Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.1 Übereignung von Ladeeinrichtungen

Übereignet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung, dann kann er diesen geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % besteuern.[1] Zur Ladevorrichtung gehört die gesamte Infrastruktur einschließlich Zubehör und in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistungen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.1.2 Ausgestaltung

Für die Ausgestaltung eines IKS sollte neben den – leider eher spärlichen – Äußerungen von Verwaltung und Rechtsprechung auf die vorhandenen Leitfäden verschiedener Verbände und Organisationen (z. B. der Bundessteuerberaterkammer oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer) und auf die vorhandene Literatur zurückgegriffen werden. Ein erster Schritt zum Aufbau eines IKS für die Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht.[2] Vereinfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 5.1 Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze

Die Arbeitgeberleistung kann entweder im Wege eines Fahrtkostenzuschusses in Form von Barlohn oder eines Jobtickets in Form eines Sachbezugs erbracht werden. Ergibt sich aus der Überlassung eines Jobtickets ein geldwerter Vorteil, z. B. weil die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung nicht erfüllt ist, kann die monatliche Freigrenze von 50 EUR ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.1 Geldwerter Vorteil durch Jobticket

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket verbilligt oder unentgeltlich im Wege einer Barlohnumwandlung, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor (Sachbezug). Ein geldwerter Vorteil ist allerdings dann nicht anzunehmen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Jobticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlässt. Erhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 2 Geldwerter Vorteil unter Berücksichtigung der Freigrenze von 50 EUR bei Barlohnumwandlung

Barlohnzuwendung aus geschuldetem Arbeitsentgelt Ein geldwerter Vorteil aus einem Jobticket ist dem Grunde nach als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen, wenn es sich um eine Barlohnzuwendung aus ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt handelt. Allerdings ist – anknüpfend an das Steuerrecht – der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket beitragsfrei in der Sozialversicherung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.3 Zufluss des geldwerten Vorteils

Gilt das Jobticket für einen längeren Zeitraum (z. B. Jahresticket), fließt der geldwerte Vorteil insgesamt im Zeitpunkt der Überlassung des Jobtickets zu, wenn dem Arbeitnehmer mit der Aushändigung des Tickets ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.[1] Für den Zufluss des geldwerten Vorteils ist es unerheblich, ob das Jobticket vom Arbeitnehmer gekündigt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3 Zufluss des geldwerten Vorteils

Bei Jobtickets, die für einen längeren Zeitraum – z. B. als Jahresticket – gelten, ist für die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze allerdings eines entscheidend: Wird mit der Aushändigung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt oder muss es monatlich abgegeben/ausgehändigt bzw. monatlich freigeschaltet werden? 3.1 Zufluss bei uneingeschränktem Nutzungsrecht Steuerlich wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 4.3 Lohnsteuerliche Einordnung mit unterschiedlichen Konsequenzen

Vor dem Hintergrund der Steuerbefreiungsmöglichkeit der Fahrten zur erster Tätigkeitsstätte bzw. aufgrund der Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR könnte man die Auffassung vertreten, dass die arbeitgeberseitige Gestellung oder Bezuschussung des Deutschlandtickets grundsätzlich nicht zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Entweder greift die hierfür bestehende Steuerbefreiun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.1 Zufluss bei uneingeschränktem Nutzungsrecht

Steuerlich wird von einem vollen Zufluss des geldwerten Vorteils im Zeitpunkt der Aushändigung ausgegangen, soweit dem Arbeitnehmer mit der Aushändigung des für einen längeren Zeitraum geltenden Jobtickets ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Das bedeutet, dass der auf den Ausgabezeitraum (z. B. Jahresticket) bezogene Gesamtwert des geldwerten Vorteils des J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.4 Rabattfreibetrag für Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben

Der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket kann bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers im Rahmen des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR steuerfrei bleiben.[1] Alternativ kann der geldwerte Vorteil ohne Bewertungsabschlag von 4 % und ohne Rabattfreibetrag bewertet werden.[2] Dieses Wahlrecht ist sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 4 Rabattregelung für Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen

Erhalten Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen einen geldwerten Vorteil aus dem ihnen zur Verfügung gestellten Jobticket, kann dieser im Rahmen der Rabattregelung bis zur Höhe von 1.080 EUR beitragsfrei bleiben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / Zusammenfassung

Begriff Als Jobtickets werden Monats- oder Jahresfahrkarten bezeichnet, die Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb erwerben und entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Arbeitnehmer ausgeben. Das Jobticket berechtigt den Eigentümer dazu, öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer bestimmten Region oder Verkehrszone zu nutzen. Oft erhalten die Unternehmen besondere Konditionen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.2 Zufluss bei monatlicher Abgabe bzw. Freischaltung

Anders hingegen verhält es sich, wenn das Jobticket tatsächlich monatlich ausgegeben wird (z. B. Monatsticket oder Monatsmarke) oder – bei elektronischem Fahrausweis – jeweils monatlich neu freigeschaltet oder aktiviert wird. In diesem Falle ist die Freigrenze von monatlich 50 EUR anwendbar. Das gilt auch dann, wenn die Tarif- und Nutzungsbestimmungen für das Jobticket eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.9 Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern (§ 19a EStG)

Mit der Regelung wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung des § 19a EStG auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Zukünftig sollen nicht nur geldwerte Vorteile aus Vermögensbeteiligungen aufgeschoben besteuert werden können, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 beschlossen. Er enthält Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Referentenentwurf des BMF. Mit dem Gesetz sollen Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 2. Allgemeine Grundsätze zum Vorliegen von Arbeitslohn

Ob durch die Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung ein geldwerter Vorteil zu erfassen ist, der den Einkünften i.S.d. § 19 EStG zuzuordnen ist, richtet sich nach folgenden Kriterien: Allgemein anerkannt ist, dass zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Zuwendungen von dritter Seite gehören (FG Baden-Württemberg v. 7.3.2001 – 3 K 111/01; FG Düsseldorf v. 4.5.2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 3. Allgemeine Grundsätze zum Vorliegen einer freigebigen Zuwendung

Angesichts der Möglichkeit, für die Übertragung einer Unternehmensbeteiligung ggf. die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch nehmen zu können und der Tatsache, dass die Steuersätze des ErbStG regelmäßig niedriger sind als die Einkommensteuer auf den geldwerten Vorteil, überrascht es nicht, dass tendenziell der Mandant lieber die Anwendung des ErbStG anstelle des E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 6. Verfahrensrechtliche Konsequenzen bei rechtsfehlerhafter Würdigung

Wer denkt, durch Abgabe einer Schenkungsteuererklärung der Arbeitslohnproblematik zu entgehen, wiegt sich zu Unrecht in Sicherheit. Dies gilt selbst dann, wenn schon ein Schenkungsteuerbescheid ergangen ist, der sogar bestandskräftig geworden ist. Denn zwischen Einkommensteuer-Bescheid und Schenkungsteuer-Bescheid besteht weder in die eine noch in die andere Richtung, ein Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.2.1 Einkommensteuer: Steuerfreier geldwerter Vorteil

Dieser geldwerte Vorteil ist einkommen-/lohnsteuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit umfasst sowohl die Gerätekosten an sich als auch die Verbindungsentgelte.[2] Eine höhenmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung sieht die Vorschrift nicht vor. Unerheblich für die Steuerbefreiung ist, wo der Arbeitnehmer das Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgerät privat nutzt, d. h. die Priva...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 3 Sonderfall Navigationsgerät: Einbeziehung als Sonderausstattung

Wird ein Pkw von einem Arbeitnehmer privat genutzt, so gilt – wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt – 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung,einschl Sonderausstattung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.[1] Zum Einbezug der Sonderausstattung "Navigationsgerät" gilt dies jedoch nur für werksseitig eingebaute und nicht für nachger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.2 Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations- und Datenerfassungsgeräte durch Arbeitnehmer

Die Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräte gehören dem Arbeitgeber und werden grundsätzlich betrieblich genutzt. Abschreibungen und Kosten sind daher voll als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Ebenso ist die Vorsteuer voll abzugsfähig.[2] Gestattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine private Nutzung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil (sog. Sachbezug) v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikations- und Dat... / 2.2.2 Umsatzsteuer muss berechnet werden

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung an bzw. bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer ein tauschähnlicher Umsatz [1] (anteilige Arbeitsleistung gegen Wert der Nutzung) vor.[2] Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung,[3] also der anteiligen Arbeitsleistung. Der Wert kann hier entsprechend der entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Umsatzsteuerlich liegt be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 143 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die freigestellten Einkünfte sind nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Ergeben sich Abweichungen zwischen den im Inland und im Tätigkeitsstaat ermittelten Einkünften (zB bei im Ausland abweichenden Steuerjahr, zeitlich unterschiedlicher Erfassung von Gehaltsbestandteilen oder unterschiedlicher Bewertung von Sachbezügen) hat der StPfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.6 Besteuerung bei tatsächlichem Bezug von Leistungen

Tz. 239 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 15 Abs 11 AStG unterliegen tats Zuwendungen der ausl Familienstiftungen an die Destinatäre bei Inländern nicht der Besteuerung, soweit die den Zuwendungen zu Grunde liegenden Eink bereits dem stpfl Inländer zugerechnet wurden. Ein ähnliches Grundanliegen findet sich bei der Organschaft wieder. An der dort vorgesehenen Regelungssystem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.5 Folge-Rechtsprechung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 671a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat die og Verw-Auff jedoch schnell verworfen (s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 930). Das obiter dictum im og Urt (s Urt des BFH v 07.11.2007, BStBl II 2008, 258) habe die Fin-Verw "über- und fehlinterpretiert" (s Viskorf, ZEV 2012, 442/446, und s Loose, DB 2013, 1080). Die Korrektur ist allerdings wiederum in einem obiter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Tz. 91 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei der Ermittlung der Eink aus V + V können sich für Stiftungen insbes aus der Anwendung der Fußstapfentheorie (§ 11d EStDV) im Vergleich zu anderen KSt-Subjekten Besonderheiten ergeben. So sind für die Ermittlung von Besitzzeiten, der (fortgeführten) AK und der AfA-BMG bei durch unentgeltliche Übertragung (Erstausstattung, Zustiftung oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermittlung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils

I. Bewertungsabschlag aus § 8 Abs 2 Satz 12 EStG Rz. 54 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (EMobStFG) vom 12.12.2019 (BGBl 2019 I, 2451) wurde § 8 Abs 2 EStG um Satz 12 ergänzt. Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit eines Bewertungsabschlages iHv 1/3 des o...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerpflichtiger Sachbezug

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die kostenlose oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets ist ein stpfl Sachbezug, wenn damit Privatfahrten im Fernverkehr außerhalb der Strecke, für die eine > Entfernungspauschale anzusetzen ist, möglich sind und die nach § 3 Nr 13, Nr 15 oder Nr 16 EStG steuerfrei zu belassenden Teile nicht die gesamte Zuwendung ausmachen. Darüber hin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertungsabschlag

Rz. 61 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dem Gesetzeswortlaut folgend bleibt der Ansatz eines geldwerten Vorteils aus, soweit das vereinbarte Entgelt zwischen ArbG und ArbN mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Aus der Subsumption resultiert ein Freibetrag in Höhe von einem Drittel (zur Abgrenzung: > Freigrenze ) des ermittelten Mietwertes. Zur Ermittlung ist der or...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Obergrenze

Rz. 63 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Berücksichtigung des Bewertungsabschlags wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn der ortsübliche Mietzins ohne umlagefähige Kosten der Betriebskostenverordnung (dh sog Kaltmiete) mehr als 25 EUR /qm beträgt. Dann läge laut Gesetzesbegründung (BR-Drs 356/19) ein soziales Ungleichgewicht vor. Die Obergrenze vermeidet eine Steuerbegünstig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Wege einer > Schätzung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahreswagen

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 ArbG des Kfz-Gewerbes verkaufen regelmäßig verbilligt Kraftwagen an ihre ArbN; diese dürfen die mit Rabatt erworbenen (Neu-)Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen (sog Jahreswagen). Zur arbeitsrechtlichen Qualität des Rechtsanspruchs auf Einräumung des Personalrabatts für Jahreswagen vgl BAG vom 07.09.2004...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sachbezug: Kann der ArbN eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der ArbG zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung einer Jahresnetzkar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vorteile, die auch bei Arbeitnehmern nach § 3 Nr 58 und Nr 59 EStG steuerfrei bleiben

Rz. 72 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 § 3 Nr 59 EStG regelt im ersten Halbsatz die Steuerfreiheit der einem Mieter – auch, wenn der ArbG der Vermieter ist – unmittelbar zugute kommenden Zusatzförderung im Rahmen der Wohnraumförderung (> Rz 28; zum Wohngeld > Rz 80) und im zweiten Halbsatz die Steuerbefreiung entsprechender Mietvorteile im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Zur F...mehr