Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 8.2 Vermietete Eigentumswohnung

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist die Entscheidung über das Recht des Mieters zur Installation einer Parabolantenne vom Vermieter zu treffen. Will dieser die Anbringung der Antenne im Bereich des Gemeinschaftseigentums (z. B. vor dem Fenster oder auf dem Balkon) genehmigen, ist er allerdings in seiner Entscheidung nicht frei. Achtung WEG muss zustimmen Vielmehr hat er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 2.4 Kostenerfassung (Abfluss- und Leistungsprinzip)

Die vom Verwalter des Wohnungseigentums nach § 28 WEG zu erstellende Abrechnung ist eine reine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung. Maßgeblich für die Kostenerfassung (Ausnahme: Heiz- und Warmwasserkosten) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen, gleichgültig, ob die jeweils zugrunde liegenden Leistungen in vollem Umfang oder nur zum Teil im Abrechnungszeitraum angefall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.1 Privathaftpflichtversicherung

Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus über den ungenügend beleuchteten Hauszugang bis hin zu gelockerten Dachpfannen. Wird es versäumt, hier Abhilfe zu schaffen, droht im Fall der Verletzung von Rechtsgütern Dritter eine Haftung der Immobilienbesitzer mit ihrem P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reklame- und Werbeeinrichtungen (WEMoG)

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 1.2 Benutzungszwang im Zivilrecht

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung einer bestimmten Einrichtung ergibt sich im Zivilrecht hingegen nicht. Ein Benutzungszwang an einer Heizungsanlage oder anderen im Gemeinschaftseigentum stehenden Anlagen oder Einrichtungen kann sich im Wohnungseigentumsrecht aus einem Vertrag oder aber der Gemeinschaftsordnung ergeben, wenn zuvor bereits erklärt wurde, dass der W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 3.1 Teilungserklärung

Enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine klare Zuordnung bzw. Benennung des Gebäudeteils zum Gemeinschaftseigentum mit einer dazugehörigen Benutzungsregelung, ergibt sich die eindeutigste Ausgestaltung. Aufgrund der im Grundbuch hinterlegten Regelung ist sie dinglich mit jedem Sondereigentum verbunden. Hieraus kann sich ein grundsätzlich zulässiger Benutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / 2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Die Nutzungsbezeichnung der einzelnen Bereiche des Wohnungseigentums in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie im Aufteilungsplan stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. Ist eine derartige Vereinbarung wirksam getroffen worden, bindet sie die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Wird das Sonder- oder Teileigentum entgegen der Zweckbestimmung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / 1.2 Sanktionen

Bei Beeinträchtigungen durch einzelne Wohnungseigentümer bestehen zunächst für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechende Unterlassungsansprüche nach §§ 1004 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Für jeden einzelnen Wohnungseigentümer besteht ein entsprechender Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, soweit er durch die Beeinträchtigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / 2.1 Heizungsbetriebsgemeinschaften

Heizungsbetriebsgemeinschaften sind in der Praxis häufig grundbuchrechtlich abgesichert und treffen im Zweifel dann die Wohnungseigentümer als Inhaber der sachenrechtlichen Rechte und Pflichten direkt. Diese bilden insofern regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft.[1] Die entsprechenden Rechte und Pflichten übt allerdings die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungszwang (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Unter Benutzungszwang wird hier eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Einrichtung des Gemeinschaftseigentums verstanden. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im öffentlichen Recht aufgrund eines Gesetzes oder einer kommunalrechtlichen Satzung. Demgegenüber ergibt sich der zivilrechtliche Benutzungszwang aus ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Grun... / a) Ermittlung der BGF beim Teileigentum (Anlage 42 I. BewG)

Der Begriff der BGF wird in Anlage 42 I. BewG als Summe der marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen definiert. Vereinfachungen ggü. der BGF-Ermittlung in der Grundbesitzbewertung (vgl. Anlage 24 I. BewG) – wie z.B. die Anwendung von Umrechnungsfaktoren – sind nicht vorgesehen. Für eine gleichmäßige Besteuerung ist die BGF einheitlich nach den gesetzlichen Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon

Immissionen, die gesundheitliche Schäden mit sich bringen können, sind grundsätzlich als eine wesentliche und damit nicht zu duldende Beeinträchtigung anzusehen. Beim Einschätzen, wie gefährlich der aufsteigende Tabakrauch für die Gesundheit ist, muss berücksichtigt werden, dass der Mieter im Freien und nicht in geschlossenen Räumen raucht. Insofern kommt den Nichtrauchersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.4 Beschäftigung von Hausmeistern/Reinigungskräften durch die WEG

Wohnungseigentümergemeinschaften können für Reinigungs- bzw. Hausmeistertätigkeiten im Gemeinschaftseigentum Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter. In Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Beschäftigtendatenschutz).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage und nach § 9a Abs. 1 WEG rechtsfähig, aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband besonderer Art, der nach § 18 Abs. 1 WEG das Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaftseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Als Verwalter wird man nahezu täglich mit der Frage konfrontiert, ob ein Gegenstand oder eine bestimmte Einrichtung zum Gemeinschafts- oder zum Sondereigentum gehört. Solche Fragen sind meist nicht schnell und schon gar nicht allgemeinverbindlich zu beantworten, denn die genaue Zuordnung ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Das Wohnungseigentumsgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorgerufener Feuch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kellertür

Kellertüren gelten analog zu Abschluss- und Wohnungsabschlusstüren als Gemeinschaftseigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Garagentor

Ein Tor an einer gemeinschaftlich genutzten Garage ist als Gemeinschaftseigentum zu qualifizieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Notbeleuchtung

Die Notbeleuchtung gilt als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs und ist somit Gemeinschaftseigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Briefkastenanlage)

Die Briefkastenanlage steht im Gemeinschaftseigentum, das Schloss (Schließzylinder) ist damit untrennbar verbunden und deshalb ebenfalls Gemeinschaftseigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Treppenfundament

Das Fundament des Gebäudes ist konstruktiver Gebäudeteil und daher Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund zählt auch das Fundament einer gemeinschaftlichen Treppenanlage zum Gemeinschaftseigentum.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizraum

Der Heizraum wird als Raum für gemeinschaftliche Dienste dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet.[1] Zugänge zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Hauseingangstür)

Die Hauseingangstür steht im Gemeinschaftseigentum[1]. Untrennbar damit verbunden ist das Schloss (Schließzylinder), welches somit ebenfalls Bestandteil des Gemeinschaftseigentums ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abstellplatz (Waschmaschine)

Der Abstellplatz für eine Waschmaschine im Bereich des gemeinschaftlichen Waschkellers ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Es können jedoch Sondernutzungsrechte und Kostentragungsvereinbarungen vereinbart werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Reklameeinrichtungen (Werbeschilder und Leuchtreklamen)

An der Fassade angebrachte Werbeschilder sind zwingend Gemeinschaftseigentum, weil sie eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellen.[1] Einnahmen aus einer Werbeanbringung sind Gegenstand des Gemeinschaftsvermögens und damit Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Lichtschalter (Treppenhaus)

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Demnach sind auch die Bestandteile der nach der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Beleuchtung Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Kellertür Teileigentum)

Bei sämtlichen Abschlusstüren in einem Sonder- oder Teileigentum handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.[1] Daher ist auch das Schloss (Schließzylinder) an einer zum Teileigentum zählenden Kellertür Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (Wohnungseingangstür)

Bei sämtlichen Abschlusstüren in einem Sonder- oder Teileigentum handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Daher ist auch das Schloss (Schließzylinder) an einer zum Teileigentum zählenden Wohnungseingangstür Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. S. hierzu Schloss (Hauseingangstür).mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tennisplatz

Ein Tennisplatz ist als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Sportplätze

Ein Sportplatz dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Waschküche

Eine Waschküche ist als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kegelbahn

Eine Kegelbahn, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Trockenraum

Ein Trockenraum dient dem gemeinschaftlichen Gebrauch und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tür

Wohnungseingangstüren stehen im Gemeinschaftseigentum.[1] Die Zimmertüren sind hingegen Sondereigentum.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Verbrauchserfassungsgeräte (Messgeräte)

Dienen die Geräte der Erfassung und der Abgrenzung der Verbräuche der Miteigentümer untereinander, sind sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes und damit Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Zaun

Ein Zaun ist – sofern er mit dem Grund und Boden fest verbunden wurde – wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und damit als Gemeinschaftseigentum zu betrachten (§ 94 Abs. 1 BGB).mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Balkondecke

Die Balkondecke ist als konstruktiver Gebäudeteil und Bestandteil der äußeren Ansicht Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Balkonplatte

Eine Balkonplatte (Bodenplatte) ist als konstruktiver Gebäudeteil und Bestandteil der äußeren Ansicht Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Balkongitter

Ein Balkongitter ist als konstruktiver Gebäudeteil und Bestandteil der äußeren Ansicht Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Baum

Ein Baum sowie dessen Früchte sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zwingend Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Feuerschutztüren

Die Feuerschutztüren oder solche Türen, die aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben installiert werden müssen, sind Gemeinschaftseigentum. Sie gelten als Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Verwaltungsunterlagen

Verwaltungsunterlagen sind als Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens Gemeinschaftseigentum. Ausgenommen sind in diesem Fall handschriftliche Vermerke des Verwalters.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizungsanlage

Die Heizungsanlage inklusive aller Installationen und sonstigen Gerätschaften ist als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schloss (sonstige Türen Gemeinschaftsräume)

Gemeinschaftsräume dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümergemeinschaft und sind daher inklusive ihrer Schließanlage als Gemeinschaftseigentum zu qualifizieren.[1]mehr