Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird gebildet von:
- der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
- der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV),
- der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und
- dem GKV-Spitzenverband.
Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter können an allen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses teilnehmen und Anträge stellen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Das Beschlussgremium (Plenum) des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht aus
- einem unparteiischen Vorsitzenden,
- zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern
sowie
- einem von der KZBV ,
- jeweils zwei von der KBV und der DKG und
- fünf von dem GKV-Spitzenverband
benannten Mitgliedern.
Gemeinsamer Bundesausschuss entscheidet über Leistungen der GKV
Der Gemeinsame Bundesausschuss, der auch als „kleiner Gesetzgeber“ betitelt wird, beschließt anhand von Richtlinien, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden dürfen; so z. B. die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, ebenso wie die Versorgung mit ärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss kann dabei aber auch die Verordnung von z. B. Arzneimitteln oder Heilmitteln einschränken oder ganz ausschließen. Diese Entscheidungen, die den Charakter untergesetzlicher Normen haben, sind dann verbindlich für gesetzliche Krankenkassen, Versicherte der GKV, behandelnde Ärzte sowie andere Leistungserbringer.
Eine weitere wichtige Aufgabe des G-BA betrifft den Bereich der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. So beauftragt der Gemeinsame Bundesausschuss z. B. eine Institution mit der Entwicklung von Messverfahren, die eine vergleichende Darstellung der erbrachten Behandlungsqualität möglich machen. So können sich u. a. Versicherte über Kliniken informieren und gegeneinander abwägen.