufstellungsvorschriften. Dies sind für einen HGB-Konzernabschluss in erster Linie die §§ 290–314 HGB sowie ggf. ergänzende Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung des MU. Die Prüfung des Kon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rz. 199 Die Idee, wahlweise die AHK von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort ergebniswirksam abzuschreiben, entstammt originär steuerlichen Vorschriften. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt es sich bei GWG um abnutzbares bewegliches AV, das einer selbstständigen Nutzung fähig ist und einen Wert von 800 EUR (netto) ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Sonderform Patronatserklärung

Rz. 32 Der Begriff "Patronatserklärung" ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis wird er für eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungen verwendet, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass eine Muttergesellschaft dem Gläubiger einer Tochtergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft Maßnahmen oder Unterlassungen in Aussicht stellt oder zusagt, um die Kreditwürdigk...mehr