Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtskräftiger Titel

Rz. 509 Aber auch bei einem rechtskräftigen Urteil kann es Ungewissheit geben, z.B. hinsichtlich der Auslegung oder darüber, ob der Beklagte hinsichtlich der Erfüllung des titulierten Anspruchs ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig ist bzw. eine Zwangsvollstreckung von daher genügend sicher erscheint.[512] Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Selbstständiges Beweisverfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Längenzuschlag für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt

Rz. 25 Sofern die Hauptverhandlung länger als fünf Stunden dauert, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Verteidiger, der daran teilgenommen hat, neben der Terminsgebühr nach VV 4108 oder VV 4109 eine zusätzliche Gebühr nach VV 4110 i.H.v. 121 EUR und bei mehr als acht Stunden nach VV 4111 i.H.v. 242 EUR. Rz. 26 Da er im Gegensatz zum Wahlverteidiger keine Möglic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen

Rz. 30 Werden die eingegangenen Gelder in Teilbeträgen ausgezahlt, so entstehen – unabhängig davon, ob die Gelder auch in Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme eingegangen sind – jeweils eigene Hebegebühren aus den einzelnen Auszahlungsbeträgen, da nach Abs. 2 jede Auszahlung eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gelder in einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die Vollstreckung formell und/oder materiell in Ordnung ist, oder gibt der Anwalt für seinen Mandanten die Drittschuldnererklärung ab, wird er nicht in einem Vollstreckungsverfahren tätig, sodass für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, 2301 anfällt.[503] Zur Tätigkeit des Gläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einseitige Leistungsbestimmung (§§ 315, 316 BGB)

Rz. 98 Lässt sich eine übliche Vergütung (noch) nicht feststellen, richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach den §§ 315, 316 BGB.[108] Danach hat der Rechtsanwalt die Gebühr des Abs. 1 S. 2 der Höhe nach zu bestimmen; diese Bestimmung hat er nach billigem Ermessen zu treffen.[109] Ein einseitiges Bestimmungsrecht des Anwalts, welches allein aus der Nichtexistenz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nachfestsetzung bei Betragsrahmengebühren

Rz. 181 Zur Frage der Nachliquidation vgl. zunächst Rdn 88 ff.. Hat der Rechtsanwalt die gem. § 14 Abs. 1 angemessene Gebühr bestimmt, ist er grds. an diese Bestimmung gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB gebunden, sobald die entsprechende Rechnung zugegangen ist; das gilt auch für die Mindestgebühr.[362] Abweichen kann der Rechtsanwalt von der getroffenen Bestimmung ausnahmsweise grds...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt weiterhin für Betragsrahmengebühren. Das sind solche Gebühren, die sich nicht nach dem Wert der Sache richten und in denen folglich ein bestimmter Mindest- sowie ein bestimmter Höchstbetrag angegeben sind. Hauptanwendungsfall sind die straf- und bußgeldrechtlichen Gebührentatbestände der VV 4100 ff. und VV 5100 ff. sowie die Gebührentatb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung im Verfahren auf Bestellung

Rz. 5 Die auf Bestellung des Vertreters gerichtete Tätigkeit des Anwalts zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 zum Rechtszug und begründet für den in der Hauptsache später bestellten Prozesspfleger somit keine besondere Gebühr. Seine Tätigkeit wird durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten. Rz. 6 Kommt es nicht zur Bestellung, liegt ein Auftrag zur Einzeltätigkeit vor, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliches Verfahren

Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen der den Gegenstand des Vergl...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Grundsatz

Nach Auffassung des Thür. LSG[1] im vorliegenden Fall ist Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens nach § 56 RVG grds. die gesamte "Kostenfestsetzung" (gemeint ist die Festsetzung der PKH- Anwaltsvergütung) und nicht nur die einzelne Gebühr. Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens betreffend die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung ist folglich der gesamte fes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 129 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 130 Sofern derselbe Verfahrensgegenstand zugrunde liegt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (VV 1008). Rz. 131 Wird der Auftrag vorz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Absendung an das Gericht

Rz. 12 Von einer Einreichung wird man allerdings auch dann ausgehen können, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber so von ihm auf den Weg gebracht ist, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit Dritter (etwa der Deutschen Post AG), also nicht mehr von einer Tätigkeit seine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3324

Rz. 7 Der Rechtsanwalt des Antragstellers sowie des Antragsgegners erhält nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information eine 1,0-Verfahrensgebühr. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit, wie z.B. der Entgegennahme der Informationen nach der Auftragserteilung. Als Pauschgebühr deckt sie die Tätigkeit im gesamten Verfahren ab, so z.B. den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 132 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftragg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Berechnung der Kosten im Vollstreckungsbescheid

Rz. 45 In den Vollstreckungsbescheid sind die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens sowie ggf. die nach Abgabe an das Prozessgericht dort u.U. weiter entstandenen Prozesskosten nach § 699 Abs. 3 ZPO aufzunehmen. Die Aufnahme der Kosten ist eine vereinfachte Kostenfestsetzung, die anfechtbar ist.[40] Wird der Vollstreckungsbescheid nicht im vollen Umfang aufrechterhal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsbeschwerde wird zugelassen

Rz. 36 Wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, gilt § 16 Nr. 11. Das Zulassungsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zulassung sind insgesamt eine Angelegenheit. Die bis dahin verdienten Gebühren bleiben dem Anwalt erhalten. Sie können im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr erneut entstehen. Lediglich der Gebührenrahmen kann wegen der weiteren Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einfaches Schreiben

Rz. 39 Die früher unter Geltung von § 120 BRAGO strittige Frage, ob es sich um einen eigenen Gebührentatbestand handelte oder lediglich um eine Reduzierung der Gebühren des § 118 BRAGO, hat sich durch das RVG erledigt. Das RVG sieht eine Anrechnung der Gebühr nach VV 2301 ausdrücklich vor. Auch für einfache Schreiben ist die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings wird gemäß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz: Keine Anrechnung

Rz. 133 Vereinbarte Vergütungen sind grundsätzlich nicht anzurechnen, da es an einer dahingehenden Anrechnungsvorschrift fehlt.[52] Anzurechnen sind nur gesetzliche Gebühren. Rz. 134 Eine vereinbarte Vergütung (§§ 3a ff.) ist nur anzurechnen, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vergütung an die S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Strafsachen

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Anhang I. Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2

Rz. 75 Auch nach VV 3101 Nr. 2 kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach VV 3101 Nr. 1 ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der VV 3101 Nr. 1 entsteht sie dagegen nicht allein. Rz. 76 Die ermäßigte Verfahrensdi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheiten und Gegenstände

Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammengerechnet (Additionsverbot, Ausnahme zu § 22 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung des beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse

Rz. 78 Schuldet die Staatskasse einem beigeordneten Anwalt zwar eine wertbezogene Vergütung, jedoch nur die verminderten Gebühren nach § 49 , so kann sich angesichts der Gebührenobergrenze bei Werten über 50.000 EUR (bis 31.12.2020: über 30.000 EUR) der Sonderfall ergeben, dass sich eine Werterhöhung gem. § 22 Abs. 1 durch Addition der Werte verschiedener Gegenstände gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 12 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Es ist dabei unerheblich, ob der Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. § 32 Abs. 1 FamFG und §§ 439, 478 FamFG). Allein die Tatsache der auftragsgemäßen Terminswahrnehmung ist für das Entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erste Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nach Widerspruchseinlegung durch Antragsgegner selbst

Rz. 11 Wird ein Rechtsanwalt für den Antragsgegner im Mahnverfahren erst tätig, nachdem der Antragsgegner persönlich Widerspruch eingelegt hat, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nicht für die Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Vielmehr ist VV 3307 so formuliert, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr "für die Vertretung des Antragsgegners" erhält. Es komm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr (VV 3334)

Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu VV 3337 anzuwenden....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 28 Muster 1: Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Antrag auf Bewilligung einer besonderen Gebühr Rechtsanwalt R Antrag nach § 41a RVG An das OLG [...] In dem Musterverfahren des Musterklägers vertreten durch Rechtsanwalt R gegen den Musterbeklagten vertreten durch Rechtsanwalt S stelle ich folgende Anträge:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verteilung

Rz. 58 Die Verteilung der gesamten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstandenen Auslagen auf die einzelnen Prozessverfahren bestimmt Anm. Abs. 3 zu Nr. 9018 GKG-KostVerz. Der auf ein einzelnes Ausgangsverfahren entfallende Anteil an den Gesamtauslagen ergibt sich aus dem Verhältnis der jeweils im zugrunde liegenden Prozessverfahren geltend gemachten Ansprüche, soweit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren – rechtliches Gehör

Rz. 31 Das Verfahren auf Bewilligung einer besonderen Gebühr ist ein gerichtliches Verfahren, in dem den Beteiligten grundsätzlich rechtliches Gehör gewährt werden muss. Anspruch auf rechtliches Gehör haben der Musterkläger, die Beigeladenen und der Musterbeklagte. Denn diese Parteien werden durch die Bewilligung der besonderen Gebühr beschwert, weil die Gebühr als gerichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begründung der Revision (Nr. 1)

Rz. 3 Ebenso wie für die Begründung der Berufung (VV 4301 Nr. 2) erhält der Anwalt auch für die Anfertigung oder Unterzeichnung der Revisionsbegründung eine Vergütung. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren ist im Revisionsverfahren eine form- und fristgerechte Begründung erforderlich; sie ist Zulassungsvoraussetzung (§§ 344, 345 StPO). Für den Gebührentatbestand kommt es aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2103

Gesetzestext Rz. 1 Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 28 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensgebühr, die dem Anwalt als Verfahrensbevollmächtigtem oder Verteidiger zustünde. Insoweit wird die bisherige Rechtslage weiter gelten. Abzustellen ist also darauf, welche Gebühr der Einvernehmensanwalt erhalten hätte, wenn er selbst Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger gewesen wäre. Rz. 29 Vorgesehen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Wiederaufnahme nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 57 Wird das Verfahren zunächst beendet und dann nach Ablauf von zwei Kalenderjahren wieder aufgenommen und eingestellt, so kann die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 erneut entstehen. Beispiel: Gegen den Mandanten wurde im August 2017 ermittelt. Das Verfahren ist wenige Wochen später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, wobei der Verteidiger dies gefördert hat. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erweiterung des Toleranzbereichs

Rz. 84 Für den Geltungsbereich des RVG hat die Rechtsprechung die Toleranzgrenze von 20 % unverändert übernommen.[168] Das gilt auch für das Festsetzungsverfahren.[169] Dagegen wird im Schrifttum[170] geltend gemacht, dass gegenüber § 118 BRAGO, der einen Gebührenrahmen von 5/10 bis 10/10 vorsah, unter der Geltung des RVG der Rahmen der Gebührenbemessung bei der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem Aufwand der Vertreter der beigeladenen Kläger höher ist. 2Bei der Bemessung der Gebühr sind der Mehraufwand sowie der Vortei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 11 Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Berufung treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Berufungsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 12 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr