Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken[26] des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der GstGSt er...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Sonstige Auflagen

Rz. 228 Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist eine Gemeinde nicht befugt, in ihrer Friedhofsatzung zu bestimmen, dass auf gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit i.S.d. ILO-Übereinkommens 182 hergestellt worden sind.[332] Denn die allgemeine Satzungsbefugn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Nennkapital bei einem Regiebetrieb?

Tz. 99 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ein Regiebetrieb ist unselbständiger Teil des Haushalts der Gemeinde (s § 4 KStG Tz 21). Bei einem solchen Regiebetrieb ist mangels Betriebssatzung und aufgrund der haushaltsrechtlichen Besonderheiten die Annahme eines Nenn-Kap oder einer vergleichbaren Größe nicht möglich. Soweit bei bilanzierenden Regiebetrieben EK-Teile aus Zeiten vor dem ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. "Ehrliches Begräbnis"

Rz. 130 Der Anspruch auf ein "ehrliche Begräbnis", also auf eine ordentliche und würdige Bestattung, steht jedem Gemeindeeinwohner zu, der auch einen Anspruch auf eine Grabstätte hat.[173] Dieser Anspruch auf ein ordnungsgemäßes und würdiges Begräbnis wird aus Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Das Begräbnis ist mit allen üblichen Ehren und Feierlichkeiten durchzuführen. Jede Maßn...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Allgemeines

In der Schweiz können Steuern auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben werden. Folglich gibt es im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuern neben dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG[1]) noch 26 Steuergesetze der einzelnen Kantone.[2] Die Kantons- und Gemeindesteuern sind weitestgehend durch das Bundesgesetz über die Steuerharmonisi...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Allgemeines

Rz. 45 Die Bestattungspflicht regelt die Frage, wer in dem Zeitraum vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung[21] für den Leichnam verantwortlich ist. Es soll zum einen verhindert werden, dass ein pietätloser Umgang mit der Leiche erfolgt, zum anderen muss auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Bestattungspflicht ist öffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

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Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Bayern

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§ 9 Rund um die Beerdigung / V. Beförderung der Leiche

Rz. 39 Auch die Beförderung der Leiche ist in der Regel in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Menschliche Leichen sind danach grundsätzlich "in würdiger und gesundheitlich unbedenklicher Weise" zu befördern.[16] Rz. 40 Die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets erfordert keine besondere Erlaubnis.[17] So ist es insbesondere zulässig, die Leiche unmit...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 2. Handänderungssteuer

Auch die Handänderungssteuer wird lediglich von den Kantonen,[29] nicht dagegen vom Bund, erhoben. Steuerauslösender Tatbestand ist hier u.a. der durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung begründete entgeltliche oder unentgeltliche Eigentumsübergang von Rechten an Grundstücken. Kantonsabhängig können u.a. Handänderungen zwischen nahen Verwandten und/oder aufgrund Schenkung/Er...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / III. Leitfassung für eine Friedhofsordnung

Rz. 21 Der Deutsche Städtetag hat erstmals im Jahr 1999 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzung verabschiedet. Diese "Mustersatzung" wurde von vielen Gemeinden ganz oder teilweise als kommunale Friedhofssatzung übernommen. Aus diesem Grund wird ggf. auf die Leitfassung Bezug genommen, auch wenn diese selbst lediglich empfehlenden Charakter hat und rechtlich unverbindlich ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Vermögenssteuer

Alle Kantone,[16] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Es gelten die folgenden Grundsätze:[17]mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Unzulässige Gestaltungsauflagen und Verbote

Rz. 225 Nicht zulässig: "Allgemeines Politurverbot, ein Politurverbot für dunkle Steine, ein Verbot der Verwendung aller nicht örtlich vorkommenden Natursteine, ein Verbot jeglicher Art Gesteins und Ähnliches oder auch ein allgemeines Verbot bestimmter Schriftarten (Gold-, Silber-, Schräg- oder Druckschrift), Verbot von Metallbuchstaben, soweit nicht dunkel patiniert, oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden. Zudem war Art 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Übergangsregelung des § 72 A II regelt die Anrechnung von vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Dienstzeit, soweit diese nicht bereits als Beschäftigungszeit gemäß § 20 Abs. 1 BAT zur Dienstzeit gehören. erfasst werden die Fälle, die nur deshalb nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gewechselt ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht

Tz. 1005 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Überlässt ein Gesellschafter seiner Kap-Ges ein Grundstück gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies zu einer vGA. Umgekehrt liegt eine vGA ebenfalls dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Grundstück gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Für die Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht ist zunächst auf die ortsüb...mehr

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Wohnungsbau am Ortsrand: "Reparaturvorschrift" für § 13b BauGB

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes am 17.11.2023 auch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Unter anderem wird ein neuer § 215a BauGB eingeführt – eine Art Reparaturvorschrift –, mit der Rechtsklarheit bezüglich des § 13b BauGB geschaffen werden soll. § 13b BauGB soll den Wohnungsbau auf Freiflächen am Ortsrand erleichtern, wurde a...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.6 Leer stehende Immobilie

Rz. 837 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 925 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 72–74] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der NBank (www.nbank.de) im Downloadcenter zur Verfügung. Ebenfalls auf dieser Internetseite zu finden ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen unter Service/Standorte und Beratungsstellen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.4 Antragstellung

Der Antrag ist bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) zu stellen, die auch die Antragsformulare ausgibt. Auf der Internetseite der NBank unter www.nbank.de/ ist eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen zu finden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2023 – Leitfaden

Allgemein Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tagesli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 401 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 374). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baukostenzuschuss / 5 Umsatzsteuer: Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen

Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers/Unternehmens sind die echten und die unechten Zuschüsse voneinander abzugrenzen! Die Bezeichnung allein ist kein Indiz dafür, um was für eine Art von Zuschuss es sich handelt. Vielmehr muss die Leistung hinter dem Zuschuss überprüft werden. Der echte Zuschuss wird vom Zuschussgeber unabhängig von einer bestimmten Leistung des Zus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 3.2 Wärmepumpentarif

Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann spezielle Stromtarife nutzen. Im Vergleich zu Haushaltsstrom ist Wärmepumpenstrom zum Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger. Ein Grund dafür ist: Das Angebot an Strom ist nachts größer als die Nachfrage. Die nachts produzierte elektrische Energie kann deshalb zu günstigeren Preisen verkauft werden als Wärmestrom. Der Preis für Wärmep...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 5.1 Genehmigungspflicht

Die Genehmigungspflicht von Heizsystemen mit Wärmepumpe unterscheidet sich je nach der gewählten Wärmequelle: Alle Ausführungen von Luft/Wasser-Wärmepumpen können ohne Genehmigung aufgestellt werden. Jedoch gibt es regionale oder baulich bedingte Ausnahmen, etwa bei denkmalgeschützten Häusern oder in sehr eng bebauten Siedlungen. Im Vorfeld sollte also mit der zuständigen Gem...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Feststellung der Kinderfreibetragszahl im automatisierten Verfahren beim BZSt

Rz. 126 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die ‚Zahl der Kinderfreibeträge’ wird beim BZSt in einem automatisierten Verfahren gebildet (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 EStG), dem ein den Vorgaben des § 38b Abs 2 EStG folgendes Programm zugrunde liegt. Die dafür benötigten Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehörde im Wege der > Elektronische Kommunikation mitgeteilt. Dazu gehören...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.3.2 Einnahmen als Bürgermeister

Ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder sind nicht Arbeitnehmer ihrer Gemeinden, sofern sich aus der Gemeindeverfassung nichts anderes ergibt. Es handelt sich regelmäßig um eine "sonstige selbstständige Arbeit"[1]. Charakteristisch für diese nebenberuflichen Ehrenämter ist, dass ihre Ausübung an eine Wahl gebunden ist. Die steuerpflichtigen Einnahmen sind im R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.4 Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen

Rz. 5 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Darunter versteht man solche Nutzungen, die sich der Verkäufer für den Zeitraum nach dem Übergang des Besitzes auf den Erwerber vorbehält (vgl. § 446 BGB). Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder d...mehr