Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Wird das streitige Verfahren durchgeführt, entsteht die Gerichtsgebühr nach FamGKG-KV Nr 1220; eine Pflicht zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses besteht nicht (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 18 mwN). Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen, für die ›Einreichung des Antrages‹ iSv § 51 I, II FamGKG ist auf die Antragstellung im vereinfachten Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für Pfändung und Überweisung nach § 886 fällt die Gerichtsgebühr nach Nr 2111 KV GKG an. Eine Vorauszahlungspflicht ergibt sich aus § 12 VI GKG. Bei Herausgabebereitschaft des Dritten entstehen dieselben Geb des GV wie in Fällen der Vollstreckung nach §§ 883–885. Rn 8 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Der Antrag stellt keine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Für die Löschung fallen keine Gerichtsgebühren an. Der RA des Schuldners erhält für seine Tätigkeit gem § 18 I Nr 17 RVG, Nr 3309 VV die Verfahrensgebühr von 0,3. IdR beschränkt sich die Tätigkeit darauf, den Nachweis der Befriedigung des Gläubigers beizubringen. Die Geb fällt aber auch bereits an, wenn der RA des Schuldners den Nachweis der Befriedigung in Vorbereitun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Gebühren des T... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger des Angeklagten bestellt worden ist, richtet sich nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Er umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV. Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Für die Erteilung von Abdrucken können Geb erhoben werden, deren Höhe sich nach den Kostenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richtet (vgl für NRW Nr 2.1, Nr 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Anl 2 zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken 525 EUR [2.1] und die Erteilung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gegen § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 8 Die Streitgenossenschaft bewirkt, dass mehrere Streitgenossen grds gem § 100 I nach Kopfteilen haften. Soweit sie als Gesamtschuldner verurteilt sind, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 101 IV). Das Gericht kann auch eine abweichende anteilige Verteilung aussprechen (§ 101 II) oder die Kosten bestimmter Angriffs- und Verteidigungsmittel einem Streitgenossen gesondert auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Gebühren des T... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist teilweise zuzustimmen, teilweise aber auch zu widersprechen. 1. Die dem Terminsvertreter zustehenden Gebühren Zuzustimmen ist der grundsätzlichen Aussage des OLG (oben II. 1. und 2.) zu den für den Terminsvertreter entstehenden Gebühren. Es ist zutreffend, wenn sich das OLG der insoweit h.M. in Rspr. und Lit. anschließt (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 20,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung und Gebühr.

Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04]; Zö/Vollkommer § 46 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 31 VSBG – Gebühr.

Gesetzestext (1) 1Die Universalschlichtungsstelle des Bundes nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erhebt für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit ist oder verpflichtet ist, eine Gebühr. 2Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwerts oder dem tatsächlichen Aufwand des S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Anwaltsgebühren

Rz. 20 Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richtet sich die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG. Der Rechtsanwalt erhält dann pro Angelegenheit eine gesetzlich näher festgelegte Vergütung, nämlich Gebühren und Auslagen nach § 1 Abs. 1 RVG. Gebühren i.d.S. sind die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Angelegenheit

Rz. 22 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist in § 15 RVG geregelt. Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die gesetzlichen Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab.[43] Welchen zeitlichen oder sonstigen Umfang die Tätigkeit im Einzelfall hat, spielt für das Entstehen der Gebühr damit keine Rolle, sondern kann – bei Rahmengebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 12 Das Wiederaufnahmeverfahren – unabhängig davon, ob Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage – ist ggü dem Ausgangsverfahren ein neues Verfahren. Die Gebühren entstehen daher erneut (BGH v 18.5.95 – X ZR 52/93 – nv). Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, vor welchem Gericht das Wiederaufnahmeverfahren stattfindet. Im erstinstanzlichen Verfahren entstehen die erstinstanz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gegen die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 85 Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich, werden nahezu immer auch sonstige streitige bzw. noch offene Ansprüche mitverhandelt und mitgeregelt, auch wenn diese bis dahin noch nicht vor Gericht gebracht wurden. Die Parteien wollen die Angelegenheit verständlicherweise ein für alle Mal umfassend klä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 7. Insolvenzplanverfahren

Die allg. Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens decken die Gebühren für einen evtl. Insolvenzplan mit ab, d.h. es entstehen keine weiteren Gebühren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitliche Wirkung der Forderungssperre.

Rn 9 Der Rechtsanwalt kann ab seiner Beiordnung Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht mehr geltend machen. War der beigeordnete Rechtsanwalt zuvor als Wahlanwalt tätig, so kann er nach der Beiordnung auch zuvor bereits entstandene Gebühren nicht mehr gegen die Partei geltend machen, wenn diese Gebühren auch nach der Beiordnung noch verwirklicht werden (München JurBü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwalt.

Rn 8 Zu den Gebühren im Verfahren s § 36 Rn 20. Im Beschwerdeverfahren entstehen die Gebühren nach Nr 3500, 3513 VV RVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Keine Gebühre... / Leitsatz

Die Frist in Nr. 14110 KV GNotKG verlängert sich nicht, wenn der Antrag nur deshalb verspätet gestellt wurde, weil die Erbfolge – etwa wegen Verzögerungen im Erbscheinverfahren – nicht früher geklärt werden konnte. Es kommt nicht darauf an, ob die Zweijahresfrist unverschuldet versäumt worden ist (Anschluss an OLG Köln FamRZ 2019, 732). OLG Karlsruhe (19. Zivilsenat), Beschl....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 16 Wird durch den Einspruch das streitige Verfahren eingeleitet, entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Es besteht keine Vorauszahlungspflicht (arg e § 12 III 3 Hs 2 GKG). U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 29 Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, fällt eine 2,0-Gebühr an, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (Nr 1242 KV). Wird die Beschwerde zurückgenommen oder erledigt sich das Verfahren anderweitig, reduziert sich die Gebühr nach 1243 KV auf 1,0. Wird der Beschwerde stattgegeben, entsteht keine Gebühr (Anm zu Nr 1243 KV). Der Zulassu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 36 Hier ist zu differenzieren: War der Anwalt bereits im Vollstreckungsverfahren tätig gewesen und wird er sodann im Verfahren über eine Erinnerung nach § 766 tätig (unabhängig davon, ob der Anwalt den Gläubiger oder den Schuldner vertritt), dann hat der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG für das Vollstreckungsverfahren verdient. Die Tätigkeit im Erin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 26 VV 3335 Verfahrensgebühr 1,0. Bei Abschluss eines Vergleichs VV 1003 1,0. Eine Terminsgebühr im PKH-Verfahren entsteht nicht. Die im PKH-Verfahren entstandenen Gebühren werden auf gleichartige Gebühren angerechnet, die im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen (§§ 15 II, 16 Nr. 2 RVG). Im Beschwerdeverfahren VV 3500 Verfahrensgebühr 0,5, keine Anrechnung im Hauptverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / IV. Anrechnungsproblem: § 15a RVG

Rz. 20 In diesem Zusammenhang ist auf ein mögliches weiteres Problem hinzuweisen. Rechtsschutzversicherungen, die ein außergerichtliches Tätigwerden für eine Obliegenheitsverletzung halten, werden möglicherweise nicht nur keine Geschäftsgebühr begleichen, sondern darüber hinaus auch nur noch eine reduzierte Verfahrensgebühr in Höhe von 0,65 zahlen wollen. Hintergrund dieser Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Für die Vergütung (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 RVG) der Tätigkeit von Rechtsanwälten bei arbeitsrechtlichen Mandaten sind seit dem 1.7.2004 die Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten; weitere Vorgaben enthält u.a. § 49b BRAO. Das RVG regelt allerdings nur die Höhe der Vergütung (wenn nichts anderes zwischen Mandant und Anwalt vereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren auf Einwilligung gehört zur 1. Instanz (§ 19 I 2 Nr 9 RVG) und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten. Das Verfahren auf Zulassung vor dem BGH zählt dagegen bereits zum Revisionsverfahren und wird durch die dortigen Gebühren mit abgegolten (§ 16 Nr 11 RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

mehr