Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bewertung der Anteile der weiteren Antragsteller

Rz. 15 Der Zeitpunkt für die Berechnung der Anteile anderer Antragsteller ist nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls der Zeitpunkt der Antragstellung. Hier ist allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Auftraggebers abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung der weiteren Antragsteller. Für jeden Antragsteller ist also gesondert die Anzahl seiner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verrechnungssperre

Rz. 38 Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hindert auch eine Verrechnung des übergegangenen Vergütungsanspruchs mit Gegenforderungen der Partei etwa aufgrund überhöhter Gerichtskostenzahlungen, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben oder abgeändert wurde.[42] Sie greift hingegen dort nicht ein, wo auch der Anwalt berechtigt wäre, seinen Vergütungsanspruch durchzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Betragsverfahren

Rz. 81 Wird der Anwalt im Betragsverfahren nach § 10 StrEG tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Bei dem Verfahren vor der Landesjustizverwaltung handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit i.S.d. VV Vorb. 2.3. Diese Gebühr verdient der Anwalt unabhängig davon, ob er im zugrunde liegenden Verfahren als Verteidiger tätig war oder nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 32 Maßgebender Gegenstandswert ist der Gesamtwert der Gegenstände, über die Beweis erhoben worden ist (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Dieser Wert kann hinter dem Wert der Hauptsache zurückbleiben und ist dann auf Antrag nach § 33 Abs. 1 gesondert festzusetzen. Rz. 33 Beispiel: In dem Verfahren (Wert: 200.000 EUR) kommt es zu einer umfangreichen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Gegenstandswert

Rz. 14 § 23b enthält keine Regelung über den Gegenstandswert für die Gebühr VV 3338 für die Anmeldung eines Anspruchs im Musterverfahren nach § 10 Abs. 2 KapMuG. Der Gegenstandswert ergibt sich deshalb aus § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 51a Abs. 1 GKG. Danach ist der Gegenstandswert der Wert der zugrundeliegenden Forderung, der auch Gegenstand einer etwaigen Klage sein würde.[7] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erinnerung und Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz (Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt.)

Rz. 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bestimmt, dass die Vorschriften des VV Teil 3 gelten für Verfahren über: Rz. 6 Anzuwenden sind die VV 3500, 3513. Die jeweiligen Verfahren gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheiten, wobei gegebenenfalls mehrere Verfahren na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt des Klägers

Rz. 60 Geht das Mahnverfahren mit dem vollen Streitwert in das streitige Verfahren über, erhält der Rechtsanwalt des Klägers eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 nach diesem Wert. Soweit er allerdings für den Kläger bereits im Mahnverfahren tätig war, wird die dabei entstandene Gebühr i.H.v. 1,0 gemäß Anm. zu VV 3305 auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Wiedereinsetzungsantrag

Rz. 44 Die schriftsätzliche Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags bezieht sich direkt auf die Sachentscheidung des anhängigen Verfahrens und ist deshalb auch ein Sachantrag nach Nr. 1.[48] Es findet also keine Gebührenreduzierung auf 0,8 statt. Einer Begründung des Zurückweisungsantrags bedarf es zur Entstehung der vollen Gebühr nach VV 3100 jedoch nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr (VV 3312)

Rz. 27 Für die Wahrnehmung eines Versteigerungstermins eines Beteiligten i.S.v. § 9 ZVG (zum Begriff vgl. § 26 Rdn 2) erhält der Anwalt eine Terminsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Trotz der Verwendung der Einzahl statt des Plurals ist die Vorschrift ebenfalls als Pauschgebühr zu verstehen, so dass die Gebühr für mehr als einen Versteigerungstermin nicht erneut erwächs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 441 Beantragt der Rechtsanwalt gleichzeitig die Erteilung mehrerer weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen, liegt dieselbe Angelegenheit vor; er erhält die Gebühr nach VV 3309 nur einmal. Wurde bereits einmal eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt und stellt sich danach die Notwendigkeit einer zusätzlichen weiteren vollstreckbaren Ausfertigung heraus, liegt dar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vorangegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 25 Ist dem Revisionsverfahren eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so ist die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens aus VV 3506 (ggf. in der Höhe der VV 3508) gemäß Anm. zu VV 3506 auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Revisionsverfahrens anzurechnen. Anzurechnen ist die volle Gebühr nach VV 3506 (VV 3508). Soweit sich die G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auftraggeber

Rz. 42 Der Auftrag muss im Namen der zu vertretenden Partei erteilt worden sein, also entweder unmittelbar von der Partei selbst oder von dem Verfahrensbevollmächtigten, der im Namen der Partei handelt (§ 164 BGB). Erteilt der Verfahrensbevollmächtigte namens der Partei den Auftrag, so erhält er hierfür keine gesonderte Gebühr mehr. Eine dem früheren § 33 Abs. 3 BRAGO vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift der VV 1010 gilt in allen Verfahren nach VV Teil 3, auch in Familiensachen.[2] Systematisch hätte die Vorschrift der VV 1010 an sich in VV Teil 3 angesiedelt werden müssen, da sie für alle Verfahren nach diesem Teil – aber auch nur für diesen Teil – gilt. Der Gesetzgeber hat sich allerdings dazu entschlossen, sie als Allgemeine Gebühr in VV Teil 1 zu reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzeltätigkeiten; Verkehrsanwalt

Rz. 30 Auch der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragte Rechtsanwalt erhält die jeweilige Gebühr in ihrer vollen Höhe. Ist der Anwalt jedoch nur als Verkehrsanwalt tätig, bemisst sich seine Vergütung ebenfalls nach Unterabschnitt 4, und zwar in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 6, VV 3400.[21] Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts nur auf vorbereitende Tätigkeiten wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag

Rz. 307 Der Anwalt, der nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt ist, erhält neben der Vollstreckungsgebühr VV 3309 keine gesonderte Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren der Sicherheitsleistung, soweit es nicht um die Beschaffung einer solchen geht.[298] Für den nur mit der Rückgabe beauftragten Rechtsanwalt handelt es sich zwar um eine Einzeltätigkeit, für die die 0,8-Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 11 Vertritt der Anwalt mehrere Beteiligte, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008, sofern die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind.[8] Die Gebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3.[9] Rz. 12 Verfolgen mehrere Auftraggeber dagegen jeweils eigene Ansprüche, so ist VV 1008 nicht anwendbar. Vielmehr sind die jeweiligen Gegenstandswerte nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zuschlag (VV Vorb. 4 Abs. 4)

Rz. 161 Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Zuschlag (Anm. Abs. 3 S. 3). Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach VV Vorb. 4 Abs. 4.[167] Soweit der Ausschluss des Haftzuschlags mit dem 2. KostRMoG aus der Gebührenspalte in den neuen Abs. 3 S. 3 verschoben worden ist, hat dies nur redakti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit

Rz. 83 Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Erinnerungsverfahren (Vorb. 3 Abs. 2). Nimmt der Bevollmächtigte des Erinnerungsgegners die Erinnerungsschrift entgegen und prüft er, ob im Interesse des Mandanten eine Erwiderung erforderlich ist, löst dies bereits die Verfahrensgebühr der VV 3500 aus.[111] Auf Rdn 35 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einlegung der Beschwerde

Rz. 51 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist die Einlegung der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht desselben Rechtszugs (vgl. § 64 Abs. 1 FamFG) für den in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalt mit der Verfahrensgebühr für diese Instanz abgegolten. Für den erstmals in der Beschwerdeinstanz bestellten Rechtsanwalt gehört die Einlegung zum Beschwerderechtszug und wird mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3300)

Rz. 9 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen derselben Angelegenheit, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung Mahnverfahren

Rz. 18 Nach § 182a Abs. 1 S. 1 SGG können Unternehmen der privaten Pflegeversicherung Beitragsansprüche nach dem SGB XI nach den Vorschriften der ZPO im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend machen. Für dieses Verfahren gelten die §§ 688 ff. ZPO mit der Maßgabe, dass mit Eingang der Akten beim Sozialgericht als dem Gericht, das für das streitige Verfahren zuständig ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einzelfälle

Rz. 35 Wann nur eine Angelegenheit gegeben ist und wann mehrere, wird teilweise unterschiedlich beurteilt. Umstritten waren nach der BRAGO vor allem die Anrechnungsfälle, also diejenigen Fälle, in denen die BRAGO angeordnet hatte, dass eine Gebühr auf eine bestimmte Gebühr einer anderen, nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen sei (so z.B. in den §§ 20 Abs. 1 S. 4, 39 S. 2, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung

Rz. 5 Ist eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren über die Beschwerde oder die weitere Beschwerde vor einem Disziplinarvorgesetzten dem Verfahren vor dem Truppendienstgericht auf gerichtliche Entscheidung vorausgegangen, ist die dort entstandene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 1 hälftig, höchstens zu 207 EUR auf die Verfahrensgebühr VV 6400 an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 4147 regelt die Einigungsgebühr für eine Einigung im Privatklageverfahren oder im Sühnetermin nach § 380 StPO. Streng genommen enthält VV 4147 keinen eigenen Tatbestand, sondern verweist nur auf VV 1000 und gibt lediglich einen abweichenden Betragsrahmen vor. Daneben bleibt aber auch VV 1000 unmittelbar anwendbar (Anm. zu VV 4147), soweit die Part...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Anrechnung

Rz. 68 Ausgehend vom Gesetzeswortlaut Anm. zu VV 3305, der bestimmt, dass eine Verfahrensgebühr nach VV 3305 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist, wäre eine Anrechnung nicht vorzunehmen. Rz. 69 Die Anrechnungsregelung bestimmt, dass nur eine nach dem RVG entstandene Verfahrensgebühr erfasst wird. Dies ist gerade nicht gegeben. Vielmehr ist die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Vollstreckbarerklärung eines Urteils, §§ 537, 558 ZPO

Rz. 98 Ist ein Urteil nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt, kann es auf Antrag von dem Berufungs- oder Revisionsgericht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es nicht durch Berufungs- oder Revisionsanträge angefochten wird (§§ 537 Abs. 1 S. 1, 558 S. 1 ZPO). Diese Entscheidung ist erst nach Ablauf der Berufungs- bzw. Revisionsbegründung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Aufrechnung gegenüber dem Mandanten und Forderungssperre gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 72 Ist die eingeklagte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert und vom Gegner zunächst an den beigeordneten Anwalt gezahlt worden und rechnet der Rechtsanwalt ausdrücklich[158] mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Mandanten für die vorgerichtliche Tätigkeit gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung der vom Gegner gezahlten Beträge auf, muss der Anwalt den an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3211 ist den Regelungen der VV 3105 und 3203 nachgebildet, so dass auf die dortigen Kommentierungen Bezug genommen werden kann. Rz. 2 Ebenso wie VV 3105 und 3203 stellt VV 3211 keinen eigenen Gebührentatbestand dar. Es handelt sich vielmehr nur um eine Ermäßigungsvorschrift. Das Entstehen der Gebühr richtet sich nach VV Vorb. 3 Abs. 3. VV 3211 reduziert lediglich die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Fortsetzung der Vollstreckung nach Vollstreckungsschutz

Rz. 423 Wird die Zwangsvollstreckung nach Ablauf des gewährten Vollstreckungsschutzes weiterbetrieben, erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im weiteren Verlauf der Zwangsvollstreckung keine gesonderte Gebühr, weil es lediglich die Fortsetzung derselben Vollstreckungsmaßnahme und damit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit ist.[422]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 54 Soweit der Verfahrensbevollmächtigte in mehreren Angelegenheiten tätig wird, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 55 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so beginnt damit auch für den Verkehrsanwalt eine neue Angelegenheit.[33] Die Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 entsteht erneut (§ 21 Abs. 1), wird aber angerechnet (VV Vorb. 3 Abs. 6)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 5. Kein Forderungsübergang zum Nachteil des Rechtsuchenden

Rz. 18 Der Anspruchsübergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsuchenden geltend gemacht werden. Das bedeutet zum einen, dass der Anwalt gegen den ersatzpflichtigen Dritten keine Ansprüche geltend machen kann, solange noch Ansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner bestehen. Zum anderen sind Zahlungen der Gegenseite – entgegen den §§ 367, 366 BGB – zunächst einmal auf die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Rz. 61 Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Uneingeschränkter Rechtsmittelauftrag – Anwalt rät ganz oder teilweise ab

Rz. 25 Hat der Anwalt bereits einen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittelverfahren erhalten und rät er anschließend von der Einlegung oder Durchführung des Rechtsmittels ganz oder teilweise ab, so entsteht nur die Verfahrensgebühr des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens, da diese Gebühr bereits mit der Entgegennahme der Information anfällt (z.B. VV V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 169 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Mahnverfahrens angerechnet (VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1).[147] Dies ist auch dann der Fall, wenn die Geschäftsgebühr zeitlich nach dem gerichtlichen Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erhöhung der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich der Gebührensatz für die Verfahrensgebühr nach VV 3309 unter den Voraussetzungen der VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; mehrere Erhöhungen dürfen jedoch den Betrag von 2,0 nicht übersteigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die mehreren Auftraggeber Gläubiger oder S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 26 Die Gebühr für ein Gutachten über die Aussichten eines Rechtsmittels ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, soweit derjenige Anwalt beauftragt wird, der später das Rechtsmittel durchführen soll. Der Rechtsschutzversicherer kann seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelverfahren auch zunächst auf eine Begutachtung über die Erfolgs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe und Abrechnung

Rz. 9 Die Gebühr entsteht nach VV 3338 mit einem Gebührensatz von 0,8. Eine ermäßigte Verfahrensgebühr für den Fall einer vorzeitigen Auftragsbeendigung o.Ä. ist nicht vorgesehen. Rz. 10 Beispiel: Rechtsanwalt R vertritt seinen Auftraggeber A wegen eines Schadensersatzanspruchs über 20.000 EUR. Zu einem vor dem OLG laufenden Musterverfahren meldet Rechtsanwalt R den Anspruch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pro Verhandlungstag

Rz. 29 Die Terminsgebühr entsteht ebenso wie in Strafsachen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Finden an einem Tage mehrere Verhandlungen statt, entsteht die Gebühr nur einmal. Es handelt sich damit um eine Ausnahme zu § 15 Abs. 2. Längenzuschläge zur Terminsgebühr (vgl. z.B. VV 6205 f.) sind nicht vorgesehen. Eine Regelung zum sog. Längenzuschlag ist in VV Vorb. 6.2.3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 28 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Unter den Voraussetzungen der VV 3101 ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 29 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Betragsrahmengebühren

Rz. 35 Bei Betragsrahmengebühren entsteht keine Zusatzgebühr. Vielmehr erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %. Die Verfahrensgebühr bleibt unberührt. Rz. 36 Das bedeutet, dass Mindest- und der Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % angehoben werden. Dadurch ergibt sich dann zugleich eine um 30 % erhöhte Mittelgebühr. Rz. 37 Beispiel: Der Anwalt vertritt einen Auftraggeber. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Muster: Umfangreiche Abrechnung (mehrere Angelegenheiten, wechselnder Gegenstandswert)

Rz. 81 Beispiel: Es war ein Mahnverfahren über 10.000 EUR vorangegangen, das bereits abgerechnet ist. Nach Widerspruch wird das streitige Verfahren nur noch wegen eines Betrages in Höhe von 6.000 EUR durchgeführt. Dort ergeht vor dem LG ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren. Es wird Einspruch in Höhe von 4.000 EUR eingelegt. Anschließend einigen sich die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 4 Erscheint der Revisionskläger nicht oder ist er nicht ordnungsgemäß vertreten und stellt der Anwalt des Revisionsbeklagten daraufhin lediglich entsteht für ihn die Terminsgebühr lediglich in Höhe von 0,8 (VV 3211; Anm. zu VV 3211). Das Gleiche gilt, wenn ...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / II. Verfahren im Allgemeinen bis zum Versteigerungstermin

Rz. 7 Der Streitwert der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen bis zum Versteigerungstermin richtet sich gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Ist ein solcher Wert nicht festgesetzt, dann ist der Einheitswert maßgebend (§ 54 Abs. 2 S. 2 GKG). Weicht der Gegenstand des Verfahrens vom Gegenstand der Einheitsbewertung we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten.mehr