Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / II. Kriterien des § 14 RVG

Mit dem Bezirksrevisor und dem AG ist das LG der Auffassung, dass die von der Verteidigerin geltend gemachte Gebührenhöhe bei der Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV und der Terminsgebühr Nr. 5110 VV i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG unbillig hoch und damit unverbindlich sind. Die Gebühren seien jeweils nur in der festgesetzten Höhe gerechtfertigt. Nach § 14 RVG bestimme ein Rechtsanwalt...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / VI. Bedeutung für die Praxis

Ich muss bei solchen Ausführungen immer darauf achten, dass ich bei meinen Anmerkungen nicht über das Ziel hinausschieße und muss mich mäßigen. So auch hier. 1. Mittelgebühr In meinen Augen die pure Ignoranz der vorliegenden Rspr. zu § 14 RVG im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, die von der Rspr. des LG Osnabrück abweicht (vgl. die Nachw. bei Burhoff/Volpert/Burhoff...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Fall 4

Im Fall 3 macht Rechtsanwalt A in dem Kostenfestsetzungsantrag auf seine Gebühren und sonstigen Auslagen 21 % Umsatzsteuer nach spanischem Umsatzsteuerrecht (IVA) geltend. Ferner gibt er für seinen Mandanten die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ab. Wie wird der Rechtspfleger in diesem Fall verfahren?mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / II. Zuständigkeit des Einzelrichters

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es – wie hier – an einem solchen Wert fehlt, hat auch beim BGH nach § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 8 S. 1 Hs. 1 RVG grds. die Einzelrichterin zu entsche...mehr

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zfs 07/2024, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Die – zutreffende – Entscheidung des OLG Brandenburg macht auf ein Problem aufmerksam, dem in der Praxis nicht immer Beachtung geschenkt wird. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, ...mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung liegt, wie die zahlreichen Nachw. des BayObLG zeigen, auf der Linie der h.M. in Rspr. und Lit. Grund für diese Auffassung ist u.a., dass im Strafvollzugsverfahren gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer keine weitere Tatsacheninstanz eröffnet ist (so auch KG, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; zu den Gebühren im Strafvollzugsverfahren Burhoff/Volpert/...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Hamburg wohnhafte Kläger K hat sich in dem vor dem LG Hamburg geführten Rechtsstreit durch den dort kanzleiansässigen Rechtsanwalt A als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt A die Festsetzung der ihm angefallenen Gebühren und Auslagen einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Welche Erklär...mehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 3. Fall 3

Im Fall 1 geht es in dem Rechtsstreit um Ansprüche des Klägers aus einem in Spanien belegenen Grundstück. Rechtsanwalt A beantragt wieder die Festsetzung der ihm vor dem LG Hamburg angefallenen Gebühren und Auslagen einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Kostenfestsetzungsantrag enthält die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO. Der im Kostenfestsetzungsverfahren angehörte Bekl...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Gerichtsgebühren GNotKG – Tabelle B

Ausgenommen von der Erhöhung sind die Gebühren für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nach der Gebührentabelle B des GNotKG abgerechnet werden. Deshalb bleiben insbesondere die Wertgebühren in Grundbuchsachen, Schiffs- und Schiffsbauregistersachen und Angelegenheiten des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen nach Nrn. 14110–14530 GNotKG KV...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 1. Prozesskostenhilfeerstreckung für Berufungskläger

Ist dem Berufungskläger Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung. Soweit er den Antrag nach § 537 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen.[23]mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / VI. Rechtsschutzversicherung

Die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV sind grds. auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 300 - 306mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Fragestellung

Rz. 1456 Die juristische Antwort resultiert aus zwei (kumulativ zu beantwortenden) Teilfragen:mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / II. Zulässigkeit des Antrags

Der Antrag des Klägervertreters ist zulässig. Zur Entscheidung berufen ist das Gericht der Instanz, für die die Vergütung berechnet werden soll, hier also das OLG als Berufungsgericht. Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG (damit seit 1.7.2004) nach § 33 Abs. 8 S. ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Wertgebühren bei PKH/VKH (§ 49 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Die Wertgebühren, die ein im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneter Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält und die aus der Tabelle zu § 49 RVG abgelesen werden, sollen grds. ebenfalls um 6 % steigen wie die Wertgebühren eines Wahlanwalts nach § 13 RVG. Allerdings ist hier nach Auffassung des BMJ zu berücksichtigen, dass sich die se...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Festgebühren, Mindest- und Höchstgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG): Anhebung um 9 Prozent

Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sollen um 9 % erhöht werden. Erfasst sind auch diejenigen Festgebühren des GNotKG, die eine Entsprechung im GKG oder im FamGKG haben, um insoweit einen Gleichlauf in den Gerichtskostengesetzen beizubehalten. Außerdem werden die Fest- und Höchstgebühren in Nachlasssachen, die seit 2013 (2. KostRMoG) unverändert sind, um 9 % angehoben. Hiervon ...mehr

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FoVo 07/2024, Gegenstandswe... / 2 II. Die Entscheidung

Antrag nach § 33 RVG Auf den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerinnen, der als Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG auszulegen ist, ist der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festzusetzen. Für die Entscheidung über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Wechselseitiges Nachgeben

Rz. 524 Vergleich bedeutet begrifflich die Beseitigung eines Streites oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege wechselseitigen Nachgebens (§ 779 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Abrechnung, bei der ein Schadenersatzverpflichteter den von ihm für richtig erachteten Betrag an den Ersatzberechtigten auskehrt.[620] Rz. 525 Die Abgrenzung zwischen Abrechnun...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / II. Keine "notwendigen Auslagen"

Das LG geht davon aus, dass es bei den für das Berufungsverfahren geltend gemachten Gebühren im Ergebnis nicht um "notwendige Auslagen" handelt. Dabei verkenne man nicht, dass diese Frage in Lit. und Rspr. umstritten sei. Während große Teile der Lit. die Meinung vertreten, dass jedes Tätigwerden des Verteidigers in diesem Verfahrensstadium notwendig sei, bestehe in der Rspr....mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / a) Verfahren kann gesonderte Angelegenheit sein

Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung erscheint das RVG auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV abgegolten wird, andererseits in Nr. 3329 VV ein ei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1464 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG [1541] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1542] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1543] Rz. 1465 Diesen Grundsatz hat die deutsche [1544] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen; und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anwaltswechsel

Rz. 1476 Zu ersetzen sind Kosten der Beauftragung eines ortsansässigen Anwaltes, nicht aber weitergehende Kosten bei Anwaltswechsel. Rz. 1477 Die durch einen Anwaltswechsel entstandenen zusätzlichen Rechtsverfolgungskosten sind regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB, wenn nicht – was der Geschädigte vorzutragen und zu beweisen hat – der Anwaltswechsel auf nachvoll...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzverhältnis

Rz. 1558 Probleme ergeben sich bei Verzicht des Geschädigten – aus welchen Gründen auch immer – auf Mehrforderungen. Rz. 1559 Unstreitig kann der Geschädigte vom Schädiger nicht Ersatz der Anwaltsgebühren, berechnet auf der Grundlage eines Streitwertes in Höhe der vollen – aber letztlich vom Ersatzpflichtigen nicht vollständig erfüllten – Forderung verlangen. Für die Probleml...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anwaltliche Vertretung

Rz. 805 Verfahren zwecks familiengerichtlicher Genehmigung sind gegenüber der Schadensregulierung eigene selbstständige Angelegenheiten. Es handelt sich um gesonderte gerichtliche Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. RVG VV anfallen.[838] Rz. 806 Es besteht kein Anwaltszwang im Betreuungsverfahren. Anverwandte können also selbst agie...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensweise des Bezirksrevisors Manche Entscheidungen führen bei mir zum Kopfschütteln. So auch das dem Beschluss des LG Mühlhausen vorangegangene Verhalten des Bezirksrevisors. Man fragt sich, warum eigentlich in einer solchen Sache der Bezirksrevisor Rechtsmittel einlegt, obwohl die Sach- und Rechtslage eigentlich so klar ist, dass auch ein Bezirksrevisor erkennen so...mehr

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FoVo 07/2024, Gegenstandswe... / 3 Der Praxistipp

Immer wieder wird in der Praxis verkannt, dass das Gericht in Nebenverfahren, in denen keine Kosten anfallen oder Festgebühren erhoben werden, keinen Gegenstandswert festsetzt. Der Rechtsanwalt erhält seine Gebühren – wenn solche anfallen – aber auch in solchen Nebenverfahren nach dem Gegenstandswert. Er muss deshalb einen eigenständigen Antrag – aus eigenem Recht – auf Strei...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / II. Wertfestsetzung nach § 33 RVG zulässig

Die Voraussetzungen für eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG liegen vor. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert richten oder es an einem solchen Wert fehlt. De...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Gebührenabkommen

Rz. 556 Nach Ziff. 7 lit. f, S. 1 gilt die kostenrechtliche Abrechnung auf Basis der DAV-Empfehlung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadenregulierung. Gleichwohl enthält die anwaltliche Rechnungsstellung kein Angebot zu einem weitergehende Schadenersatzansprüche ausschließenden Erlassvertrag.[656] Wird die Abwicklung wegen streitiger Posi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Zwischenvergleich

Rz. 1544 Werden in derselben Schadensache mehrere Vergleiche geschlossen, kommt es auf die Umstände, aber auch auf die Parteiabsprachen an, ob die Streitwerte zu kumulieren sind oder aber getrennte Abrechnungen im Sinne einer neuen Angelegenheit vorzunehmen sind. Rz. 1545 Bei Zwischenvergleichen kann – je nach den zeitlichen Umständen – ein neuer "Gegenstand" (§ 15 Abs. 5 S. ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO

Rz. 228 Nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO hat der Kläger, der die Klage zurücknimmt, die Kosten des "Rechtsstreits" zu tragen. Im Kostenfestsetzungsverfahren können dementsprechend nur die "Prozesskosten" gegen den erstattungspflichtigen Prozessgegner festgesetzt werden (§ 103 Abs. 1 ZPO). Anwaltsgebühren sind nur insoweit Prozesskosten, als sie eine Tätigkeit des Anwalts im gerich...mehr

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zfs 07/2024, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zu Recht die beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) abgelehnt. 1. Maßgeblich sind hierbei die von der Rechtsprechung für den Begriff der Mutwilligkeit...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Strukturelle Anpassungen

Darüber hinaus wird für die Zustellung von elektronischen Dokumenten eine eigenständige Gebühr eingeführt. Nach Nr. 101 GvKostG-E KV soll für die Zustellung von elektronischen Dokumenten (§ 193a ZPO) eine Gebühr i.H.v. 8,00 EUR entstehen. Die Frage ist derzeit in der Rspr. umstritten.[5] Die gesetzliche Klarstellung ist daher zu begrüßen. Der Anfall der Dokumentenpauschale im...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Einführung einer Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO

Die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist mit Ausnahme der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung nach § 733 ZPO (vgl. insoweit Nr. 2110 GKG KV, Vorbem. 1.6, Nr. 1600 FamGKG KV, Vorbem. 1.8, Nr. 18001 GNotKG KV: Gebühr i.H.v. 22,00 EUR) grds. gerichtsgebührenfrei. Der Entwurf schlägt vor, künftig auch für die Erteilun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Vergleichsgebühr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / ccc) Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird in eine spätere Einigung einbezogen

Schließlich greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch dann, wenn der nicht angefochtene Teil des Urteils durch einen Vergleich im Berufungsverfahren erledigt wird. Beispiel Gegen seine Verurteilung zu 10.000,00 EUR legt der Beklagte nur i.H.v. 6.000,00 EUR Berufung ein. Der Kläger beantragt daraufhin, wegen der weiteren 4.000,00 EUR das erstinstanzliche Urteil für vorläufig voll...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / III. Kostenstruktur und Kostendeckungsgrad des Rechtsanwalts unbeachtlich

Zunächst sei festzustellen, dass die Gebührenfestsetzung unabhängig von der Kostenstruktur und des Kostendeckungsgrades des Anwalts erfolgt. Das anwaltliche Gebührenrecht sei gerade so konzipiert, dass es Fälle geben könne, in denen die Vergütung nicht kostendeckend sei, was aber dadurch ausgeglichen werde, dass im Gegensatz dazu in anderen Fällen im Hinblick auf den Arbeits...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Hebegebühr

Rz. 1481 Nach Nr. 1009 RVG VV erhält der Anwalt eine Hebegebühr, wenn er für seinen Mandanten Zahlungen vereinnahmt und diese dann an ihn oder Zessionare weiterleitet. Nimmt ein Anwalt einen größeren Geldbetrag auf ein Anderkonto, um diesen später entsprechend der Weisung seines Mandanten zu verwenden, fällt keine Hebegebühr an.[1566] In der Praxis wird diese Gebühr i.d.R. b...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / IV. Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV

Die Verfahrensgebühr nach Nr. 5109 VV war auf der Grundlage nach Auffassung des LG i.H.v. lediglich 120,00 EUR anzusetzen. Für diese Gebühr gelte ein vorgegebener Gebührenrahmen von 33,00 bis 319,00 EUR für Geldbußen zwischen 60,00 und 5.000,00 EUR mit bzw. ohne Verhängung eines Fahrverbots. Der vorliegende Fall sei unter Abwägung aller nach § 14 RVG maßgeblichen Kriterien a...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 3. Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO

Soweit eine gesonderte Kostenentscheidung über das Verfahren der vorläufigen Vollstreckbarerklärung ergeht, richtet sich die Kostenverteilung nach den §§ 91 ff. ZPO und nicht etwa nach der Kostenquote in der Hauptsache. Der Verurteilte hat also gem. § 91 ZPO stets die Kosten zu tragen, soweit das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Kläger trägt die Kosten, sow...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / III. Jahreswert ist maßgebend

Bei der Ausfüllung des in § 42 Abs. 1 FamGKG eröffneten Ermessens ist auf die in § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG enthaltene Wertung zurückzugreifen und der 12-fache Monatswert der geltend gemachten monatlichen Nutzungsentschädigung heranzuziehen (OLG Hamm, Beschl. v. 20.7.2023 – 5 UF 78/23, juris Rn 3; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.9.2021 – 6 UF 87/21, juris Rn 7; OLG Braunschweig, B...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Unmittelbar Geschädigter

Rz. 1467 Für den Bereich der unerlaubten Handlungen, aber auch der StVG-Haftung, gilt, dass dem Direktgeschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind.[1549] Ausnahmsweise darf ein unmittelbar Unfallgeschädigter (nicht aber sein Rec...mehr

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AGS 07/2024, Entscheidung a... / II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG hat das Gericht unter den dort genannten Voraussetzungen den für die zu erhebenden Gebühren maßgeblichen Streitwert durch Beschluss festzusetzen, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gilt dies nur dann, ...mehr

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AGS 07/2024, Stundensätze d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Klein, aber fein ist die Entscheidung des AG, zu der Folgendes anzumerken ist. 1. Doppelte Grundgebühr Zutreffend sind die Ausführungen des AG zur doppelten Grundgebühr nach dem Anwaltswechsel. Es ist zutreffend, dass doppelte Gebühren nur erstattet werden, wenn ein Anwaltswechsel notwendig war. Daran stellt die Rspr. hohe Anforderungen (dazu Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / cc) Einigungsgebühr

Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach Nr. 1004 VV richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[9] Soweit sich die Einigung auf die Forderung selbst bezieht, diese also streitig ist, entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV. Soweit nur eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, also die Fo...mehr

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zfs 07/2024, Selbstständige... / 1 Sachverhalt

Die Bußgeldbehörde legte dem Antragsteller als Halter des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen xx gem. § 25a Abs. 1 StVG die Kosten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen eines mit diesem Fahrzeug am 20.1.2023 begangenen Parkverstoßes in Höhe einer Gebühr von 20,00 EUR und Auslagen in Höhe von 3,50 EUR auf. Das AG hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenbesc...mehr

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AGS 07/2024, Pauschgebühr d... / III. Antrag auch unbegründet

Auch in der Sache hätte der Antrag i.Ü. nach Auffassung des BGH keinen Erfolg gehabt. Der vormals Angeklagte sei bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Die Tätigkeit des Wahlverteidigers in der Revisionsinstanz, in der er nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen habe, lasse nicht erkennen, dass die hierfür in Nr. 4130 VV vorgesehene Gebühr angesichts eines besond...mehr