Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 19 Handelsrecht / b) Kosten Notar und Rechtsanwalt

Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert der Zweigniederlassung zugrunde zu legen. Die Anzahl der Gebühren bei Notar und Rechtsanwalt entspricht der der Ersteintragung.mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Registergebühren

Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Z.B. beträgt die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmannes 40 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200).mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 149 Bei Erlass eines Anerkenntnisurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. Dies soll jedoch nicht gelten bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast.[118]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 266 Es fällt eine 5,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 1230 GKG-KV an, die sich nach Nr. 1231–1232 GKG-KV auf eine 1,0–3,0 Gebühr reduzieren kann.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 143 Bei Erlass eines Verzichtsurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG

Rz. 264 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV-RVG fällt im Verwaltungsverfahren z.B. dann an, wenn der Rechtsanwalt mit der Fahrerlaubnisbehörde korrespondiert.[283] Der Gebührenrahmen für diese Geschäftsgebühr geht von 0,5–2,5. Die Bestimmung dieses Gebührenrahmens von 0,5–2,5 erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien des § 14 RVG:[284]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegung der Berufung einen beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Die bisher strittige Frage, ob der Berufungsbeklagte Kostenerstattung hierfür erlangen kann, wenn die Berufung erklärter...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 157 Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, es sei denn, dass bereits ein anderes als in Nr. 1211 ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Anwaltsgebühren

Rz. 268 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG-VV. Für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 RVG-VV. Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

Rz. 100 Urkundenprozess und Nachverfahren werden gebührenrechtlich als eine Instanz behandelt.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Vergütungsvereinbarung

Rz. 20 Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung Muster 57.5: Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten _____ und _____mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste

Rz. 279 Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositione...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtskosten

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beachten.[11] Die Festsetzung des Streit- oder Geschäftswertes gehört gem. § 19 RVG zum Rechtszug. Für eine Streitbeschwerde erhält der Anwalt die Gebühren gem. VV 3500, 3513. Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens werden jedoch gem. § 68 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erstattet.mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Registergebühren

Rz. 32 Nach der Reform durch das Gesetz zur Neuregelung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebNeuOG) vom 3.7.2004 erhebt das Registergericht gem. § 79 Abs. 1 KostO, § 58 GNotKG, Gebühren auf Grundlage der nach § 58 Abs. 2 GNotKG erlassenen Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Der Gesetzgeber hat damit den Entscheidungen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafsachen

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtsgebühren

Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

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§ 39 Steuerrecht / b) Klagerücknahme

Rz. 194 Vgl. zu Klagerücknahme und Gestaltungsempfehlung auch Brandt, AO-StB 2003, 61. Rz. 195 Der Kläger kann seine Klage gem. § 72 FGO bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Er kann sie also noch zurücknehmen, nachdem er Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision eingelegt hat. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bei Verzicht auf die mündliche Verhandlung und n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV-RVG sowie Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG

Rz. 270 Die allgemeine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 sowie 1003 VV-RVG kann auch im Verwaltungsverfahren entstehen.[287] Die Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes durch die anwaltliche Mithilfe erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist auf eine später anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen, Nr. 3305 RVG-VV. Wenn kein oder nur beschränkt Widerspruch erhoben wurde, erhält der Anwalt des Antragstellers für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Kosten, Streitwert

Rz. 703 Die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt: Der Anwalt erhält gem. §§ 13, 17 RVG, Nr. 3506 RVG-VV eine 1,6 Verfahrensgebühr. Bei vorzeitiger Erledigung r...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 § 11 RVG stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung einer dem Anwalt im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit erwachsenen gesetzlichen Vergütung, einer nach § 42 RVG festgestellten Pauschalgebühr und der zu ersetzenden Aufwendungen, die zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, zur Verfügung. Auf das Verfahren sind sinngemäß die Vorschriften der jewei...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 55 Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _____ als Pflichtverteidiger bestellt. Nach Abschluss des Verfahrens stelle ich den Antrag, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 45 Das Verfahren sowohl der Streitwertfestsetzung als auch der Streitwertbeschwerde ist gem. § 68 Abs. 3 GKG gerichtsgebührenfrei. Allerdings können gem. KV 9000 ff. GVG die Auslagen einer nicht begründeten Beschwerde anfallen.mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtsgebühr

Rz. 283 Bei Verwerfung der Gehörsrüge beträgt die Gerichtsgebühr 50 EUR gem. Nr. 1700 GKG-KV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

Rz. 8 Vgl. Nr. 3401 RVG-VV; zur Vornahme von Handlungen vor Gerichten oder Behörden, bei denen kein Anwaltszwang besteht, kann eine Untervollmacht auch einem Rechtsreferendar erteilt werden. Für die Erstattbarkeit der entstehenden Gebühren ist § 5 RVG zu beachten.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 203 Gem. § 4 GKG gilt bei Verweisung an ein erstinstanzliches Gericht desselben oder eines anderen Zweiges der Gerichtsbarkeit das Verfahren vor dem verweisenden Gericht als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht. Eventuell durch die Anrufung des unzuständigen Gerichtes entstehende Mehrkosten werden nur dann erhoben, wenn die Anrufung auf verschuldeter Unkennt...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG ist die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs anzurechnen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 158 Diese betragen eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV sowie ggf. eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV unabhängig davon, ob über die Kostenanträge streitig verhandelt wurde oder nicht.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 174 Seit der Gebührenrechtsnovelle von 1994 hat ein Versäumnisurteil nicht mehr zur Folge, dass sich die Gerichtsgebühr reduziert, Nr. 1211 GKG-KV.[134]mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Gerichtskosten

Rz. 56 Das Bewilligungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Wird das Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt, hat der Antragsteller eventuell entstandene Auslagen nach § 28 Abs. 3 GKG zu tragen.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Kosten – Missbrauchsgebühr

Rz. 7 Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht in zunehmendem Maße – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 28) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Unabhängige Honorar-Anlageberatung, Ersetzung des Beratungsprotokolls durch die sog. Geeignetheitserklärung

Rz. 27 Mit dem Inkrafttreten des 2. FiMaNoG werden Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, mitzuteilen, ob die Anlageberatung unabhängig erbracht wird oder nicht, § 64 Abs. 2 Nr. 1 WpHG. Unternehmen, die eine sog. unabhängige Honorar-Anlageberatung erbringen, müssen eine "ausreichende Palette von auf dem Markt angebotenen Finanzinstrumenten berücksichtigen", § 64 ...mehr